MVG Verschiende MVG?

Strecken, Fahrzeuge und Technik von Bussen
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Franky Boy
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Beitrag von Franky Boy »

Bei uns im VRR www.vrr.de und VRL www.ruhr-lippe-tarif.de - Bereich kenne ich

die MVG = Müllheimer Verkehrsgesselschaft AG www.mvhg.de
die MVG = Märkische Verkehrsgessschaft AG in Raum Lüdenscheid www.mvg-online.de.

Könnte man die Anfangskürzel nicht etwas ändern.

Die MVG 84 fährt auch im VRR-Bereich

von Hagen Schwenke - Hagen Westf. Hagen Hauptbbahnhof - Eilpe - Breckerfeld - Halver - Kierspe

MVG 1 = Hagen Hohenlimburg Bahnhof - Hohenlimburg Mitte - Stelltenbergstr. (Ende des VRR-Tarif) - Letmathe Mitte - Iserlohn - Menden (Angabe ohne Gewähr)

MVG 9 = Hagen Hohenlimburg Bahnhof - Hohenlimburg Mitte - Letmathe Mitte
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Da es starke regionale Unterschiede gibt und damit eher keine Verwechslungsgefahr besteht, ist
es rechtlich zulässig, die Firmen gleich zu benennen.
michi32
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Beitrag von michi32 »

Franky Boy @ 10 Aug 2009, 21:22 hat geschrieben: Bei uns im VRR www.vrr.de und VRL www.ruhr-lippe-tarif.de - Bereich kenne ich

die MVG = Müllheimer Verkehrsgesselschaft AG www.mvhg.de
die MVG = Märkische Verkehrsgessschaft AG in Raum Lüdenscheid www.mvg-online.de.

Könnte man die Anfangskürzel nicht etwas ändern.

Die MVG 84 fährt auch im VRR-Bereich

von Hagen Schwenke - Hagen Westf. Hagen Hauptbbahnhof - Eilpe - Breckerfeld - Halver - Kierspe

MVG 1 = Hagen Hohenlimburg Bahnhof - Hohenlimburg Mitte - Stelltenbergstr. (Ende des VRR-Tarif) - Letmathe Mitte - Iserlohn - Menden (Angabe ohne Gewähr)

MVG 9 = Hagen Hohenlimburg Bahnhof - Hohenlimburg Mitte - Letmathe Mitte

die Firmenbenennungen sind auf jeden Fall gemäß HGB erlaubt. Zum einen bestehen starke regionale Unterschiede(MVG Mülheim - eher städtisches gebiet; MVG Lüdenscheid - stark ländliches Gebiet). Zu anderen sind beide Firmen nicht in der selben Stadt angesiedelt - die beiden Firmierungen sind trotz subjektiver Verwechslungsgefahr in meinen Augn nicht zu beanstanden. Wenn beide Firmen in derselbe Stadt angesiedelt wären, würde sich die Rechtslage etwas anders darstellen - die identische Firmierung wäre in diesem Falle nicht zulässig....
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