über Bahnübergänge.
Mir fällt auf wie einfach bei Autobahn- und Straßenneubauten Nebenstraßen und Feldwege unterbrochen werden, längst nicht für jeden eine umwegfreie Brücke gebaut wird.
"Wegerechte" also nur begrenzte geringe Berücksichtigung finden. Auflassung von wegstücken die Bahnstrecken queren scheint rechtlich deutlich schwieriger zu sein.
Nicht nur aus Kostengründen beteiligter Gemeinden, Brückenbau im Rahmen einer Autobahn kosten der Gemeinde nichts, Bahnunterführugen sehen aber Kostenbeteiligung vor.
Streckenmodernisierung, Auflassung von Wegstücken
Baulastträger von Strassen und Bahnanlagen werden vom Gesetz gleich behandelt. Man sollte jedoch nicht den Fehler machen, den nachträglichen Bau einer EÜ mit dem Neubau einer Autobahn zu vergleichen.Mühldorfer @ 5 Feb 2011, 15:33 hat geschrieben: über Bahnübergänge.
Mir fällt auf wie einfach bei Autobahn- und Straßenneubauten Nebenstraßen und Feldwege unterbrochen werden, längst nicht für jeden eine umwegfreie Brücke gebaut wird.
"Wegerechte" also nur begrenzte geringe Berücksichtigung finden. Auflassung von wegstücken die Bahnstrecken queren scheint rechtlich deutlich schwieriger zu sein.
Nicht nur aus Kostengründen beteiligter Gemeinden, Brückenbau im Rahmen einer Autobahn kosten der Gemeinde nichts, Bahnunterführugen sehen aber Kostenbeteiligung vor.
Der Neubau von Verkehrswegen geht immer mit einer Neuordnung des Wege-Netzes entlang der Neubaustrecke. Das gilt auch für alles Verkehrsträger.