[M] Trambahn durch den Englischen Garten

Strecken, Fahrzeuge und Technik von Straßenbahnen und Stadtbahnen
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tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

Flo @ 22 Mar 2006, 13:19 hat geschrieben: In Frankfurt/Oder und Ulm/Neu Ulm haben Bürgerentscheide Straßenbahnprojekte vor nicht allzu langer Zeit beerdigt.
Prognosen sind hier schwierig.

Beispielsweise haben fast alle prognostiziert, dass neue Tunnels am Mittleren Ring mehrheitlich abgelehnt werden. Die Tunnelbefürworter siegten aber mit Zehntelprozentvorsprung.

Aber, warten wir mal ab, ob es überhaupt zu einem Bürgerbegehren kommt. Oder anders ausgedrückt, hoffen wir zunächst einmal, dass das Gericht das Fahrtsignal für die Tram gibt.
Rathgeber
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Beitrag von Rathgeber »

Ich würde das Thema "Bürgerbegehren" hier gar nicht erst großartig breittreten. Es könnte schlafende Hunde wecken.. Bild
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MVG-Wauwi
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Beitrag von MVG-Wauwi »

Flo @ 22 Mar 2006, 13:19 hat geschrieben:In Frankfurt/Oder und Ulm/Neu Ulm haben Bürgerentscheide Straßenbahnprojekte vor nicht allzu langer Zeit beerdigt.
Beide Fälle hatten aber so ihre eigenen Gesetzmäßigkeiten.....
In Ulm spielte neben der Lobbyarbeit für einen örtlich ansässigen Hersteller von Linienbussen insbesondere eine Rolle, dass die Bürger der Nachbarstadt Neu-Ulm, die von der Straßenbahn am meisten profitiert hätten, gar nicht wahlberechtigt waren :( . Ein anderes Ergebnis wäre dann durchaus möglich gewesen, denn das Votum war sehr knapp.

In Frankfurt/Oder dagegen schätze ich das Ergebnis der Straßenbahn-Abstimmung eher als ein Stellvertreter-Votum gegen eine deutsch-polnische Annäherung ein. Es scheinen hier viele Ängste und Ressentiments gegen die östlichen Nachbarn zu herrschen, so dass auch die Straßenbahn beinahe automatisch auf der Strecke bleiben musste...... :( .

Aber es gibt auch ein positives Beispiel: Die Einwohner der Gemeinde Lilienthal haben sich in einem Bürgerentscheid mit großer Mehrheit für einen Anschluss an das Bremer Straßenbahnnetz entschieden und damit das Votum ihrer Volksvertreter gekippt :) .
Gruß vom Wauwi
luc
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Beitrag von luc »

Flo @ 22 Mar 2006, 13:19 hat geschrieben:In Frankfurt/Oder und Ulm/Neu Ulm haben Bürgerentscheide Straßenbahnprojekte vor nicht allzu langer Zeit beerdigt.
wobei ich zumindest bei dem Ulmer/Neu Ulmer Bürgerentscheid weiß, dass dieser wegen zu wenig "Ja-Stimmen" rechtlich nicht bindend war. Die Tram hatte auch mit Widerständen von der IHK zu kämpfen (hohe Finanzmittel).
ropix
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Beitrag von ropix »

ubahnfahrn @ 21 Mar 2006, 18:02 hat geschrieben:Zum Thema Trennungseffekt für den Englischen Garten:

Frage:

Hat von Euch schon mal einer versucht den MITTLEREN ISAR-RING * (100.000 Kfz/24h - 4200/h - 69/Min - also keine freie Sekunde !!!) zu Fuß zu überqueren ?
Macht pro Tag also eine Transportkapazität von max. 500.000 und wohl genutzen 150.000-300.000 Beförderungsplätzen.
Eine Trambahnstrecke mit einem 5-Minuten-Takt * (12 Trams/h) kann dagegen sehr oft am Tag (an 54 Min/h) und vor allem in der betriebslosen Nachtzeit ohne Schwierigkeiten gequert werden.
Oder macht eben (mit 10 Minutentakt von 5-20Uhr, 20 Minutentakt von 4-5 und 20-1 Uhr, der Rest im Stundentakt (von 1-4 Uhr) 15*6+7*3+3*1=114 fahrten. Nehmen wir zur HVZ/NVZ noch eine weitere Linie an, sinds sogar 225 fahrten. Nehmen wir durchgehend R2.2 an (99 Stehplätze, 58 Sitzplätze und für leichtere Rechnung stopfe ich noch drei Freak hinein), so können 225*160=36.000 Fahrgäste transportiert werden. Pro Richtung.


