Auch wenn ich überzeugter EU Anhänger bin. Die EU hat leider durchgesetzt, dass viel mehr und viel weiter als früher ausgeschrieben werden muss. Während früher in vielen Bereichen es ausreichend war, eine Mindestzahl der Bieter zu haben, wobei der Auftraggeber das Bieterfeld bestimmen durfte, muss heute frei EU weit ausgeschrieben werden. Und dann reicht es wenn ein Bieter die Mindestvoraussetzungen gerade so eben schafft und dann mit dem dank billiger Arbeitskräfte gewinnt. Und mit billiger Arbeitskräfte meine ich nicht das unterschiedliche Lohnniveau in verschiedenen Staaten der Union sondern billig im gesamten Wortsinn.
Wer sich dran stört, dass der Lohn in einigen Bereichen nicht auskömmlich ist, sollte nicht begrüßen, wenn jede Leistung europaweit mit dem Preis als Zuschlagskriterium ausgeschrieben wird.
[M/ N] B- Wagen
Re: [M/ N] B- Wagen
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
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Re: [M/ N] B- Wagen
Und wo ist der Zwang, den Preis als einziges Zuschlags-/Vergabekriterium zu setzen? Nochmals, man kann auch in einer Ausschreibung sehr genau einfordern, was man haben möchte. Sollte man sogar, alles andere ist mal wieder nur halbe Arbeit.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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Re: [M/ N] B- Wagen
Hier ein paar Beispielsfotos, wo einst der A-Wagen 104 auf hoher Ebene steht: http://www.muenchner-u-bahn.net/ubahnne ... 04/104.htmET 420 192 hat geschrieben: ↑10 Nov 2023, 16:59Was meinst du damit genau?BavarianBells hat geschrieben: ↑27 Okt 2023, 14:47 - er ist zeitweise auf der höchsten Ebene gestanden
So sah es auch beim B-Wagen 556 für eine längere Zeit aus.
Wiederinbetriebnahme für den A-Wagen-Prototyp 091! Ein singuläres Meisterwerk!
Re: [M/ N] B- Wagen
Der Preis als einziges Kriterium ist halt gerichtsfest. Bei anderen Kriterien hat man immer das recht hohe Risiko einer Klage durch unterlegenen Bieter. Da mit den ganzen Fristen oft keine Puffer für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen.
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Re: [M/ N] B- Wagen
Ich denke, was die 146 meint, ist, dass wenn in der Ausschreibung steht, dass beim Umbau der Züge keine Kolateralschäden entstehen dürfen, dann muss sich jeder Bieter vorher gut überlegen, ob er das hinkriegt, weil er sonst selber dafür haften muss.
Re: [M/ N] B- Wagen
Bei technischen Themen kann man z.B. sehr gut Normen und andere technische Regelwerke mit als Anforderung hinzuziehen - die sind nicht diskriminierend, da ja für alle Bieter gleich.
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Re: [M/ N] B- Wagen
Das muss meiner Meinung nach nicht mal in der Ausschreibung stehen. Selbstverständlich darf der Auftragnehmer die Züge nicht über die vereinbarte Leistung hinaus modifizieren oder beschädigen. Wer sein Auto in die Werkstatt bringt muss ja auch nicht ausdrücklich dazu sagen, dass bei der Reparatur des Radios nicht die Scheiben eingeschlagen werden sollen.
Außerdem gibt es ja sicher eine Dokumentation für den Umbau in der die vorzunehmenden Modifikationen genau beschrieben sind denn die Züge haben und brauchen ja eine TAB-Zulassung.