Die PBV II hat sozusagen die Durchführungsvorschriften für die gesamten Tarifbestimmungen enthalten und war ein ziemlich dickes Buch in DIN A 5. Die hatte eigentlich jeder Zugbegleiter mitzuführen.JeDi @ 3 Apr 2007, 19:30 hat geschrieben:Was steht/stand da denn drin? Dann könnt ich dir weiterhelfen, oder die ZuB-Fraktion fragen ^^hauseltr @ 3 Apr 2007, 19:29 hat geschrieben: Gibt es eigentlich noch die PBV Personenbeförderungsvorschrift?
Zu meiner Zeit war das die Bibel des Zugbegleiters.
MfG
MHA
Eines der Highlights war, dass den sowjetischen Botschaftangehörigen usw. eine bestimmte Menge (20 Kg?) an Freigepäck zustand. Oder das Faltfahrräder in einer entsprechenden Verpackung kostenlos im Zug mitgenommen werden können, nicht jedoch Klappfahrräder.
Oder das Monatskarten bis zum nächsten 1. Werktag des folgenden Monats 12.00 Uhr gültig sind. Dabei gilt der Sonnabend nicht als Werktag. Das führte dann in Schaffner-Prüfungen zu der Frage: der 1. April ist Karfreitag. Am Dienstag (5. April) nach Ostern zeigt ihnen ein Fahrgast eine Monatskarte vom März. Der Zug endet planmäßig um 12. Uhr. Wie verhalten sie sich, welche Maßnahmen leiten sie ein?
Naja, ist schon fast 10 Jahre her.
MfG
Hauseltr