Kennt jemand die gesetzlichen Regelungen zu FGR bei Zügen, die außerhalb der EU gestartet sind, aber innerhalb der EU enden und auch in der EU die Verspätung aufgebaut haben?
Ich habe bei der EU nur den allgemeinen Hinweis gefunden, dass bestimmte Züge ausgenommen werden können, sofern sie nicht nur innerhalb der EU verkehren.
Konkret geht es um die Verbindung Istanbul - Sofia, auf der ich aufgrund eines Lokschadens bei der BDŽ mit über 2h Verspätung angekommen bin und mich nun frage, ob ich dafür Anspruch auf 50% Rückerstattung habe.
Fahrgastrechte für Züge zwischen EU und Nicht-EU
Fahrgastrechte für Züge zwischen EU und Nicht-EU
Mein Bahnjahr 2022
Zurückgelegte Strecke: 39.540 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 21,4 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 862 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 77 km/h - Fahrtkosten: 8,5 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 88,4%
Zurückgelegte Strecke: 39.540 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 21,4 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 862 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 77 km/h - Fahrtkosten: 8,5 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 88,4%