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Supertom |
Geschrieben am: 26 Jan 2021, 23:40 |
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Haudegen
       
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QUOTE | Eisenbahnunternehmen müssen keine Entschädigung für Verspätungen oder Ausfälle zahlen, (...) wie extreme Wetterbedingungen, schwere Naturkatastrophen |
Angesichts dieser Regelung, der aktuellen finanziellen Lage der DB und des zunehmend schlechteren Kundenservices ahne ich düsteres. Nehmen wir mal an, ein Fahrgast will mit dem ICE z.B. von Fulda nach München. Es ist Sturm in Norddeutschland, die Strecke nördlich von Göttingen ist daher gesperrt. Der geplante ICE Hamburg-Altona -> München fällt daher aus.
1. Gibt es dann einen Anspruch auf Entschädigung? Sturm ist ja höhere Gewalt, hier könnte man aber auch argumentieren, dass die Bahn z.B. flexibel genug sein müsste, die ICE in Kassel-Wilhelmshöhe enden und zurückfahren zu lassen. 2. Was passiert, wenn man - wie auch immer - zu einer Hotelübernachtung gezwungen wird? In der oberen Konstellation könnte es ja sein, dass man es mit dem ggf. noch fahrenden Nahverkehr nicht mehr bis München schafft. Oder man will von Hannover nach München und strandet schon dort.
Nächstes Beispiel: ein Januar-Morgen, minus 2 Grad, Schneefall. Ist nun die Weichenstörung höhere Gewalt wegen mehr oder weniger extremen Wetter oder fällt das unter die Rubrik "technische Störung"? Weichenstörungen kommen ja immer vor, auch bei bestem Wetter. Und wer ist dann in der Beweispflicht, wenn ein entsprechender Fahrgastrechte-Antrag abgelehnt wird? Die Schlichtungsstelle tut mir ja jetzt schon leid. Die leistet ja wirklich gute Arbeit, und selbst wenn diese dem Fahrgast recht gibt: die DB kann das ja ignorieren, was ich selbst schon erlebt habe und aus Fahrgast-Sicht nun wirklich frustrierend ist. Das alles wird mit den neuen Regeln nicht besser... |
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einen_Benutzernamen |
Geschrieben am: 27 Jan 2021, 09:29 |
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Kaiser
         
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Wie Ich bereits geschrieben hatte ist diese passage sehr interessant:
QUOTE | wenn sie die dafür verantwortlichen Umstände nicht hätten vermeiden können | Ka wie es in DE heisst aber bei uns gibt es die ÖBB PVA die welche die Züge durchführt und dann noch andere wie die Immo (meines wissens) und viele andere die für den Streckenerhalt zuständig sind. Mit denen habe Ich ja keinen Vertrag die PVA schon. Und wie in deinen fall mit den Bäume kann man argumentieren das es vermeidbar gewesen wäre in den man die Bäume einfach früher umschneidet das es bei Sturm keine Probleme gibt. Genauso hätte man da man es meistens +24h vorher weiss (auf den Papier zumindest) einen Fernbus Verkehr einrichten können.
-------------------- 🚨 Nur ein kleines Forum. Nichts spezielles. Einfach ignorieren. 🚨 |
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Hot Doc |
Geschrieben am: 27 Jan 2021, 09:58 |
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Lebende Forenlegende
           
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QUOTE (Supertom @ 26 Jan 2021, 23:40) | 1. Gibt es dann einen Anspruch auf Entschädigung? Sturm ist ja höhere Gewalt, hier könnte man aber auch argumentieren, dass die Bahn z.B. flexibel genug sein müsste, die ICE in Kassel-Wilhelmshöhe enden und zurückfahren zu lassen. | So wie ich das sehe, nein. Steht eigentlich klipp und klar da drin.
QUOTE | 2. Was passiert, wenn man - wie auch immer - zu einer Hotelübernachtung gezwungen wird? In der oberen Konstellation könnte es ja sein, dass man es mit dem ggf. noch fahrenden Nahverkehr nicht mehr bis München schafft. Oder man will von Hannover nach München und strandet schon dort.
| Ich zitiere da mal den Beschlusstext: QUOTE | Ferner gelten Weiterbeförderungspflichten auch im Falle höherer Gewalt. | Die Bahn hat also trotzdem dafür zu sorgen, dass du dort ankommst, wo du hinwillst. Also auch für die Übernachtung zu sorgen, wenn du nicht rechtzeitig ankommst. Auch das steht - aus meiner Sicht - eingentlich klipp und klar zu lesen.
QUOTE | Nächstes Beispiel: ein Januar-Morgen, minus 2 Grad, Schneefall. Ist nun die Weichenstörung höhere Gewalt wegen mehr oder weniger extremen Wetter oder fällt das unter die Rubrik "technische Störung"? Weichenstörungen kommen ja immer vor, auch bei bestem Wetter. Und wer ist dann in der Beweispflicht, wenn ein entsprechender Fahrgastrechte-Antrag abgelehnt wird? | Das Problem stellt sich bei so vielen Regelungen: Versicherung, Arbeitnehmerrechte..... Es gibt Fälle, die sind klipp und klar: Überschwellungen, Schneefälle von mehreren Metern.... und dann wird es immer Fälle geben, die nicht so klar sind. In der Beweispflicht ist zunächst immer derjenige, der einen Anspruch erhebt. Am Ende steht eben ein unabhängiger Richter als Schiedsrichter oder ne Schlichtungsstelle.
QUOTE | Die Schlichtungsstelle tut mir ja jetzt schon leid. Die leistet ja wirklich gute Arbeit, und selbst wenn diese dem Fahrgast recht gibt: die DB kann das ja ignorieren, was ich selbst schon erlebt habe und aus Fahrgast-Sicht nun wirklich frustrierend ist. Das alles wird mit den neuen Regeln nicht besser... | Wieso auch. Wenn die DB das beweisen muss, kann sie gleich dicht machen. Da wird je jeder bei jeder noch so kleinen Störung mal den Versuch starten. Wieso auch nicht? |
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