Nachrückhaltepunkt bei der U-Bahn München

Strecken, Fahrzeuge und Technik von U-Bahnen
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Zentralfahrdienstleiter
Jungspund
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Beitrag von Zentralfahrdienstleiter »

Hallo Münchner U-Bahnfahrer und -Stellwerker!

Für LZB geführte Züge besteht doch die Möglichkeit, bis zu einem Bahnsteiganfang vorzurücken, wenn dieser noch von einem Vorzug besetzt ist.

Nun meine Fragen:

1. Besteht diese Möglichkeit für alle U-Bahnhöfe? In den Stellwerken sind solche (LZB-)Nachrücksignale am Bahnsteiganfang nämlich nicht für alle Bahnhöfe eingerichtet.

2. Ist dieser Nachrückhaltepunkt identisch mit dem von der LZB vorgegebenen Halteplatz eines Leerzuges, der wegen eines (dunklen) Ausfahrsignals in Haltstellung am Bahnsteiganfang angehalten wird?

Vielen Dank für die Aufklärung!
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Zentralfahrdienstleiter @ 6 Feb 2007, 19:56 hat geschrieben: 1. Besteht diese Möglichkeit für alle U-Bahnhöfe? In den Stellwerken sind solche (LZB-)Nachrücksignale am Bahnsteiganfang nämlich nicht für alle Bahnhöfe eingerichtet.
Müsste eigentlich schon, zumindest auf den Innenstadtbereichen definitiv. Vermutung: Entsprechende Einrichtungen gibt es vielleicht da, wo es keine Einfahrsignale mehr gibt?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
ropix
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Beitrag von ropix »

Zentralfahrdienstleiter @ 6 Feb 2007, 19:56 hat geschrieben:Hallo Münchner U-Bahnfahrer und -Stellwerker!

Für LZB geführte Züge besteht doch die Möglichkeit, bis zu einem Bahnsteiganfang vorzurücken, wenn dieser noch von einem Vorzug besetzt ist.
Mehr oder weniger nahe - am alten Marienplatz konnte man wie schon geschrieben fast am Bahnsteig stehen, grad auf der U5 muss man doch mehr Abstand halten. Auf U6N-neu reichts auch nicht mehr um die Schaku schon mal in den Bahnhof zu strecken :D
Nun meine Fragen:

1. Besteht diese Möglichkeit für alle U-Bahnhöfe? In den Stellwerken sind solche (LZB-)Nachrücksignale am Bahnsteiganfang nämlich nicht für alle Bahnhöfe eingerichtet.

2. Ist dieser Nachrückhaltepunkt identisch mit dem von der LZB vorgegebenen Halteplatz eines Leerzuges, der wegen eines (dunklen) Ausfahrsignals in Haltstellung am Bahnsteiganfang angehalten wird?

Vielen Dank für die Aufklärung!
Wie Boris schon schrieb - müsste es für alle Bahnhöfe geben. Aber die Technik ist wohl eine andere als bei echten Nachrücksignalen, ansonsten hätte man die Nachrücksignale ja auch für den Fo-Betrieb bauen können. Die Haltepunkte für LZ-Züge und für nachrückende Züge sollte sich manchmal sogar unterscheiden, dürfte aber meistens zusammenfallen. - so viele verschiedene Haltepunkte kann man mit dem Kurzschleifensystem nämlich nicht bauen :D

Auf der U5 war mal ein Fahrer so freundlich mit seinem C-Zug dem vorrausfahrenden 8ter mit seinem B hinterherzuheizen so dass er jedes mal aufgelaufen ist. Aus irgendeinem unbekannten Grund musste dieser 8ter dann aber BT zum Einrücken :D

Dabei zeigt sich auch deutlich - im Bereich der 1980 eröffneten Strecke liegt der Haltepunkt viel näher am Bahnsteig als dann auf der 5er Strecke. Am Signal ist der Zug aber an jedem Bahnhof noch vorbeigefahren. (Hinterm Signal halt mit Vmax 40 bei nicht geräumten D-Weg, auf der alten Technik bekommt man ggf. nochmal 45 wenn der vordere Zug den halben Bahnsteig geräumt hat, wo diese Gleisfreimeldeunterteilung fehlt bekommt man erst wieder mehr als 40 wenn der Zug den gesamten Bahnsteig geräumt hat - aber am Bahnsteig wieder ne 40er Begrenzung wenn der vorrausfahrende Zug nicht den D-Weg hinterm Bahnhof geräumt hat .
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