https://www.youtube.com/shorts/MHJhDsl0dsM
Da soll noch mal jemand sagen, bei U-Bahnen gäbe es keine Bahnübergänge!
Wer hätte es gewusst: Der einzige Bahnübergang bei der Pariser Metro
Re: Wer hätte es gewusst: Der einzige Bahnübergang bei der Pariser Metro
Bei der Frankfurter U-Bahn gibt es auch mindestens einen (wenn auch nur für Fußgänger).
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Rohrbacher
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Re: Wer hätte es gewusst: Der einzige Bahnübergang bei der Pariser Metro
Du musst unbedingt mal den Garmischer Hafen, die Seilbahn Kiel, den Flughafen Pasing oder Bielefeld besuchen ... Selbst wenn sich das Stadtbahnsystem selbst als U-Bahn bezeichnet bzw. wie viele Stadtbahnen teilweise U-Bahnabschnitte im Sinne der Definition hat, dann ist diese Stelle aber ganz offensichtlich außerhalb davon.
Und an dieser Tatsache ändert auch ein Bahnübergang an einer Betriebsstrecke bzw. in einem Betriebshof nichts.
In München-Freimann ist die Infrastrukturgrenze zwischen DB und MVG auch so, dass der Bahnübergang schon auf Seiten der U-Bahn liegt. Sogar an der Kreuzungsfreiheit von Autobahnen oder dem Halte- und Rückwärtsfahrverbot auf selbiger ändert sich nix, wenn jemand auf'm Rasthof irgendeine Kreuzungssituation auffinden sollte, wo Fahrzeuge halten oder gar mal rückwärts parken. Klar, man kann natürlich mit einem Link und einer steilen, auf jeden Fall aber einzeiligen These wieder eine Diskussion lostreten, die wie immer irgendwo in Drübenien rauskommen wird, muss man aber nicht, finde ich.
Re: Wer hätte es gewusst: Der einzige Bahnübergang bei der Pariser Metro
Für die Kieler Seilbahn wäre man leider recht spät dran:Rohrbacher hat geschrieben: ↑22 Mai 2026, 19:42Du musst unbedingt mal den Garmischer Hafen, die Seilbahn Kiel, den Flughafen Pasing oder Bielefeld besuchen ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Seilbahn_Kaufhaus_Weipert
Sorry, der musste sein
Re: Wer hätte es gewusst: Der einzige Bahnübergang bei der Pariser Metro
Doch, genau das ändert daran alles und zwar sogar rein wissenschaftlich.Rohrbacher hat geschrieben: ↑22 Mai 2026, 19:42
Und an dieser Tatsache ändert auch ein Bahnübergang an einer Betriebsstrecke bzw. in einem Betriebshof nichts.
Eine Behauptung wird als wahr angenommen, solange sie nicht durch das Gegenteil widerlegt wird, deduktive Vorgehensweise.
Im konkreten Fall (Bahnübergangsfreiheit von U-Bahnsystemen [dazu zählen natürlich auch Betrriebsstrecken]) wird die Aussage U-Bahnen hätten keine Bahnübergänge als wahr angenommen bis sie widerlegt wird. Durch mein Beispiel oben ist sie widerlegt worden. Damit wird die Tatsachenannahme verworfen, die Aussage ist nicht mehr als wahr wertbar.
Im Endeffekt ist damit ein weiteres Mal aufgezeigt, dass Bezeichnungen wie U-Bahn, S-Bahn oder Stadtbahn nur Produktbezeichnungen sind.