Überqueren von Gleisen
- mellertime
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Ist auch nicht schön mitanzusehen.
Tf der Münchner S-Bahn.
[img]http://img234.exs.cx/img234/175/bahnhofsbilderbannerfest8zx.gif[/img]
[img]http://images.spritmonitor.de/336973.png[/img]
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Vor allem wurde der Film im Ausland gedreht! Also in Indien! --> Tuuuuuut! Achtung, der Zug kommt!
Das 1. Video im ersten Beitrag von EuroCity ist vorhanden und das 2. Video im 2. Beitrag vom demselben Forumsmitglied ist nicht mehr vorhanden.
Das ist bei uns leider auch die Realität, auch wenn es nicht so makaber ist, wie in Indien. Vor einigen Wochen hat mir mein Freund erzählt, daß jemand im Bf - wenn man will - Hp Leinfelden eine Minute vor dem Eintreffen der S-Bahn n. Stuttgart über das Gleis gegangen ist.
Das 1. Video im ersten Beitrag von EuroCity ist vorhanden und das 2. Video im 2. Beitrag vom demselben Forumsmitglied ist nicht mehr vorhanden.
Das ist bei uns leider auch die Realität, auch wenn es nicht so makaber ist, wie in Indien. Vor einigen Wochen hat mir mein Freund erzählt, daß jemand im Bf - wenn man will - Hp Leinfelden eine Minute vor dem Eintreffen der S-Bahn n. Stuttgart über das Gleis gegangen ist.
... was im Vergleich zur S6 Ost noch harmlos sein dürfte ...
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Otto von Bismarck
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Perlach auf ganzer Länge, Ottobrunn am Bahnübergang, zwischen Ottobrunn und Hohenbrunn der weiße Trampelpfad, Hohenbrunn Bstg. Ende Richtung HöSi, HöSi selber beide Bahnübergänge, usw. usw. Da könnte man so dermaßen abkassieren, wenn man jeden dieser Vögel mal erwischt. Ich glaube aber manchmal, daß das tolleriert wird, anders kann ichs mir nicht mehr erklären...
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Sogar in Kinding hab' ich schon Gleislatscher gesehen. Dürfte mit eine der blödesten Stellen dafür sein. Vorne ein Tunnel, hinten einer, man sieht die üblicherweise schnell fahrenden Züge nicht wirklich bevor sie da sind. Auch für Fuzzies ist das ein Problem. Man muss immer gut aufpassen, dass man nicht zu weit von der Kamera wegtritt oder sich verratscht und das verräterische Tunnelrauschen nicht aus dem allgemeinen Verkehrslärm raushört... :rolleyes:

Rauchende Gleislatscher... oje oje...Ich hab´s ja fast aufgeben ,genauso so wie beim Rauchverbot.

Auf ner 300km/h-Strecke zwischen zwei Tunneln.... :blink: Da fragt man sich echt... :ph34r:
Es gibt leider auch unter den Bahn"freunden" ein paar so Spezialisten. Mir sind dieses Jahr bereits zwei Fotografen über'n Weg gelaufen, die mir nichts dir nichts übers Streckengleis oder Bahnhofsgleis spazierten.... Letzerer ist dann vom "Objekt der Begierde" angepfiffen worden, aber mehr halt auch nicht.
Da frag ich mich echt. Man ist doch Bahnfreund, also will man doch auch, daß das der Bahnbetrieb nicht gestört wird, also tut man sowas doch nicht....
Und wenn ein Zug an nem andern Gleis als erwartet kommt - klar über die Unterführung schaff ichs nicht mehr, aber dann muß ich mich halt mit meinem Standpunkt zufrieden geben! :unsure:
Auch kürzlich erlebt - Zugkreuzung in Bahnhof mit Reisendenüberweg übers Gleis - wartender Zug steht am "entfernten" Gleis, am "direkten" Bahnsteiggleis fährt gerade einer ein. Zug noch 50-200m (?) weg, läuft einer drüber, Tf pfeift natürlich. Das war schon - naja...
Sekunden später noch ein Pfiff: Kurz vor dem Zug rennen nochmal zwei drüber. Passiert ist gottseidank nix, aber muß das sein?
