Wettbewerb auf der Schiene weiterhin unfair

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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Beitrag von Zarasto »

Ich halte nix von einem Wettbewerb, - Wettbewerb gehört zum Sport also Fussball oder ähnliches - nicht aber bei öffentlichen Betrieben der DaseinsVorsorge und wenn man sich den Namen "Wett-Bewerb" rein zieht, kommt darin das Wort "Wette" vor, und von Wetten in der Wirtschafts halte ich garnix, - man sollte eigentlich aus dieser Philosophie abstand gewinnen, ... die Finanzkrise ist auch nur auf "Wetten" aufgebaut und genau das brachte uns den ganzen Ärger bzw Krise ein.
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Beitrag von Bayernlover »

Also zunächst einmal, sonne, wird bei Ausschreibungen nicht gewettet, sondern geboten. Und der, der das beste Angebot vorlegt, gewinnt. Also eher Wettbewerb als Wettbüro ;)

Und dann kann es nur auf die Art gehen - Infrastruktur in die Hand des Staates, der Rest ist Sache der ausführenden EVU.
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Beitrag von Bat »

Autobahn @ 3 Jun 2010, 01:05 hat geschrieben: Besitzt sie doch, Du hast Rohrbacher falsch verstanden.

Folgende Unternehmen werden u.a. von der DB AG kontrolliert:

DB Netz AG
DB Station & Service AG
DB Energie GmbH

Einen weiteren Überblick über den Mutterkonzern Deines Arbeitgebers findest Du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Unt...n_im_DB-Konzern
Wenn alles richtig läuft, dann kann Die Bahn nicht machen, was sie will!

Der Staat ist das Kontrollgremium, wie Du ja weißt.

Wenn der Staat verkackt und falsches Spiel zulässt? Tja dann ... . :rolleyes:
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Beitrag von BajK »

Bayernlover @ 7 Jun 2010, 22:40 hat geschrieben: Also zunächst einmal, sonne, wird bei Ausschreibungen nicht gewettet, sondern geboten. Und der, der das beste Angebot vorlegt, gewinnt. Also eher Wettbewerb als Wettbüro ;)

Und dann kann es nur auf die Art gehen - Infrastruktur in die Hand des Staates, der Rest ist Sache der ausführenden EVU.
Der, der den größten Pfusch liefert, bekommt das Angebot. Europaweit. Und wenns die letzte ...-Schleuder ist.
Koffer.
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Beitrag von Bayernlover »

BajK @ 8 Jun 2010, 17:53 hat geschrieben: Der, der den größten Pfusch liefert, bekommt das Angebot. Europaweit. Und wenns die letzte ...-Schleuder ist.
Natürlich, eh alles scheiße...
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Beitrag von Taschenschieber »

BajK @ 8 Jun 2010, 17:53 hat geschrieben: Der, der den größten Pfusch liefert, bekommt das Angebot.
Nö. Der, der die Ausschreibungsbedingungen so knapp wie möglich erfüllt. Weshalb bescheuerterweise die Eurobahnzüge von Dortmund Richtung Soest einen Fahrkartenautomaten haben, die von Dortmund Richtung Düsseldorf ein Gleis weiter nicht. Die DIEXe haben Tische, die Fuggerexpresse der teilweise gleichen Baureihe (440.0) nicht. Und so weiter. Alles nur, weil es zwei verschiedene Ausschreibungen sind. Der Fahrgast bekommt also millimetergenau das, was der Besteller ihm zugesteht. Ein echter Wettbewerb kommt eh nicht zustande. Wenn mir der Komfort von Unternehmen A als Kunde nicht in den Kram passt, habe ich nicht die Möglichkeit, auf EVU B umzusteigen - Angebot und Nachfrage? Höhöhö. Und mehr als der Besteller fordert, kann sich ein Unternehmen gar nicht leisten. Sonst gewinnt halt wer anders die Ausschreibung.

