Aufhebung der Zugbindung

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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Lobedan
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Lobedan »

Manchmal sind diese 30 Minuten aber auch nur Teil einer längeren Reisekette, für die einfach systembedingt durchreserviert wurde. Diese Plätze sucht man ja unter Umständen auch bewusst nicht auf, weil sich der Weg nicht lohnt, wenn man woanders was Freies findet.
AK1
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von AK1 »

Das wird wohl der Normalfall sein. Aber manche brauchen eben ihr Feindbild, da sind so krude Theorien viel schöner...
Leonardo.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

146225 hat geschrieben: 29 Jun 2024, 19:52 Besonders "lustig", wenn dann Strecken mit 20-30 Minuten Fahrzeit unbedingt reserviert werden müssen, der ach so wichtige Platz im Zug aber nicht gefunden wird, gerne bei ICE mit zwei Zugteilen.
Da sitzt man im letzten Wagen, der Waggon ist nahezu leer - man muss Mitreisende suchen.
Nein, da läuft man durch den halben Zug, sucht seinen Platz, Tische frei, alles frei, und dann setzt man sich direkt neben mich, weil man den Platz ja reserviert hat :)

Und wegen der Statusplätze, ich hab sie tatsächlich bisher einmal genutzt und hab dazu keine Erfahrungen.
Hatte aber wohl irgendwo gelesen, dass es deswegen schön öfter Stress im Zug gab, eben weil 95% der Gäste nicht wissen was das soll. Ich würde nicht auf die Idee kommen da jemand zum Aufstehen aufzufordern, daher steuer ich sie auch nie bewusst an.
146225
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von 146225 »

AK1 hat geschrieben: 30 Jun 2024, 06:15 Das wird wohl der Normalfall sein. Aber manche brauchen eben ihr Feindbild, da sind so krude Theorien viel schöner...
Das hat nix mit Feindbild zu tun, aber man erlebt als regelmäßiger Bahnreisender halt öfters Menschen, bei denen man sich fragen möchte, wie die unfallfrei aus der Haustür, geschweige denn auf den Bahnsteig gekommen sind.
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E03
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Re: Aufhebung der Zugbindung bei verspäteter Zubringer-Privatbahn ?

Beitrag von E03 »

Guten Tag zusammen,

ich habe in diesem interessanten Thread weitgehend alles gelesen, und doch bleiben bei mir Fragen zu eigenen manchmal genutzten Zugverbindungen offen, wenn ein „Zubringer“-Zug zum Fernbahnhof Verspätung hat.

Klar ist mir, dass eine Verspätung einer Regionalbahn zum mit Zugbindung gebuchten IC(E) dann zur Auflösung der Zugbindung führt, wenn die Regionalbahn auf dem gleichen Fahrschein mitgebucht ist UND eine Bahn des DB-Konzerns ist.

Mein Problem ist, dass ich als Zubringer-Zug auf allen 3 von mir immer wieder genutzten Verbindungen Bahnen habe, die nicht reine DB-Züge sind. Ich muss deshalb aus lauter Angst, wegen Verspätungen dieser Züge meinen „gebundenen“ IC(E) zu verpassen, immer eine halbe oder gar ganze Stunde früher mit dem Zubringer losfahren, um nicht nachher eine teure 2. Fahrkarte für den nächsten IC(E) bezahlen zu müssen. Es dürfte viele Betroffene geben, denn immer mehr wurden im Nahverkehr ehemalige DB-Verbindungen durch Privatbahnen (oder wie sie zu benennen sind) abgelöst.

Meine 3 betroffenen Verbindungen:

1.) Bad Herrenalb > Karlsruhe (Albtal-Verkehrsgesellschaft) > IC nach Frankfurt
2.) Oberwesel > Mainz (MittelrheinBahn) > IC nach Stuttgart
3.) Marbach/Neckar > Stuttgart (S-Bahn Verkehrsverbund Stuttgart) > IC nach Frankfurt

Zu 1.):
Hierzu hatte ich kürzlich im ICE-Treff eine Aussage gelesen, dass die Albtalbahn wie eine DB-Zubringerbahn bei entsprechender Verspätung die Zugbindung des IC auflöst, da die Albtal-Verkehrsgesellschaft in dieser Tabelle enthalten ist:

https://assets.static-bahn.de/dam/jcr:d ... /01082023_

Zu sehen ist aber doch nur, dass die Albtal-VG genauso im „Servicecenter Fahrgastrechte“ teilnimmt wie die DB Fernverkehr AG, worauf sich ja die Tabelle bezieht. Heißt das denn nun wirklich, dass deshalb auch eine Zugbindung aufgehoben wird, wenn die Albtalbahn „schuld“ an der Verspätung ist ?

