Das berichtet die Tagesschau. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen das Telekommunikationsgeheimnis und sei nur in einem sehr engen Rahmen denkbar.
34.000 Menschen hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt - ein Rekord.
Persönlicher Kommentar: Unter was für einem Realitätsverlust leiden eigentlich unsere Regierungen (zumindest die letzten beiden)? Hier werden laufend Gesetze kassiert - sei es vom Bundespräsidenten oder vom Bundesverfassungsgericht.
BVG: Vorratsdatenspeicherung ist Verfassungswidrig
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So positiv sehe ich das Ganze nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Vorratsdatenspeicherung an sich für verfassungswidrig erklärt, sondern nur die jetzige Form.
Der Gesetzgeber muss jetzt konkret benennen, bei welchen Straftaten die Daten verwendet werden dürfen. Hier erwarte ich ein nachgebessertes Gesetz. Der SPIEGEL kommt zu der Einschätzung, dass eine Verwendung der Daten nicht nur für schwere Straftaten zulässig sei, sondern auch z.B. für Ordnungswidrigkeiten (allerdings nur für gewichtige), sogar für die Unterhaltungsindustrie (Urheberrechtsverletzungen bei Tauschbörsen) gibt es eine Hintertür. Der SPIEGEL geht davon aus, dass Lobbyisten bereits an konkreten Listen mit Begehrlichkeiten arbeiten.
Ich will euch ja nicht die Feierlaune verderben, aber gewonnen ist so gut wie gar nichts. Wir werden wahrscheinlich ein konkreteres Gesetz bekommen, die Speicherung wird es mit diesem dann wieder geben. Zunächst einmal muss die Speicherung jedoch eingestellt wund die bisherigen Daten gelöscht werden, aber mit einem veränderten Gesetz kann es dann wieder weitergehen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik...,681122,00.html
Edit: Als Ergänzung auch noch die Meinung eines Forenschreibers:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Hei...-18175287/read/
Der Gesetzgeber muss jetzt konkret benennen, bei welchen Straftaten die Daten verwendet werden dürfen. Hier erwarte ich ein nachgebessertes Gesetz. Der SPIEGEL kommt zu der Einschätzung, dass eine Verwendung der Daten nicht nur für schwere Straftaten zulässig sei, sondern auch z.B. für Ordnungswidrigkeiten (allerdings nur für gewichtige), sogar für die Unterhaltungsindustrie (Urheberrechtsverletzungen bei Tauschbörsen) gibt es eine Hintertür. Der SPIEGEL geht davon aus, dass Lobbyisten bereits an konkreten Listen mit Begehrlichkeiten arbeiten.
Ich will euch ja nicht die Feierlaune verderben, aber gewonnen ist so gut wie gar nichts. Wir werden wahrscheinlich ein konkreteres Gesetz bekommen, die Speicherung wird es mit diesem dann wieder geben. Zunächst einmal muss die Speicherung jedoch eingestellt wund die bisherigen Daten gelöscht werden, aber mit einem veränderten Gesetz kann es dann wieder weitergehen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik...,681122,00.html
Edit: Als Ergänzung auch noch die Meinung eines Forenschreibers:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Hei...-18175287/read/
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Ehrlich gesagt hätte es mich doch ein klein wenig überrascht, wenn das BVerfG hier mal richtig zugeschlagen hätte. Den Richtern ist diese ganze CDU-Paranoia sicherlich ein Dorn im Auge und so wirklich verfassungskonform ist die zu erwartende Reform in meinen Augen auch nicht (insbesondere, wenn es sich bewahrheiten sollte, dass die Daten nicht nur im Zusammenhang mit schweren Straftaten verwendet werden dürfen). Allerdings fehlt dem BVerfG auch irgendwo der Mut (hier insbesondere, da es ein EU Problem ist) mal wirklich einen loszulassen, so wie es z.B. bei der Wehrpflicht hierzulande langsam aber sicher Zeit wird (viel fehlt da allerdings auch nicht mehr).
Interessant wäre sicherlich auch, wie das ganze zu handhaben wäre, wenn wegen eines weniger schweren Verbrechens oder generell einer Gesetzesübertretung die nicht auf dieser Whitelist steht auf die Vorratsdatenspeicherung zugegriffen wird. Konsequenzen für die Verantwortlichen wird das natürlich haben, aber wie wird dann der ursprüngliche Delinquent behandelt? Das Prinzip "Früchte des vergifteten Baumes" (Beweis ist aus irgendwelchen Gründen pfui, d.h. alles was auf diesem Beweis logisch aufbaut auch) wird bei uns ja nicht konsequent angewendet. Konkret: Irgendjemand begeht im Internet eine Straftat minderer Schwere (sagen wir mal z.B. einfach gelagerten Betrug). Einzig und alleine über die Daten der Vorratsdatenspeicherung kann die Person ermittelt werden - anders wäre das nicht gegangen (<- nur eine Arbeitshypothese). Bei der Durchsuchung findet die KriPo entsprechend belastendes Material.
