@ Rohrbacher
Ich finde das allerdings komisch, ein Lkw-Fahrer, der ja jede Sekunde genau auf den Weg und den restlichen Verkehr achten muss, darf sich in einem gewissen Rahmen praktisch ablenken mit was er will, das ist maximal indirekt und meist eher schwamming eingeschränkt, aber ein Lokführer darf nicht wie sein Kollege auf'm Lkw nachts Radio hören, um von der Müdigkeit abgelenkt zu werden.
Das ist warscheinlich die selbe Logik wie beim Handyverbot im Straßenverkehr: Das Handy darf ich praktisch nicht anfassen solange der Motor läuft, nichtmal zum Fotos machen oder Radiohören. Aber CB-Funkgerät, Navi, Digitalkamera, Radio, Wurstsemmel, Beifahrerin: Alles prinzipiell erlaubt, solange es nicht ablenkt. Ein nicht festeingebautes Gerät, das eine Telefonfunktion hat, lenkt aber per Definition ab, selbst wenn ich damit genau das selbe tue als mit einem Gerät ohne Telefonfunktion. Zum Beispiel beim Fahren Fotografieren.
Der größte Ablenkungsfaktor ist die Beifahrerin
Aber Spaß beiseite. Es ist zwar nicht explizit verboten, während der Fahrt ein CB-Funkgerät zu bedienen oder einen anderen Sender im Autoradio zu suchen. Die
Bedienung eines Navis ist es zwar auch nicht, aber jedes Navi zeigt beim Einschalten den Hinweis: "Bedienen sie das Navigationsgerät nicht während der Fahrt" an. Auch nicht, mit einer Digitalkamera zu fotografieren oder ein Brötchen (Semmel) zu essen. Wenn es aber zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommt und nachgewiesen werden kann, das ein Zusammenhang mit der ablenkenden Tätigkeit besteht, gibt es auf jeden Fall Probleme – mindestens mit der Versicherung. Das Radiohören während der Fahrt macht aber auf jeden Fall Sinn – wegen der Verkehrshinweise und Warnmeldungen. Das ist auch der einzige Grund, warum ich während der Fahrt Radio höre. Dabei ist die Musik so leise, dass sie nur knapp über dem sonstigen Geräuschpegel liegt und die Verkehrshinweise durch die automatische Lautstärkenerhöhung hörbar wird.
@ Electrification
Die Regeln im Straßengüterverkehr sind zu lasch, aber das ist nichts neues. Die Vorschriften bei der Eisenbahn sind absolut angemessen und alles andere als scharf.
Kennst Du die Regeln im Straßengüterverkehr?
Auch ist es dort nicht in Ordnung dass bei Lenkzeitverstößen in erster Linie der Lkw-Fahrer belangt wird, obwohl die das sicher nicht freiwillig machen, da steckt ein großer Druck dahinter, vor allem weil es ein Überangebot an Fuhrunternehmen gibt und die sich gegenseitig in einem Preiskampf unterbieten wollen, wer nicht mitzieht landet bei der Arbeitsagentur, denn da warten schon wieder ein paar neue.
Die Zeiten, wo man rund um die Uhr am Steuer sitzen konnte, sind lange vorbei und die Kontrollen werden immer enger. Mit dem EU-Kontrollgerät und der Fahrerkarte kann auch keiner mehr bescheißen. Im Prinzip hat der LKW-Fahrer mehr Ruhezeiten, als Deiner Schilderung nach ein Tf oder Lokführer. Ein LKW-Fahrer kann, muss aber nicht zwangsläufig um 02:00h seine Schicht beginnen.
Wenn Du mal nachts auf den Autobahnen unterwegs bist, siehst Du nur wenige LKW (und dann nur die von Systemverkehren wie DHL, TNT u.ä.) aber dafür findest Du mit einem Truck keinen Parkplatz an den Rast- und Autohöfen.
Und da will ich mal mit einem alten Märchen aufräumen. Lenkzeitverstöße kosten sehr wohl den Fuhrunternehmen Geld, und zwar auch dann, wenn sie der Fahrer allein zu verantworten hatte, weil er mal heim zum Frauchen wollte. Und die Strafen liegen für Fuhrunternehmen um das Dreifache höher und können bis zu 15.000 € betragen.
@ Münchner Kindl
Würde ich nicht aushalten, und kann mir auch nicht vorstellen was daran toll sein soll 8h alleine rumzusitzen, ich brauche immer viele Menschen um mich.
Ich kann verstehen, dass ich euch die Langeweile irgendwie vertreiben wollt...
Jeder Jeck ist anders, manche können keine acht Stunden mit vielen Menschen gleichzeitig zusammen sein.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.