* Könnte hier mal bitte jemand ausrechnen, wie hoch jeweils die Transportkappazität der einzelnen Systeme ist ?
Angenommen die Autos sind in beide Richtungen gezählt, dann würde die Trambahn 72.000 Plätze bieten - die Autokaravane liegt im Bereich einer halben Million. Soviel sagt die Theorie. Da bei den KfZ auch Busse dabei sind, steigt die Zahl der Sitzplätze/Autos noch einmal an, vielleicht hat aber auch die Trampelbahn mal was größeres auf Lager, der R3.3 bietet 218 Sitz- und Stehplätze, der P 312 (die Differenz dürfte vom Platz in Quadrametern pro Person abhängig sein, im P Wagen kuschelt es sich einfach besser :) ) und die Variobahn hat nach laut Stadler eine Transportkapazität von 220 Personen. Bei den Autos hingegen sieht es so aus, dass im Normalfall sehr viel nicht genutzte Kapazität durch die Gegend fährt, der Besetzugsgrad liegt ja irgendwo zwischen einer und zwei Personen im Fahrzeug - man fährt eben gern allein zur Arbeit.
-
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

MVG-Wauwi @ 22 Mar 2006, 15:21 hat geschrieben:
Aber es gibt auch ein positives Beispiel: Die Einwohner der Gemeinde Lilienthal haben sich in einem Bürgerentscheid mit großer Mehrheit für einen Anschluss an das Bremer Straßenbahnnetz entschieden und damit das Votum ihrer Volksvertreter gekippt  :) .
Vielleicht sollte man der Ordnung halber erwähnen, daß es speziellei Vereinbarungen gibt, die vorgeben, daß noch bevor die Tram nach Lilienthal weitergebaut werden darf, erst die seit Jahrzehnten herbeigesehnte Umgehungsstraße fertig gestellt sein muß: Keine fertige Umgehung - keine Tram!. Und bis auf ein in sich völlig schwachsinniges Mittelstück, welches bereits existiert, hat sich die Umgehung noch lange nicht durch alle Proteste und Einwände der Anwohner und Grundstückseigner, die ihr Land rausrücken sollen, durchgekämpft...

Übrigens wurde die Tram auch schon auf ein recht langes eingleisiges Teilstück umgeplant, um den Landverbrauch und damit die Prosteste ein wenig zu reduzieren. Ich bin gespannt, wie sich das mit 10-Minuten-Takt und Schnell-Linien vertragen wird...
Da Maicho
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Beitrag von Da Maicho »

30.3.2006
Zur Pressemitteilung des Bayr. Verwaltungsgerichtshofs
vom 30.3. in Sachen „Tram-Nordtangente“ nehmen SWM und MVG wie
folgt Stellung:

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute sein Urteil in Sachen
„Trambahn-Nordtangente“ veröffentlicht. Demnach hat er die Klage der
Stadtwerke gegen den ablehnenden Planfeststellungsbescheid der
Regierung
von Oberbayern abgewiesen. Eine Urteilsbegründung liegt noch
nicht vor.
Diese Entscheidung hat uns, zumal angesichts der eindeutigen und
qualifizierten
Gutachten und angesichts des Verlaufs der Verhandlung, überrascht.
Für weitere Stellungnahmen und zur Klärung des weiteren Vorgehens
gemeinsam mit der Stadt warten wir die Urteilsbegründung ab.
Bedauerlich
ist, dass damit ein Vorhaben, dessen großer verkehrlicher Nutzen
durch das bundesweit standardisierte Bewertungsverfahren eindrucksvoll
nachgewiesen wurde und das auch zur Entlastung der UBahnen
im Innenstadtbereich beitragen könnte, zumindest weiter verzögert
wird.