So: bei einem Verfahren in den USA müsste man den Typen jetzt laufen lassen, weil der ursprüngliche Beweis (also die Voratsdatenspeicherung) unrechtmäßig zustande gekommen ist. Alle anderen Beweise sind auch "vergiftet", weil man ja nie an die Teile rangekommen wäre ohne Rechtsbruch. Hierzulande ist das nicht notwendigerweise so und ich frage mich, ob das nicht noch eine Menge Arbeit an Konkretisierung seitens des BGH bedarf (evtl. sogar noch des BVerfG)
Edit:
hinsichtlich des Zugriff bei den Ordnungswidrigkeiten (ja, auch ich halte das für sehr sehr bedenklich). Ich glaube nicht, dass hierunter "normale" Verstöße gegen das Urheberrecht gemeint sind (gewerblich eventuell), es gibt schließlich immer noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Beunruhigend finde ich es aber allemal
Interessant wäre sicherlich auch, wie das ganze zu handhaben wäre, wenn wegen eines weniger schweren Verbrechens oder generell einer Gesetzesübertretung die nicht auf dieser Whitelist steht auf die Vorratsdatenspeicherung zugegriffen wird. Konsequenzen für die Verantwortlichen wird das natürlich haben, aber wie wird dann der ursprüngliche Delinquent behandelt? Das Prinzip "Früchte des vergifteten Baumes" (Beweis ist aus irgendwelchen Gründen pfui, d.h. alles was auf diesem Beweis logisch aufbaut auch) wird bei uns ja nicht konsequent angewendet. Konkret: Irgendjemand begeht im Internet eine Straftat minderer Schwere (sagen wir mal z.B. einfach gelagerten Betrug). Einzig und alleine über die Daten der Vorratsdatenspeicherung kann die Person ermittelt werden - anders wäre das nicht gegangen (<- nur eine Arbeitshypothese). Bei der Durchsuchung findet die KriPo entsprechend belastendes Material.
So: bei einem Verfahren in den USA müsste man den Typen jetzt laufen lassen, weil der ursprüngliche Beweis (also die Voratsdatenspeicherung) unrechtmäßig zustande gekommen ist. Alle anderen Beweise sind auch "vergiftet", weil man ja nie an die Teile rangekommen wäre ohne Rechtsbruch. Hierzulande ist das nicht notwendigerweise so und ich frage mich, ob das nicht noch eine Menge Arbeit an Konkretisierung seitens des BGH bedarf (evtl. sogar noch des BVerfG)
Edit:
hinsichtlich des Zugriff bei den Ordnungswidrigkeiten (ja, auch ich halte das für sehr sehr bedenklich). Ich glaube nicht, dass hierunter "normale" Verstöße gegen das Urheberrecht gemeint sind (gewerblich eventuell), es gibt schließlich immer noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Beunruhigend finde ich es aber allemal
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
CDU/CSU/SPD Paranoia bitteschön. Schily hat angefangen mit den Ottokatalogen und auch in der großen Koalition hat die SPD kräftig mitgemacht.DumbShitAward @ 2 Mar 2010, 12:23 hat geschrieben: diese ganze CDU-Paranoia
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Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
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CSU - geb ich dir uneingeschränkt Recht.
SPD - naja... klar gabs da auch einige Kräfte, die an dem ganzen nicht unschuldig sind, aber im Endeffekt kann man der SPD in der großen Koalition eigentlich nur vorwerfen, dass sie manchmal nicht den Arsch in der Hose hatte der CDU/CSU das Messer auf die Brust zu setzen - und auch das war die Minderheit (leider diejenige, die in der Partei damals das sagen hatte). Aber grundlegend in dieser Hinsicht die SPD mit der CDU/CSU in einen Topf zu werfen halte ich nicht nur für überzogen, sondern in gewissen Aspekten sogar für falsch.
