http://www.derwesten.de/nachrichten/staedt...341/detail.htmlDer 48 Jahre alte Bundespolizist, der die Anzeige aufnahm, ist sich mit dem Richter schnell einig, dass es sich um einen individuellen, nicht aber um einen Notfall im Sinne des Gesetzes handelte. „Wenn ich etwas zu seiner Entlastung sagen darf”, fährt der Polizist fort, „wenn nachts um ein Uhr im Hauptbahnhof von Essen herrenlos ein Koffer steht, hätten wir den Bahnhof komplett räumen müssen.” Der Richter greift es auf: „Wenn er alles richtig gemacht und die Bremse nicht gezogen hätte, wäre der Schaden größer.” Eindringlich belehrt Richter Nowatius den Angeklagten, nie wieder „ohne Gefahr für Leib oder Leben” die Notbremse zu ziehen. Dann stellt er das Verfahren ein. Ohne Geldbuße. Nur die Kosten für die erneute Zugfahrt von Würzburg nach Essen und zurück muss der Angeklagte selbst tragen.
WAZ | Missbrauch der Notbremse - Gnade vor Recht
Es ist spät in der Nacht (gegen 1:00 Uhr) als ein Würzburger Student in Essen mit dem RE 1 und vier Koffern eintrifft. Als er zwei von ihnen schon auf dem Bahnsteig abgestellt hat, schließen die Türen. Der 33 jährige zieht die Notbremse. Der RE 1 verließ erst mit 17 Minuten Verspätung Essen. Die Bahn verklagt ihn deswegen und nun hatte der Amtsrichter zu urteilen.
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Könnte man natürlich dumm fragen - was hätte er denn sonst machen sollen? Also was wäre alles Richtig?JNK @ 26 Jun 2009, 08:24 hat geschrieben: Es ist spät in der Nacht (gegen 1:00 Uhr) als ein Würzburger Student in Essen mit dem RE 1 und vier Koffern eintrifft. Als er zwei von ihnen schon auf dem Bahnsteig abgestellt hat, schließen die Türen. Der 33 jährige zieht die Notbremse. Der RE 1 verließ erst mit 17 Minuten Verspätung Essen. Die Bahn verklagt ihn deswegen und nun hatte der Amtsrichter zu urteilen.
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Wenn er einfach weitergefahren wäre, und der Bahnhof Essen hätte geräumt werden müssen, hätte er ja wahrscheinlich da mit Schadensersatz rechnen müssen oder?
Mich überrascht auch, dass die Bahn scheinbar den Fehler nicht beim Zugpersonal suchte sondern nur beim Kunden, denn eigentlich sollten dem Zugbegleiter ja zwei herrenlose Koffer am Bahnsteig neben seinem Zug auffallen (zugegebenermaßen kenne ich allerdings die örtlichen Gegebenheiten nicht, insbesondere was Beleuchtung und Übersichtlichkeit des Essener Hauptbahnhofs angeht).
Mich überrascht auch, dass die Bahn scheinbar den Fehler nicht beim Zugpersonal suchte sondern nur beim Kunden, denn eigentlich sollten dem Zugbegleiter ja zwei herrenlose Koffer am Bahnsteig neben seinem Zug auffallen (zugegebenermaßen kenne ich allerdings die örtlichen Gegebenheiten nicht, insbesondere was Beleuchtung und Übersichtlichkeit des Essener Hauptbahnhofs angeht).
Dieser Vorschlag ist aber leider nur umsetzbar, wenn man [A] einen Wagen hat, wo man die Fenster noch öffnen kann und genug Schnee auf dem Bahnsteig liegt, so dass man sich bei der Aktion nicht alle Knochen bricht (sondern nur ein paar). Und soviel Schnee sieht man in Essen höchstens alle 10 JahreHot Doc @ 26 Jun 2009, 13:46 hat geschrieben: Seine restlichen Koffer aus dem Fenster werfen und hinterher springen.
So wie ich das das letzte mal beim Skifahren gesehen hab. War n tolles Bild, erst der Koffer, etwas weiter 2 Skischuhe, noch etwas weiter die Skier und am Ende der arme Sack im Schnee aufm Bahnsteig.

Und was er hätte machen sollen? Rechtzeitig alle Koffer zur Tür bringen, dann hätte er genug Zeit gehabt, alle 4 auszuladen - der Zug hält ja nicht nur 10 Sekunden...
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Dem Artikel ist nicht zu entnehmen dass die Koffern nicht so weit wie möglich schon im Einstiegsbereich waren. Und das Züge immer mehr als 10 Sekunden halten kann ich so jetzt auch nicht bestätigen, grad um diese Uhrzeitrob74 @ 26 Jun 2009, 14:14 hat geschrieben: Und was er hätte machen sollen? Rechtzeitig alle Koffer zur Tür bringen, dann hätte er genug Zeit gehabt, alle 4 auszuladen - der Zug hält ja nicht nur 10 Sekunden...