Meiner Meinung nach wären wenigstens einheitliche Minimalrichtlinien für Ausschreibungen erforderlich, was Ausrüstung der Fahrzeuge et cetera betrifft. Dann weiß ich wenigstens, was mich als Fahrgast erwartet.
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Beitrag von Bayernlover »

Taschenschieber @ 8 Jun 2010, 18:03 hat geschrieben: Ein echter Wettbewerb kommt eh nicht zustande.
Doch, über Fahrgastzahlen. Der Besteller ist ja immer geneigt, diese zu erhöhen. Das ist zwar ein langfristiger Prozess, aber irgendwo kann man das doch in Zahlen ausdrücken.
Wenn mir der Komfort von Unternehmen A als Kunde nicht in den Kram passt, habe ich nicht die Möglichkeit, auf EVU B umzusteigen

Das wäre auch etwas zuviel des Guten. Wie gesagt, auf lange Sicht merken die Besteller schon, was die Kunden wollen und was nicht.
Meiner Meinung nach wären wenigstens einheitliche Minimalrichtlinien für Ausschreibungen erforderlich, was Ausrüstung der Fahrzeuge et cetera betrifft. Dann weiß ich wenigstens, was mich als Fahrgast erwartet.

Sitze, Toiletten und Türen. Mehr ist eigentlich nicht erforderlich. Und das haben alle Fahrzeuge - bis auf die S-Bahn ohne Toiletten, aber das ist ja kein böser Wille.
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Beitrag von Taschenschieber »

Bayernlover @ 8 Jun 2010, 18:09 hat geschrieben: Doch, über Fahrgastzahlen. Der Besteller ist ja immer geneigt, diese zu erhöhen. Das ist zwar ein langfristiger Prozess, aber irgendwo kann man das doch in Zahlen ausdrücken.
Was ist denn meine Alternative, wenn ich z. B. von München nach Augsburg möchte und ein Auto nicht zur Verfügung steht? Wettbewerb besteht immer darin, dass mehrere Alternativangebote konkurrieren und ich als Kunde mich entscheiden kann. Was du hier schilderst, ist kein Wettbewerb, sondern Planwirtschaft.
Sitze, Toiletten und Türen. Mehr ist eigentlich nicht erforderlich. Und das haben alle Fahrzeuge - bis auf die S-Bahn ohne Toiletten, aber das ist ja kein böser Wille.
Du hast nicht ganz verstanden, worum es ging, fürchte ich. Es geht mir um einen einheitlichen Standard, was der Kunde erwarten darf - und das ist etwas mehr als Sitze, Toiletten und Türen. Zum Beispiel Mehrzweck- oder Fahrradabteile, behindertengerechte WCs, Mülleimer (ja, auch da kann man sparen), ZZAs und FIS-Displays innen, ZUB-Quote, you name it. Natürlich alles als Minimum, über das der Besteller bei Bedarf auch gerne hinausgehen, aber das er nicht ohne Rechtfertigung unterschreiten darf.
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Beitrag von Bayernlover »

Taschenschieber @ 8 Jun 2010, 18:18 hat geschrieben: Was ist denn meine Alternative, wenn ich z. B. von München nach Augsburg möchte und ein Auto nicht zur Verfügung steht?
Nichts. Aber dann würdest Du auch mit dem ultrahässlichsten und stinkensten n-Geraffel fahren. Um solche Zwangsfahrgäste wie Dich (und auch mich) geht es nicht.
Was du hier schilderst, ist kein Wettbewerb, sondern Planwirtschaft.

Ganz sicher nicht. Da würden dann nämlich die n-Wagen fahren, bis sie irgendwo bei Mammendorf auseinanderfallen.
Zum Beispiel Mehrzweck- oder Fahrradabteile, behindertengerechte WCs, Mülleimer (ja, auch da kann man sparen), ZZAs und FIS-Displays innen, ZUB-Quote, you name it.

Und über all diese Dinge entscheidet der Besteller. Werden gewisse Sachen negativ angenommen, werden sie das nächste mal verbessert. Werden sie als positiv angesehen, bleiben sie. Ganz einfach. Nur um Zwangsfahrgäste glücklichzustellen, gibt es keinen Wettbewerb.
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Beitrag von Taschenschieber »

Bayernlover @ 8 Jun 2010, 18:23 hat geschrieben: Ganz sicher nicht. Da würden dann nämlich die n-Wagen fahren, bis sie irgendwo bei Mammendorf auseinanderfallen.
Planwirtschaft: Zentralstelle gibt vor, was gemacht wird.

