Mißbrauch der Notbremse
Erlebt am Samstag dem 8.3. im Regionalexpress von Frankfurt/Main (ab 19.22) nach Kassel.
Halt Stadtallendorf: Menschen steigen ein und aus (der Zug ist noch gut gefüllt) die Türen schließen sich wieder und werden verriegelt, als einer jungen Frau plötzlich einfällt, dass sie doch noch aussteigen muss. Sie schlägt gegen die Tür, und schreit, dass sie aussteigen möchte, der Zug fährt an und die Frau denkt laut darüber nach die Notbremse zu ziehen, wir anderen Fahrgäste raten ihr ebenfalls laut durch den Wagen rufend davon ab und sie zieht bei etwa 20 kmh die Notbremse.
Zug steht, Türen bleiben verschlossen. Die kann jetzt blechen denken wir uns. Nach über 5 minuten erscheint der Schaffner, der auf der gesamten Fahrt seit Frankfurt vorher nicht einmal durch den Zug gegangen ist und sieht das an dieser Tür die Bremse betätigt wurde. Die junge Frau machtdurch andauerndes Schimpfen darüber dass sie gerne aussteigen möchte deutlich, dass sie die Notbremse betätigt hat und der Schaffner nimmt dies zur Kenntnis. Er löst die Notbremse und gibt die Türen frei, die Frau steigt aus. Nach weiteren 10 Minuten kann die Fahrt fortgesetzt werden.
Mit großem Glück werden in Kassel keine Anschlüsse nach Berlin, Hannover Hamburg und Bremen verpasst.
Was ich mich nun frage: Warum wird die Frau nicht für diesen Unfug bestraft ? Sollte man sich über den inkompetenten Schaffner beschweren, der Fragen nach Anschlüsszügen von Reisenden später sehr unfreundlich abgewiesen hat ?
Halt Stadtallendorf: Menschen steigen ein und aus (der Zug ist noch gut gefüllt) die Türen schließen sich wieder und werden verriegelt, als einer jungen Frau plötzlich einfällt, dass sie doch noch aussteigen muss. Sie schlägt gegen die Tür, und schreit, dass sie aussteigen möchte, der Zug fährt an und die Frau denkt laut darüber nach die Notbremse zu ziehen, wir anderen Fahrgäste raten ihr ebenfalls laut durch den Wagen rufend davon ab und sie zieht bei etwa 20 kmh die Notbremse.
Zug steht, Türen bleiben verschlossen. Die kann jetzt blechen denken wir uns. Nach über 5 minuten erscheint der Schaffner, der auf der gesamten Fahrt seit Frankfurt vorher nicht einmal durch den Zug gegangen ist und sieht das an dieser Tür die Bremse betätigt wurde. Die junge Frau machtdurch andauerndes Schimpfen darüber dass sie gerne aussteigen möchte deutlich, dass sie die Notbremse betätigt hat und der Schaffner nimmt dies zur Kenntnis. Er löst die Notbremse und gibt die Türen frei, die Frau steigt aus. Nach weiteren 10 Minuten kann die Fahrt fortgesetzt werden.
Mit großem Glück werden in Kassel keine Anschlüsse nach Berlin, Hannover Hamburg und Bremen verpasst.
Was ich mich nun frage: Warum wird die Frau nicht für diesen Unfug bestraft ? Sollte man sich über den inkompetenten Schaffner beschweren, der Fragen nach Anschlüsszügen von Reisenden später sehr unfreundlich abgewiesen hat ?
Ich glaube, Schaffner hat gemerkt, dass er kein vorher Durchsage gemacht hat. Die Frau bemerkt erst, als der Zug losfährt, dass die Haltestelle richtig war. Als Kulanz lässt er ihr frei.
Das ist meine Vermutung. Oder er ist zu laff, um Strafe zu schreiben. Denn das macht die Fahrgäste in ganze Zug noch unfreundlich, weil es dann länger dauert...
Das ist meine Vermutung. Oder er ist zu laff, um Strafe zu schreiben. Denn das macht die Fahrgäste in ganze Zug noch unfreundlich, weil es dann länger dauert...