Klar, ich verpass auch ungern den letzten Zug am Tag, aber was ist wenn ich stolper (grade beim rennen, Gleise, alter Überweg+Bahnsteig)? :ph34r:
Wobei ich mich gerade frag, wieso man die Zugkreuzung gerade soherum macht... Und nicht den zweiten am "hinteren" Gleis einfahren lässt, dann müssen die Ein- und Aussteigenden Fahrgäste für den zweiten halt warten bis der erste weg ist.
Grüße
Didi
Es gibt leider auch unter den Bahn"freunden" ein paar so Spezialisten. Mir sind dieses Jahr bereits zwei Fotografen über'n Weg gelaufen, die mir nichts dir nichts übers Streckengleis oder Bahnhofsgleis spazierten.... Letzerer ist dann vom "Objekt der Begierde" angepfiffen worden, aber mehr halt auch nicht.
Da frag ich mich echt. Man ist doch Bahnfreund, also will man doch auch, daß das der Bahnbetrieb nicht gestört wird, also tut man sowas doch nicht....

Und wenn ein Zug an nem andern Gleis als erwartet kommt - klar über die Unterführung schaff ichs nicht mehr, aber dann muß ich mich halt mit meinem Standpunkt zufrieden geben! :unsure:
Auch kürzlich erlebt - Zugkreuzung in Bahnhof mit Reisendenüberweg übers Gleis - wartender Zug steht am "entfernten" Gleis, am "direkten" Bahnsteiggleis fährt gerade einer ein. Zug noch 50-200m (?) weg, läuft einer drüber, Tf pfeift natürlich. Das war schon - naja...
Sekunden später noch ein Pfiff: Kurz vor dem Zug rennen nochmal zwei drüber. Passiert ist gottseidank nix, aber muß das sein?
Klar, ich verpass auch ungern den letzten Zug am Tag, aber was ist wenn ich stolper (grade beim rennen, Gleise, alter Überweg+Bahnsteig)? :ph34r:
Wobei ich mich gerade frag, wieso man die Zugkreuzung gerade soherum macht... Und nicht den zweiten am "hinteren" Gleis einfahren lässt, dann müssen die Ein- und Aussteigenden Fahrgäste für den zweiten halt warten bis der erste weg ist.
Grüße
Didi
Früher gab es dafür sogar mal ne Vorschrift...Didy @ 5 Mar 2008, 23:11 hat geschrieben: Wobei ich mich gerade frag, wieso man die Zugkreuzung gerade soherum macht... Und nicht den zweiten am "hinteren" Gleis einfahren lässt, dann müssen die Ein- und Aussteigenden Fahrgäste für den zweiten halt warten bis der erste weg ist.
Ich hab eben geschaut, bei der beobachteten Kreuzung ist die Gleisverteilung so planmäßig. Wieso zwingen dann die Fahrplangestalter die Fdl zum ignorieren von Vorschriften? Allein schon rein rechtlich, steht da der Fdl mit einem halben Bein im Gefängnis, wenn er's so macht wie der Fahrplan sagt und es passiert was?
Dass man etwas Zeit sparen kann ist klar. Aber 5 Minuten? Zusätzliche Wartezeit vom zweiten Zug ist doch nur, bis der erste ausgefahren ist - länger als 1-2 Minuten dauert das doch nicht...?
Dass man etwas Zeit sparen kann ist klar. Aber 5 Minuten? Zusätzliche Wartezeit vom zweiten Zug ist doch nur, bis der erste ausgefahren ist - länger als 1-2 Minuten dauert das doch nicht...?
Ich beziehe mich auf die immer noch recht verbreitete Situation 1gleisige Hauptbahn mit Formsignalen ...
Die Wartezeite hängt sehr stark von den örtlichen gegebenheiten ab. Bei den meisten diesher Bahnhöfe dürfen meiner Beobachtung nach nicht aus beiden Richtungen gleichzeitig Züge einfahren. Das heisst: 1. Zug fährt meist auf HP 2 ein. Danach umkurbeln und den 2. Zug Einfahrt geben. Damit der jetzt nicht auch noch durch Warten Zeit verliert wird halt hier auch ein Buffer dazugeschlagen. 2. Zug fährt ein, hält und wieder raus. Jetzt gibt es für den 1. HP2 und langsam raus ...