Hätte mich auch gewundert....

D.M.
Ich berufe mich auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 5, Absatz 1
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

Da Maicho @ 30 Mar 2006, 13:44 hat geschrieben: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute sein Urteil in Sachen
„Trambahn-Nordtangente“ veröffentlicht. Demnach hat er die Klage der
Stadtwerke gegen den ablehnenden Planfeststellungsbescheid der
Regierung
von Oberbayern abgewiesen.
Ein schwarzer Tag für die Münchner Tram. Dabei wäre der 22er doch so viel wichtiger als der 23er. :angry:
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Jean
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Beitrag von Jean »

Da sieht man doch wie unabhängig unsere Gerichte sind... :angry: :angry: :angry: :angry: :angry: :angry:
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Wann steigt eigentlich die große Party zum 100-Jährigen Geburtstag der ersten Planungen? <_<

Schade, dass es die Justiz nicht geschafft hat, sich den vernünftigen Argumenten der SW//M anzuschliessen.
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MVG-Wauwi
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Beitrag von MVG-Wauwi »

Ist denn eine Revision zulässig? Ich habe ja zunehmend den Eindruck, dass eine endgültige Entscheidung mit sorgfältiger Abwägung aller Argumente nicht auf bayerischem Boden getroffen werden kann :blink: :( .....
Gruß vom Wauwi
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Naja, vielleicht haben die Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht auch nur Angst, wie das Bayerische Oberste Landesgericht einfach abgesägt zu werden. Es war in Bayern noch nie gut, sich gegen die politische Mehrheit zu stellen...

Wie sagte einst Gregor Gysi so schön? In Bayern ist es wie in der DDR: über 40 Jahre die gleiche Partei an der Regierung. Nur dass die Bayern es freiwillig machen...
VT 609

Beitrag von VT 609 »

Jetzt sind wir also schon so weit, daß eine gekritzelte Zeichnung für ein Gericht überzeugender ist als ein Gutachten... :angry: Ehrlich gesagt hätte ich damit gerechnet, daß der Klage stattgegeben wird.
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Jean
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Beitrag von Jean »

Wie sagte einst Gregor Gysi so schön? In Bayern ist es wie in der DDR: über 40 Jahre die gleiche Partei an der Regierung. Nur dass die Bayern es freiwillig machen...
Bloss der Chef der Partei wird (um es mal schonend zu sagen) alt mit den damit verbundenen Konsequenzen.
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tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

VT 609 @ 30 Mar 2006, 16:01 hat geschrieben: Jetzt sind wir also schon so weit, daß eine gekritzelte Zeichnung für ein Gericht überzeugender ist als ein Gutachten...  :angry:  Ehrlich gesagt hätte ich damit gerechnet, daß der Klage stattgegeben wird.
Auch wenn das Urteil bei mir keine Begeisterung auslöst, sollte die Urteilsbegründung abgewartet werden. Die gekritzelte Zeichnung soll ja Erheiterung ausgelöst haben, sie wird also vermutlich keine große Rolle gespielt haben.
tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

ChristianMUC @ 30 Mar 2006, 15:08 hat geschrieben: Wie sagte einst Gregor Gysi so schön? In Bayern ist es wie in der DDR: über 40 Jahre die gleiche Partei an der Regierung. Nur dass die Bayern es freiwillig machen...
Immerhin gibt er damit zu, dass die SED Zwang ausübte. Ein erster Schritt.

