Bahncard 100
Liebe Bahn-Freunde,
kann mir ein Bahncard 100-Inhaber _genau_ sagen wie eine Fahrt damit abläuft?
Mich interessiert hierbei: Wird die Bahncard nur vorgezeigt, oder wird sie auch elektronisch eingelesen?
Der Hintergrund: Ich habe fälschlicherweise eine Bahncard 100 statt einer Bahncard 50 first erhalten.
Wo würde - natürlich nur in der Theorie - eine Nutzung dieser nicht bezahlten Bahncard auffallen?
kann mir ein Bahncard 100-Inhaber _genau_ sagen wie eine Fahrt damit abläuft?
Mich interessiert hierbei: Wird die Bahncard nur vorgezeigt, oder wird sie auch elektronisch eingelesen?
Der Hintergrund: Ich habe fälschlicherweise eine Bahncard 100 statt einer Bahncard 50 first erhalten.
Wo würde - natürlich nur in der Theorie - eine Nutzung dieser nicht bezahlten Bahncard auffallen?
Sie wird nur vorgezeigt... also gute Fahrt!XFOR @ 3 Jan 2009, 01:48 hat geschrieben: Liebe Bahn-Freunde,
kann mir ein Bahncard 100-Inhaber _genau_ sagen wie eine Fahrt damit abläuft?
Mich interessiert hierbei: Wird die Bahncard nur vorgezeigt, oder wird sie auch elektronisch eingelesen?
Der Hintergrund: Ich habe fälschlicherweise eine Bahncard 100 statt einer Bahncard 50 first erhalten.
Wo würde - natürlich nur in der Theorie - eine Nutzung dieser nicht bezahlten Bahncard auffallen?

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Mich würde wundern, wenn die DB ihren Irrtum nicht doch irgendwann bemerkt, in der Form, dass dir "versehentlich" ein Haufen Geld abgebucht wird. Der Abo- und Vertriebbereich... äh... das DB Super-Surprise-Center scheinen der DB-Bereich zu sein, der mit Abstand die höchste Fehlerquote hat, dagegen fährt die S-Bahn München pünktlich wie ein schweizer Uhrwerk. Wer auf Anhieb das bekommt, was er bestellt und auch im ersten Versuch nur genau das zahlt, was er laut Vertrag soll oder gar was höherwertiges bekommt, sollte stolz sein, dass er "das System" besiegt hat, vermutlich bist du nämlich der erste... :rolleyes:
Das kann ich tw. bestätigen. Hatte mir damals auch eine BC 100 bestellt, diese dann allerdings zugunsten einer 50er wieder umgetauscht. Die 3300 Punkte habe ich trotzdem bekommen und war von Anfang an ein bahn.comfort-Kunde.
@XFOR: Mit ner BC100 bist du des Schaffners liebster Kunde. Du bist derjenige mit dem wenigsten Aufwand/Stress.
@XFOR: Mit ner BC100 bist du des Schaffners liebster Kunde. Du bist derjenige mit dem wenigsten Aufwand/Stress.
Bahnstatistik 2009:
83770 km (229,5 km pro Tag )
Stand: 31.12.2009
Extra Lipsiam vivere est miserrime vivere !
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Danke für die Antworten!Rohrbacher @ 3 Jan 2009, 04:43 hat geschrieben: Mich würde wundern, wenn die DB ihren Irrtum nicht doch irgendwann bemerkt, in der Form, dass dir "versehentlich" ein Haufen Geld abgebucht wird. Der Abo- und Vertriebbereich... äh... das DB Super-Surprise-Center scheinen der DB-Bereich zu sein, der mit Abstand die höchste Fehlerquote hat, dagegen fährt die S-Bahn München pünktlich wie ein schweizer Uhrwerk. Wer auf Anhieb das bekommt, was er bestellt und auch im ersten Versuch nur genau das zahlt, was er laut Vertrag soll oder gar was höherwertiges bekommt, sollte stolz sein, dass er "das System" besiegt hat, vermutlich bist du nämlich der erste... :rolleyes:
Das mit dem Abbuchen fürchte ich auch. Damit habe ich aber kein Problem. Ich bin gut darin mich "dumm" zu stellen.