Da kommen im Fahrplan gut und gerne 4-5 Minuten für Zug 1 zusammen.
Gibts natürlich in vielen Varianten.
Luchs.
Die Wartezeite hängt sehr stark von den örtlichen gegebenheiten ab. Bei den meisten diesher Bahnhöfe dürfen meiner Beobachtung nach nicht aus beiden Richtungen gleichzeitig Züge einfahren. Das heisst: 1. Zug fährt meist auf HP 2 ein. Danach umkurbeln und den 2. Zug Einfahrt geben. Damit der jetzt nicht auch noch durch Warten Zeit verliert wird halt hier auch ein Buffer dazugeschlagen. 2. Zug fährt ein, hält und wieder raus. Jetzt gibt es für den 1. HP2 und langsam raus ...
Da kommen im Fahrplan gut und gerne 4-5 Minuten für Zug 1 zusammen.
Gibts natürlich in vielen Varianten.
Luchs.
Um genau so einen geht's auch. Meines Wissens mit E43-Stellwerk, ob gleichzeitige Einfahrt möglich ist weiß ich nicht.Luchs @ 6 Mar 2008, 08:26 hat geschrieben: Ich beziehe mich auf die immer noch recht verbreitete Situation 1gleisige Hauptbahn mit Formsignalen ...
Natürlich hat der 1. Zug natürlich auch etwas Aufenthalt. Mir gings aber nicht um die gesamte Aufenthaltsdauer, sondern nur um die _zusätzlich_ nötige Aufenthaltsdauer des 2. Zuges, wenn man die Gleise tauschen würde. Und die schätz ich auf etwa eine, höchstens zwei Minuten, bis der 1. Zug weggefahren wäre.
genau, und die strafe fürs gleislatschen erhöhen wir auf 10 jahre haft ohne bewährung...KBS 855 @ 5 Mar 2008, 16:06 hat geschrieben: Die Bundespolizei sollte sich doch öfter mal in Zivil auf die Lauer legen und großartig zuschlagen, da kann man viele Anzeigen und Geldstrafen verhängen!
Mögliche Orte wo man diese dummen Gleislatscher täglich antrifft sind z. B. Unterschleißheim und Eching!
Gleislatschen ist eine Ordnungswidrigkeit und vergleichbar mit dem Herumlatschen auf der Autobahn, Telefonieren am Steuer usw.. Dies kann nur mit einer Geldbuße, aber niemals mit Freiheitsstrafe geahndet werden.andreas @ 6 Mar 2008, 12:13 hat geschrieben:genau, und die strafe fürs gleislatschen erhöhen wir auf 10 jahre haft ohne bewährung...
Aktuell aus meiner Region. Am Donnerstag 6.3.2008 wurde an der Bahnstrecke Neuss - Köln ein Mann von einem Güterzug erfasst und getötet. Er hat wohl versucht, eine Abkürzung über die Gleise zu nehmen. Die Polizei kennt das Problem an diesem Schleichweg und hat allein in diesem Jahr (!) 19 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Besonders schlimm ist, dass dieser Schleichweg von Schülern genutzt wird.
Mit ein paar Rollen Natodraht könnte das Problem kurzfristig gelöst werden.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
@Autobahn:
§315 StGB - Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter 1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
B) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§315 StGB - Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter 1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
B) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Tut mir leid, aber ich verstehe noch nicht ganz inwiefern dieser Paragraph zutrifft.
Die Bedingung von Absatz 1 ist ja, dass "Leib oder Leben eines anderen Menschen" oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
Fremde Sachen von bedeutendem Wert: Unter "Sachen" würde ich jetzt den Zug verstehen. Der wird aber ja wohl kaum beschädigt werden. Nur weil der Zug nachher von Blut und Ähnlichem gereinigt werden muss, würd ich das jetzt net als Bescchädigung ansehen.
