Electrification @ 1 Feb 2011, 20:31 hat geschrieben: Schnellbremsung ist schon mal gut, denn in den Medien heißt es meist Vollbremsung und das ist eine Bremsung von 1,5 bar auf 3,5 bar, während bei einer Schnellbremsung der HL-Druck auf 0 bar sinkt
Ach kommt schon, das wird doch langsam langweilig...
Der HL-Druck ist primär unwesentlich, relevant ist, dass bei Schnell-, Not- oder Zwangsbremsung die HL über einen großen Querschnitt entlüftet wird, was wiederum bedeutet, dass die maximale Bremskraft innerhalb kürzester Zeit erreicht wird. Wer schon einmal an einem richtigen Führerbremsventil (ich meine damit vor allem nicht GD /HD-Anlagen oder ihre (teil-) elektronischen Pendants, sondern einen guten alten D2-Selbstregler oder einen Drehschieber) gezogen hat, der weiß, dass es GERAUME Zeit dauert, bis die Druckabsenkung der Vollbremsung durchgeführt ist. Die maximal erreichbare Bremskraft ist bei Voll- und Schnellbremsung gleich. Man kann den HL-Druck beliebig unter die 3,5bar weiter absenken, die Bremskraft wird dadurch nicht größer.
Nicht gerade unwesentlich ist vor allem bei längeren Güterzügen die Durchschlaggeschwindigkeit, also die Geschwindigkeit mit der sich eine Druckabsenkung der HL vom führenden Fahrzeug ausgehend im Zug fortbewegt. Wenn man mit recht guter Näherung annimmt, dass die Absenkung sich mit Schallgeschwindigkeit fortpflanzt, kann man sich vorstellen, wie lange es dauert bis bei einem 700m-Güterzug der letzte Wagen mit maximaler Bremskraft bremst. Nicht ohne Grund müssen bei langen Güterzügen die ersten 5 Wagen und das Tfz in Bremsstellung G umgestellt werden. Auch hier ist natürlich der Querschnitt über den die HL entlüftet wird, entscheidend. Güterzüge haben, im Gegensatz zu den meisten Reisezügen, keine Schnellbremsbeschleuniger im Wagenzug.
Entscheidend dagegen kann sein, dass bei einer Schnellbremsung eine ggf. vorhandene Mg-Bremse wirksam wird. Dass auch bei rein luftgebremsten Zügen mit herkömmlichen Tfz wie z.B. der BR 111 bei Schnellbremsung noch das Hilfsschütz Notbremse anzieht und die E-Bremse auf 60KN begrenzt und die niedrige Abbremsung wirksam wird, was u. U. ENTSCHEIDENDE Meter bringen kann nehmen wir der Vollständigkeit halber zur Kenntnis, lassen es aber mal außen vor, da für den vorliegenden Fall irrelevant.
Dem Rest deines Beitrags stimme ich vollkommen zu.
Von einem Journalisten kann man nicht erwarten, dass er den Unterschied zwischen Voll- und Schnellbremsung kennt, was auch nicht wesentlich ist, da ihn 99% der Leser auch nicht kennen. Was mich dagegen mehr stört sind Schlagzeilen wie "Zugführer betätigte die Notbremse". Darunter verstehe ich nun wirklich etwas vollkommen anderes!