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Ich vermute es war dem Schaffner einfach zu aufwendig dieses ganze Prozedere durchzuführen. Wodurch die Verspätung dann wohl noch größer gewesen wäre.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland
Alex
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Alex
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Mißbräuchlich benutzte Notbremsen sind vor allem im S-Bahnverkehr keine Seltenheit und haben, zumindest in meinem Beisein, noch nie zu einer Geldstrafe geführt. Der Slogan "Notbremse - Mißbrauch strafbar" ist in meinen Augen nur hypothetisch... :unsure:
Es gibt aber zwei Fälle, wo ich als (S-Bahn-)Tf zum Gebrauch der Notbremse rate:
1. Tf vergißt am Bahnsteig die Türen freizugeben, Zug setzt sich wieder in Bewegung..
2. Sexuelle Übergriffe auf weibliche Fahrgäste. Gerade dieses kommt z.B. bei der Berliner S-Bahn sehr oft vor! Das berichten mir zumindest Frauen aus meinem Bekanntenkreis desöfteren.. Irgendwelche gestörten Typen fangen an, vor Frauen im Zug sich einen runterzuholen etc... In diesem Fall hat trotz ständig eingeschalteter NBÜ die Notbremse den Vorteil, daß der Lokführer am nächsten Bahnsteig zu der gezogenen Notbremse laufen muß, um diese zurückzusetzen. Außerdem kann über den Fahrgasthilfenotruf über den Tf die Bundespolizei angefordert werden... Leider haben die Frauen in diesem Fall oft falsche Scham, die Notbremse zu betätigen... :huh:
Es gibt aber zwei Fälle, wo ich als (S-Bahn-)Tf zum Gebrauch der Notbremse rate:
1. Tf vergißt am Bahnsteig die Türen freizugeben, Zug setzt sich wieder in Bewegung..
2. Sexuelle Übergriffe auf weibliche Fahrgäste. Gerade dieses kommt z.B. bei der Berliner S-Bahn sehr oft vor! Das berichten mir zumindest Frauen aus meinem Bekanntenkreis desöfteren.. Irgendwelche gestörten Typen fangen an, vor Frauen im Zug sich einen runterzuholen etc... In diesem Fall hat trotz ständig eingeschalteter NBÜ die Notbremse den Vorteil, daß der Lokführer am nächsten Bahnsteig zu der gezogenen Notbremse laufen muß, um diese zurückzusetzen. Außerdem kann über den Fahrgasthilfenotruf über den Tf die Bundespolizei angefordert werden... Leider haben die Frauen in diesem Fall oft falsche Scham, die Notbremse zu betätigen... :huh:
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Aufwendig? Hat zwar mit der Notbremse nichts zu tun, aber da kenn' ich andere:Ich vermute es war dem Schaffner einfach zu aufwendig dieses ganze Prozedere durchzuführen.
Ein junger männlicher Fahrgast ohne Fahrschein geht auf den Zub zu und will im Zug einen Fahrschein kaufen. Dass das seit längerem in Bayern nicht mehr möglich ist, erklärt der Zub dem Fahrgast noch, das weitere hat dann echt "Stil". Jetzt fragt der Fahrgast, ob er ihm nicht trotzdem einen Normalfahrschein verkaufen könnte. Der Zub verneint das, denn das müsste er hinterher wieder rechtfertigen (boaaaar, Arbeit, das Gerät holen, wo hab' ich's denn... und dann was sag' ich? welcher Automat war denn gar nicht kaputt... och ne...), sieht aber auch davon ab, ein erhöhtes Beförderungsentgeld zu verhängen (wär' auch Arbeit), sondern schlägt dem Fahrgast vor, er solle nach dem Aussteigen einen Fahrschein kaufen und diesen sofort zerreißen. Der Fahrgast grinst (!), willigt ein und der Zub verschwindet wieder für den Rest der Fahrt hinter die Vorhänge des Stw-Führerstands. Ob sich der Mensch dann tatsächlich ein Ticket über rund 10 Euro gekauft hat, ist mehr als fraglich...

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