Es war in den letzten Jahren irgendwie "in" alles, was in der Bundesregierung schief lief, der SPD anzukreiden - gleichgültig, ob es auf ihrem Mist gewachsen ist oder nicht. Im Endeffekt war die große Koalition eine Geburt aus der Not heraus, zufrieden war damit kaum einer und es herrschte wohl einfach der Tenor, dem ganzen soviel positives wie irgend möglich abzugewinnen. Das hat die SPD übertrieben. Sicherlich hat es auch bei der SPD in der letzten Legislaturperiode einen Rechtsruck (und zwar nicht wirklich im Sinne des Sinsheimer Kreis) gegeben - allerdings auch bei der CDU einen Linksruck, das muss man fairerweise dazusagen (und das ist auch nur normal). Allerdings hat es auch hier die SPD ein wenig übertrieben - wenn dann noch die Parteiführung aus privaten bzw. gesundheitlichen Gründen schwach ist (Platzeck, Müntefering) oder zur schlechtesten Zeit am schlechtesten Ort ist (Beck), dann wird das ganze ein gewisser Automatismus - und über dieses Feuer gießt Lafontaine noch Öl im Sinne seiner persönlichen Vendetta gegen die SPD (man vergleiche einmal Gisy mit Lafontaine: Gisy glaubt an seine Prinzipien und vertritt sie auch argumentativ - Lafontaine wollte nie konstruktiv arbeiten, sondern nur zerstören). Schon bist du der Buhmann obwohl du es eigentlich gar nicht so verdient hast
SPD - naja... klar gabs da auch einige Kräfte, die an dem ganzen nicht unschuldig sind, aber im Endeffekt kann man der SPD in der großen Koalition eigentlich nur vorwerfen, dass sie manchmal nicht den Arsch in der Hose hatte der CDU/CSU das Messer auf die Brust zu setzen - und auch das war die Minderheit (leider diejenige, die in der Partei damals das sagen hatte). Aber grundlegend in dieser Hinsicht die SPD mit der CDU/CSU in einen Topf zu werfen halte ich nicht nur für überzogen, sondern in gewissen Aspekten sogar für falsch.
Es war in den letzten Jahren irgendwie "in" alles, was in der Bundesregierung schief lief, der SPD anzukreiden - gleichgültig, ob es auf ihrem Mist gewachsen ist oder nicht. Im Endeffekt war die große Koalition eine Geburt aus der Not heraus, zufrieden war damit kaum einer und es herrschte wohl einfach der Tenor, dem ganzen soviel positives wie irgend möglich abzugewinnen. Das hat die SPD übertrieben. Sicherlich hat es auch bei der SPD in der letzten Legislaturperiode einen Rechtsruck (und zwar nicht wirklich im Sinne des Sinsheimer Kreis) gegeben - allerdings auch bei der CDU einen Linksruck, das muss man fairerweise dazusagen (und das ist auch nur normal). Allerdings hat es auch hier die SPD ein wenig übertrieben - wenn dann noch die Parteiführung aus privaten bzw. gesundheitlichen Gründen schwach ist (Platzeck, Müntefering) oder zur schlechtesten Zeit am schlechtesten Ort ist (Beck), dann wird das ganze ein gewisser Automatismus - und über dieses Feuer gießt Lafontaine noch Öl im Sinne seiner persönlichen Vendetta gegen die SPD (man vergleiche einmal Gisy mit Lafontaine: Gisy glaubt an seine Prinzipien und vertritt sie auch argumentativ - Lafontaine wollte nie konstruktiv arbeiten, sondern nur zerstören). Schon bist du der Buhmann obwohl du es eigentlich gar nicht so verdient hast
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
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Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Aufnehmen kann man es ja auf Druck der Unterhaltungsindustrie ja mal. Gegen das neue Gesetz muss dann erst einmal geklagt werden und in der Zeit ist es dann gültig. In ein paar Jahren wird dann die neue Richter-Mannschaft ihr Urteil sprechen. Im "besten" Fall hat man dann wieder ein verfassungswidriges Gesetz. Ich erwarte aber, dass die Richter hier ein Auge zudrücken, wenn nur ein paar Kleinigkeiten zu monieren sind.DumbShitAward @ 2 Mar 2010, 12:23 hat geschrieben: Edit:
hinsichtlich des Zugriff bei den Ordnungswidrigkeiten (ja, auch ich halte das für sehr sehr bedenklich). Ich glaube nicht, dass hierunter "normale" Verstöße gegen das Urheberrecht gemeint sind (gewerblich eventuell), es gibt schließlich immer noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Beunruhigend finde ich es aber allemal
Auch der Begriff "gewerbliche Verstöße" ist ja beim Urheberrecht dehnbar. Ein einzelner Musiktitel ist noch nicht gewerblich, aber eine ganze CD dann unter Umständen schon. Da gab es doch schon die seltsamsten Urteile.