Leib und Leben eines anderen Menschen: Das eigene Leben, das definitiv gefährdet wäre, zählt hier ja nicht. Fällt hierdrunter schon der Schock, der möglicherweise beim Lokführer ausgelöst wird, weil er jemand überfahren hat? Das würde ich jetzt eher als unglücklichen Nebeneffekt sehen anstatt als unmittelbare Folge.
Fahrgäste und die Gepäck das durch die Vollbremsung verletzt bzw. beschädigt wird, würde ich jetzt mal als unsachgemäße Nutzung der Bahn abtun, und nicht als vom Gleislatscher verursachter Schaden.
Selbst wenn die Absätze 1 und 2 entgegen meiner Meinung greifen, wird man kaum jemand die 10 Jahre Höchststrafe aufdrücken können. Dazu müsste die Tat ja absichtlich begangen werden, das nennt sich dann Selbstmord(versuch), und der ist in der Regel erfolgreich und damit tödlich, und damit ist der Schuldige nicht mehr zu bestrafen.
Ein Gleislatscher hingegen handelt nur fahrlässig, er will ja nicht vom Zug überfahren werden, er nimmt es nur fahrlässig in Kauf. Somit würde er maximal die 5 Jahre vom Absatz 5 bekommen.
Die Bedingung von Absatz 1 ist ja, dass "Leib oder Leben eines anderen Menschen" oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
Fremde Sachen von bedeutendem Wert: Unter "Sachen" würde ich jetzt den Zug verstehen. Der wird aber ja wohl kaum beschädigt werden. Nur weil der Zug nachher von Blut und Ähnlichem gereinigt werden muss, würd ich das jetzt net als Bescchädigung ansehen.
Leib und Leben eines anderen Menschen: Das eigene Leben, das definitiv gefährdet wäre, zählt hier ja nicht. Fällt hierdrunter schon der Schock, der möglicherweise beim Lokführer ausgelöst wird, weil er jemand überfahren hat? Das würde ich jetzt eher als unglücklichen Nebeneffekt sehen anstatt als unmittelbare Folge.
Fahrgäste und die Gepäck das durch die Vollbremsung verletzt bzw. beschädigt wird, würde ich jetzt mal als unsachgemäße Nutzung der Bahn abtun, und nicht als vom Gleislatscher verursachter Schaden.
Selbst wenn die Absätze 1 und 2 entgegen meiner Meinung greifen, wird man kaum jemand die 10 Jahre Höchststrafe aufdrücken können. Dazu müsste die Tat ja absichtlich begangen werden, das nennt sich dann Selbstmord(versuch), und der ist in der Regel erfolgreich und damit tödlich, und damit ist der Schuldige nicht mehr zu bestrafen.
Ein Gleislatscher hingegen handelt nur fahrlässig, er will ja nicht vom Zug überfahren werden, er nimmt es nur fahrlässig in Kauf. Somit würde er maximal die 5 Jahre vom Absatz 5 bekommen.
also ich hielte es für sinnvoller, das man vielleicht mal darüber nachdenkt, ob man net gegebenenfalls Brücken oder Unterführungen baut als mit Paragraphen zu argumentieren. Das hält nämlich heut keinen mehr ab, es das nächste mal wieder zu tun
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
- eightyeight
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Tobster, der Paragraph §315 trifft im Falle eines Gleislatschers bei Absatz 1, Nummer 2 bzw. 4 zu.
Bei Nummer 2 bin ich mir nicht sicher, ob ein Gleislatscher selbst, als Hinderniss eingeordnet wird. Aber Nummer 4 würde auf jeden Fall greifen.
Ausserdem wird bei einem PU der Zug ganz sicher nicht nur blutig wie ein Schlachthaus sein, da wird auch erheblicher Sachschaden entstehen (vgl. Autounfall mit Wildschwein). Gut, die betreffende Person, kann in den meisten Fällen nicht mehr belangt werden.
Dann könnte man den Gleislatscher noch die Körperverletzung des Lokführers, also den Schock (möglicherweise arbeitsunfähig), mit anderen Paragraphen anhängen.
Und und und...
Da würde schon einiges zusammenkommen, wenn es ganz blöd läuft.
