BVG-Bus mit Bierflasche beworfen
- mellertime
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Tf der Münchner S-Bahn.
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"Was will man 'nem nackten Mann aus der Tasche ziehen?"
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Das siehst du ein bissl falsch. Mit im-Knast-absitzen hat man immer noch nicht die Geldstrafe "abgesessen". Das ist nur die Strafe, weil man nicht bezahlt. Wenn man wieder raus kommt, muss man trotzdem noch die Geldstrafe bezahlen.
Tf der Münchner S-Bahn.
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Selbst, wenn der Mann nur Sozialhilfe zur Verfügung hat, kann ihm davon was genommen werden, wenn auch nur sehr wenig. Er wird für diese Attacke sicherlich nicht gleich eine Gefängnisstrafe (mit Bewährung) bekommen, es sei denn, er ist schon einschlägig vorbestraft oder hat noch eine Bewährung offen. Die Tagessatzmenge wird von der Straftat abhängig gemacht, und die Höhe nach dem Einkommen. Das Niedrigste sind 5€. Somit wäre es z.B. möglich, daß er 90 Tagessätze à 5€ als Strafe erhält. Denn nur die Anzahl der Tagessätze ist entscheidend, weil daran die Höhe der Strafe enthalten ist.
Grüße
ET 423
Grüße
ET 423
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
- Boris Merath
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Das ist Koerperverletzung, und wenn das Opfer die Verletzung im AUgenbereich hat, kann das ziemlich gefaehrlich sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nur durch eine Geldstrafe bestraft wird.ET 423 @ 14 Aug 2003, 13:05 hat geschrieben: Er wird für diese Attacke sicherlich nicht gleich eine Gefängnisstrafe (mit Bewährung) bekommen, es sei denn, er ist schon einschlägig vorbestraft oder hat noch eine Bewährung offen.
Boris
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Wenn das Auge verletzt worden ist, ist das sehr gefährlich und dann ist so eine Tat nur mit Knast zu bestrafen. In Hamburg hat es 1987 einen ähnlichen Fall gegeben. Da ist das Opfer so schwer am Auge verletzt worden, dass die Ärzte das Auge nicht mehr retten konnten. Das Opfer wurde blind. Der Täter wurde freigesprochen, da es das Gericht als schuldmindernden Umstand ansah, dass das Opfer den Täter vorher gebeten hatte, in der U-Bahn das Rauchen einzustellen. Dieses Urteil war ein Justizskandal, das seines gleichen gesucht hat. Der Täter der dieses gemacht hat, war wegen Vergewaltigung, Raub und anderer gefährlicher Körperverletzung bereits einschlägig vorbestraft und ist später mit weiteren Sexual-, Raub-, und Gewaltdelikten aufgefallen.Boris Merath @ 15 Aug 2003, 00:19 hat geschrieben:Das ist Koerperverletzung, und wenn das Opfer die Verletzung im AUgenbereich hat, kann das ziemlich gefaehrlich sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nur durch eine Geldstrafe bestraft wird.
Dann wird als schuldmindernder Umstand erstmal anerkannt, daß der Mann besoffen war. Und als Nächstes zaubern die Anwälte Karnickel aus dem Hut, die da im einzelnen heißen: Der Bierflaschenwerfer wollte niemanden verletzen, sondern nur den Bus beschädigen oder für Unruhe sorgen. Er hatte nicht beabsichtigt, jemanden zu treffen. Somit wird aus der gefährlichen Körperverletzung (und eine Verletzung am Auge ist gefährlich, da habt ihr selbstverständlich recht) eine fahrlässige Körperverletzung. Dann noch die Alkoholisierung des Täters (kommt darauf an, wie viel er intus hatte) und dann möchte ich noch Richter sehen, die dem Knast aufbrummen. Und selbst wenn, dann nur auf Bewährung. Zumal: Ne Geldstrafe würde den wesentlich mehr schmerzen, wie Knast auf Bewährung.Boris Merath @ 15 Aug 2003, 01:19 hat geschrieben: Das ist Koerperverletzung, und wenn das Opfer die Verletzung im AUgenbereich hat, kann das ziemlich gefaehrlich sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nur durch eine Geldstrafe bestraft wird.
Grüße
ET 423
P.S.: Ich möchte mich hier nicht auf die Seite dieses Penners stellen! Das, was ich schreibe, ist nunmal Gerichtsalltag...
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Es geht hier UM DIESEN FALL. Der Suffbold hat die Flasche in ein Fenster geworfen und nicht jemandem übern Schädl geledert oder damit auf jemanden geworfen. Und wenn ja, so geht das aus dem Artikel nicht hervor.thechris @ 15 Aug 2003, 14:07 hat geschrieben:wenn du jemandem ne Bierflasche draufhaust ist das ne Gefährliche Körperverletzung, glaub § 224 im StGB. Mal nachlesen, was es dafür gibt...
§223: Körperverletzung:
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe.
§224: Gefährliche Körperverletzung:
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.