Allerdings ist es vermessen, das totalitäre DDR-Regime mit der bayerischen Regierung zu vergleichen. Auch wenn ich die CSU nicht mag, wäre sie mir ungefähr 10E9999999999999 mal lieber als die SED.
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Jean
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Beitrag von Jean »

Auch wenn das Urteil bei mir keine Begeisterung auslöst, sollte die Urteilsbegründung abgewartet werden. Die gekritzelte Zeichnung soll ja Erheiterung ausgelöst haben, sie wird also vermutlich keine große Rolle gespielt haben.
Was wohl eher eine Rolle gespiel hat, war die Parteinangehörigkeit. :angry: :angry: :angry: :angry:
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VT 609

Beitrag von VT 609 »

Jean @ 30 Mar 2006, 16:20 hat geschrieben: Was wohl eher eine Rolle gespiel hat, war die Parteinangehörigkeit. :angry: :angry: :angry: :angry:
Das ist mir schon klar. Ich bin mal gespannt, wie in der Urteilsbegründung auf das Gutachten eingegangen wird.
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Beitrag von Flo »

Die tz schreibt in ihrer morgigen Ausgabe, dass das Gericht keine Revision zulässt. Die MVG kann nur noch vors Bundesverwaltungsgericht gehen und "Nichtzulassungsbeschwerde" einlegen, was sie wohl aus machen wird.
Die Begründung soll lauten:
"Es könne nicht beanstandet werden, dass die Regierung bei ihrer Entscheidung dem Schutz des Englischen Gartens als Gartendenkmal Vorrang eingeräumt hat vor den Verkehrsinteressen an der Errichtung einer Straßenbahn-Neubaustrecke"
Da Maicho
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Beitrag von Da Maicho »

Tja..


Was soll man sagen? Entscheidend ist eigentlich nicht die hanebüchene (so die tz richtig zitiert) Begründung, sondern vielmehr die Tatsache, daß die bundesweit einheitliche standardisierte Bewertung mit einem äußerst fragwürdigen Urteil eines Landesgerichtes beiseite gewischt wird.
Wenn der Faktor, welcher, soweit ich weiß, in diesem Falle 2,4 beträgt, weniger wert ist, als der vermeintliche Denkmalwert, dann steht's wohl schlecht um die Unabhängigkeit unserer Richter.
Die Partei wird's mit Wohlgefallen zur Kenntnis nehmen...

D.M.
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Beitrag von MünchnerFreiheit »

Vielleicht sollte man tatsächlich auf die schriftliche Begründung des Urteils warten, bevor man sich darüber den Kopf zerbricht...die TZ ist ja nun nicht immer die zuverlässigste Quelle.

By the way gehört der EGarten ja auch nicht der Stadt...

Gruß, Flo
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MVG-Wauwi
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Beitrag von MVG-Wauwi »

Flo @ 30 Mar 2006, 18:52 hat geschrieben:Die tz schreibt in ihrer morgigen Ausgabe, dass das Gericht keine Revision zulässt. Die MVG kann nur noch vors Bundesverwaltungsgericht gehen und "Nichtzulassungsbeschwerde" einlegen, was sie wohl aus machen wird.
Die Begründung soll lauten:
Ich setze schon darauf, dass man in Leipzig auf "neutralem" Grund und Boden die Sache differenzierter sieht. So sollte in der Begründung mal dargelegt werden, warum das Gericht die jetzige Situation für schützenswert hält. Die Asphalttrasse trägt schließlich nicht das Sckell'sche Urheberrecht, so dass sich das Kulturdenkmal "Englischer Garten" ohnehin nicht im Originalzustand befindet. Und die SWM konnten m. E. durchaus überzeugend nachweisen, dass mit der Tram in der Summe eine Verbesserung des Staus Quo hätte erreicht werden können.
Gruß vom Wauwi
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Beitrag von Dave »

MünchnerFreiheit @ 30 Mar 2006, 19:26 hat geschrieben: By the way gehört der EGarten ja auch nicht der Stadt...
Das gilt bei so Dingen wie Transrapid in München oder Landesmesse/Flughafen auf den Fildern auch nicht für die betroffenen Kommunen...
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
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Beitrag von brucklyn »

Hier noch die Pressemitteilung des BayVGH auf die sich die Stellungnahme der SWM und MVG bezieht:
München, 30.03.2006
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

- Pressemitteilung -

Keine „Genehmigung“ für die Straßenbahn durch den Englischen Garten


Mit Urteil vom 30. März 2006 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Klage der Stadtwerke München GmbH (Klägerin) auf Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses durch die Regierung von Oberbayern für den Bau einer zweigleisigen Straßenbahn-Neubaustrecke durch den Englischen Garten abgewiesen. Einen entsprechenden Planfeststellungsantrag der Klägerin hatte die Regierung von Oberbayern abgelehnt.

