Was haltet ihr von der Pendlerpauschale?
Ich möchte (quasi aus gegebenem Anlass) darauf hinweisen, dass Kurzpendler von der jetzigen Regelung üblicherweise sehr stark profitieren. Die Pendlerpauschale geht schließlich in die Berechnung der Werbungskosten ein und stellt dort bei vielen Arbeitnehmern den größten Posten dar. Um mit seiner Wegstrecke zur Arbeit über den Werbungskostenpauschbetrag zu kommen, muss man aber so in etwa 13 Kilometer oder mehr zur Arbeit fahren. Nach der vom Bundesverfassungsgericht gekippten Regelung waren das halt sogar mindestens 33 Kilometer. Folge: Wer nah am Arbeitsplatz wohnt, erhält die 920,00 € sozusagen für lau und hat also wirklich keinen Grund zum Klagen. Wer möchte, kann das auch als Ausgleich für eine etwaige höhere Miete ansehen. Nicht vergessen solltet ihr allerdings den höheren Freizeitwert, da natürlich die Zeit, die für den Arbeitsweg draufgeht, erheblich geringer ist.
Das gilt aber auch nur dann, wenn Du sonst keine Werbungskosten hast. Angenommen, Du schöpfst die Werbungskostenpauschale nachweisbar mit "nicht-Pendlerpauschale" voll aus , dann bist Du in diesem Fall derjenige der in die Röhre schaut.
"Lächle, es könnte schlimmer kommen" Ich lächelte [...] und es kam schlimmer [...]
Eine Abschaffung bei gleichzeiter Anhebung der Werbungskostenpauschale wäre m.E. das Richtige. Es wäre gleichsam aufkommensneutral zu gestalten, würde die Steuererklärung vereinfachen und die Verwaltungskosten der Finanzämter senken.ET 423 @ 12 Dec 2008, 02:58 hat geschrieben: Ich bin mittlerweile generell für eine Abschaffung der "Pendlerpauschale" oder einer Beschränkung auf eine maximale Entfernung (ob das rechtlich haltbar ist, weiß ich nicht). Wer sich den Luxus gönnen will, weit weg zu wohnen (wo es vielleicht preiswerter ist?), der soll das auch selber zahlen.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Nein, ist sicher nicht haltbar, die Beschränkung in die eine Richtung wurde gekippt, warum sollte die Beschränkung in die andere Richtung zulässig sein, wenn man damit argumentiert, dass alle Bürger gleichbehandelt werden sollen?ET 423 @ 12 Dec 2008, 02:58 hat geschrieben: Ich bin mittlerweile generell für eine Abschaffung der "Pendlerpauschale" oder einer Beschränkung auf eine maximale Entfernung (ob das rechtlich haltbar ist, weiß ich nicht). Wer sich den Luxus gönnen will, weit weg zu wohnen (wo es vielleicht preiswerter ist?), der soll das auch selber zahlen.

Den Rest haben wir zwar schon bis zum Erbrechen diskutiert, aber neulich hab' ich die Statistik gesehen: Ich hab' mir die Zahlen nicht genau gemerkt, aber München hat irgendwas um 350000 Einpendler, aber auch 150000 Auspendler! Letztere sind ja so wenig auch nicht und die wohnen sicher nicht in München, weil's billiger ist...
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Das das nicht möglich ist, hat ja das Gericht nun entschieden.ET 423 @ 12 Dec 2008, 02:58 hat geschrieben: Ich bin mittlerweile generell für eine Abschaffung der "Pendlerpauschale" oder einer Beschränkung auf eine maximale Entfernung (ob das rechtlich haltbar ist, weiß ich nicht).
Das ist ja wohl etwas zu kurz gedacht. Warum wohnst du denn nicht am Orleansplatz? So brauchst du nur einmal hinfallen und schon bist du auf Arbeit.Wer sich den Luxus gönnen will, weit weg zu wohnen (wo es vielleicht preiswerter ist?), der soll das auch selber zahlen.
Und was wäre, wenn du hier arbeitslos wirst und zur Einsatzstelle Mühldorf müsstest, deine Frau/Freundin aber noch Arbeit in München hat? Mhhmm?
Nur mal als Info:
GDL-Pressemitteilung
GDL fordert 40 Cent Pendlerpauschale
09.12.2008 - „Wir begrüßen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, in Frankfurt. Gerade für das Fahrpersonal sei die steuerliche Absetzung ab dem ersten Kilometer der Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz besonders wichtig.
Sie seien aufgrund des unregelmäßigen Schicht- und Wechseldienstes und des daraus resultierenden Dienstbeginns und -ende besonders häufig auf das Auto angewiesen und müssten zudem oftmals lange Anfahrtsstrecken in Kauf nehmen.
Mitarbeiter können nun rückwirkend ab 1. Januar 2007 wieder 30 Cent Fahrtkosten bereits vom ersten und nicht erst vom 21. Kilometer steuerlich geltend machen. „Die Pendlerpauschale ist schließlich keine Subvention für Vergnügungsfahrten, sondern Ausgleich für die Fahrtkosten zur Arbeit“, so Weselsky. Gleichzeitig warnte der GDL-Bundesvorsitzende Bundesfinanzminister Peer Steinbrück davor, die Pendlerpauschale von Anfang an zu kürzen. Das Gegenteil ist angesagt: „Da die steuerliche Absetzbarkeit von 30 Cent bei Weitem nicht ausreicht, um die Fahrtkosten zu decken, fordern wir eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 40 Cent pro Kilometer.“ Damit seien zwar nicht die Vollkosten gedeckt, dies würde aber zumindest eine Erleichterung schaffen.
Tf der Münchner S-Bahn.
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Da hast du natürlich völlig Recht, aber ich glaube nicht, dass dies auf sehr viele Leute zutrifft. Ausgaben zur Erlangung und Sicherung einer Arbeitsstelle - kurz: Werbungskosten - werden bekanntlich von den Finanzämtern nur sehr zögerlich anerkannt, mit der einen und bekannten Ausnahme der Fahrtkosten.Elch @ 12 Dec 2008, 08:39 hat geschrieben: Das gilt aber auch nur dann, wenn Du sonst keine Werbungskosten hast. Angenommen, Du schöpfst die Werbungskostenpauschale nachweisbar mit "nicht-Pendlerpauschale" voll aus , dann bist Du in diesem Fall derjenige der in die Röhre schaut.