SBB erweitert Drogentest auf Zugpersonal
Was die Arbeitsrechtler da über die Vorschriften seitens der SBB sagen, ist ein voller Murks! Schließlich kann sich Restdrogen im Blut befinden, wenn die Schaffner (Schweizerdeutsch: Kondukteure) zuvor in der Freizeit die Drogen eingenommen haben. Jedes Zugpersonal muß -der Meinung der SBB nach- absolut Alkohol- und Drogenfrei sein. Und in die Freizeit derer einzugreifen, wenn es um die Sicherheit und um die Kunden geht, ist es auch das Recht der Schweizerischen Bundesbahnen.
(DT810 wann lernst Du endlich mal, daß Du nicht immer unmittelbar nach dem Beitrag des Vorredners den Beitrag des Vorredners zitieren solltest, sagt das Gewissen)
(DT810 wann lernst Du endlich mal, daß Du nicht immer unmittelbar nach dem Beitrag des Vorredners den Beitrag des Vorredners zitieren solltest, sagt das Gewissen)
-
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 5438
- Registriert: 01 Jan 2003, 23:01
- Wohnort: Unter der Bavaria
- Kontaktdaten:
Kein Schwachsinn. Einer Urinprobe kann man nicht nur entnehmen, ob einer Drogen konsumiert hat.
Zur Veransachaulichung der alte Bundeswehrwitz:
Der Arzt bei der Musterung zum potentiellen WEhrpflichtigen: "Daß sie zuckerkrank sind, glaube ich Ihnen, aber daß Sie schwanger sind, dagegen nicht."
Man kann mit einer Urinprobe genügend Dinge herausfinden, die den Arbeitgeber (zunächst) nichts angehen...
Zur Veransachaulichung der alte Bundeswehrwitz:
Der Arzt bei der Musterung zum potentiellen WEhrpflichtigen: "Daß sie zuckerkrank sind, glaube ich Ihnen, aber daß Sie schwanger sind, dagegen nicht."
Man kann mit einer Urinprobe genügend Dinge herausfinden, die den Arbeitgeber (zunächst) nichts angehen...
Ein Laborant kann seinem Arbeitgebern nur die wichtigste Analysen sagen, alles andere muß er ihnen nicht auf die Nase binden. Wenn er z.B. viele Stoffe im Urin gefunden hat, ob jemand gesund oder krank ist oder sonst irgendwas, aber wenn er keinen Alkohol oder Drogen im Urin gefunden hat, dann kann er ihm sagen: "Kein Befund". Viele Dinge, die Laboranten entdecken werden sie sicher für sich behalten, sie sind wahrscheinlich gesetzlich sogar verpflichtet, die Dinge, die den Arbeitgebern nichts angehen zu verschweigen, weil es ihr Auftrag darin nur das zu sagen, wenn es um die Verkehrssicherheit des Arbeitnehmers und für deren Kunden geht. Weil der Restalkohol und die Restdrogen leider immer noch ein Sicherheitsrisiko darstellt. Das muß nicht heißen, daß ihnen die Freiheit genommen wird, das zu konsumieren, das ist nicht im Sinne der Demokratie, aber als Berufsfahrer hat man sich trotzdem an die Vorschriften seitens des Staates und des Arbeitgebers zu halten. Im Urlaub kann man machen was man will, aber bis spätestens einer Zeitspanne des Alkoholabbaus vor Arbeitsbeginn sollte man auf den Alkohol verzichten (das selbe gilt auch für die Drogen).
Das ist nur meine Meinung, das mit aller wahrscheinlichkeit ein Fakt enthalten kann, muß aber nicht wahr sein.
//edit: Die Sprache ist ein Diktator! Ein Diktator schreibt vor, wie die Wörter aufgebaut zu sein haben. Und der Diktator hat gesagt, daß zw. i und m vor dem "sagen:" ein "h" hinzugehört.//
Das ist nur meine Meinung, das mit aller wahrscheinlichkeit ein Fakt enthalten kann, muß aber nicht wahr sein.