Abbuchung wird storniert. Mitteilung wird gesendet, dass ich noch immer auf meine Bahncard warte.
Ich überlege jetzt nur ob ich den Erhalt der Bahncard komplett ignorieren soll oder mich irgendwann melden soll, dass ich noch gar keine BC erhalten habe und auf meine BC 50 warte.
Das hört sich ja auch interessant an.Jörg.L.E. @ 3 Jan 2009, 09:48 hat geschrieben: Das kann ich tw. bestätigen. Hatte mir damals auch eine BC 100 bestellt, diese dann allerdings zugunsten einer 50er wieder umgetauscht. Die 3300 Punkte habe ich trotzdem bekommen und war von Anfang an ein bahn.comfort-Kunde.
@XFOR: Mit ner BC100 bist du des Schaffners liebster Kunde. Du bist derjenige mit dem wenigsten Aufwand/Stress.
Wie kann man denn eine regulär bestellte BC 100 wieder "downgraden"?
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Da wär dann aber die Frage ob das nicht schon Betrug ist?XFOR @ 3 Jan 2009, 10:59 hat geschrieben: Abbuchung wird storniert. Mitteilung wird gesendet, dass ich noch immer auf meine Bahncard warte.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Das glaub' ich nicht. Wenn ich sage, ich möchte vier Äpfel haben, bekomme aber acht, mei... wenn man seinen Irrtum nicht merkt... warum sollte das bei der Bahn anders sein als sonst?XFOR @ 3 Jan 2009, 15:05 hat geschrieben: Strafrechtlich relevant wäre schon allein die Tatsache, mit einer fälschlicherweise ausgestellten Bahncard 100 zu reisen.
Ganz einfach:Rohrbacher @ 3 Jan 2009, 15:52 hat geschrieben: Das glaub' ich nicht. Wenn ich sage, ich möchte vier Äpfel haben, bekomme aber acht, mei... wenn man seinen Irrtum nicht merkt... warum sollte das bei der Bahn anders sein als sonst?
Die Bahncard ist mit einem Führerschein vergleichbar.
Der alleinzige Besitz eines Führerscheins (des Plastikkärtchens) berechtigt noch lange nicht zum Führen von Fahrzeugen - es kann durchaus sein, dass keine Fahrerlaubnis (mehr) vorliegt.
So ist es auch mit der Bahncard. Hier sind wir ganz schnell in den Bereichen "erschleichen von Leistungen", "ungerechtfertigte Bereicherung" oder gar auch "Betrug".
Bitte nicht verwechseln: Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden hat nichts mit der Strafbarkeit zu tun.
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Nö, das ist Unsinn.Die Bahncard ist mit einem Führerschein vergleichbar.
Die Bahncard 100 ist eher mit einem Kassenzettel vergleichbar, die beweist ja nur wie jeder andere Fahrschein auch, dass die Beförderungsleistung bezahlt wurde. Wenn sich im Supermarkt jemand verrechnet und keiner was sagt, mei... Pech gehabt. Für mich ist hier ein normaler Kaufvertrag zu Stande gekommen. Die gelieferte Ware ist zwar nicht die Bestellte, aber der Kunde kann damit leben. Wo ist da der Betrug?
Man wird nicht zum Betrüger, wenn der Bahn-Vertrieb einmal mehr völlig unfähig war. Der Kunde hat ja nix verbrochen. Er wollte 'ne Bahncard 50, hat die bezahlt und wenn er eine 100er bekommt (also eine Höherwertige), ist da seitens des Kunden absolut kein Betrugsmerkmal sichtbar. Genauso wenig wenn man eine Wiesnmaß bekommt, die über den Eichstrich gefüllt ist. Okay, das ist Science-Fiction.