Zu 2.):
Klarer scheint mir zu sein, dass die Mittelrheinbahn (die häufig mit Verspätungen oder Ausfällen kämpft) bei Verspätungen die Zugbindung nicht auflöst (zumal sie in der obigen Tabelle nicht enthalten ist). Oder irre ich mich und die Zugbindung wird doch auch in diesem Fall – neuerdings - aufgelöst ?

Ich frage deshalb nach, weil es eine neue „fahrgastrechte.info“ gibt mit folgendem Inhalt:
Zitat-Beginn: „Seit dem 7. Juni 2023 gilt die neue europäische Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. In Deutschland und in Europa gelten damit einheitliche Fahrgastrechte. Sie garantieren den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen und gelten für alle Züge, unabhängig von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.“ Zitat Ende.

Und jetzt? Ich bin verwirrt. Bedeutet dies doch eine Auflösung der Zugbindung bei Verspätung auch einer Privatbahn?

Zu 3.):
Gilt das nun auch im Fall der S-Bahn im Raum Stuttgart, natürlich mit durchgehendem Fahrschein (in der obigen Tabelle ist der Verkehrsverbund Stuttgart im Gegensatz zu manch anderen S-Bahn-Netzen aber nicht enthalten) ?


Ich hoffe auf Eure fachkundigen Aussagen.
Eine schriftliche Anfrage im Servicecenter der DB führte zu nichts, denn hier verwies man lediglich darauf, dass eine Zugbindung nicht für den Regionalverkehr selbst besteht (naja, das wusste ich ja nun wirklich selbst).

Viele Grüße
146225
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von 146225 »

Servus,

zuallererst: tief durchatmen, du bist für Bahnfahrten in Deutschland 2024 viel zu aufgeregt, zumindest wirkt dein Beitrag so. ;)

Dann: Sobald du einen durchgehenden Fahrschein hast (also z.B. von Bad Herrenalb nach Oberwesel), gelten die Fahrgastrechte auch durchgängig. Das schließt bei einem Anschlussbruch die Weiterbeförderung mit dem nächsten erreichbaren sinnvollen Zug ein. Fahrgastrechte beruhen im übrigen auf einer Verordnung der ach so schrecklich bösen EU, sind also für alle EVU bindend und nichts, was sich diese nach Lust und Laune aussuchen könnten. Sie hängen auch nicht davon ab, ob in deiner Reisekette 1, 2 oder gar 5 verschiedene EVU enthalten sind und wie diese heißen.

Wenn dein an einen bestimmten Zug gebundener Fahrschein die Nutzung von Fernverkehrszügen vorsieht, dann kannst du nach Anschlussbruch auch mit einem anderen Zug weiterfahren. Einzige Regel: die Ursache, warum der gebundene Zug nicht erreicht wurde, darf nicht in deiner Verantwortung liegen. Ausschlafen gilt also nicht.

Oh, und die S-Bahn Stuttgart wird nicht durch den VVS betrieben, sondern durch DB Regio im Auftrag des Verbands Region Stuttgart. Der VVS ist "nur" ein Tarifverbund, der das Angebot koordiniert und Tarife erstellt.

Und jetzt noch eine Kurzanalyse deiner Verspätungssorgen:

Bei der AVG würde ich mir nicht zuviel Sorgen machen, ob diese von Bad Herrenalb rechtzeitig in Karlsruhe Hbf eintrifft. Abseits außergewöhnlicher Ereignisse ist da die Chance, dass der Zug von DB Fernverkehr ab Karlsruhe Hbf satt Verspätung hat, auch 2024 immer noch deutlich größer.

Die Mittelrheinbahn hat auf der Linken Rheinstrecke warum oft Verspätung? Richtig, weil andere/schnellere Züge vorgelassen werden müssen - zum Beispiel verspätete Fernverkehrszüge.

Oh je, die S-Bahn Stuttgart. Früher mal ein veritables Uhrwerk, wurde das im Zeitalter der Stuttgart21-Baustellen im Lauf der Zeit doch recht beliebig, der Personalmangel tut sein übriges dazu. Da könnte ich - auch wegen der ewig langen Umsteigewege vom Tiefgleis in der Kopfbahnhofsruine - tatsächlich auch versucht sein, einen Takt früher zu fahren. Auf der anderen Seite: macht man es, hat bestimmt wieder der Zug ab Stuttgart wegen irgendwas +47...

Alles klar? Ja dann, gute Reise!
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Leonardo.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

Zur Durchgangsfahrkarte hatte ich die Tage eine Erfahrung gepostet:
Leonardo. hat geschrieben: 15 Aug 2024, 11:21 Ich pack meine aktuelle Erfahrung mal hier dazu - da es auch entweder unter Unfähigkeit oder Unverschämtheit fällt ...

