Befehle

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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Nightwish
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Beitrag von Nightwish »

Hallo mal eine Frage an die Lokführer Kollegen, folgendes wurde gemacht!
Auf der Strecke von A-B gab es eine menge Langsamfahrstellen, die dem Tf per Befehl mitgeteilt wurden!
Damit aber die damit eh schon Verlorene Zeit nicht noch weiter Strapaziert wurde, wurden die Befehle bereits vom Fahrdienstleiter des Abgangsbahnhof also FDL A Diktiert! Die Betreffenden Langsamfahrstellen lagen aber weit ausserhalb vom Bereich des FDL A!
Jetzt die Frage, ist dies erlaubt, oder müssen die Befehle von dem Fahrdienstleiter Diktiert werden der für diesen Bereich auch zuständig ist?

Aus der Fahrdienstvorschrift konnte ich es nicht ganz klar raus lesen!

Danke imVoraus! ;)
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423176
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Beitrag von 423176 »

Das muss nicht der Zuständige machen. Bei uns bekommen wir die Befehle sogar von einer ö.A. ausgefertigt und dann überreicht.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Meines Wissens dürfen das auch andere Leute im Auftrag des Fdl B machen - der Fdl A auf jeden Fall, wer sonst noch, weiß ich nicht.
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Nightwish
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Beitrag von Nightwish »

423176 @ 28 Feb 2009, 20:18 hat geschrieben: Das muss nicht der Zuständige machen. Bei uns bekommen wir die Befehle sogar von einer ö.A. ausgefertigt und dann überreicht.
Ja aber die bekommt es auch vom FDL, die Örtliche Aufsicht ist ja nur der Überbringer!
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

408.0411 (2), Nr. 3:
Als Fahrdienstleiter dürfen Sie dem Triebfahrzeugführer Befehle übermitteln, indem Sie Befehle 8, 9 oder 10 durch einen anderen Mitarbeiter (Örtliche Richtlinien) oder einen anderen Fahrdienstleiter für einen bestimmten Anlass in eigener Zuständigkeit ausfertigen lassen. Als ausfertigender Mitarbeiter müssen Sie Befehle nach den Regeln in Spalte 1, 2 oder 3 übermitteln. Wenn Sie kein Fahrdienstleiter sind, müssen Sie über der Unterschriftenzeile des Befehls das Wort „Fahrdienstleiter“ streichen und Ihre Tätigkeit eintragen. Als ausfertigender Mitarbeiter müssen Sie die Übermittlung des Befehls dem Fahrdienstleiter bestätigen, der sie veranlasst hat und die  Bestätigung nachweisen.
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Nightwish
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Beitrag von Nightwish »

ChristianMUC @ 28 Feb 2009, 20:22 hat geschrieben: 408.0411 (2), Nr. 3:
Ja das habe ich auch gerade gelesen, also ist der Absatz

Sie Befehle 8, 9 oder 10 durch einen anderen Mitarbeiter (Örtliche Richtlinien) oder einen anderen Fahrdienstleiter für einen bestimmten Anlass in eigener Zuständigkeit ausfertigen lassen.

Der der aussagt das der FDL B dem FDL A bitten kann für ihn schonmal befehle zu Diktieren!
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Neben örtlichen Aufsichten gibt es auch noch die tolle Bezeichnung "Helfer im Bahnbetrieb", der auch ausstellen darf - wurde bei der Inbetriebnahme ESTW Stammstrecke so gemacht, da stand am.....Heimeranplatz? Oder wars Mittersendling? ein Helfer im Bahnbetrieb von einer privaten Sipofirma und hat im Auftrag des Fdls die Sperrfahrtbefehle ausgestellt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Zum Helfer im Bahnbetrieb siehe auch BahnPraxis B 02/2009
VT 609

Beitrag von VT 609 »

Boris Merath @ 28 Feb 2009, 20:30 hat geschrieben: da stand am.....Heimeranplatz? Oder wars Mittersendling?
Es war in Mittersendling. Für die Fahrt zum Heimeranplatz hat man ja den Befehl gebraucht.
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Cmbln
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Beitrag von Cmbln »

Diktieren darf Befehle nur ein Fahrdienstleiter; schreiben darf sie z.B. auch eine örtliche Aufsicht, ein Zug- oder ein Lokführer; dem Tf überbringen darf sie jeder...

Z.B. gibt es vorgedruckte Befehle für Standardsituationen... also beispielsweise eine Vorbeifahrt am haltzeigenden Signal, der anschließenden Fahrt auf dem Gegengleis und dann die Einfahrt in den nächsten Bahnhof, ohne am Standort des Einfahrsignals halten zu müssen.. solche Befehle bekommt man eventuell schon lange vorher ausgehändigt, aber sie müssen dann vom zuständigen Fahrdienstleiter noch per Funk gültig gemacht werden..
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Cmbln @ 1 Mar 2009, 04:20 hat geschrieben: Z.B. gibt es vorgedruckte Befehle für Standardsituationen... also beispielsweise eine Vorbeifahrt am haltzeigenden Signal, der anschließenden Fahrt auf dem Gegengleis und dann die Einfahrt in den nächsten Bahnhof, ohne am Standort des Einfahrsignals halten zu müssen.. solche Befehle bekommt man eventuell schon lange vorher ausgehändigt, aber sie müssen dann vom zuständigen Fahrdienstleiter noch per Funk gültig gemacht werden..
Das ist dann aber eine Besonderheit der S-Bahn Berlin? So was kenn ich zumindest von den Stellwerken im Münchner Raum nicht...
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Froschkönig
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Beitrag von Froschkönig »

ChristianMUC @ 1 Mar 2009, 09:07 hat geschrieben:Das ist dann aber eine Besonderheit der S-Bahn Berlin? So was kenn ich zumindest von den Stellwerken im Münchner Raum nicht...
Für die Stammstrecke der S-Bahn München gibt es seit 2004 einen vereinfachten Befehlsvordruck, welcher zwar noch gültig ist, sich aber nie durchgesetzt hat, weil die Vereinfachung nicht stark genug ist.
Ursprünglich geplant war mit Einführung der LZB ein weitgehend ausgefüllter Vordruck, auf dem dann nur noch die entsprechenden LZB-Blöcke angekreuzt werden müssten.
Das Thema wurde dann aber nicht mehr weiterverfolgt, weil die LZB weitaus besser funktioniert als angenommen.
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