Aber wie gesagt. Du kannst die Karte zurückgeben und die richtige verlangen. Klar.
Mich würde eher interessieren, wie ich eine (regulär gekaufte) BC 100 wieder in eine BC 50 downgraden kann?Rohrbacher @ 3 Jan 2009, 18:29 hat geschrieben: Nö, das ist Unsinn.
Die Bahncard 100 ist eher mit einem Kassenzettel vergleichbar, die beweist ja nur wie jeder andere Fahrschein auch, dass die Beförderungsleistung bezahlt wurde. Wenn sich im Supermarkt jemand verrechnet und keiner was sagt, mei... Pech gehabt. Für mich ist hier ein normaler Kaufvertrag zu Stande gekommen. Die gelieferte Ware ist zwar nicht die Bestellte, aber der Kunde kann damit leben. Wo ist da der Betrug?
Man wird nicht zum Betrüger, wenn der Bahn-Vertrieb einmal mehr völlig unfähig war. Der Kunde hat ja nix verbrochen. Er wollte 'ne Bahncard 50, hat die bezahlt und wenn er eine 100er bekommt (also eine Höherwertige), ist da seitens des Kunden absolut kein Betrugsmerkmal sichtbar. Genauso wenig wenn man eine Wiesnmaß bekommt, die über den Eichstrich gefüllt ist. Okay, das ist Science-Fiction.
Aber wie gesagt. Du kannst die Karte zurückgeben und die richtige verlangen. Klar.
Wenn ich mich nicht 12 Monate an diese binden müsste, würde ich mir dies noch mal "legal" (rechtlich und / oder moralisch) überlegen.
Beim ICE-Sprinter ist der "Sprinter-Zuschlag" noch zu entrichten. Ansonsten ist die Nutzung des ICE selbstverständlich erlaubt.Modano @ 4 Jan 2009, 19:15 hat geschrieben: Kann man mit der Bahncard 100 einfach in jeden beliebigen IEC einsteigen und zu jederzeit ohne weitere Kosten mitfahren?
Bahnstatistik 2009:
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Also die Bahncard100 ist wirklich geil.... Und wenn du sie noch in der first edition hast, is es ja noch viel coooler... (Ich bin grad so, wie ein Kleinkind...Jörg.L.E. @ 4 Jan 2009, 19:17 hat geschrieben: Beim ICE-Sprinter ist der "Sprinter-Zuschlag" noch zu entrichten. Ansonsten ist die Nutzung des ICE selbstverständlich erlaubt.

Viele Grüße
Jojo423
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Gibt es jemanden, der eine BC 100 ohne Bild hat?
Nachdem ich sie nun theoretisch habe, interessiert sie mich immer mehr. Dann muss ich sie aber auch "legal" bezahlen.
Ich überlege zu schreiben, dass sie mir fälschlicherweise die BC 100 zugesandt haben, ich sie aber behalten möchte.
Vielleicht habe ich ja Glück und das Chaos hilft mir hier, dass sie das nicht geregelt bekommen.
Was mich interessiert: Hat jemand die BC 100 ohne Bild?
Bei der BC 25 und 50 scheint das ja zu funktionieren, wenn man ein paar Aufforderungen ignoriert. Klappt das bei der BC 100 auch?
Nachdem ich sie nun theoretisch habe, interessiert sie mich immer mehr. Dann muss ich sie aber auch "legal" bezahlen.
Ich überlege zu schreiben, dass sie mir fälschlicherweise die BC 100 zugesandt haben, ich sie aber behalten möchte.
Vielleicht habe ich ja Glück und das Chaos hilft mir hier, dass sie das nicht geregelt bekommen.

Was mich interessiert: Hat jemand die BC 100 ohne Bild?
