[Aachen] Tausche Führerschein gegen Monatskarte

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JNK
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Beitrag von JNK »

In Aachen erhält man, wenn man den Führerschein für einen Monat beim Straßenverkehrsamt deponiert, kostenlos eine Monatskarte.
Vom 1. März an wird die Tauschaktion für sechs Monate angeboten. Allerdings kann jeder Autoführerschein-Besitzer nur einmal an der Aktion teilnehmen. Danach muss er sich das Monatsticket für 131,50 Euro schon selber kaufen, um den Service der Aseag weiter in Anspruch zu nehmen.
Man kann den "Selbstversuch" jederzeit abbrechen.
http://www.an-online.de/lokales/aachen-det...hrerschein.html
Oliver-BergamLaim
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Beitrag von Oliver-BergamLaim »

Kostet ein Monatsticket für Aachen tatsächlich 131,50 Euro? :blink:

Ist aber eine tolle Sache für alle, die zwar einen Führerschein, aber ohnehin kein Auto haben :D
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Oliver-BergamLaim @ 4 Mar 2009, 10:18 hat geschrieben:Kostet ein Monatsticket für Aachen tatsächlich 131,50 Euro?  :blink:

Ist aber eine tolle Sache für alle, die zwar einen Führerschein, aber ohnehin kein Auto haben  :D
Oder einen Monat Fahrverbot aufgebrummt bekamen :lol:
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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JNK
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Beitrag von JNK »

Autobahn @ 4 Mar 2009, 10:22 hat geschrieben:
Oliver-BergamLaim @ 4 Mar 2009, 10:18 hat geschrieben:Kostet ein Monatsticket für Aachen tatsächlich 131,50 Euro?  :blink:

Ist aber eine tolle Sache für alle, die zwar einen Führerschein, aber ohnehin kein Auto haben  :D
Oder einen Monat Fahrverbot aufgebrummt bekamen :lol:
Die Aktion bedingt der Freiwilligkeit.

Zum Abopreis: da zählt das Umland hinzu. Preistufe 4 gilt für den ganzen AVV Stadt und Kreis Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg.
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rob74
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Beitrag von rob74 »

Oliver-BergamLaim @ 4 Mar 2009, 10:18 hat geschrieben:Kostet ein Monatsticket für Aachen tatsächlich 131,50 Euro?  :blink:
Naja, ein Monatsticket fürs Gesamtnetz kostet in München sogar noch mehr (171,70€) - OK, der AVV ist wahrscheinlich von der Fläche her etwas kleiner...

Was ich mir schon lange auch im MVV wünsche: die im Artikel erwähnte "Mitnahme-Komponente". An Werktagen ab 19 Uhr und ganztägig an den Wochenenden einen Erwachsenen und drei Kinder bis 15 Jahre ohne zusätzliche Kosten mitnehmen - das wäre für die Fahrgäste super und würde auch für eine bessere Auslastung in den Schwachlastzeiten sorgen.
Oliver-BergamLaim @ 4 Mar 2009, 10:18 hat geschrieben:Ist aber eine tolle Sache für alle, die zwar einen Führerschein, aber ohnehin kein Auto haben  :D
Ja, die ganzen RWTH-Studenten werden der ASEAG die Bude einrennen :lol:
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Tequila
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Beitrag von Tequila »

Die RWTH-Studenten haben doch eh ein Semesterticket (zwangsbezahlt bei der Einschreibung/Rückmeldung) für den gesamten AVV plus Bahnstrecken nach Köln und Düsseldorf.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
Oliver-BergamLaim
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Beitrag von Oliver-BergamLaim »

rob74 @ 4 Mar 2009, 10:30 hat geschrieben: Naja, ein Monatsticket fürs Gesamtnetz kostet in München sogar noch mehr (171,70€) - OK, der AVV ist wahrscheinlich von der Fläche her etwas kleiner...

