Bundesnetzagentur widerspricht Nutzungsbedingungen

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magra
Tripel-Ass
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Beitrag von magra »

Umfassende Prüfung des Stationspreissystems wird folgen

Die Bundesnetzagentur widerspricht einer Neufassung der Nutzungsbedingungen für die Personenbahnhöfe. Sie verpflichtet die DB Station&Service AG, die beanstandeten Klauseln vor dem 11. Dezember 2006 anzupassen, damit die rechtskonforme Neufassung am 10. April 2007, dem gesetzlich vorgesehenen Termin, in Kraft treten kann. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur in ihrer Entscheidung eine umfassende rechtliche Prüfung des Stationspreissystems angekündigt. Mit dieser Entscheidung treibt die Bundesnetzagentur die diskriminierungsfreie Öffnung der Serviceeinrichtungen für mehr Wettbewerb im Eisenbahnbereich voran.

Die Vorabprüfung der Bundesnetzagentur ergab, dass zahlreiche Bestimmungen der beabsichtigten Neufassung der Nutzungsbedingungen nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Die Beanstandungen betreffen u. a. den vollständigen Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bei Nutzungsbeeinträchtigungen durch Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie das für die Eisenbahnverkehrsunternehmen bestehende Verbot, an den Bahnsteigen Fahrgastinformationen und andere Serviceleistungen zu erbringen, auch wenn die DB Station&Service AG diese Leistungen selbst nicht anbietet.

Die DB Station&Service AG wird außerdem verpflichtet, ein den gesetzlichen Vorgaben genügendes Anreizsystem einzuführen, welches im Falle von Störungen, wie z. B. dem Ausfall der Beleuchtung am Bahnsteig und in den Zugängen oder bei fehlenden bzw. unvollständigen Fahrplanaushängen, Entgeltminderungen vorsieht. Der Entscheidung war eine ausführliche Anhörung der Marktteilnehmer zu diesem Thema vorangegangen.

Ebenso sind bei der Vorabprüfung Zweifel an der Vereinbarkeit des geltenden Stationspreissystems mit den gesetzlichen Vorgaben aufgekommen, sodass die Bundesnetzagentur eine umfassende rechtliche Prüfung des Stationspreissystems vornehmen wird. Vorher wartet die Bundesnetzagentur noch die Ergebnisse eines grundlegenden juristischen und regulierungsökonomischen Gutachtens ab. Ein Gutachterkonsortium soll darin die Rolle der Bundesnetzagentur bei der Untersuchung und Ausgestaltung der geltenden gesetzlich vorgegebenen Entgeltmaßstäbe klären. Das Gutachten wird Ende Januar 2007 erwartet.

Nach den Vorgaben des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung müssen sowohl Betreiber von Schienenwegen als auch Betreiber von Personenbahnhöfen und anderer sog. Serviceeinrichtungen Nutzungsbedingungen für den Zugang zu ihrer Eisenbahninfrastruktur erstellen und veröffentlichen. Ein beabsichtigter Entwurf von Neufassungen oder Änderungen der Nutzungsbedingungen ist zunächst den Eisenbahnverkehrsunternehmen und sonstigen Zugangsberechtigten zur Stellungnahme bekannt zu geben. Anschließend ist der - auf Grund der Stellungnahmen ggf. geänderte - Entwurf der Bundesnetzagentur zur Vorabprüfung mitzuteilen. Die Bundesnetzagentur kann vorab Änderungen der Nutzungsbedingungen fordern.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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