Genau das passiert hier doch.

Von n-Wagen steht in der Definition mal gar nix - übrigens hatte auch die Reichsbahn Neubaufahrzeuge. Zum Beispiel den SVT 18.6 oder wie er hieß.
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Beitrag von Bayernlover »

Ich wollte damit nur klarmachen, dass die Besteller schon merken, wenn ein bestimmtes Produkt nicht ankommt. Dann werden sie ein anderes anbieten, ganz einfach.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Taschenschieber @ 8 Jun 2010, 18:27 hat geschrieben: Von n-Wagen steht in der Definition mal gar nix - übrigens hatte auch die Reichsbahn Neubaufahrzeuge. Zum Beispiel den SVT 18.6 oder wie er hieß.
Die n-Wagen waren auch mal Neubaufahrzeuge - mal so nebenbei :-)
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Autobahn »

Taschenschieber @ 8 Jun 2010, 18:27 hat geschrieben:Planwirtschaft: Zentralstelle gibt vor, was gemacht wird.
Gewisse Änlichkeiten mit der Planwirtschaft sind vorhanden. Das fängt schon mit dem Fahrplan an ;)

Aber anders wäre der ÖPNV gar nicht zu organisieren und zu finanzieren. Es gibt aber dennoch eine Messlatte für erfolgreichen Wetttbewerb. Nämlich dann, wenn es nach einer Ausschreibung plötzlich zu steigenden Fahrgastzahlen kommt, und zwar von Leuten, die sich auch andere Verkehrsmittel leisten können. Dies ist gut für die Einnahmeseite.

Mit Altfahrzeugen locktst Du keinen Autofahrer in eine S-Bahn oder einen RE. Und ja, die Lebenszyklen von neuen Eisenbahnfahrzeugen werden kürzer sein als die der früheren Fahrzeuggenerationen.
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autolos
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Beitrag von autolos »

Bayernlover @ 8 Jun 2010, 18:36 hat geschrieben: Ich wollte damit nur klarmachen, dass die Besteller schon merken, wenn ein bestimmtes Produkt nicht ankommt. Dann werden sie ein anderes anbieten, ganz einfach.
Wichtiger wäre aber, dem EVU die Entscheidungsmöglichkeit zu geben. Wenn die Fahrgelder beim EVU bleiben, ist ein hoher Anreiz gegeben, ein attraktives Angebot auf die Beine zu stellen. Der Besteller müßte nur einen Mindeststandard setzen, die Bieter optimieren dann das Verhältnis Nachrage und Aufwand. Das ist dann auch volkswirtschaftlich sinnvoll, weil nicht in Dinge investiert werden muß, die keiner vermißt, wenn sie fehlen. Das EVU hat dann auch jederzeit, während der Vertrag läuft, die Möglichkeit, sein Angebot anzupassen, sollte es sich vertan haben. Das kann der Besteller nicht. Der ist dann für die Vertragslaufzeit an seine Bestellung gebunden. Falls er doch etwas ändern möchte, kommt das von allen Auftragnehmern so beliebte Nachtragsmanagement ins Spiel, was den Besteller meistens sehr viel Geld kostet.
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Beitrag von Tequila »

Nun, was passiert, wenn der Besteller keine genaueren Vorgaben macht, hat man ja in der Vergangenheit gesehen: Einführung des 424 und 425, darin Einsparung von seitlichen Armlehnen, Holzklassekomfort (ich bin in der ersten Generation 425 (Göttingen - Kassel) und 424 (Hannover- Minden) mitgefahren, das war wirklich nur ein Bettlakenüberzug auf einer harten Platte, dementsprechend tat mir nach 30 Minuten der Arsch weg). Ob DAS wirklich die Definition eines "attraktiven Angebotes" ist?