//edit: Die Sprache ist ein Diktator! Ein Diktator schreibt vor, wie die Wörter aufgebaut zu sein haben. Und der Diktator hat gesagt, daß zw. i und m vor dem "sagen:" ein "h" hinzugehört.//
-
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 5438
- Registriert: 01 Jan 2003, 23:01
- Wohnort: Unter der Bavaria
- Kontaktdaten:
Ich bin bei dem, was gesetzlich geregelt ist, aber sehr wohl unter der Hand laufen kann, sehr skeptisch. Was macht denn ein Laborant, wenn er wirklich eine Krankheit findet, von der der betroffene Mitarbeiter vielleicht noch nichts weiß?DT810 @ 7 Apr 2007, 11:07 hat geschrieben:Viele Dinge, die Laboranten entdecken werden sie sicher für sich behalten, sie sind wahrscheinlich gesetzlich sogar verpflichtet, die Dinge, die den Arbeitgebern nichts angehen zu verschweigen, weil es ihr Auftrag darin nur das zu sagen, wenn es um die Verkehrssicherheit des Arbeitnehmers und für deren Kunden geht.
Bekommt das Ergebnis / die Ergebnisse nur der Arbeitgeber oder auch der Arbeitnehmer?
Ich kenne die Zustände bei der SBB nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß ein hoher Prozentsatz der Mitarbeiter bekifft zum Dienst erscheint. Daß es Drogenabhängige unter Tfs oder Zugpersonal gibt, will ich gar nicht bestreiten, aber es rechtferigt in meinen Augen nicht eine solche Pauschalisierung. Die allermeisten Mitarbeiter wissen sehr wohl, was sie zu tun oder zu lassen haben. Vertrauen schaut anders aus...
Dann kann der Laborant die von ihm entdeckten Krankheiten des Arbeitnehmers den Arbeitnehmer raten einen Arzt zu konsultieren, alles andere würde unter Verschluß bleiben, und die verkehrssicherheitsriskante Stoffe bekommen die Arbeitgeber informiert.Rathgeber @ 7 Apr 2007, 11:26 hat geschrieben: Ich bin bei dem, was gesetzlich geregelt ist, aber sehr wohl unter der Hand laufen kann, sehr skeptisch. Was macht denn ein Laborant, wenn er wirklich eine Krankheit findet, von der der betroffene Mitarbeiter vielleicht noch nichts weiß?
Vielleicht läuft das so ab. Mehr weiß ich auch nicht, es gibt so viele Haufen Vorschriften und Möglickeiten, bei der man den Überblick verlieren kann.
-
- Mitglied
- Beiträge: 34
- Registriert: 04 Apr 2007, 12:43
- Woodpeckar
- Kaiser
- Beiträge: 1440
- Registriert: 31 Jul 2005, 08:34
Mitarbeiter bis in ihre Freizeitaktivitäten zu überwachen und damit unter Druck zu setzen, eigentlich dadurch sogar zu entmündigen, hat mit Management nichts zu tun.RegioExpress @ 11 Apr 2007, 15:29 hat geschrieben:die schweizer habens einfach drauf die können ihr Personal und ihre Bahn besser managenen als die deutschen.
Immerhin hält auch ein schweizer Arbeitsrechtler nichts davon.
BAV führt Alkohol- und Drogen-Grenzwerte für Personal ein
Hmmm...da frage ich mich,was ist höher zu bewerten? Sicherheit im Betrieb oder Datenschutz?Wäre das auch in Deutschland denkbar?Drogentest (Archiv)
[Bild: Keystone] Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird Alkohol- und Drogen-Grenzwerte für das Personal des öffentlichen Verkehrs einführen. Laut BAV-Sprecher Davide Demicheli ist derzeit noch offen, wie hoch diese Grenzwerte sein werden. [sda] - Das BAV begrüsse jede Anstrengung für mehr Sicherheit, sagte Demicheli gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Entsprechend befürworte man auch Alkohol- und Drogengrenzwerte für die SBB und das übrige öV-Personal, wie sie der Eidg. Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür fordert.