Ich hatte eine Reise gebucht, ganz normal über die Website der DB, ein Durchgangsticket von Füssen nach Berlin - verspätete Ankunftszeit in Berlin 2 Stunden. Habe dann einen Fahrgastrechtantrag eingereicht, und nun heißt es, weil ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (BRB RB68) teilnimmt was nicht am gemeinsamen Entschädigungsverfahren teilnehmen würde, müsste ich meine Ansprüche nun an dieses Unternehmen richten.

Versteht das jemand?
Selbst wenn das so wäre, die BRB war überhaupt nicht der Grund für meine Verspätung am Zielort, alleine die DB hat mal wieder versagt.
Kann das jemand nachvollziehen?
Ein Anruf bei der DB brachte keinen Erfolg, meine Verspätung würde keine Rolle spielen, gibt keine Entschädigung :?: :!:
Ich gehe jedoch auch davon aus, dass bei Anschlussverlust einer Durchgangsfahrkarte immer auch die Zugbindung aufgehoben ist, egal welche Eisenbahnunternehmen da auf dem Ticket stehen.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von E03 »

Hallo Ihr Beiden,

vielen Dank für die Antworten.

Ich lerne also: tief durchatmen, wenn z. B. die MittelrheinBahn mal wieder einen Zugausfall hat und ich nachher im falschen IC sitze. Bisher habe ich das mögliche Problem ja durch eine frühere Zubringerfahrt mit der MittelrheinBahn (oder den anderen) umgangen.

Aber ob die reine Coolness zu meiner Entspannung reicht? Eure Antworten lassen Zweifel übrig. In der Frage, ob Fahrgastrechte ÜBERGREIFEND von einem Unternehmen zum anderen gelten, scheint es ja schon abweichende Erfahrungen zu geben.

Ich erinnere auch daran, dass die DB in ihren Bestimmungen beschreibt, dass eine Aufhebung der Zugbindung dann gilt, wenn die DB an der Verspätung schuld ist.

Wenn ich dem freundlichen Zugbegleiter im IC nun sage, dass die DB wohl an den Problemen einer MittelrheinBahn schuld sei, guckt er dann wie eine Lok oder wie ein Auto?

Ich glaube, lieber 146225, ich bin dann doch eher vom Goodwill des ZB abhängig. Das Glück hatte ich in anderen Dingen nicht immer. Nach vielen Fahrten ohne mitgeführten Personalausweis hatte ich mal einen ZB, der den Ausweis zu meiner BahnCard 25 unbedingt sehen wollte. Da gab es keine Kulanz, nichts, und ich musste nachzahlen. O.K., er hatte ja recht, ich habe danach erst gelesen, dass die BahnCard nur zusammen mit dem Personalausweis gültig ist. Meine Dummheit. Aber in Thüringen schließen sich Zugbegleiter aus Angst vor einer bestimmten Klientel Fahrgästen in ihren Abteilen ein, und ich bin eben ein älterer allein fahrender Rentner.

Meine Hoffnung auf eine gewisse Kulanz ist nicht allzu hoch, und mit meiner Coolness, es darauf ankommen zu lassen, ist es dann auch nicht soweit her.

Es ist schade, dass es hier jetzt nicht zu klareren Bestimmungsauslegungen oder „Erlebnisberichten“ kam. Ich selbst sehe nur weiterhin die DB-Bestimmung „Bei Verspätungen durch Verschulden der DB ……..“

Viele Grüße
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von 146225 »

Bangemachen gilt nicht, und Fahrgastrechte sind niemals von Goodwill abhängig. Nochmal: das ist nichts, was sich irgendein EVU aussuchen kann oder nach Beliebigkeit oder Laune des Personals vor Ort auslegen kann.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

Zur Zugbindung gibt es interessante Neuigkeiten ...

Bisher stand in den Mails immer: Die Zugbindung für Ihre gebuchte Verbindung ist aufgehoben. Dadurch können Sie mit Ihrem Ticket auch andere Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn (z.B. ICE/IC/EC) sowie Nahverkehrszüge und S-Bahnen nutzen.

Nun ist zu lesen: Die Zugbindung ist für Ihre Fahrt aufgehoben. Um an Ihr gebuchtes Ziel zu kommen, können Sie mit Ihrem ursprünglichen Ticket nun alle DB Fernverkehrszüge (ICE, IC/EC) und Nahverkehrszüge (RE, RB, IRE, S-Bahnen) nutzen. Dabei können Sie eine spätere oder am Reisetag auch eine frühere Verbindung wählen. Ebenso haben Sie freie Wahl über die Reiseroute.

Gute Sache, so fühlt man sich doch viel wohler, wenn man die Strecke verändert oder Stunden früher//später fährt.
Leonardo.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

Wobei man diesen Satz auch schon wieder auslegen kann wie man mag?