Daraus haben die Besteller nun gelernt und schreiben vom Fahrzeug her alles bis auf die kleinste Schraube vor. Würde ich als Besteller auch so machen, wenn ich einmal so vorgeführt worden wäre...
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
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Beitrag von Bayernlover »

Da die Fahrgelder, soweit ich weiß, sowieso beim Besteller landen, ist es doch völlig unerheblich, ob nun das EVU oder der Besteller die Konditionen anpasst...
Der Besteller wird aus seinen Fehlern lernen, genau wie das EVU es auch tun würde. Und dass das EVU kurzfristig die Züge umbauen würde, wenn es freie Hand hätte, glaubt hier auch niemand ernsthaft.
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Beitrag von autolos »

Bayernlover @ 9 Jun 2010, 11:07 hat geschrieben: Da die Fahrgelder, soweit ich weiß, sowieso beim Besteller landen, ist es doch völlig unerheblich, ob nun das EVU oder der Besteller die Konditionen anpasst...
Der Besteller wird aus seinen Fehlern lernen, genau wie das EVU es auch tun würde. Und dass das EVU kurzfristig die Züge umbauen würde, wenn es freie Hand hätte, glaubt hier auch niemand ernsthaft.
Du irrst, manche Besteller schreiben Nettoverträge aus (Fahrgeld beim EVU), andere Bruttoverträge (Fahrgeld beim Aufgabenträger).

Wenn das EVU aus seinen Fehlern lernt, kann es umgehend Änderungen vornehmen, wenn der Aufgabenträger lernt, kann er es entweder erst bei seiner nächsten Vergabe berücksichtigen oder er muß den bestehenden Vertrag ändern, was zum einen aus vergaberechtlichen Gründen nicht uneingeschränkt geht, zum anderen aber dem Auftragnehmer die Chance gibt, zu seinen Gunsten höhere Zahlungen durchzusetzen, denn dann steht der Auftraggeber unter Druck, nicht das EVU. Übrigens gab es freiwillige Umbauten bereits. So wurden die 425 in einigen Regionen mit besserer Polsterung ausgestattet.

Es scheint mir sehr, daß viele glauben, die staatlichen Verwaltungen (Aufgabenträger) könnten flexibler auf Kundenwünsche und Kundenbedürfnisse eingehen, als die im täglich millionenfachen Kundenkontakt stehenden Eisenbahnunternehmen. Woher kommt denn dieser Staatsglaube eigentlich?
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Beitrag von Taschenschieber »

Autobahn @ 8 Jun 2010, 19:48 hat geschrieben: Aber anders wäre der ÖPNV gar nicht zu organisieren und zu finanzieren. Es gibt aber dennoch eine Messlatte für erfolgreichen Wetttbewerb. Nämlich dann, wenn es nach einer Ausschreibung plötzlich zu steigenden Fahrgastzahlen kommt, und zwar von Leuten, die sich auch andere Verkehrsmittel leisten können. Dies ist gut für die Einnahmeseite.
Das stimmt durchaus - ich wollte letzten Endes darauf hinaus, dass genau wie in der Bundesbahnzeit eine staatliche Behörde festlegt, was wo zu fahren hat. Daher halte ich gerade im Nahverkehr "Wettbewerb" für ein ganz nettes Buzzword, das aber nicht wirklich so umsetzbar ist wie oft gesagt wird. Fahrgastzahlen sind natürlich ein Indikator, nach dem man sich richten kann.
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Beitrag von autolos »

Tequila @ 9 Jun 2010, 10:19 hat geschrieben: Nun, was passiert, wenn der Besteller keine genaueren Vorgaben macht, hat man ja in der Vergangenheit gesehen: Einführung des 424 und 425, darin Einsparung von seitlichen Armlehnen, Holzklassekomfort (ich bin in der ersten Generation 425 (Göttingen - Kassel) und 424 (Hannover- Minden) mitgefahren, das war wirklich nur ein Bettlakenüberzug auf einer harten Platte, dementsprechend tat mir nach 30 Minuten der Arsch weg). Ob DAS wirklich die Definition eines "attraktiven Angebotes" ist?