Bei der BC 25 und 50 scheint das ja zu funktionieren, wenn man ein paar Aufforderungen ignoriert. Klappt das bei der BC 100 auch?
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Ohne mich damit auszukennen, bezweifele ich, dass die BAhn etwas so teures zum gleichen Preis dir gibt... Sie werden wahrscjeinlich, sagen das du per aufpreis sie erhälst...XFOR @ 4 Jan 2009, 19:53 hat geschrieben: Gibt es jemanden, der eine BC 100 ohne Bild hat?
Nachdem ich sie nun theoretisch habe, interessiert sie mich immer mehr. Dann muss ich sie aber auch "legal" bezahlen.
Ich überlege zu schreiben, dass sie mir fälschlicherweise die BC 100 zugesandt haben, ich sie aber behalten möchte.
Vielleicht habe ich ja Glück und das Chaos hilft mir hier, dass sie das nicht geregelt bekommen.
Was mich interessiert: Hat jemand die BC 100 ohne Bild?
Bei der BC 25 und 50 scheint das ja zu funktionieren, wenn man ein paar Aufforderungen ignoriert. Klappt das bei der BC 100 auch?
Viele Grüße
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Ich wusste gar nicht, daß man die BC25/50 ohne Bild haben kann. Aber ok, ich als "Laienschaffner" würde mir halt einfach einen Lichtbildausweis zeigen lassen - dein Name wird ja wohl draufstehen, oder?
Wenn ich eine BC bestelle, und eine höherweritge BC bekomme, würde ich auf meine Kontoauszüge achten: So lange mir nicht mehr abgebucht wird, als ich für meine (niedrigerwerte) bestellte BC zahlen muss, würde ich hübsch die Klappe halten, und den Vorteil des Irrtums auf der Gegenseite ausnutzen. Mir ist das mal vor ein paar Jahren bei der Bank passiert: Ging zum Schalter, will 200DM abheben, auf dem Auszahlungsbeleg stehen gedruckt 200DM drauf, auch auf dem Ausdruck des neuen Guthabens wurden 200DM abgezogen - und der Angestellte drückte mir aber 300DM in die Hand, was ich selbst gar nicht sofort, sondern erst beim rausgehen merkte. So was passiet nunmal hin und wieder. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Und gerade, nachdem mein Bruder (gerlernter Bankkaufmann) mir versichterte, daß das wirklich der berühmte "Bank-Irrtum zu deinen Gunsten" ist, und es nicht etwa den einzelnen Angestellten trifft, sondern die Bank gegen solche Ausfälle sogar versichert ist, hatte ich gar kein schlehctes Gewissen mehr, den Rat meines Bruders anzunehmen, und die "Spende" zu geniessen.
In meinem Job kann es auch vorkommen, daß ich einen Kunden zulasten meines Unternehmens einen Vorteil verschaffe. Natürlich ist es mir ein Anliegen, korrekt zu arbeiten, aber wie gesagt: es ist niemand vollkommen...
Wenn ich eine BC bestelle, und eine höherweritge BC bekomme, würde ich auf meine Kontoauszüge achten: So lange mir nicht mehr abgebucht wird, als ich für meine (niedrigerwerte) bestellte BC zahlen muss, würde ich hübsch die Klappe halten, und den Vorteil des Irrtums auf der Gegenseite ausnutzen. Mir ist das mal vor ein paar Jahren bei der Bank passiert: Ging zum Schalter, will 200DM abheben, auf dem Auszahlungsbeleg stehen gedruckt 200DM drauf, auch auf dem Ausdruck des neuen Guthabens wurden 200DM abgezogen - und der Angestellte drückte mir aber 300DM in die Hand, was ich selbst gar nicht sofort, sondern erst beim rausgehen merkte. So was passiet nunmal hin und wieder. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Und gerade, nachdem mein Bruder (gerlernter Bankkaufmann) mir versichterte, daß das wirklich der berühmte "Bank-Irrtum zu deinen Gunsten" ist, und es nicht etwa den einzelnen Angestellten trifft, sondern die Bank gegen solche Ausfälle sogar versichert ist, hatte ich gar kein schlehctes Gewissen mehr, den Rat meines Bruders anzunehmen, und die "Spende" zu geniessen.