Das Gericht gelangt zu dem Ergebnis, dass die Klägerin weder die Verpflichtung der Regierung von Oberbayern zur „Genehmigung“, d.h. Feststellung des beantragten Plans, noch deren Verpflichtung zur erneuten Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verlangen kann, weil die planerische Abwägung, mit der die Ablehnung begründet wird, keinen rechtlichen Bedenken unterliegt. Bei der Entscheidung über die von der Klägerin beantragte Planfeststellung waren die von dem Straßenbahnprojekt berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Der Regierung von Oberbayern als Planfeststellungsbehörde kam dabei insbesondere auch im Hinblick auf die Gewichtung der verschiedenen Belange ein planerischer Gestaltungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann. Nach diesen Maßstäben kann es nach Auffassung des Gerichts nicht beanstandet werden, dass die Regierung von Oberbayern bei ihrer Entscheidung dem Schutz des Englischen Gartens als "Gartendenkmal" von außergewöhnlich hoher Bedeutung den Vorrang vor den Verkehrsinteressen an der Errichtung einer Straßenbahn-Neubaustrecke eingeräumt hat.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Klägerin kann dagegen Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
Die vollständigen Urteilsgründe werden in einigen Wochen erwartet.

(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30.3.2006, Az. 22 A 01.40059)
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

Muss jetzt der den Englischen Garten durchschneidende Mittlere Ring nach dem Urteil auch weg?
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

tra(u)mmann @ 30 Mar 2006, 20:42 hat geschrieben: Muss jetzt der den Englischen Garten durchschneidende Mittlere Ring nach dem Urteil auch weg?
Nein, denn auch Richter von Verwaltungsgerichten haben einen Dienstwagen... :(
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Woodpeckar
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Beitrag von Woodpeckar »

Die hier stattfindende Richterschelte beruht leider ausschließlich auf persönliche Verunglimpfungen und Unterstellungen und entbehrt jeden sachlichen Hintergrund.

Da lobe ich mir die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, in der nachvollziehbar und sachlich die erste grobe Begründung für das Urteil vermittelt wird.
andreas
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Registriert: 25 Feb 2004, 15:02
Wohnort: 85777

Beitrag von andreas »

tja, wärs um eine echte Straße gegangen, die von der CSU gewollt worden wäre....
tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

Es geht darum, eine Dieselbuslinie durch eine sanft schnurrende, umweltverträgliche Tram zu ersetzen. Die Tram belastet den Englischen Garten eher weniger als ein Linienbus. Die optische Beeinträchtigung durch die Tram ist nur geringfügig höher als beim Bus, dafür entfallen die Abgase, denen ich einen höheren Rangwert geben würde. Außerdem gehört die Weißblaue einfach zu München, es ist nicht einzusehen, dass die Tram nicht fahren darf, aber eine vierspurige Straße den Englischen Garten in zwei Teile schneidet und es dadurch zu einer erheblichen Umweltverschmutzung durch Abgabe und Lärm (jawohl, auch Lärm ist eine Umweltverschmutzung) kommt. Bild
VT 609

Beitrag von VT 609 »

tra(u)mmann @ 30 Mar 2006, 20:42 hat geschrieben: Muss jetzt der den Englischen Garten durchschneidende Mittlere Ring nach dem Urteil auch weg?
Der muß selbstverständlich nicht weg, weil er ja eine STRASSE ist. Wie die Autofahrerpartei Bayerns (auch CSU genannt) sehr richtig feststellt, sind Straßen das allerwichtigste :angry: . Daher kann eine Straße einen Park auch nicht verschandeln.

Vorsicht: Ironie!
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