Bei Nummer 2 bin ich mir nicht sicher, ob ein Gleislatscher selbst, als Hinderniss eingeordnet wird. Aber Nummer 4 würde auf jeden Fall greifen.
Ausserdem wird bei einem PU der Zug ganz sicher nicht nur blutig wie ein Schlachthaus sein, da wird auch erheblicher Sachschaden entstehen (vgl. Autounfall mit Wildschwein). Gut, die betreffende Person, kann in den meisten Fällen nicht mehr belangt werden.
Dann könnte man den Gleislatscher noch die Körperverletzung des Lokführers, also den Schock (möglicherweise arbeitsunfähig), mit anderen Paragraphen anhängen.
Und und und...
Da würde schon einiges zusammenkommen, wenn es ganz blöd läuft.
Ohne Zaster beißt der Mensch ins Straßenpflaster.
Der § 315 trifft in keinem Falle auf Gleislatscher zu. Gemeint sind Fälle von auf den Gleisen abgestellten Autos, auf die Schienen gelegte Bäume oder festgeschraubte Eisenplatten usw. Der Gleislatscher selbst stellt kein für den Zug unüberwindbares Hinderniss dar. Darüber hinaus will der gemeine Leisglatscher den Zugverkehr ja gar nicht behindern und gefährdet in erster Linie sich selbst. Die "Körperverletzung" des Tf (Schock durch Fremdverschulden) gehört bei Verkehrsberufen (also auch im Straßenverkehr) zu den unabwendbaren Risiken. Erleiden Zeugen oder Rettungskräfte einen Schock durch das Geschene, wird dies dem allgemeinen Lebensrisiko zugerechnet.eightyeight @ 9 Mar 2008, 00:20 hat geschrieben:Tobster, der Paragraph §315 trifft im Falle eines Gleislatschers bei Absatz 1, Nummer 2 bzw. 4 zu.
Bei Nummer 2 bin ich mir nicht sicher, ob ein Gleislatscher selbst, als Hinderniss eingeordnet wird. Aber Nummer 4 würde auf jeden Fall greifen.
Ausserdem wird bei einem PU der Zug ganz sicher nicht nur blutig wie ein Schlachthaus sein, da wird auch erheblicher Sachschaden entstehen (vgl. Autounfall mit Wildschwein). Gut, die betreffende Person, kann in den meisten Fällen nicht mehr belangt werden.
Dann könnte man den Gleislatscher noch die Körperverletzung des Lokführers, also den Schock (möglicherweise arbeitsunfähig), mit anderen Paragraphen anhängen.
Und und und...
Da würde schon einiges zusammenkommen, wenn es ganz blöd läuft.
Das an einem Zug ein vergleichbarer Schaden wie Auto-Wildschwein entsteht, halte ich für einen Witz. Erstens ist ein Wildschwein weitaus schwerer als ein Mensch (Ausnahmen gibt es immer

P.S.: Zur Überwindung des Schocks hilft nur eins: Nach Beseitigung der Störung selbst weiterfahren.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
- eightyeight
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Und Überqueren der Gleise ist keine Beeinträchtigung der Sicherheit des Eisenbahnverkehrs? :rolleyes:Autobahn @ 9 Mar 2008, 10:29 hat geschrieben: Der § 315 trifft in keinem Falle auf Gleislatscher zu. Gemeint sind Fälle von auf den Gleisen abgestellten Autos, auf die Schienen gelegte Bäume oder festgeschraubte Eisenplatten usw. Der Gleislatscher selbst stellt kein für den Zug unüberwindbares Hinderniss dar. Darüber hinaus will der gemeine Leisglatscher den Zugverkehr ja gar nicht behindern und gefährdet in erster Linie sich selbst. Die "Körperverletzung" des Tf (Schock durch Fremdverschulden) gehört bei Verkehrsberufen (also auch im Straßenverkehr) zu den unabwendbaren Risiken. Erleiden Zeugen oder Rettungskräfte einen Schock durch das Geschene, wird dies dem allgemeinen Lebensrisiko zugerechnet.
Das an einem Zug ein vergleichbarer Schaden wie Auto-Wildschwein entsteht, halte ich für einen Witz. Erstens ist ein Wildschwein weitaus schwerer als ein Mensch (Ausnahmen gibt es immer) und zweitens hat das Auto eine "Knautschzone".
