Tchibo verkauft Bahntickets für 58 Euro

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oberpfälzer
Kaiser
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Beitrag von oberpfälzer »

letzter drücker @ 14 Dec 2006, 18:08 hat geschrieben: wat macht ihr euch alle stress ?

jetzt ist 14.12. 18:05h und ich geh ganz locker nach'm schibo und hol mir locker so'nen tigget für 58.-


geht doch !

MAN SOLLTE EBEN NICHT SOVIEL BAHN FAHREN , DANN IST MAN AUCH NICHT SO SCHNELL NERVÖS , WENN DIE ZEIT KNAPP WIRD .

:P
Was denn bitte für einen Stress? Ich war zeitig da und hab daher noch mein gratis 1. Klasse Upgrade bekommen. Mehr nicht. Da war nix mit Stress. :) :)
Auf Wiedersehen Forum. Man hat mich rausgeekelt, wie man es wollte. Ich hoffe, man kann mit dieser Entscheidung leben.
Bis demnächst.

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ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Mal eine Frage an die ganzen angehenden Juristen hier...
Bei ebay werden derzeit massenweise Tickets angeboten. Jetzt steht in nahezu allen Auktionen immer der Begriff Tickets, zum Beispiel heißt es hier (nicht meine Auktion, bin auch nicht verwandt, bekannt, versonstwast mit dem Verkäufer - nur als Beispiel gedacht)
"4 Tickets für die Deutsche Bahn aus dem Angebot von Tchibo"

Nun sehen die Dinger ja so aus, dass auf einem Pappstreifen (schreib ich jetzt bewusst so) 2 Blankoformulare aufgedruckt sind, ich mit einem Ticket also 2 Mal fahren kann - mit 4 Tickets also 8 mal. So sehe zumindest ich das - der Verkäufer ziemlich sicher nicht, denn für 8 Fahrten wären 200 Euro schon ziemlich preiswert.

Wenn ich jetzt grad also noch 200 Euro rumfliegen hab und Lust hab, mich mit jemandem anzulegen :D - wie sieht das rechtlich aus? Kann man aus der Verkaufsbeschreibung "4 Tickets" einwandfrei auf 8 Fahrten schließen oder hab ich da schon zu viel interpretiert?
Daniel Schuhmann
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Beitrag von Daniel Schuhmann »

Ich würde statt "Kaufen -> Ärgern -> Anwalt -> Nochmal ärgern" lieber die Option "Verkäufer fragen -> bescheid wissen -> Kaufen und glücklich sein/Nicht kaufen und das Geld für sinnvolleres ausgeben" vorziehen.
r2d2

Beitrag von r2d2 »

Daniel Schuhmann @ 16 Dec 2006, 12:35 hat geschrieben: Ich würde statt "Kaufen -> Ärgern -> Anwalt -> Nochmal ärgern" lieber die Option "Verkäufer fragen -> bescheid wissen -> Kaufen und glücklich sein/Nicht kaufen und das Geld für sinnvolleres ausgeben" vorziehen.
würd ich auch sagen - wenn man vor dem Kauf auf Unklarheiten stößt sollte man sie auch vorher aus dem Weg räumen
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