DB Job-Ticket M
Noch mal eine Frage zum Jobticket: Unten in der Mitte-Rechts ist eine km-Zahl angegeben. Dies soll wohl die km-Zahl für die Strecke darstellen, wie hier beschrieben.
Auf meinen Jobticket ist aber nur _EINE_ Haltestelle eingetragen, nämlich die nächste von meiner Wohnung und als Zielbahnhof nur der Name meiner Stadt (ohne Haltestellenangabe, so wie in diesen Musterbeispiel). Die km bis zum Bahnhof meiner Ausbildungsstätte (auch hier in der Stadt) sind vermutlich mehr als angegeben (werde noch mal am NTA nachschauen). Ich vermute, dass die angegebenen km nur die bis zum HBF sind (auch wenn HBF nicht explizit drin steht).
Ich frage mich nun, ob ich, da ja nur der Name meiner Stadt ohne Haltstelle angegeben ist, damit im _ganzen_ Stadtgebiet fahren darf oder nur die angegebenen km vom Startbahnhof aus? Wenn es nur die angegebenen km sind, dürfte ich aber theoretisch nicht mal bis zu meiner Ausbildungsstätte kommen.
Achten die Zugbegleiter auch auf die km oder eher auf das, was als Ziel angegeben ist?
Und noch was: Steuern muss ich als Azubi für das Jobticket als geldwerter Vorteil wohl nicht zahlen: Aber wie sieht es mit Sozialabgaben aus: Müssen die auf den geldwerten Vorteil des Jobtickets auch gezahlt werden? Oder anders gefragt: Zahlt ihr Mitarbeiter auch Sozialabgaben für das Jobticket oder "nur" Steuern?
Vielen Dank,
Kermit
Auf meinen Jobticket ist aber nur _EINE_ Haltestelle eingetragen, nämlich die nächste von meiner Wohnung und als Zielbahnhof nur der Name meiner Stadt (ohne Haltestellenangabe, so wie in diesen Musterbeispiel). Die km bis zum Bahnhof meiner Ausbildungsstätte (auch hier in der Stadt) sind vermutlich mehr als angegeben (werde noch mal am NTA nachschauen). Ich vermute, dass die angegebenen km nur die bis zum HBF sind (auch wenn HBF nicht explizit drin steht).
Ich frage mich nun, ob ich, da ja nur der Name meiner Stadt ohne Haltstelle angegeben ist, damit im _ganzen_ Stadtgebiet fahren darf oder nur die angegebenen km vom Startbahnhof aus? Wenn es nur die angegebenen km sind, dürfte ich aber theoretisch nicht mal bis zu meiner Ausbildungsstätte kommen.
Achten die Zugbegleiter auch auf die km oder eher auf das, was als Ziel angegeben ist?
Und noch was: Steuern muss ich als Azubi für das Jobticket als geldwerter Vorteil wohl nicht zahlen: Aber wie sieht es mit Sozialabgaben aus: Müssen die auf den geldwerten Vorteil des Jobtickets auch gezahlt werden? Oder anders gefragt: Zahlt ihr Mitarbeiter auch Sozialabgaben für das Jobticket oder "nur" Steuern?
Vielen Dank,
Kermit
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http://www.bahn.de/agb/-->Tarifliche Gleichstellung... Da is ne Liste...Kermit @ 8 Sep 2007, 22:48 hat geschrieben: und als Zielbahnhof nur der Name meiner Stadt (ohne Haltestellenangabe, so wie in diesen Musterbeispiel). Die km bis zum Bahnhof meiner Ausbildungsstätte (auch hier in der Stadt) sind vermutlich mehr als angegeben (werde noch mal am NTA nachschauen). Ich vermute, dass die angegebenen km nur die bis zum HBF sind (auch wenn HBF nicht explizit drin steht).
Ich frage mich nun, ob ich, da ja nur der Name meiner Stadt ohne Haltstelle angegeben ist, damit im _ganzen_ Stadtgebiet fahren darf oder nur die angegebenen km vom Startbahnhof aus? Wenn es nur die angegebenen km sind, dürfte ich aber theoretisch nicht mal bis zu meiner Ausbildungsstätte kommen.
Achten die Zugbegleiter auch auf die km oder eher auf das, was als Ziel angegeben ist?
Hallo,JeDi @ 8 Sep 2007, 21:49 hat geschrieben: http://www.bahn.de/agb/-->Tarifliche Gleichstellung... Da is ne Liste...
erstmal vielen Dank. Jetzt muss ich die Liste nur noch begreifen: Meine Stadt ist zwei mal aufgeführt. Einmal ohne Stern (*) mit nur wenigen Bahnhöfen und einmal mit Stern (*) mit allen Bahnhöfen im Stadtgebiet. Beim ersten steht in der dritten Spalte (Die Gleichstellung gilt nicht im Umkreis von ... Km ab dem preisbildenden Bahnhof) nichts, beim zweiten 100km.
Unter der Bedeutung für den Stern (*) findet man: "Erweiterte Gleichstellung: gilt nicht für Zeitkarten der Produktklasse C."
Ist mein Jobticket nun eine Zeitkarte der Produktklasse C? Oder kommt es gar auf die km-Angaben an, sprich wenn mehr als 100km draufstünden (was natürlich nicht der Fall ist, da der Startbahnhof schon in der Stadt liegt) dürfte ich alle Bahnhöfe in der Stadt anfahren?