Daraus haben die Besteller nun gelernt und schreiben vom Fahrzeug her alles bis auf die kleinste Schraube vor. Würde ich als Besteller auch so machen, wenn ich einmal so vorgeführt worden wäre...
Und wenn man feststellt, daß von allen Metallen Platin die geringsten Allergien bei den Kunden auslöst, ist auch die massenhafte Verwendung von Platin nötig. Es muß doch auch ein wenig wirtschaftliches Denken Einzug halten, was ich erreiche, wenn möglichst große Teile der Wertschöpfung im Wettbewerb sind. Weitreichende Vorgaben des Auftraggebers führen aber dazu, daß nur noch wenige Teile der Wertschöpfung dem Wettbewerb unterliegen, was logischerweise zu höheren Kosten führt. Nicht alles, was zu einer höheren Nachfrage im SPNV führt, ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Wieviele Personen nutzen zusätzlich den Zug, wenn eine Armlehne vorhanden ist? Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Steuerzahler dadurch? Wie ist der Nutzen der zusätzlichen Zugfahrt zu bewerten, welcher Kosten-Nutzen-Faktor ergibt sich also? Müssen wirklich zusätzliche Steuermittel aufgewendet werden, nur damit sich die Leute, die eh im Zug sitzen, besser fühlen bzw. weil ein Bürokrat glaubt, sie würden sich besser fühlen und es würde zu einem Anstieg des volkswirtschaftlichen Nutzens kommen, der die Kosten übersteigt?
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Beitrag von Tequila »

Ah, verstehe. Wirf ALLES dem Wettbewerb zum Fraß vor und es werden im Nahverkehrsmarkt Milch und Honig fließen. Danke für die Aufklärung.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
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05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
Taschenschieber

Beitrag von Taschenschieber »

Es gibt da was, das nennt sich "Verhältnismäßigkeit". Auch wenn du da wahrscheinlich nichts von gehört hast, sondern ähnlich fundamentalistisch argumentierst wie sonne und jeden staatlichen Eingriff per se verdammst.
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Beitrag von Bat »

Verhältnismäßig? :blink:

O.k., ich finde die finanzielle und rechtliche Organisation des Regionalverkehrs in Deutschland verhältnismäßig beschissen. :rolleyes:

Und wenn Du "sonne" und "Tequila" für fundamentalistisch hältst, dann solltest Du dieses Vorurteil mal an Sahra Wagenknecht überprüfen ... . <_<
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Beitrag von Taschenschieber »

Bat @ 9 Jun 2010, 15:00 hat geschrieben: Und wenn Du "sonne" und "Tequila" für fundamentalistisch hältst, dann solltest Du dieses Vorurteil mal an Sahra Wagenknecht überprüfen ... . <_<
Wo hab ich was von Tequila geschrieben? Ich bezog mich auf den Beitrag von autolos - bei Tequila habe ich nicht den Eindruck, er verdamme jeden staatlichen Eingriff :P
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Beitrag von Bat »

Dann zitiere doch ordentlich, Mensch ... . :rolleyes:
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Beitrag von Taschenschieber »

Bat @ 9 Jun 2010, 15:08 hat geschrieben: Dann zitiere doch ordentlich, Mensch ... . :rolleyes:
Machst du ja selber auch nicht ;)

Mein Beitrag und der von Tequila haben sich da irgendwie zeitlich überschnitten.
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Beitrag von Bat »

Asche auf mein Haupt ... . :unsure:
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Beitrag von Boris Merath »

Ich habe etwas Probleme zu erkennen, wo zum Beispiel die bayerische Oberlandbahn im Wettbewerb steht. Klar, die Ausschreibung selber erfolgt im Wettbewerb, aber sobald der Zuschlag erteilt wurde, hat die Gewinnerbahn auf dieser Strecke ein Monopol - bis zur nächsten Ausschreibung. Wo bitte ist zwischen zwei Ausschreibungen der Wettbewerb, nur weils eine private Firma macht?

Zu den Armlehnen: Muss man denn alles unter dem Nutzen-Kosten-Verhältnis sehen? Wir sind Menschen, keine Mascinen, da ist mal ein bisschen Komfort schon angebracht, zumal eine Armlehne nun wirklich nicht das teuerste Bauteil des Zuges sein dürfte.

