Mal eine Frage an die ganzen angehenden Juristen hier...
Bei ebay werden derzeit massenweise Tickets angeboten. Jetzt steht in nahezu allen Auktionen immer der Begriff Tickets, zum Beispiel heißt es
hier (nicht meine Auktion, bin auch nicht verwandt, bekannt, versonstwast mit dem Verkäufer - nur als Beispiel gedacht)
"4 Ticket
s für die Deutsche Bahn aus dem Angebot von Tchibo"
Nun sehen die Dinger ja so aus, dass auf einem Pappstreifen (schreib ich jetzt bewusst so) 2 Blankoformulare aufgedruckt sind, ich mit einem Ticket also 2 Mal fahren kann - mit 4 Tickets also 8 mal. So sehe zumindest ich das - der Verkäufer ziemlich sicher nicht, denn für 8 Fahrten wären 200 Euro schon ziemlich preiswert.
Wenn ich jetzt grad also noch 200 Euro rumfliegen hab und Lust hab, mich mit jemandem anzulegen

- wie sieht das rechtlich aus? Kann man aus der Verkaufsbeschreibung "4 Tickets" einwandfrei auf 8 Fahrten schließen oder hab ich da schon zu viel interpretiert?