Mitnahmemöglichkeit der Monatskarte

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luc
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Beitrag von luc »

Samstags können ja mit einer DB-Monatskarte bis zu vier Personen auf der in der Fahrkarte genannten Strecke mitgenommen werden. Nach Durchlesen der Beförderungsbedingungen der DB bin ich aber nicht schlau geworden, ob Hunde überhaupt mitgenommen werden können und Kinder zwischen 6 und 14 halb zählen oder nicht. Denn der Passus "Für entgeltpflichtige Hunde (BB Personenverkehr Nr. 7.3) sind Fahrkarten der 2. Wagenklasse zum halben Normalpreis zu erwerben" fehlt bei den Beförderungsbedingungen im Abschnitt, wo die Zeitkarten aufgeführt werden (im Vergleich zu den Länderticket- und SWT-Abschnitten). Wer sich besser auskennt, hier sind die aktuellen Beförderungsbedingungen:

http://www.bahn.de/p/view_nav4/mdb/pv/pdf/...vs_06.09.06.pdf
drgti
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Beitrag von drgti »

luc @ 23 Sep 2006, 00:52 hat geschrieben: Samstags können ja mit einer DB-Monatskarte bis zu vier Personen auf der in der Fahrkarte genannten Strecke mitgenommen werden. Nach Durchlesen der Beförderungsbedingungen der DB bin ich aber nicht schlau geworden, ob Hunde überhaupt mitgenommen werden können und Kinder zwischen 6 und 14 halb zählen oder nicht. Denn der Passus "Für entgeltpflichtige Hunde (BB Personenverkehr Nr. 7.3) sind Fahrkarten der 2. Wagenklasse zum halben Normalpreis zu erwerben" fehlt bei den Beförderungsbedingungen im Abschnitt, wo die Zeitkarten aufgeführt werden (im Vergleich zu den Länderticket- und SWT-Abschnitten). Wer sich besser auskennt, hier sind die aktuellen Beförderungsbedingungen:

http://www.bahn.de/p/view_nav4/mdb/pv/pdf/...vs_06.09.06.pdf
Mich würdedabei Interessieren ob ein Fahrrad mitnehmen kann oder ob man die Fahradkarte einzeln dazu kaufen muss?

@luc
Was meinst du mit Ypsilonfrei???
JeDi
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Beitrag von JeDi »

y-Wagen
The_mAtRiX
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Beitrag von The_mAtRiX »

Mich würdedabei Interessieren ob ein Fahrrad mitnehmen kann oder ob man die Fahradkarte einzeln dazu kaufen muss?
Ein Fahrrad kann man meines Wissens nach nie kostenlos mitnehmen, ausser der Besteller der Verkehrsleistung bezahlt dafür pauschal im Rahmen des Verkehrsdurchführungsvertrages. Hier rund um München gibt es viele Teilstrecken, auf denen von der BEG für die Fahrgäste diese Möglichkeit bezahlt wird.
Was meinst du mit Ypsilonfrei???
Die y-Wägen sind das Pendant der DR zu den zahlreich von der DB beschafften n-Wägen. y und n bedeuten beide fast das gleiche: Großraum, Mittelgang, beliebige Wendezugsteuerungsleitung etc. Der Unterschied besteht in der Innenraumaufteilung (oder aber auch Wagenlänge): n: 12 fiktive Abteile, > 24,5m; y: 11 fiktive Abteile, keine Mindestlänge
EDIT: Natürlich haben die Gattungsbezeichnungen y und n nichts mit den genannten Bahnen zu tun, sondern gelten allgemein.

n Nahverkehrswagen mit einer Länge von mehr als 24,5 Metern, Großraum mit Mittelgang in der zweiten Klasse (zwölf fiktiven Abteile), Mittel- oder Seitengang in der ersten Klasse, zwei Mitteleinstiegen.
y Eilzug - oder Regionalverkehrswagen, Großraum mit Mittelgang und (heute mit Wendezugsteuerleitung beliebiger Bauart)

ypsilonfrei: So wie viele keine n-Wägen mögen, so mag er eben keine y-Wägen...
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Beitrag von drgti »

joh999 @ 28 Sep 2006, 18:43 hat geschrieben: y-Wagen
Schlauer bin leider immer noch nicht.

meinst dies hier: http://de.wikipedia.org/wiki/UIC-Y-Wagen_der_DR
drgti
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Beitrag von drgti »

The_mAtRiX @ 28 Sep 2006, 18:46 hat geschrieben:
Ein Fahrrad kann man meines Wissens nach nie kostenlos mitnehmen, ausser der Besteller der Verkehrsleistung bezahlt dafür pauschal im Rahmen des Verkehrsdurchführungsvertrages. Hier rund um München gibt es viele Teilstrecken, auf denen von der BEG für die Fahrgäste diese Möglichkeit bezahlt wird.



Die y-Wägen sind das Pendant der DR zu den zahlreich von der DB beschafften n-Wägen. y und n bedeuten beide fast das gleiche: Großraum, Mittelgang, beliebige Wendezugsteuerungsleitung etc. Der Unterschied besteht in der Wagenlänge: n: 12 fiktive Abteile, > 24,5m; y: 11 fiktive Abteile, keine Mindestlänge
EDIT: Natürlich haben die Gattungsbezeichnungen y und n nichts mit den genannten Bahnen zu tun, sondern gelten allgemein.

n Nahverkehrswagen mit einer Länge von mehr als 24,5 Metern, Großraum mit Mittelgang in der zweiten Klasse (zwölf fiktiven Abteile), Mittel- oder Seitengang in der ersten Klasse, zwei Mitteleinstiegen.
y Eilzug - oder Regionalverkehrswagen, Großraum mit Mittelgang und (heute mit Wendezugsteuerleitung beliebiger Bauart)

ypsilonfrei: So wie viele keine n-Wägen mögen, so mag er eben keine y-Wägen...
Na dann hab ich ja verstanden.

Auch für die Info mit dem Fahrrad besten Dank.
The_mAtRiX
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Beitrag von The_mAtRiX »

drgti @ 28 Sep 2006, 19:49 hat geschrieben: Schlauer bin leider immer noch nicht.

meinst dies hier: http://de.wikipedia.org/wiki/UIC-Y-Wagen_der_DR
Nein, das Y in Großbuchstaben in Zusammenhang mit den UIC-normierten Reisezugwagen hat nix mit dem y als Kleinbuchstaben der Kennzeichen für Reisezugwagen Gattungsbezeichnungen zu tun.

Kleines y: siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Bauart-Bezeic...ttungsbuchstabe
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