TramPolin @ 5 Mar 2010, 21:10 hat geschrieben: Was meinst Du genau damit?
Ich denke, dass das was er meint die (Fehl)annahme ist, dass hier gegen geltendes Recht verstoßen werden würde, vereinfacht gesagt: "Rauchen ist verboten, es wird nicht geahndet, also betreibt der Staat gelinde gesagt Rechtsbeugung" (falls nötig bitte korrigieren).
Das ist aus mehreren Gründen nicht gegeben:
1. Selbst wenn das Volksbegehren durchkommt heißt das nicht, dass der Wortlaut sofort so zum Gesetz wird. Es ist lediglich der Auftrag an den Landtag dieses Gesetz (zumindest im Geiste) so zu beschließen. Das dauert naturgemäß eine kleine Weile, da dies erst ausgearbeitet, vorgelegt, debatiert, unterzeichnet und in den entsprechenden Amtsblättern publiziert werden muss. Die Sommerpause kommt auch noch dazu, d.h. bis zur Wies'n ist dieses Gesetz so oder so nur schwerlich in trockenen Tüchern (das hat nichts mit Verschleppung zu tun, es dauert einfach - dies ist von den Gründervätern auch so gewollt, vgl. Art. 48 Weimarer Verfassung)
2. Gingen wir davon aus, dass es ein entsprechendes Gesetz gäbe: ein Verstoß gegen das Rauchverbot wäre eine Ordnungswidrigkeit, d.h. es handelt sich um ein Vergehen minderer schwere. Praktisch führt das dazu, dass ein etwaiges Verfahren (also gegen den Wirt oder den eigentlichen Raucher) aus Gründen der Verhältnismäßigkeit seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt wird, da es entweder als geringfügig (oder hier) aus Mangel an öffentlichem Interesse (das heißt nicht, dass sich niemand darüber aufregt) erachtet wird. Konkret: eine Privatperson zeigt z.B. den Wirt vom Hacker an, weil im Zelt geraucht wird. Die Staatsanwaltschaft sagt "jaja, ist gut, Ablage P".
3. Die Stadt könnte (sollte es aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen zu so einer Fragestellung kommen) das mit dem Argument abschmettern, die Ordnungsbeamten (also Polizei und KVR) hätten aufgrund der unübersichtlichen Lage und der Überarbeitung auf der Wies'n keine Kräfte gehabt, dieses Gesetz durchzusetzen (ist zwar Bullshit, jedoch juristisch legitim).
4. Selbst wenn all die zuvor genannten Punkte irgendwie übergangen werden könnten, könnte man immernoch mit dem Argument der Verhältnismäßigkeit argumentieren. Es ist ja bei weitem nicht klar, wie diese Abstimmung ausgeht (wäre ja auch schlimm wenn). Da zum Zeitpunkt der Abstimmung im Juni der Aufbau der Festzelte bereits in vollem Gange ist, haben die Festwirte keine Möglichkeit auf die veränderte gesetzliche Lage zu reagieren (z.B. einen Raucherclub einzurichten, eine logistisch sinnvolle Lösung zu finden wie man zum Rauchen das Festzelt verlassen kann und hinterher trotzdem wieder betreten kann, selbst bei Überfüllung). Hier stellt sich u.a. auch die Frage nach der Zumutbarkeit (im rechtlichen Sinne). Es müsste hierfür wohl zumindest das bayerische Verwaltungsgericht angerufen werden, letztendlich dürfte das beim BGH oder allerspätestens beim Verfassungsgericht enden.
Hierbei gehts wohl weniger um eine Gnadenfrist, sondern um das Umgehen rechtlicher Probleme, zumal ja selbst am neuen Gesetz in dieser Form begründete Zweifel bestehen (z.B. ob sich dieses Gesetz auch auf Raucherclubs bezieht, bzw. wie genau diese nun auszusehen haben)