Was ich mir schon lange auch im MVV wünsche: die im Artikel erwähnte "Mitnahme-Komponente". An Werktagen ab 19 Uhr und ganztägig an den Wochenenden einen Erwachsenen und drei Kinder bis 15 Jahre ohne zusätzliche Kosten mitnehmen - das wäre für die Fahrgäste super und würde auch für eine bessere Auslastung in den Schwachlastzeiten sorgen.
Der AVV hat lt. Webseite ein Verbundgebiet von 2.276,55 qkm, beim MVV sind's mit 5.470,36 qkm weit über das Doppelte ;)

Zur Mitnahme-Komponente: das gibt's doch bei der IsarCard jetzt schon, zumindest für Kinder:
2) Kann ich jemanden mitnehmen?
Kinder von 6 bis 14 Jahren dürfen montags bis freitags an Werktagen ab 9 Uhr, sonst rund um die Uhr kostenlos mitfahren. Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder in beliebiger Anzahl, ansonsten maximal drei.
Das mit der Mitnahme-Komponente für Erwachsene würde ich gar nicht so gut finden, da würden dem MVV gerade am Wochenende mit den Gelegenheitsfahrern (Kino, Restaurant,...) viele Tageskarten durch die Lappen gehen.
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Beitrag von Total »

Das nenn ich mal ne geile Aktion...

Nur ist der jenige schlecht dran, der mit dem Auto zum Dienst fahren muss oder beruflich fahren muss...




edit: Tastatur kaputt, frisst Buchstaben, fehlende ergänzt.
Rechtschreibfehler wurden absichtlich zur Belustigung des Lesers eingebaut
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rautatie
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Beitrag von rautatie »

JNK @ 4 Mar 2009, 10:16 hat geschrieben: In Aachen erhält man, wenn man den Führerschein für einen Monat beim Straßenverkehrsamt deponiert, kostenlos eine Monatskarte.
Gute Aktion, schade, dass das in München nicht angeboten wird. Denn ich habe zwar einen Führerschein, aber ich verwende ihn oft monatelang nicht...
Wo ist das Problem?
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Beitrag von ET 423 »

Autobahn @ 4 Mar 2009, 10:22 hat geschrieben: Oder einen Monat Fahrverbot aufgebrummt bekamen  :lol:
Im Falle eines vorläufigen Führerscheinentzuges ist dieser bei der Polizei abzugeben.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

rob74 @ 4 Mar 2009, 10:30 hat geschrieben: Was ich mir schon lange auch im MVV wünsche: die im Artikel erwähnte "Mitnahme-Komponente". An Werktagen ab 19 Uhr und ganztägig an den Wochenenden einen Erwachsenen und drei Kinder bis 15 Jahre ohne zusätzliche Kosten mitnehmen - das wäre für die Fahrgäste super und würde auch für eine bessere Auslastung in den Schwachlastzeiten sorgen.
Es geht aber nicht darum die Züge möglichst voll zu bekommen, sondern Fahrgeldeinnahmen zu haben um das System einigermaßen zu finanzieren. Vollgestopfte Züge mit Personen die nichts zahlen sind da nicht grade hilfreich.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

ET 423 @ 4 Mar 2009, 11:17 hat geschrieben:Im Falle eines vorläufigen Führerscheinentzuges ist dieser bei der Polizei abzugeben.
Die Polizei wird - z.B. bei Fahrten unter Alkoholeinfluss - den Führerschein sicherstellen. Diesen bekommt man aber nach einem Widerspruch zunächst zurück. Wird dann ein Fahrverbot (von einem Gericht) ausgesprochen, muss man den Führerschein beim zuständigen Straßenverkehrsamt abgeben. Wer zu schnell fährt und geblitzt wird, kann sich zudem auch noch den Zeitpunkt aussuchen :D (so zumindest die Rechtslage und gängige Praxis in NRW und keine persönlichen Erfahrungswerte).


@ JNK
Natürlich habe ich das scherzhaft gemeint, aber mich würden dann einmal Zahlen interessieren, wieviele Autobesitzer davon Gebrauch gemacht haben.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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