Anlass sollen zwei Unfälle im Mai und August sein.Nach zwei Unfällen, bei den Fahrgäste in der Tür eingeklemmt wurden, muss das Abfertigungsverfahren bei der S-Bahn geändert werden. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat nach SZ-Informationen verfügt, dass vom 1. September an die Züge erst dann von den Stationen abfahren dürfen, wenn der Lokführer oder eine Aufsicht einen prüfenden Blick auf den Bahnsteig geworfen haben.
Weiter unten im Artikel werden die Konsequenzen geschildert:
Langfristig wird auf Lichtschrankengitter an den Türen gesetzt. Ein Umrüstung der S-Bahn-Züge werde aber Zeit und Geld kosten.Bei der Bahn müssen nun große Teile der Personalplanung geändert werden. Denn bei den aus zwölf Waggons bestehenden Langzügen kann der Lokführer nicht immer die gesamte Zuglänge überblicken - zur Unterstützung muss, wie beim S-Bahn-Vorgängermodell, in einem der hinteren Führerstände eine weitere Aufsicht mitfahren. Diese Aufgabe sollen offenbar zunächst "umgewidmete" Bahn-Servicekräfte übernehmen, neues Personal wird nicht eingestellt.
Ganz unten wird dann noch die MVG erwähnt, die nach einem Unfall im April 2000 alle U-Bahnen inzwischen umgerüstet habe.
Edmund