Kostenübern. der Krankenkasse für ein Bildtelefon

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Der Adler

Beitrag von Der Adler »

http://www.deaftec.de/bildtelefon/urteil/G...Bildtelefon.pdf

Dieser Beitrag behandelt das Thema Kostenübernahme der Krankenkasse für ein Bildtelefon, was weniger mit dem Eisenbahn, aber vielmehr mit dem Antidiskriminierungsgesetz zu tun hat.

Mein Kommentar:
Das Bildtelefon ist ein echtes Kommunikationsmittel der Gehörlosenwelt, um mit den Menschen in ihrer Muttersprache kommunizieren zu können. Es kann weit mehr als ein Fax (schriftlich), der Chat (schriftlich und Video). Der Vorteil eines Bildtelefons liegt einfach darin in Realzeit sowie in einer Realbildaufbau zu kommunizieren, was die Kommunikation mit den Mitmenschen gegenüber dem Chat und dem Webcam (Tja, das hängt von der installierten Software ab) vereinfacht und erleichtert.

Übrigens soll der Beitrag zeigen, dass das Antidiskriminierungsgesetz gewisse Vorteile haben kann. Inspiriert wurde dabei das Wort, das JeDi im Thema "Bahn sucht 1000 Lokführer" als erstes erwähnt hatte.
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Dol-Sbahn
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Beitrag von Dol-Sbahn »

Wie bitte? Krankenkasse ist verpflichtet Bildtelefon zu zahlen?

Über solche Urteil habe ich nicht gehört. Wenn das stimmt, sage ich meine Mutter (meine Familie sind taub) Bescheid. Dann haben wir auch Bildtelefon, was wir sehr lange darauf warten.

Wg hohe Preise verzichten wir noch auf die Beschaffung der Bildtelefon. Bisher sind wir auf Fax, Email, SMS angewiesen.

Gruß
David
Der Adler

Beitrag von Der Adler »

Es ist noch verfrüht, sich mit einem Bildtelefon zu beschäftigen, Dol, da es noch ein Rechtsunsicherheit besteht. Das hess. Landessozialgericht hatte im Jahre 2005 ein gegenteiliges Urteil gefällt. Mir persönlich geht es nicht um wirtschaftliche Aspekte, sondern vielmehr um das Grundbedürfnis behinderter Menschen, über grosse Entfernungen in Realzeit kommunizieren zu können.

Fakt ist es nämlich, dass die Urteile aus den früheren Zeiten, wenn es eindeutig ist, dass das Grundbedürfnis behinderter Menschen gewichtiger ist als die wirtschaftlich- und notwendigkeit eines Objektes, nicht missachtet werden dürfte. Das sollte einem Landessozialgericht in Hessen längst klar sein, da der Urteil im Bay. Sozialgericht im Jahre 2001 gefällt wurde.
Dabei sollte das Antidiskriminierungsgesetz nach EU-Richtlinien beachtet werden.
Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Wie is'n das nun, hab' ich dann als faktisch Nichtbehinderter auch einen Anspruch auf Kostenübernahme für ein konventionelles Telefon, ich habe nämlich ebenfalls das Grundbedürfnis über große Entfernungen in Realzeit kommunizieren zu können!? :unsure: :ph34r:
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