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ET 415 |
Geschrieben am: 9 Apr 2021, 20:05 |
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Routinier
      
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QUOTE (Südostbayer @ 9 Apr 2021, 12:46) | Das "Nein" in SIBE_ERFORDERLICH verstehe ich so, dass man die Zulassung bisher offenbar nicht groß genutzt hat | Achso... So habe ich es noch gar nicht aufgefasst. Gut möglich, dass es so gemeint ist.
Ich dachte bisher, dass ein EVU in Deutschland zugelassen ist und fahren darf, wenn es in dieser Liste aufgeführt ist. |
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Valentin |
Geschrieben am: 10 Apr 2021, 10:40 |
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Kaiser
         
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QUOTE (abzwanst @ 8 Apr 2021, 18:32) | Man sucht übrigens auch schon Lokführer für den Standort München (Stepstone) was ja auch eher gegen eine Kooperation mit der BRB spricht. | Laut Stellenanzeige werden Lokführer für den Kiss3 gesucht.
Was bedeutet hier Bezahlung nach "Kollektivvertrag"? Welche Gewerkschaft in wechem Land ist gemeint?
Vereine wie Christliche "Gewerkschaft" DHV sind nicht zu Unrecht bereits Geschichte.
-------------------- The wonderful thing about being on the right side of history is that we can encourage big tech censorship without any fear that it might one day be used against us. |
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abzwanst |
Geschrieben am: 10 Apr 2021, 11:02 |
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Routinier
      
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QUOTE (Valentin @ 10 Apr 2021, 10:40) | Was bedeutet hier Bezahlung nach "Kollektivvertrag"? Welche Gewerkschaft in wechem Land ist gemeint? |
Gemeint sein dürfte der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der österreichischen Eisenbahnunternehmen.
Bearbeitet von abzwanst am 10 Apr 2021, 11:02 |
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Valentin |
Geschrieben am: 10 Apr 2021, 16:22 |
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Kaiser
         
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Hat der Lokführer dann am 3 oder am 26 Oktober einen bezahlten Feiertag?
Oder anders gefragt, ist dann auch in Deutschland [WKO] die 60 Stunden Arbeitswoche zulässig? Bekanntes Negativbeispiel für das Standortpicken war ja das ungarische Catering im Railjet.
Einen Kollektivvertrag für ausländische Arbeitnehmer im Ausland (D) ohne deutsche Kollektivpartner (Gewerkschaft) wäre rechtlich interessant. Oder die GmbH hat entgegen der Anzeige ihren Sitz in Wien. Das "Ges.m.b.H." zur Unterscheidung ist ja leider Vergangenheit.
Bearbeitet von Valentin am 10 Apr 2021, 16:27
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Südostbayer |
Geschrieben am: 11 Apr 2021, 18:45 |
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QUOTE (Valentin @ 10 Apr 2021, 16:22) | Einen Kollektivvertrag für ausländische Arbeitnehmer im Ausland (D) ohne deutsche Kollektivpartner (Gewerkschaft) wäre rechtlich interessant. Oder die GmbH hat entgegen der Anzeige ihren Sitz in Wien. Das "Ges.m.b.H." zur Unterscheidung ist ja leider Vergangenheit. | Ich gehe stark davon aus, dass der Arbeitsvertrag mit der österreichischen Westbahn Management GmbH geschlossen werden würde. https://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/ und https://www.genios.de/ kennen keine deutsche Firma dieses Namens. |
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