P.S.: Zur Überwindung des Schocks hilft nur eins: Nach Beseitigung der Störung selbst weiterfahren.
Ein Schaden am Zug wird aber trotzdem in den meisten Fällen entstehen. Und wenn es nur ein abgerissener Bremsluftschlauch ist.
Ohne Zaster beißt der Mensch ins Straßenpflaster.
Da wird dir jeder Experte was anderes erzählen und außerdem zeigt es nur, dass du noch nie von so einer Situation betroffen warst, sonst würdest du deine zynischen Antworten lassen.Autobahn @ 9 Mar 2008, 10:29 hat geschrieben: P.S.: Zur Überwindung des Schocks hilft nur eins: Nach Beseitigung der Störung selbst weiterfahren.
Und erzähl mir nichts von unabwendbaren Risiken, denn Gleislatscher sind einfach nur Hohlköpfe, die eigentlich wissen müssen was sie tun. Wenn man sieht wie manche dieser Zeitgenossen reagieren bzw. wie sie nicht reagieren, stellt man sich schon die Frage, ob da neben Luft noch was im Kopf ist...
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Hey, reg dich nicht auf!KBS 855 @ 9 Mar 2008, 13:04 hat geschrieben: Da wird dir jeder Experte was anderes erzählen und außerdem zeigt es nur, dass du noch nie von so einer Situation betroffen warst, sonst würdest du deine zynischen Antworten lassen.
Und erzähl mir nichts von unabwendbaren Risiken, denn Gleislatscher sind einfach nur Hohlköpfe, die eigentlich wissen müssen was sie tun. Wenn man sieht wie manche dieser Zeitgenossen reagieren bzw. wie sie nicht reagieren, stellt man sich schon die Frage, ob da neben Luft noch was im Kopf ist...
Da haste nur Beschwerden am eigenen Körper danach. Außerhalb unserer Führerstände hat doch kaum einer ne Ahnung, was einem da alles durch den Kopf geht. Das war so und wird auch immer so bleiben!
Ich glaube nicht, dass er das witzig gemeint hat. Er wollte nur dass ihr vielleicht von alleine merkt, wie unverhältnismäßig ihr über Gleislatscher urteilt -- offensichtlich vergeblich.KBS 855 @ 9 Mar 2008, 11:31 hat geschrieben: Lass doch diesen polemischen Beitrag, das bringt keinen weiter. Findest du das wohl auch noch witzig? Naja, du bist ja von Gleislatschern nicht betroffen...
Und wenn du gegen Polemik bist, dann solltest du mal mit gutem Beispiel vorangehen und deine Siganatur löschen.
Es macht keinen Unterschied, ob ich als Tf einen Gleislatscher überfahre oder als Berufskraftfahrer einen bei Rot die Fahrbahn überquerenden Fußgänger oder Radfahrer erwische. Das Gleislatscher und solche, die bei Rot gehen, verantwortungslos handeln, steht außer Frage. Ihr seid eben nicht einzigartig. Alle, die ein Fahrzeug bewegen, gleichgültig ob spurgeführt oder nicht, tragen die gleiche Verantwortung und das gleiche Risiko.KBS 855 @ 9 Mar 2008, 13:04 hat geschrieben:Da wird dir jeder Experte was anderes erzählen und außerdem zeigt es nur, dass du noch nie von so einer Situation betroffen warst, sonst würdest du deine zynischen Antworten lassen.
Und erzähl mir nichts von unabwendbaren Risiken, denn Gleislatscher sind einfach nur Hohlköpfe, die eigentlich wissen müssen was sie tun. Wenn man sieht wie manche dieser Zeitgenossen reagieren bzw. wie sie nicht reagieren, stellt man sich schon die Frage, ob da neben Luft noch was im Kopf ist...
Einen Fußgänger oder Radfahrer, der bei Rot die Fahrbahn überquerte habe ich Gott sei dank noch nicht erwischt. Dafür habe ich aber mal einen Motorradfahrer versenkt (er hat überlebt), der mir in die Seite gefahren ist.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.