In meinem Job kann es auch vorkommen, daß ich einen Kunden zulasten meines Unternehmens einen Vorteil verschaffe. Natürlich ist es mir ein Anliegen, korrekt zu arbeiten, aber wie gesagt: es ist niemand vollkommen...
In der Theorie. Meinen Erfahrungen nach tut sich der BahnService mit allen Anliegen äußerst schwer, die nicht dem Standardablauf folgen.Watzinger @ 4 Jan 2009, 20:52 hat geschrieben:Ohne mich damit auszukennen, bezweifele ich, dass die BAhn etwas so teures zum gleichen Preis dir gibt... Sie werden wahrscjeinlich, sagen das du per aufpreis sie erhälst...XFOR @ 4 Jan 2009, 19:53 hat geschrieben: Gibt es jemanden, der eine BC 100 ohne Bild hat?
Nachdem ich sie nun theoretisch habe, interessiert sie mich immer mehr. Dann muss ich sie aber auch "legal" bezahlen.
Ich überlege zu schreiben, dass sie mir fälschlicherweise die BC 100 zugesandt haben, ich sie aber behalten möchte.
Vielleicht habe ich ja Glück und das Chaos hilft mir hier, dass sie das nicht geregelt bekommen.
Was mich interessiert: Hat jemand die BC 100 ohne Bild?
Bei der BC 25 und 50 scheint das ja zu funktionieren, wenn man ein paar Aufforderungen ignoriert. Klappt das bei der BC 100 auch?
"Ja, es ist richtig was Sie sagen. Ja es leuchtet ein. Ja, es ist logisch. Trotzdem können wir dies nicht machen."
Ja *meld*XFOR @ 4 Jan 2009, 19:53 hat geschrieben: Gibt es jemanden, der eine BC 100 ohne Bild hat?
Nachdem mein Vater seine BC mit dem Bild meiner Mum gekriegt hatte haben wir jetzt allesamt keins drauf

Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Nachdem man gemeinsam zum Schalter ist und das verpatzte Werk hergezeigt hat meinte die Dame sie würde einfach alle Bilder löschen und neue Karten schicken lassen 

Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Cool.
Übrigens ist es bei einem normalen Unternehmen nach HGB so, das sie für einen Irrtum Ihrerseits gegenüber einem BGB-Kunden haften und dir auch rückwirkend nichts abziehen können, wenn sie es merken.
Das hindert übrigens z.B. Telekommunikationsunternehmen nicht daran, es trotzdem zu versuchen.
Und ich weiß nicht, in wieweit das für die Bahn gilt.
Nen längeren Schriftwechsel kanns in jedem fall geben, und die Kontoauszüge würde ich im auge behalten und ggf. Lastschriftabbuchungen wiedersprechen. (Unternehmen sind wesentlich kooperativer, wenn sie geld von dir wollen als wenn sie es erst mal haben)
Übrigens ist es bei einem normalen Unternehmen nach HGB so, das sie für einen Irrtum Ihrerseits gegenüber einem BGB-Kunden haften und dir auch rückwirkend nichts abziehen können, wenn sie es merken.
Das hindert übrigens z.B. Telekommunikationsunternehmen nicht daran, es trotzdem zu versuchen.
Und ich weiß nicht, in wieweit das für die Bahn gilt.
Nen längeren Schriftwechsel kanns in jedem fall geben, und die Kontoauszüge würde ich im auge behalten und ggf. Lastschriftabbuchungen wiedersprechen. (Unternehmen sind wesentlich kooperativer, wenn sie geld von dir wollen als wenn sie es erst mal haben)