Ich glaube kaum, dass dieses Verbot im Sinne des Bestellers ist…
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Dann würde es der LNVG in Niedersachsen ja freistehen, Metronom zur Unterlassung aufzufordern bzw. die Rücknahme des Verbots anzuweisen. Tut die LNVG bislang aber nicht. Zufall?