Fährbootfähigkeit

Rund um die Technik der Bahn
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Stückgut-Schnellverkehr
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Beitrag von Stückgut-Schnellverkehr »

Auf Wagen findet man immer die Bezeichnung Fährbootfähigkeit ( mit zB 1°30' ).
Was sagt diese Gradzahl eigentlich aus?

Die Maximale Überhöhung in einer Kurve darf maximal 8° betragen, also kann es schon mal nicht die maximale Schräglage des Wagen / des Schiffes sein.
Ist es vielleicht eine Angabe über die Steigung, die der Wagen auf eine definierte Länge erlaubt? -> Also wie steil eine Rampe von Boot auf den Kai steigen darf.


Gruss
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Südostbayer
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Beitrag von Südostbayer »

Stückgut-Schnellverkehr @ 22 Mar 2006, 11:49 hat geschrieben: Ist es vielleicht eine Angabe über die Steigung, die der Wagen auf eine definierte Länge erlaubt? -> Also wie steil eine Rampe von Boot auf den Kai steigen darf.
Ja, das ist die maximale Steigung der Fährbootrampe.
Stückgut-Schnellverkehr
Tripel-Ass
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Beitrag von Stückgut-Schnellverkehr »

Danke

€dit

Diese Angabe ist doch für einen Ablaufberg auch interessant bzw verwendbar oder?
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Südostbayer
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Beitrag von Südostbayer »

Stückgut-Schnellverkehr @ 22 Mar 2006, 15:38 hat geschrieben: Diese Angabe ist doch für einen Ablaufberg auch interessant bzw verwendbar oder?
Naja, Ablaufberge erreichen nicht einmal annähernd diese Werte. Der Maximalwert liegt dort irgendwo im 60er-Promillebereich, für Fährbootrampen scheinen mindestens 3° 30' möglich zu sein (Anschrift auf Res/Rens-Wagen).
Systemfehler
Kaiser
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Beitrag von Systemfehler »

Sorry, wenn ich das alte Thema hervorkrame, aber ich hatte zum Fährverkehr was gesucht, bin darüber gestolpert und wurde stutzig. Ich hatte das anders in Erinnerung, und hab dann nachgeschaut.
Deswegen wollte ich die falsche Info mal richtig stellen:

Die Grad-Angaben auf dem Wagen (stehen immer am Langträger links) beziehen sich nicht auf eine Neigung (die ja bei der Bahn in der Regel eher in Promille oder im Verhältnis angegeben wird (2,5 Promille = 1:400)) irgendeiner Rampe oder eines Ablaufberges, sondern auf den größtzulässigen Knickwinkel beim Befahren der Fährbootrampe.
Die Rampe darf -übertrieben gesagt- sogar 10 Prozent Gefälle oder Steigung haben, solange der Knick zwischen Rampe und Kai sowie Rampe und Boot nicht größer als X Grad und Y Minuten ist.

Die Beschränkung hat demnach mit der Neigung (und eventuellem Bremsvermögen des Wagens) nichts zu tun, sondern ist durch das Spiel Rahmen/Drehgestell am Drehzapfen bedingt.

Bei Ablaufbergen ist die Neigung ebenso nicht relevant, sondern hier spricht man von der Ausrundung (also quasi der "Radius", wenn man den Berg von der Seite betrachtet). Das Gefälle eines Ablaufbergs kann auch 10 Prozent sein, solange der Ausrundungshalbmesser nicht kleiner ist als soundsoviel Meter.
Auch hier ist wieder das Spiel Rahmen/Drehgestell der limitierende Faktor.

Grüße
Systemfehler
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