natürlich darf er nicht - ist aber billiger als rechts überholen oder sich von so einem deppen eine anzeige wegen drängelns einzufangen.JeDi @ 21 Mar 2009, 19:40 hat geschrieben:Der LKW darf dann aber auch nicht ganz links überholen...andreas @ 19 Mar 2009, 22:09 hat geschrieben: Es gab damals eine dreispurige Autobahn von München nach Freising? Wo ist die hingekommen?
Wobei mir was ähnliches auch schon passiert ist - so ein Schleicher auf der Mittelspur, was macht der LKW? logisch, rechts überholen ist verboten, also links vorbei - und unsereins kommt mit gut 180 von hinten.....
Oliver Wittke tritt zurück
Doch, darf er, wenn er die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit (60 Km/h) erreicht. Für heutige LKW ist das selbst auf Steigungsstrecken kein Problem. Selbst ein beladenener 40 Tonner mit 380 PS regelt bei 88 Km/h dabei ab. Es ist allerdings etwas unklug vom Fahrer, auf diese Weise einen PKW auszubremsen, weil ein Vollpfosten meint, mit weniger als 80 Km/h auf der Mittelspur zu fahren zu müssen :ph34r: :ph34r: :ph34r:JeDi @ 21 Mar 2009, 19:40 hat geschrieben:Der LKW darf dann aber auch nicht ganz links überholen...
In der Praxis werden die Ordnungskräfte (Polizei) auch nicht einen rechts vorbei fahrenden LKW anhalten, sondern den "Schleicher" auf der Mittelspur (Rechtsfahrgebot).
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
nö, Gespanne über 7 m Länge dürfen nicht auf die Linke spur, wenn 3 oder mehr spuren da sind.Autobahn @ 21 Mar 2009, 20:44 hat geschrieben: Doch, darf er, wenn er die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit (60 Km/h) erreicht. Für heutige LKW ist das selbst auf Steigungsstrecken kein Problem. Selbst ein beladenener 40 Tonner mit 380 PS regelt bei 88 Km/h dabei ab. Es ist allerdings etwas unklug vom Fahrer, auf diese Weise einen PKW auszubremsen, weil ein Vollpfosten meint, mit weniger als 80 Km/h auf der Mittelspur zu fahren zu müssen :ph34r: :ph34r: :ph34r:
In der Praxis werden die Ordnungskräfte (Polizei) auch nicht einen rechts vorbei fahrenden LKW anhalten, sondern den "Schleicher" auf der Mittelspur (Rechtsfahrgebot).
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Ich hab das in der Fahrschule aber anders gelernt - Fahrzeuge mit ZGG über 3,5 t (oder warens 7,5? ich komm da immer durcheinander...) dürfen nicht auf die linke Spur...Autobahn @ 21 Mar 2009, 20:44 hat geschrieben: Doch, darf er, wenn er die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit (60 Km/h) erreicht. Für heutige LKW ist das selbst auf Steigungsstrecken kein Problem. Selbst ein beladenener 40 Tonner mit 380 PS regelt bei 88 Km/h dabei ab. Es ist allerdings etwas unklug vom Fahrer, auf diese Weise einen PKW auszubremsen, weil ein Vollpfosten meint, mit weniger als 80 Km/h auf der Mittelspur zu fahren zu müssen :ph34r: :ph34r: :ph34r:
Ergänzung:
§42 (6),1 d) sagt:
Das is denke ich eindeutig...sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;