[M] Avenio Sammelthema

Strecken, Fahrzeuge und Technik von Straßenbahnen und Stadtbahnen
Antworten
Tram-Bahni
Lebende Forenlegende
Beiträge: 2007
Registriert: 27 Feb 2018, 19:21

Re: [M] Avenio Sammelthema

Beitrag von Tram-Bahni »

BOStrab § 62 (1):
Neue oder geänderte Betriebsanlagen und Fahrzeuge dürfen außer zur Ermittlung der Gebrauchsfähigkeit nur betrieben werden, wenn die Technische Aufsichtsbehörde die Inbetriebnahme genehmigt hat.



In München lässt die TAB seit über 15 Jahren Probefahrten erst zu, wenn sie die Inbetriebnahme vollständig genehmigt hat. Der Rechtsweg hat gegen solche Willkür bekanntlich bisher nicht geholfen.
Federspeicher
Routinier
Beiträge: 295
Registriert: 05 Nov 2022, 20:11

Re: [M] Avenio Sammelthema

Beitrag von Federspeicher »

Tram-Bahni hat geschrieben: 10 Apr 2025, 09:26 BOStrab § 62 (1):
Der Rechtsweg hat gegen solche Willkür bekanntlich bisher nicht geholfen.
Naja, es macht sich halt selten gut, wenn man der Aufsichtsbehörde Unfähigkeit unterstellt und bewusst an selbiger vorbeiarbeitet... Insbesondere wenn diese Aufsichtsbehörde dann trotzdem Wind davon bekommt. Es gibt ja zwischen "Mach 'mer mal" und Genehnigungspflicht noch andere Schritte, da kann man den Unmut und die anschließende Retourkutsche gut nachvollziehen...
Antworten