Braucht man für ICE Abitur ?

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Eib-T Azubi

Beitrag von Eib-T Azubi »

Ich habe mal gehört wenn man ICE fahren will, braucht man Abitur.. Stimmt das ??? Und wenn ja, warum ?
Chep87
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Beitrag von Chep87 »

NIX!!! Egal welche Baureihe: Gutes Realschulabschluss oder sehr, sehr gutes Hauptschulabschluss. Abitur natuerlich AFAIK bevorzugt
Daniel S
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Beitrag von Daniel S »

BR 146 @ 12 Aug 2003, 22:23 hat geschrieben: sehr, sehr gutes Hauptschulabschluss.
Sorry, aber ... :D :lol:

Bitte nicht schlagen :ph34r:
Chep87
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Beitrag von Chep87 »

Laut Info schon. Aber, ist eher unwahrscheinlich. ;-)
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

Schon wieder so eine Frage...

Also: Man macht eine Ausbildung zum Lokführer. Sei dies nun drei Jahre als EiB-LT oder als Quereinsteiger mit Kurzausbildung (AFAIK 7 Monate; ist aber sehr madig, das Ganze). Diese Ausbildungen werden von DB Regio und DB Cargo angeboten, und u.U. noch einige S-Bahnen (wie z.B. die S-Bahn München). Die Abteilung R&T (Reise & Tourstik) bildet selber keine Lokführer aus. R&T ist die Abteilung, unter deren Namen die EC's, IC's und ICE's fahren. Für die Ausbildung zum EiB/LT braucht man einen sehr guten Hauptschulabschluß oder einen guten Realschulabschluß oder Abitur. Bei der Kurzausbildung muß eine schon abgeschlossene Berufsausbildung zusätzlich vorhanden sein. Angemerkt möchte ich noch sagen, daß ich mir nicht sicher bin, ob die Kurzausbildung von jeder Stelle angeboten wird.

Hoffe, ein bißchen Klarheit geschaffen zu haben. :ph34r:

Grüße

ET 423 (der mit befriedigendem Abitur eine Ausbildung zum EiB/LT starten wird)
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Tigerente290
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Beitrag von Tigerente290 »

Dieses bzw so ein ähnliches Thema hatten wir schon besprochen, außerdem Informationen bei EiB-T.de
trebor

Beitrag von trebor »

Also die Kurzausbildung gibt es nicht mehr! Da hat das EBA nach dem Unglück mit dem Nachtzug und der 101 (Wir bringen Sie bis vor die Haustür) eingegriffen, da der TF diese Kurzausbildung gemacht hatte.
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

Da musst du irgendwie falsch informiert sein. Die Kurzausbildung wird noch (u.a. bei der Münchner S-Bahn) durchgeführt.
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

trebor @ 19 Aug 2003, 23:59 hat geschrieben: Also die Kurzausbildung gibt es nicht mehr! Da hat das EBA nach dem Unglück mit dem Nachtzug und der 101 (Wir bringen Sie bis vor die Haustür) eingegriffen, da der TF diese Kurzausbildung gemacht hatte.
Welcher Unfall war denn das? War das das in Brühl? :( :(

Aber ja, eben weil die S-Bahn München die Kurzausbildung anbietet, denke ich, daß es die Kurzausbildung noch gibt; vielleicht aber nicht für R&T-Tfs? :blink:
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MünchnerFreiheit
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Beitrag von MünchnerFreiheit »

Worin unterscheidet es sich eigentlich, ob man die dreijährige Ausbildung oder nur die Kurzausbildung gemacht hat? Darf man mit der Kurzausbildung, wenn man diese z.B. bei der S-Bahn München gemacht hat, grundsätzlich auch nur S-Bahnen im Münchner Raum fahren?

Gruß Flo
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ET 423
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Beitrag von ET 423 »

Also von den Inhalten her kann ich dir dazu nicht viel sagen. Ich weiß nur, daß das, was man als EiB lernt, wesentlich verkürzt drankommt. Die Voraussetzung für eine Kurzausbildung ist eine schon abgeschlossene Berufsausbildung. Bis vor ein paar Jahren waren dies Elektriker oder Schlosser. Jetzt ist es egal (was ich nicht so ganz checke).

Grüße

ET 423
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

MünchnerFreiheit @ 20 Aug 2003, 08:48 hat geschrieben: Darf man mit der Kurzausbildung, wenn man diese z.B. bei der S-Bahn München gemacht hat, grundsätzlich auch nur S-Bahnen im Münchner Raum fahren?
Nein, (vorrausgesetzt du hast Streckenkenntnis) kannst du im gesamten Gebiet der ehemaligen Bundesbahn fahren.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

mellertime @ 20 Aug 2003, 09:50 hat geschrieben: Nein, (vorrausgesetzt du hast Streckenkenntnis) kannst du im gesamten Gebiet der ehemaligen Bundesbahn fahren.
Warum nicht bei der DR? Weil signaltechnisch doch zu viel abweicht, oder gibt's da noch einen anderen Grund?
Beste Grüße usw....
Christian


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mellertime
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Beitrag von mellertime »