Uneins sind sich Thür und die SBB indes über den Drogenkonsum von Angestellten in der Freizeit. Die SBB stellt sich auf den Standpunkt, dieser wirke sich auf die Arbeit negativ aus. Sie führt deshalb im Verdachtsfall Tests auf Drogenrückstände durch.
Thür dagegen kritisiert, dass sich der Arbeitgeber nicht ins Privatleben der Angestellten einmischen dürfe und verweist dafür auf Artikel 328 des Obligationenrechts. Er verlangt deshalb vom BAV, die SBB aufzufordern, Daten über den Drogenkonsum von Angestellten in der Freizeit nicht mehr zu bearbeiten.
Eine Lösung des Konflikts sieht der Datenschützer in der Einführung von Grenzwerten. "Diese können auch bei Null liegen", sagte Thür auf Anfrage. Es gehe ihm keineswegs darum der SBB zu sagen, was die Verkehrssicherheit gebiete.
Derzeit revidiere das BAV die geltenden Richtlinien für die Angestellten des öffentlichen Verkehrs, sagte Demicheli. Dabei werde auch die Einführung von Grenzwerten für Alkohol und Drogen geprüft.
Ob diese im Rahmen der Revision der Richtlinien eingeführt werden, ist noch offen. Das BAV wartet derzeit noch auf erste medizinische Expertisen.
Auf alle Fälle aber wird der Bundesrat in der Verordnung zum Eisenbahngesetz Grenzwerte festschreiben.
-
- Routinier
- Beiträge: 261
- Registriert: 05 Jun 2005, 04:13
0,0 Gilt für Lokführer immer schon! Die Lokleitung hat auch die Möglichkeit im Verdachtsfall Pusten zu lassen (Die Beutel zum Aufpusten wie sie auch die Polizei hat) ! Und bei der Bahnärztlichen Untersuchung die je nach dem alle 1 bis 4 Jahre jeder besuchen muß, wird auch Stichprobenartig auf Drogen getestet! Ich weiß aber auch nicht ob man Deutsches und Schweizer Recht vergleichen kann! In irgendeiner Vorschrift stehts aber auch bei uns genau Geschrieben frage mich aber nicht in welcher!
Richtig. Das sollte überall gelten, nicht nur in Deutschland und der Schweiz!0,0 Gilt für Lokführer immer schon! Die Lokleitung hat auch die Möglichkeit im Verdachtsfall Pusten zu lassen (Die Beutel zum Aufpusten wie sie auch die Polizei hat) !
Da wird nicht nur stichprobenartig, sondern immer auf Drogen getestet! Was meinst du, weshalb man da sonst immer ins Glas rein pi... muss?Und bei der Bahnärztlichen Untersuchung die je nach dem alle 1 bis 4 Jahre jeder besuchen muß, wird auch Stichprobenartig auf Drogen getestet!
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine Mal gehört zu haben dass nicht alle Urinproblem getestet werden.ET 474 @ 12 Aug 2007, 23:36 hat geschrieben:
Da wird nicht nur stichprobenartig, sondern immer auf Drogen getestet! Was meinst du, weshalb man da sonst immer ins Glas rein pi... muss?
"Bei Dämmerung ist mit Dunkelheit zu rechnen"
Das Ergebnis bekommt nur der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber erfährt nur, dass der Mitarbeiter noch oder nicht mehr fähig ist, die Tätigkeit auszuüben. Alles weitere unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Stellt der Betriebsarzt zum Beispiel Hepatitis fest, erfährt der Arbeitgeber nur, dass der Mitarbeiter die Tätigkeit nicht mehr ausführen kann. Dass der Mitarbeiter Hepatitis hat, erfährt nur dieser.Rathgeber @ 7 Apr 2007, 11:26 hat geschrieben:Bekommt das Ergebnis / die Ergebnisse nur der Arbeitgeber oder auch der Arbeitnehmer?