Wohin soll das denn führen - beurteilen wir künftig auch das Anlegen von Parks nach NKF-Untersuchungen?
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Beitrag von Bogestra »

Im Grunde hat ja jeder Auftragnehmer ein Monopol, und zwar über genau diesen Auftrag. Wenn das Land Nordrhein-Westfalen den Bau einer neuen Schule ausschreibt, dann hat das Bauunternehmen, das gewonnen hat, das Monopol. Da bauen nicht zwei erstmal auf eigene Rechnung eine Schule und das Land entscheidet dann, welche davon auf eigene Kosten wieder abgerissen werden muß und welche genommen wird.

Der Wettbewerb findet statt während der Ausschreibungen. Zugleistungen im SPNV sind ein öffentlicher Auftrag wie jeder andere auch.
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Beitrag von Bayernlover »

Boris Merath @ 9 Jun 2010, 16:41 hat geschrieben: Ich habe etwas Probleme zu erkennen, wo zum Beispiel die bayerische Oberlandbahn im Wettbewerb steht. Klar, die Ausschreibung selber erfolgt im Wettbewerb, aber sobald der Zuschlag erteilt wurde, hat die Gewinnerbahn auf dieser Strecke ein Monopol
Wenn sie Mist baut (Wartung, Sauberkeit etc.) wird sie das nächste Mal nicht genommen. Dass ein Ausschreibungsvertrag kein Einkauf bei Tengelmann ist, sollte klar sein. Man kann nun nicht probeweise mehrere EVU eine Strecke betreiben lassen, dafür ist der Aufwand zu groß.
Zu den Armlehnen: Muss man denn alles unter dem Nutzen-Kosten-Verhältnis sehen?

Frag das bitte die entsprechenden Abteilungen in den Firmen, aber ich gehe davon aus, dass man nicht allein aus gutem Willen etwas in die Züge baut.
Wohin soll das denn führen - beurteilen wir künftig auch das Anlegen von Parks nach NKF-Untersuchungen?

Dazu sollte man sich einfach mal fragen, welchen Sinn eine Eisenbahnlinie und welchen Sinn ein Park hat.
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Beitrag von Boris Merath »

Bogestra @ 9 Jun 2010, 18:26 hat geschrieben: Im Grunde hat ja jeder Auftragnehmer ein Monopol, und zwar über genau diesen Auftrag.
Die Argumentation war aber dass es besser ist dass das EVU über die Details der Durchführung entscheidet, weil das EVU im Wettbewerb steht, und damit selbstständig aus Wettbewerbsgründen auch während der Vertragslaufzeit freiwillige Anpassungen durchführen wird. Diese Argumentation funktioniert aber nur, wenn auch zwischen zwei Ausschreibungen Wettbewerb besteht.
Bayernlover @ 9 Jun 2010, 18:40 hat geschrieben:Wenn sie Mist baut (Wartung, Sauberkeit etc.) wird sie das nächste Mal nicht genommen. Dass ein Ausschreibungsvertrag kein Einkauf bei Tengelmann ist, sollte klar sein. Man kann nun nicht probeweise mehrere EVU eine Strecke betreiben lassen, dafür ist der Aufwand zu groß.
Ich habe mich hier auf folgende Aussage bezogen:
autolos @ 9 Jun 2010, 11:48 hat geschrieben:Und wenn man feststellt, daß von allen Metallen Platin die geringsten Allergien bei den Kunden auslöst, ist auch die massenhafte Verwendung von Platin nötig. Es muß doch auch ein wenig wirtschaftliches Denken Einzug halten, was ich erreiche, wenn möglichst große Teile der Wertschöpfung im Wettbewerb sind. Weitreichende Vorgaben des Auftraggebers führen aber dazu, daß nur noch wenige Teile der Wertschöpfung dem Wettbewerb unterliegen, was logischerweise zu höheren Kosten führt.
Und hier wüsste ich gerne, wo die Länge der Züge, der Komfort der Sitze oder das Vorhandensein einer Armlehne während der Laufzeit des Vertrages im Wettbewerb steht?
Bayernlover @ 9 Jun 2010, 18:40 hat geschrieben:Dazu sollte man sich einfach mal fragen, welchen Sinn eine Eisenbahnlinie und welchen Sinn ein Park hat.
Ja?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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