@ 3247
Auch eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen, die wahrscheinlich lediglich eine Auswertung von statistischen Zahlen sein wird, kann mein subjektives Sicherheitsempfinden nicht beeinflussen. Boris hat ja schon zu den unterschiedlichen Straßentypen etwas geschrieben. In einer 30er Zone stören mich die Radfahr auf der Fahrbahn auch nicht.
Als Autofahrer fühle ich mich auf manchen Straßen (vierspurige Hauptstraßen) von Radfahrern behindert, wenn ich diese nicht überholen kann und als Radfahrer fühle ich mich als Hindernis für die Autofahrer, die mich nicht überholen können.
Da ich aber die Autofahrer kenne und weiß, welche Reaktionen bei Ungeduldigen möglich sind,
will ich nicht auf solchen Straßen auf der Fahrbahn fahren müssen!
Noch üblere Zeitgenossen sind solche Radler, die meinen, sich mit Autofahrern im Stadtverkehr ein Rennen liefern zu müssen.
Das ein geradaus fahrender Radfahrer Vorrang vor abbiegendem Kraftfahrzeugverkehr hat, steht in der StVO und das habe ich auch nicht in Abrede gestellt. Ich kritisiere hier die Ampelschaltungen, die es ermöglichen, dass es überhaut zu solchen Situationen kommen kann.
Kein Autofahrer käme auf die Idee, präventiv (also ohne Anzeichen für eine drohende Rotlicht- oder Vorfahrtsverletzung) bei Grün langsamer zu werden oder auf einer Vorfahrtsstraße abzubremsen. Auf der Fahrbahn ist das auch nicht nötig – auch für Radfahrer nicht.
Bei Grün werde ich auch nicht langsamer, schließlich gibt es ja auch noch die Gelbphase. Aber auf Vorfahrtsstraßen
ohne Lichtzeichenanlage bin ich schon vorsichtiger, denn es könnte ja sein, dass jemand meine Vorfahrt missachtet. Und wenn ich dort mit dem Fahrrad auf dem Radweg unterwegs bin, vergewissere ich mich
immer, ob der möglicherweise abbiegende Autofahrer mich auch wahrgenommen hat.
@ TramPolin
Natürlich beschreibe ich den Ist-Zustand. Und daran wird sich leider kaum etwas ändern. Und, siehe oben, es geht mir in erste Linie um die Hauptstraßen.
Was das Kuriergeschäft – auch der Fahrradkuriere – angeht, ich kenne es bestens. Dort heißt es nicht, es muss in zehn Minuten da sein, sondern direkt und a.s.a.p (as soon as possible). Also kein Grund, gegen jegliche Regeln der StVO zu verstoßen. Die meisten Kunden der Fahrradkuriere stammen aus der Werbebranche.
Das es bei einem Umbau bzw. anderer Ampelschaltungen zu mehr Staus kommt, kann ich nicht bestätigen. An dieser Kreuzung in Oberhausen (Rheinland) hat jede Fahrtbeziehung seine eigene exklusive Grünphase, wobei der Linksabbiegerverkehr der gegenüberliegenden Stelle jeweils gleichzeitig Grün hat, da sich die Fahrspuren nicht kreuzen.
Google-Karte
Zwar ist der Rückstau länger, als bei einer „normal“ geschalteten Ampel, er wird aber bei den nächsten Grünphase meist komplett aufgelöst (dies ist nur ein Beispiel, ich kenne noch viele andere Kreuzungen mit ähnlicher oder gleicher Schaltung)
Das ändert allerdings nicht daran, dass Radfahrer „Umwege“ fahren müssen. Ich glaube aber kaum, dass es hier Sinn machen würde, links abbiegende Radfahrer auf die Fahrbahn zu lassen. Dazu ist das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle zu hoch (normalerweise höher als auf dem Luftbild ersichtlich). Selbst wenn diese Radfahrer dann
sichtbar vor den Autos fahren, sie werden nicht schnell genug sein, um die notwendige Anzahl an Fahrzeugen innerhalb der Grünphase „rüber“ zu lassen.
@ mgka
Und fast 13(!) Jahre nach Änderung der StVO hat sich an diesem -klar rechtswidrigen- Verhalten praktisch aller Straßenverkehrsbehörden in Deutschland bis heute nichts geändert
Ich glaube, Du hast da etwas völlig missverstanden. Der § 2 Absatz 4 StVO lautet:
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
Da steht nichts, aber auch absolut nichts davon, dass die Zeichen 237, 240 und 241 nicht mehr verwendet werden dürfen und damit die Radwegbenutzungspflicht nicht mehr angeordnet werden kann. Das
Gegenteil ist der Fall. Der Gesetzbeber hat es bewusst den örtlichen Straßenbaubehörden überlassen, wo die genannten Zeichen aufgestellt werden.
Das diesem Mißverständnis auch einige Alt-68er im Richteramt unterliegen, unterstreicht nicht die Richtigkeit Deiner Forderung, alle Zeichen 237, 240 und 241 seien zu entfernen, wie ich es zumindest aus Deinen Beiträgen heraus zu lesen glaube.
Noch ein Schmankerl oben drauf. Durch die steigende Zahl der Radfahrer in unserem Land ist auch die Zahl der Unfälle mit Radfarern gestiegen. Knapp 14% aller im Straßenverkehr Verletzten kamen bei Unfällen mit Fahrrädern zu Schaden. Das ist schon schlimm genug.
Aber das 42% der schweren Radunfälle von den Radlern selbst verursacht wurden ist schon wert, hinterfragt zu werden. „Nur“ jeder 22. Unfall von PKW-Fahrern ist auf Alkohol zurückzuführen, aber fast jeder 8. Fahrradunfall auf Alkohol oder
anderen Rauschmitteln. Von anderen davon unabhängigen Verstößen gegen die StVO ganz zu schweigen.
Quelle:
http://www.ace-online.de/fileadmin/user_up...elle_Studie.pdf
(Ich weiß, ist natürlich der pöse Automobilclub und nicht der ADFC. Der weiß es sicher auch, wird aber den Mantel der Barmherzigkeit darüber ausbreiten
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.