Ich kann mich an einen Fall erinnern, da hatte ein eBay-Verkäufer eine Audio-CD eingestellt, die er regulär gekauft hatte. Diese stammte aber von einem Plattenlabel, das Konzertmitschnitte veröffentlichte, ohne die Rechte dafür gehabt zu haben. Der Verkäufer bekam eine gesalzene Abmahnung. Der Streitwert wurde auf eine irrsinnige Höhe gesetzt mit dem Argument, man könne davon ausgehen, dass der Verkäufer noch weitere CDs dieser Reihe einstellen wollte. Natürlich ist ein Anwalt,der sich das ausgedacht hat, kein Verfassungsrichter, es zeigt aber die in meinen Augen etwas wirre Logik mancher Rechtsverdreher.
Ein Sieg wäre es heute nur gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht die massenhafte Speicherung an sich für unvereinbar mit dem Grundgesetz gehalten hätte. Man könnte es ja so lösen: Angenommen, es gibt gegen jemand einen schlimmen Verdacht (Terror, Mord, Steuerhinterziehung in Millionenhöhe) und nun wird mit der Aufzeichnung seiner Daten nach einer richterlichen Anordnung begonnen. Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, ist derjenige zu informieren und seine Daten sind zu löschen. Im Falle, dass sich der Verdacht bestätigt, können die gewonnen Erkenntnisse genutzt werden.
Doch eine solche Regelung wird vom Bundesverfassungsgericht ja gar nicht angemahnt.
Auch wenn es nicht direkt die Vorratsdatenspeicherung zu tun hat, der größte Angriff auf die deutschen Bürgerrechte erfolgte durch Otto Schily noch in rot-grünen Zeiten. Dafür hat er auch zweimal völlig zurecht die "Big Brother Awards" bekommen.DumbShitAward @ 2 Mar 2010, 12:43 hat geschrieben:CSU - geb ich dir uneingeschränkt Recht.
SPD - naja... klar gabs da auch einige Kräfte, die an dem ganzen nicht unschuldig sind, aber im Endeffekt kann man der SPD in der großen Koalition eigentlich nur vorwerfen, dass sie manchmal nicht den Arsch in der Hose hatte der CDU/CSU das Messer auf die Brust zu setzen - und auch das war die Minderheit (leider diejenige, die in der Partei damals das sagen hatte). Aber grundlegend in dieser Hinsicht die SPD mit der CDU/CSU in einen Topf zu werfen halte ich nicht nur für überzogen, sondern in gewissen Aspekten sogar für falsch.
Es war in den letzten Jahren irgendwie "in" alles, was in der Bundesregierung schief lief, der SPD anzukreiden - gleichgültig, ob es auf ihrem Mist gewachsen ist oder nicht. Im Endeffekt war die große Koalition eine Geburt aus der Not heraus, zufrieden war damit kaum einer und es herrschte wohl einfach der Tenor, dem ganzen soviel positives wie irgend möglich abzugewinnen. Das hat die SPD übertrieben. Sicherlich hat es auch bei der SPD in der letzten Legislaturperiode einen Rechtsruck (und zwar nicht wirklich im Sinne des Sinsheimer Kreis) gegeben - allerdings auch bei der CDU einen Linksruck, das muss man fairerweise dazusagen (und das ist auch nur normal). Allerdings hat es auch hier die SPD ein wenig übertrieben - wenn dann noch die Parteiführung aus privaten bzw. gesundheitlichen Gründen schwach ist (Platzeck, Müntefering) oder zur schlechtesten Zeit am schlechtesten Ort ist (Beck), dann wird das ganze ein gewisser Automatismus - und über dieses Feuer gießt Lafontaine noch Öl im Sinne seiner persönlichen Vendetta gegen die SPD (man vergleiche einmal Gisy mit Lafontaine: Gisy glaubt an seine Prinzipien und vertritt sie auch argumentativ - Lafontaine wollte nie konstruktiv arbeiten, sondern nur zerstören). Schon bist du der Buhmann obwohl du es eigentlich gar nicht so verdient hast
Insofern kreide ich nicht der SPD ihre Zeiten in der großen Koalition an, sondern unterstelle der Partei schon seit rot-grünen Zeiten einen feindlichen Umgang mit Bürgerrechten. Dazu kommt eine Verwicklung der SPD Politiker Steinmeier und Schily im Fall El Masri, womit insbesondere Schily Unterlassungshandlungen zu unterstellen sind, die für mich nahe einer Mittäterschaft sind.
So zu tun, als ob mit der CDU Wolfgang Schäuble das Unheil über die deutschen Bürgerrechte gekommen wäre halte ich für Geschichtsfälschung. Schäuble setzte nur die Tradition seines Vorgängers Schily fort.
ps Stoiberwürdigen Patzer korrigiert
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Das hier ist sehr beunruhigend. Eine Stärkung der Bürgerrechte ist hier nicht erkennbar, ganz im Gegenteil:
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