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Schau, schon hast du den Fehler gefunden.JeDi @ 26 Jun 2009, 15:12 hat geschrieben:Dosto? Welcher Zugbegleiter?
Herrenlose Koffer am Bahnsteig werden heute als Gefahr für Leib und Leben wahrgenommen, also ist das Ziehen der Notbremse das kleinere Übel.IMO kein Fall für Notbremse. Notbremse heisst immer Gefahr für Leib und/oder Leben.
Wenn der Hund ned geschissen hätte...a ) Gepäck rechtzeitig vor dem Aussteigen zur Tür bringen

Kann man machen. Aber kommt man als Fahrgast auf den Gedanken, dass der Zug beim Beladen losfährt? Weiß man als Fahrgast wie das Abfertigen und die Türtechnik bei jeweiligen Zug funktioniert? Falls ja sind wir wieder bei der Frage, ob man dieses Wissen abrufen muss, wenn man seine Koffer in den Zug räumt?b ) beim Aussteigen ggf. nen Koffer so hinstellen, dass Tür blockiert wird.
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ad a ) Das würde voraussetzen, dass er rechtzeitig informiert wurde. "In Kürze erreichen wir..."spock5407 @ 26 Jun 2009, 15:10 hat geschrieben: IMO kein Fall für Notbremse. Notbremse heisst immer Gefahr für Leib und/oder Leben.
a ) Gepäck rechtzeitig vor dem Aussteigen zur Tür bringen
b ) beim Aussteigen ggf. nen Koffer so hinstellen, dass Tür blockiert wird.
ad b ) Vertragen das Koffer und Türe? Dann müsste er die Umrüstung der Türüberwachung bezahlen, weil das EBA verlangt, dass die Dostos auf Lichtgitter umgerüstet werden. Ist ein absichtliches Blockieren der Türen denn nicht strafbar?
Die Lösung heißt c ) http://www.gepaecktransport.com/ Damit das Bahnfahren noch teurer wird und so exklusiv, wie das Fliegen einmal war, damit die DB nicht mehr von Verreisenden (die haben nämlich Koffer) sondern nur noch von Reisenden mit Läptoptäschchen belästigt wird.
Im Ernst, ich würde sagen die Lösung ist d ) Zwickmühle.
Wäre das eigentlich ein Fall für die Sprechstelle?
Was ich an der sache hart finde, ist, das die DB gleich leute deswegen verklagt.
Sicherlich war es streng genommen mißbrauch der Notbremse. Ich hätte es als Fahrgast des Zuges auch nicht lustig gefunden, wegen so einem *idiot* ne viertel Stunde verspätung zu haben.
Aber deswegen vor Gericht ziehen? Da kann man nur sagen "Vorsicht Kunde". Und derjenige, der für die Abfertigung des Zuges zuständig ist, naja, vieleicht hat er keinen Fehler im Sinne der Vorschriften gemacht, aber sonderlich elegant war das auch nicht.
Des weiteren hat der Bundespolizist ja recht: Wenn da so zwei Koffer rumstehen, das ist inzwischen mehr als nur eine Bedrohung.
Wenn noch in der nähe befindliche Personen gesehen hätten, wie jemand zwei Koffer aus dem Zug stellt und dann mit dem Zug weiterfährt... Da wäre doch nicht nur der Bahnhof sondern die gesamte Essener Innenstadt evakuiert worden. Aber dafür gibt es Gerichte, und das hier hat meiner Ansicht nach richtig entschieden.
Eigentlich hätte das schon die Bahn mit gesundem menschenverstand entscheiden können, wäre für sie und den Steuerzahler billiger gewesen. Aber das ist wohl zu viel verlangt.
Sicherlich war es streng genommen mißbrauch der Notbremse. Ich hätte es als Fahrgast des Zuges auch nicht lustig gefunden, wegen so einem *idiot* ne viertel Stunde verspätung zu haben.
Aber deswegen vor Gericht ziehen? Da kann man nur sagen "Vorsicht Kunde". Und derjenige, der für die Abfertigung des Zuges zuständig ist, naja, vieleicht hat er keinen Fehler im Sinne der Vorschriften gemacht, aber sonderlich elegant war das auch nicht.
Des weiteren hat der Bundespolizist ja recht: Wenn da so zwei Koffer rumstehen, das ist inzwischen mehr als nur eine Bedrohung.
Wenn noch in der nähe befindliche Personen gesehen hätten, wie jemand zwei Koffer aus dem Zug stellt und dann mit dem Zug weiterfährt... Da wäre doch nicht nur der Bahnhof sondern die gesamte Essener Innenstadt evakuiert worden. Aber dafür gibt es Gerichte, und das hier hat meiner Ansicht nach richtig entschieden.
Eigentlich hätte das schon die Bahn mit gesundem menschenverstand entscheiden können, wäre für sie und den Steuerzahler billiger gewesen. Aber das ist wohl zu viel verlangt.