Türschließautomatik
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- Kaiser
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- Doppel-Ass
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Tja, ganz so einfach ist die ganze Sache natürlich nicht. Und zwar wird das ganze Verfahren (dass übrigens TechnikbasiertesAbfertigungsVerfahren genannt wird) angewendet, um die rechtliche Situation für den Tf zu erleichtern. Bei dem alten Verfahren ist der Tf für das Abfertigen am Zug verantwortlich gewesen. (ausser bei örtlichen Aufsichten) Wenn nun etwas passiert ist, konnte man in der Regel dem Tf die Schuld geben. Das TAV nimmt diese Last vom Tf, indem es die Verantwortung auf die Fahrgäste überträgt. Wenn man es genau nimmt, ist es uns sogar verboten, aus dem Fenster zu schauen und abzufertigen (wieder mit Ausnahmen!).Original von S-Bahn Stuttgart
Oder anders ausgedrückt: Sind die S-Bahn Fahrer (Entschuldigung Quitschie-Fahrer, aber ich muss das sagen) zu faul an den S-Bahn Stationen aufzustehen und "Bitte zurückbleiben" in das Mikrofon zu sprechen um dann vom Zugbegleiter die Abfahrtsbestätigung zu erhalten.
Ich hoffe, das reicht erstmal, um zu verstehen, warum TAV eingeführt wurde.
Gruß Q-F
Besser spät als nie...
Erinnert mich irgendwie an http://www.igsbahn-muenchen.de/pdf/info-tueren.pdfOriginal von S-Bahn Stuttgart
Informationsbroschüre des VVS unter: http://www.vvs.de/service_downloadbereich....oad&file=67.pdf

Gruß,
Marcus
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- Doppel-Ass
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Moin.
@ET423: Eigentlich müßt ich glatt antworten: Das wirst du bald feststellen, aber ich kann dich ja seelisch schon mal darauf vorbereiten.
Die Sache mit dem Hinausschauen hat eigentlich nur den rechtlichen Hintergrund. Denn sobald ich aus dem Fenster schaue, hab ich wieder die Verantwortung. Und mal ehrlich: Sollte dann was passieren, finden sich immer Fahrgäste, die behaupten, man hätte doch aus dem Fenster geschaut und das sehen müssen. (Die behaupten das übrigens auch, wenn man das Fenster nicht mal angerührt hat)
Ausnahmen gibts zum Bsp. wenn ich die Türen zwangsschließe. Oder wenn ich wegen einer Störung der Türschleife mit der Meldung "Türen offen" fahren muss. Dann obliegt mir die Verantwortung.
(Puuh, Finger tun schon weh...
)
Gruß Q-F
@ET423: Eigentlich müßt ich glatt antworten: Das wirst du bald feststellen, aber ich kann dich ja seelisch schon mal darauf vorbereiten.
Die Sache mit dem Hinausschauen hat eigentlich nur den rechtlichen Hintergrund. Denn sobald ich aus dem Fenster schaue, hab ich wieder die Verantwortung. Und mal ehrlich: Sollte dann was passieren, finden sich immer Fahrgäste, die behaupten, man hätte doch aus dem Fenster geschaut und das sehen müssen. (Die behaupten das übrigens auch, wenn man das Fenster nicht mal angerührt hat)
Ausnahmen gibts zum Bsp. wenn ich die Türen zwangsschließe. Oder wenn ich wegen einer Störung der Türschleife mit der Meldung "Türen offen" fahren muss. Dann obliegt mir die Verantwortung.
(Puuh, Finger tun schon weh...