Dabei können Sie eine spätere oder am Reisetag auch eine frühere Verbindung wählen. Ebenso haben Sie freie Wahl über die Reiseroute.

Man könnte meinen, man kann Tage und sogar Wochen später fahren?
Früher aber nur am selben Reisetag?
Kann man das klar verstehen?
Reise am selben Tag wie auf dem Ticket, oder kann man Tage später fahren?

Wenn später und früher am selben Reisetag gemeint wäre, dann hätte man doch schreiben können: Dabei können Sie am Reisetag eine frühere oder auch eine spätere Verbindung wählen.
Leonardo.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

Zur allgemeinen Info.
Ich hatte beim Schneechaos im Dezember 2023 im Großraum München ein Ticket von Hamburg nach Salzburg.
Die Tage habe ich es nun genutzt, also bald 9 Monate später, ich wurde mehrfach kontrolliert, nicht ein Schaffner rümpfte die Nase - es gab einen guten Tag und guten Weg, mehr nicht. Das einzige Problem war, ich konnte dieses Ticket in der App nicht finden und auch nicht laden - man musste also das Papierticket nutzen. Die DB hatte mir damals per Mail geschrieben, dass die Gültigkeit des Tickets nicht näher definiert sei, und man daher auch ein Jahr später fahren könnte.

Euch allen einen guten Tag und guten Weg


PS: Da hat doch wirklich jemand im überfüllten Zug mit Lacoste Shirt und Roland Garros Base-Cap mit einer Bahncard 100 Leute von den Statussitzen vertreiben wollen. DAS war der GRÖSSTE, echt, der hätte seine Bahncard vermutlich am liebsten noch auf die Stirn tätowiert. Der Zug war so voll, dass sogar die Zugbindung aufgehoben wurde, wurde auch in de App angezeigt, hatte ich noch nie erlebt - Schaffner sprach auch von Zwangsräumung, und man sollte in Nürnberg einen anderen ICE nach München nutzen. Man hat der den Digghen gemacht :mrgreen:
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von 146225 »

Naja gut, abseits von persönlichem Verhalten und deinem persönlichem Empfinden: entweder es gibt so etwas wie die Bahn Bonus Status - Plätze und das Zugspersonal ist auch bereit das zu kontrollieren und durchzusetzen. Dann haben die Statusinhaber als Stammkunden tatsächlich auch etwas davon.

Oder aber es ist wie bei DB Fernverkehr: es gibt so etwas, es interessiert aber inklusive Zugspersonal niemand, und Hinz und Kunz macht sich dort breit, so dass die Stammkundschaft im Zweifelsfall trotzdem keinen Platz vorfindet. Dann kann man den Quatsch freilich auch lassen.

Die Nachfrage nach diesen nicht reservierbaren Plätzen in manchen Zügen / auf manchen Streckenabschnitten zeigt freilich, dass es sinnvoller wäre, grundsätzlich min. 30% der Plätze pro Zug nicht reservierbar zu machen, schon alleine wegen der miserablen Betriebsqualität von DB Fernverkehr. Damit z.B. nach Ausfall eines Zuges und/oder Anschlussbruch auch noch alle sinnvoll mitkommen.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

Ein Durchgangsticket mit Zugbindung, ist da beim Nahverkehrsanteil die gewählte Zugtyp bindend?
Muss man S-Bahn fahren, wenn S-Bahn gebucht, oder kann man frei entscheiden zwischen S-Bahn und RE?
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FloSch
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von FloSch »

Leonardo. hat geschrieben: 25 Nov 2024, 20:02 Ein Durchgangsticket mit Zugbindung, ist da beim Nahverkehrsanteil die gewählte Zugtyp bindend?
Muss man S-Bahn fahren, wenn S-Bahn gebucht, oder kann man frei entscheiden zwischen S-Bahn und RE?
Für welchen Zug die Zugbindung gilt, steht immer auf dem Ticket drauf, das ist nicht gleichbedeutend mit der aufgedruckten Fahrplanauskunft. Und im Nahverkehr gibt es zumindest in Deutschland keine Zugbindung.
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Leonardo.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

Danke Flo,

ich gehe auch davon aus, dass es keine Rolle spielt welchen Zugtyp man nun nutzt, ob S-Bahn oder RE.
Die Frage stellt sich meiner Meinung nach aber deswegen, weil S-Bahn und RE unterschiedliche Betreiber haben können.
In Berlin z.B. betreibt die S-Bahn die DB und ODEG die RE Züge (zumindest einen Teil davon).
Wenn man nun ODEG (also RE) gebucht hat, aber S-Bahn (DB) nutzt, wie kommt dann das Geld bei der ODEG an?
Spielt das überhaupt keine Rolle, und das Geld für den Nahverkehr kommt in einen großen Topf und alle Bahnunternehmen bekommen dann ihren Anteil?
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