Dass das Tarifsystem der Bahn auch so kompliziert sein muss

Steht das irgendwo auf dem Ticket? Rein praktisch bin ich auf Nahverkehrszüge eingeschränkt: Da mein angegebener Startbahnhof doch in der gleichen Stadt wie der Zielbahnhof liegt, kann ich aus praktischen Gründen wohl kaum ein Fernverkehrszug benutzen (sondern nur S-Bahn, RE, RB).ChristianMUC @ 9 Sep 2007, 07:40 hat geschrieben: Hast du eine Einschränkung auf Nahverkehrszüge? Diese sind die sog. "PK C-Züge"
Ich denke aber, dass das Ziel leider auf die paar Haltestellen in meiner Stadt eingeschränkt ist und ich nicht alle Haltestellen nutzen kann

Sonst hätte man bestimmt nicht einen konkreten Startbahnhof angegeben, sondern z.B. "zwischen Essen und Essen" statt "zwischen Essen Haltestelle und Essen"
Nachtrag: Ja, auf dem Ticket steht oben direkt: "NV-Züge (S, RB, RE, IRE) +D"
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Steuern... Das Ding wird (AFAIK) als geldwerter Vorteil versteuert...Micha1975Mannheim @ 25 Sep 2007, 15:10 hat geschrieben: Hallo vieleicht könnt ihr mir sagen wie sich die Kosten für das Job Ticket berechnen bin seit 01.08.07 bei der Bahn und hab mein Ticket am 01.09.07 bekommen und jetzt einen Betrag abgezogen bekommen und mich würde Intressieren wie der sich errechnet.Vielen Dank für eure hilfe.
- francis-braun
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Jahreskarte guggen ... ca. 1/3 davon wird dir berechnet oder so ... keine ahnung ... also bei mir sinds rund 60 € für 115 km ... und ja es wird als geldwerter vorteil angerechnet ... wenn der fahrweg über 30 km <- soviel wars glaub ich inzwischen ... liegt dann kannst dir die steuern durch nen lohnsteuerausgleich wieder rein holen am end vom jahr ^^
Bahnkilometer 2008: 98736,016 km (Stand 06.11.2008)
Letzte Tour: Berlin Ostbf - Berlin Hbf - Hamburg Hbf - Bremen Hbf - Dortmund Hbf - Ulm Hbf - Herrlingen | 1171,436 km
Letzte Tour: Berlin Ostbf - Berlin Hbf - Hamburg Hbf - Bremen Hbf - Dortmund Hbf - Ulm Hbf - Herrlingen | 1171,436 km
Bei mir wurden nur Sozialabgaben abgezogen (Jobticketwert + Bruttoeinkommen = Sozialversicherungspflichtiges Einkommen). Es ist auf der Abrechnung sogar aufgeführt, wieviel von jeder Versicherungsleistung als Einmalzahlung auftritt. Etwa so
Krankenversicherung: 60EUR
Davon Einmalbezug: 20EUR
Rentenversicherung: 80EUR
Davon Einmalbezug: 25EUR
..
..
Also ich hab 8 Zeilen bei der Aufstellung der Sozialversicherungen. Dafür hab ich keine steuerlichen Abzüge. Einige Kollegen mit wesentlich höheren Jobticketwert haben seltsamerweise dafür keine Sozialleistungen zahlen müssen, dafür werden ganz unten Steuern aufgeführt. Wieso ich darauf Sozialleistungen zahlen muss und andere nicht, kapiere ich nicht.
Eigentlich müsste man auf Grund des geringen Einkommens mit der Steuererklärung jegliche gezahlte Steuern am Jahresanfang des Folgejahres vom Finanzamt erstattet bekommen, unabhängig von irgendwelchen km-Entfernungen...
Krankenversicherung: 60EUR
Davon Einmalbezug: 20EUR
Rentenversicherung: 80EUR
Davon Einmalbezug: 25EUR
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Also ich hab 8 Zeilen bei der Aufstellung der Sozialversicherungen. Dafür hab ich keine steuerlichen Abzüge. Einige Kollegen mit wesentlich höheren Jobticketwert haben seltsamerweise dafür keine Sozialleistungen zahlen müssen, dafür werden ganz unten Steuern aufgeführt. Wieso ich darauf Sozialleistungen zahlen muss und andere nicht, kapiere ich nicht.
Eigentlich müsste man auf Grund des geringen Einkommens mit der Steuererklärung jegliche gezahlte Steuern am Jahresanfang des Folgejahres vom Finanzamt erstattet bekommen, unabhängig von irgendwelchen km-Entfernungen...
Aus aktuellem Anlass:
Auch Jobtickets dürfen, wie alle anderen Fahrkarten auch, nicht einlaminiert werden. Eine einlaminierte Fahrkarte ist ungültig, da die Echtheit nicht geprüft werden kann.
Nichts spricht aber dagegen, eine (durchsichtige) Hülle fürs Jobticket zu basteln, aus der es zur Fahrscheinkontrolle jederzeit herausgenommen werden kann.
Auch Jobtickets dürfen, wie alle anderen Fahrkarten auch, nicht einlaminiert werden. Eine einlaminierte Fahrkarte ist ungültig, da die Echtheit nicht geprüft werden kann.
Nichts spricht aber dagegen, eine (durchsichtige) Hülle fürs Jobticket zu basteln, aus der es zur Fahrscheinkontrolle jederzeit herausgenommen werden kann.
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!