Gruß Q-F
Besser spät als nie...
- mellertime
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Ja, und wenn der Tf klug ist, schmeißt er das Volk raus und fährt leer weiter. Also ich gehe so ein Risiko nicht ein!Original von Quietschi-Fahrer
Oder wenn ich wegen einer Störung der Türschleife mit der Meldung "Türen offen" fahren muss. Dann obliegt mir die Verantwortung.
Tf der Münchner S-Bahn.
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- Doppel-Ass
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Es kommt auf die Art der Störung an. Aber wenn nix weiter ist, und du die Leute rausschmeißt, obwohl Überbr. Anfahrsp. gereicht hätte, dann weiß ich nicht, ob da noch was nachkommt....Original von mellertime
Ja, und wenn der Tf klug ist, schmeißt er das Volk raus und fährt leer weiter. Also ich gehe so ein Risiko nicht ein!
Wie gesagt, es kommt drauf an.
Q-F
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- mellertime
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Ich weiß was du meinst, genau um diese Überbrückung Anfahrsperre geht es. Ich hoffe die benutzt du nicht schon bei "Türschleife gestört". Es reicht nicht, wenn du nur aus dem Fenster schaust. Da kannst du nicht sehen, ob eine Tür 1cm offen ist. Ist eine Tür nicht ganz verriegelt und lehnt sich ein Fahrgast gegen diese Tür, lässt sie sich ganz einfach aufschieben (das weißt du doch). Du musst also den ganzen Zug abgehen. Das mach mal 3 Stationen, dann klingelt schon der S-Bahn-Dispo durch.
Tf der Münchner S-Bahn.
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- Doppel-Ass
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Also ich hatte zum Beispiel den Fall, dass im Stand nach Zurücknahme der Türfreigabe alle Türen ordnungsgemäß geschlossen waren. Bei ca. 10 km/h meldeten die Türen dann wieder "offen". Nach dem erneuten Anhalten waren die Türen wieder in Grundstellung. Gleichzeitig meldeten sich so ca 5-7 Türen als gestört.
Da ich aber im Stand sicher sein konnte, dass alle Türen zu waren, konnte ich ohne Probleme Überbr. Anfahrsp. betätigen, oder?
Q-F
Da ich aber im Stand sicher sein konnte, dass alle Türen zu waren, konnte ich ohne Probleme Überbr. Anfahrsp. betätigen, oder?
Q-F
Besser spät als nie...
- mellertime
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Nun gut, ich will mich nicht streiten. Jeder muss selbst wissen wie er es macht. Ich gehe jedenfalls auf Nummer sicher. Denn ich will nicht wegen irgendeiner dummen Sache, sei ich nun schuld oder nicht, beim Staatsanwalt erscheinen.
Tf der Münchner S-Bahn.
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Hi!Also ich hatte zum Beispiel den Fall, dass im Stand nach Zurücknahme der Türfreigabe alle Türen ordnungsgemäß geschlossen waren. Bei ca. 10 km/h meldeten die Türen dann wieder "offen". Nach dem erneuten Anhalten waren die Türen wieder in Grundstellung. Gleichzeitig meldeten sich so ca 5-7 Türen als gestört.
@Q-F & Mellertime: Mal ne ganz andere Frage: Ist es vom Führerstand aus möglich, genau festzustellen, welche Türen gestört sind, oder kann man nur erfahren, wie viele Türen nicht funktionieren?
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
m.W. gibt es eine Meldung, welche Türen genau Probleme machen. (Wenn das nicht so wäre, dann müsste der Tf bei jeder Meldung jede Tür genau kontrolieren, und was wäre, wenn der Fehler im Detail steckt ung gar nicht offensichtlich zu sehen ist?)
The definition of insanity is doing the same thing over and over and expecting different results.
Unkannter Verfasser - nicht A. Einstein
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Tach.
Jede Tür im Zug hat eine eigene Nummer. Beginnend mit 11-16 für Wagen 1 bis 41-46 für Wagen 4. Sollte an einer Tür z.B. der Motor ausgefallen sein, dann meldet sich nur diese Tür als gestört. Anders sieht es aus, wenn man eine Störung der Türschleife hat. Dann muss man ausprobieren, welche Tür der Übeltäter ist.
Q-F
Jede Tür im Zug hat eine eigene Nummer. Beginnend mit 11-16 für Wagen 1 bis 41-46 für Wagen 4. Sollte an einer Tür z.B. der Motor ausgefallen sein, dann meldet sich nur diese Tür als gestört. Anders sieht es aus, wenn man eine Störung der Türschleife hat. Dann muss man ausprobieren, welche Tür der Übeltäter ist.
Q-F
Besser spät als nie...
Sorry, da kann ich nur "sehr witzig" sagen. Die Türen vom 423er verriegeln komplett, auch wenn eine Hand im Türspalt ist - was sie ja eigentlich nicht sollten. Kinderhände sind gar kein Problem, und selbst meine Hand reicht nicht aus, damit die Tür sie als Fremdkörper erkennt. Andere Gegenstände, wie die Trageschlaufen von Tragetaschen, passen erst recht durch. Was soll ich als Fahrgast denn machen, wenn meine Hand festhängt und ich draußen stehe? Der Zug fährt los, ich gehe nebenher, renne, renne schneller, Bahnsteigende, Zug kommt entgegen....Original von S-Bahn Stuttgart
Das TAV nimmt diese Last vom Tf, indem es die Verantwortung auf die Fahrgäste überträgt.
- mellertime
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Mit der anderen Hand stark winken, damit alle wissen, daß du überholen willst!Original von Daniel Schraeder
Was soll ich als Fahrgast denn machen, wenn meine Hand festhängt und ich draußen stehe? Der Zug fährt los, ich gehe nebenher, renne, renne schneller, ....

Entschuldigt, das musste mal sein.
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