selbstständiger Gleiskörper, Begrifflichkeiten

Strecken, Fahrzeuge und Technik von Straßenbahnen und Stadtbahnen
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Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Wenn ich die StVO richtig verstehe, ist ein "Selbständiger Gleiskörper" immer Teil einer Strasse, zB also die in der Strassenmitte durch eine Hecke abgetrennte Tramstrecke. Wie aber nennt man jetzt eine Tramstrecke, welche "querfeldein" führt, ohne daß es eine Strasse dazu gibt? In München (Stadt/Land) fällt mir zB die Grünwalder Strecke ein. Hier in Bremen gibt es auf der Linie 1 nach Osterholz einen längerem Abschnitt, wo die Strab Stadtbahnartig ihrem eigenen Weg folgt, ohne daß eine parallele Strasse dazu existiert. Die Linie 6 verfügt über einen recht langen Abschnitt, wo sie am Strassenrand verläuft - also mit Fahrbahn an nur einer Seite, mit links und rechts Häusern entlang. Das müsste also auch ein "selbstständiger Gleiskörper" sein. Die BSAG verwendet immer den Begriff "besonderer Bahnkörper" (nicht"Gleiskörper") sobald keine normalen Kfz mehr darauf fahren dürfen, also auch für den "selbstständigen Glesikörper", der aufgepflastert in der Strassenmitte verläuft, aber von den Bussen mitbenutzt wird.

Und: der selbstständige Glesikörper wird offensichtlich nicht an einer Kreuzung durch die kreuzende Strasse unterbrochen...
MaxM
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Beitrag von MaxM »

Servus,

ich denke, man nennt das dann straßenunabhängigen Gleiskörper. Aber ganz sicher bin ich mir da nicht.

Alles Gute

Max
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Christian0911
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Beitrag von Christian0911 »

MaxM @ 31 Aug 2009, 19:11 hat geschrieben: Servus,

ich denke, man nennt das dann straßenunabhängigen Gleiskörper. Aber ganz sicher bin ich mir da nicht.

Alles Gute

Max
Doch das dürfte schon stimmen.
[font=Arial]Viele Grüße aus NNLW
Christian0911
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Daniel Schuhmann
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Beitrag von Daniel Schuhmann »

Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Interessant - Die BO Strab und die StVO verwenden verscheidene Begrifflichkeiten. Demnach ist der "besondere Bahnkörper" nach BO Strab bedeutujngsgleoch mit dem "selbstständigen Gleiskörper" nach StVO, wogegen die StVO weder den unabhängigen (das ist ja noch soweit erklärlich) noch den "strassenbündigen Bahnkörper" definiert...
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