Ja, Signale und einige Vorschriften. Deine Frage bezog sich ja beispielmäßig auf die Münchner S-Bahn. Hätte ich z.Bsp. in Rostock die Kurzausbildung gemacht dürfte ich nur im DR-Land fahren. Möchte man im jeweils anderen Teil fahren, muss man den sogenannten DB/DR-Lehrgang mitmachen.
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Beitrag von MünchnerFreiheit »

Danke @ Mellertime!
Das man jeweils Streckenkenntnis und eine Prüfung für den Fz-Typ braucht, dachte ich mir ;)

Gruß Flo
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trebor

Beitrag von trebor »

Ja das war Brühl. Mir ist an dem Abend der Name nicht eingefallen. Also danach war die Kurzausbildung Geschichte, wenn es Sie jetzt wieder gibt habe Ich das nicht mitbekommen.
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

Das Zugunglück von Brühl lag nicht an der Kurzausbildung des TF, sondern an nicht vorhandener Streckenkenntnis. Normalerweise darf man auch ohne Streckenkenntnis fahren, man muß und vor allem sollte man es nicht (ist aber nur meine Meinung). Er war als Ersatz eingesprungen für einen verhinderten Lokführer; er hätte das auch ablehnen können.

MfG

ET 423
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ET420MSTH

Beitrag von ET420MSTH »

ET 423 @ 26 Aug 2003, 21:52 hat geschrieben: Das Zugunglück von Brühl lag nicht an der Kurzausbildung des TF, sondern an nicht vorhandener Streckenkenntnis. Normalerweise darf man auch ohne Streckenkenntnis fahren, man muß und vor allem sollte man es nicht (ist aber nur meine Meinung). Er war als Ersatz eingesprungen für einen verhinderten Lokführer; er hätte das auch ablehnen können.

MfG

ET 423
Die sogenannten "7-Monats-Kinder" werden aber unter Kollegen oft genug schief angeschaut - hab ich schon mehrfach gesagt bzw. mitbekommen - is halt scho a weng weng ...


Grüße,
Franz
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Beitrag von Flok »

Der Hit ist das wirklich nicht. Da wünsch ich mir die alte Bundesbahn zurück. Da hat es keine Lokführer gegeben, die vor sieben Monaten noch Semmeln gebacken haben :( :angry:
tauRus
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Beitrag von tauRus »

Ich hab mir vor einiger Zeit mal den EBA-Bericht zu Brühl durchgelesen - der Tf hatte sehr wohl Streckenkenntnis und hatte die Strecke in den Monaten davor mehrmals sowohl tagsüber als auch Nachts befahren.

Er hat einfach die Regelung zu Zs1 missachtet - wobei man so eine lange Strecke sicher in die La einschreiben hätte können oder wie es vom Bauplaner (leider nur) empfohlen wurde, jeden Tf per Zugfunk über die doch etwas ungewöhnliche Situation zu informieren - Hat natürlich kein Fdl gemacht, da es ja nicht verpflichtend war :)
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ET 423
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Beitrag von ET 423 »

tauRus @ 27 Aug 2003, 10:16 hat geschrieben: Er hat einfach die Regelung zu Zs1 missachtet - wobei man so eine lange Strecke sicher in die La einschreiben hätte können oder wie es vom Bauplaner (leider nur) empfohlen wurde, jeden Tf per Zugfunk über die doch etwas ungewöhnliche Situation zu informieren - Hat natürlich kein Fdl gemacht, da es ja nicht verpflichtend war :)
Frage mal dazu: Soweit ich weiß, wurde der damalige IC baustellenbedingt in eine Falschfahrt geleitet; aber warum geschah dies via Zs1? Es müßte doch dann der Zs8 gegeben werden, oder? :blink: Und was war an der Situation so ungewöhnlich? War es die Vergabe von Zs1 statt Zs8? :unsure:
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Ergänzende Frage: Wie weit muss der Lokführer dann (bei Zs1 / Zs8) wie langsam fahren? Bei einem schriftlichen Befehl A hab ich mal mitbekommen, dass er kurz nach dem Signal schon wieder auf die normale Geschindigkeit beschleunigt hat. Was ist da eigentlich vorgeschrieben?
Beste Grüße usw....
Christian


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Beitrag von Wildwechsel »

Wäre einer der Tf's hier bitte so nett, sich der Frage(n) anzunehmen. Danke!
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Christian


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Beitrag von mellertime »

Na gut, dann werd ich das mal machen :) , bei Zs1 am Signal (freie Strecke) mit 40 km/h am Signal vorbei, dann kann man wieder Gas geben. Bei Bahnhöfen, Abweigstellen usw. mit 40 bis Ende des anschließenden Weichenbereichs. Sollte sich an dem Signal jedoch ein Vorsignal befinden, dann muss man, bis zum Erkennen des nächsten Hauptsignals auf Sicht fahren.

Bei Zs8 mit 40 bis Ende des anschließenden Weichenbereichs. Wenn sich wieder an dem Signal ein Vorsignal befindet, dann muss man, bis zum Erkennen des nächsten Hauptsignals auf Sicht fahren.

Ebenfall auf Sicht muss man fahren, wenn die Signale vor dem Vorbeifahren abschalten:
- bei Zs1 bis zum nächsten Hauptsignal,
- bei Zs8 bis zum nächsten Lichthauptsignal oder -sperrsignal entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung in Höhe des Blocksignals der nächsten Abzweig- oder Überleitstelle oder Esig des nächsten Bahnhofs.
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