Die Einzelfahrkarte
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- Kaiser
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Wie ich von anderen Städten weiß, gibt es da für Einzelfahrscheine keine Nutzungsbegrenzung innerhalb eines Verbundes bzw. Zone, sondern deren Nutzung ist nur zeitlich begrenzt. D.h. ich kann z.B. mit einer Einzelfahrkarte binnen 2h so oft, kreuz- und quer- sowie zurückfahren.
München erlaubt ausdrücklich keine Rückfahrten.
Wenn man 3 Stationen mit der U-Bahn fahren will und wieder zurück - zählt das als keine Kurzstrecke - man benötigt 2 Scheine a' 2,50 €, ergibt 5 EURO oder knapp 10 Mark (!), für z.B. einen kurzen "Ausflug".
Nun zurück zu meiner Frage, was sind eigentlich Rundfahrten?
Muss ich immer die kürzeste oder schnellste Verbindung von A nach B wählen?
Wenn ich von München Nord nach Allach will, darf ich z.B. über den Ostbahnhof fahren oder muss ich die U-Bahn über Münchner Freiheit und Moosach oder Feldmoching nehmen?
Ich fand keine Hinweise auf www.mvg.de
Danke!
München erlaubt ausdrücklich keine Rückfahrten.
Wenn man 3 Stationen mit der U-Bahn fahren will und wieder zurück - zählt das als keine Kurzstrecke - man benötigt 2 Scheine a' 2,50 €, ergibt 5 EURO oder knapp 10 Mark (!), für z.B. einen kurzen "Ausflug".
Nun zurück zu meiner Frage, was sind eigentlich Rundfahrten?
Muss ich immer die kürzeste oder schnellste Verbindung von A nach B wählen?
Wenn ich von München Nord nach Allach will, darf ich z.B. über den Ostbahnhof fahren oder muss ich die U-Bahn über Münchner Freiheit und Moosach oder Feldmoching nehmen?
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U5 = letzter U-Bahn-Neu- und Ausbau in München!
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Ich glaube aber dass Stachus - Odeonsplatz mit S bis Ostbahnhof und dann mit U wieder zurück auch verboten ist - der direkte Weg ist da wohl der einzig legale. Wobei ich nicht weiß, wie es mit S bis Marienplatz und dann U ausschaut.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Also mit S-Bahn Marienplatz --> Ostbahnhof, dann zurück mit U-Bahn Ostbahnhof --> Stachus, wäre das eine 100% Rundfahrt? Brauche ich da wirklich nur einen Fahrschein? Oder sollte man vom Marienplatz zum Stachus den kürzesten Weg, sprich den direkten, nehmen? Steht aber so nirgends in den AGB 

U5 = letzter U-Bahn-Neu- und Ausbau in München!
Am falschen Ort gesucht.Autoverbot @ 26 Feb 2011, 13:16 hat geschrieben:Ich fand keine Hinweise auf www.mvg.de

Kann ich mit einer Einzelfahrkarte umsteigen, die Fahrt unterbrechen oder zurückfahren?
Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind erlaubt, Rück- und Rundfahrten nicht:
Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den Ausgangspunkt auf der selben Strecke, die bei der Hinfahrt benutzt wurde
Rundfahrten sind Fahrten, die auf einem anderen Weg zum Ausgangspunkt oder zu einem nahe gelegenen Punkt oder zu einem Fahrziel, das mit der Hinfahrt bereits hätte erreicht werden können, führen.
Beachten Sie die Höchstfahrzeiten:
Kurzstrecke 1 Stunde; 1 Zone 3 Stunden; ab 2 Zonen 4 Stunden.
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HBF - Ostbahnhof (mit S-Bahn), dann Ostbahnhof - Odeonsplatz (mit U-Bahn) müsste mit einem gehen.
Denn HBF und Odeonsplatz sind nicht gerade nahegelegen und der Odeonsplatz hätte nicht schon mit der hinfahrt mit der S-Bahn erreicht werden können, aber mit der U-Bahn schon
Denn HBF und Odeonsplatz sind nicht gerade nahegelegen und der Odeonsplatz hätte nicht schon mit der hinfahrt mit der S-Bahn erreicht werden können, aber mit der U-Bahn schon

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Da brauchst Du eben zwei Fahrscheine, weil Rundfahrt.Autoverbot @ 26 Feb 2011, 13:43 hat geschrieben: Also mit S-Bahn Marienplatz --> Ostbahnhof, dann zurück mit U-Bahn Ostbahnhof --> Stachus, wäre das eine 100% Rundfahrt? Brauche ich da wirklich nur einen Fahrschein? Oder sollte man vom Marienplatz zum Stachus den kürzesten Weg, sprich den direkten, nehmen?
Nein, müsste eigentlich nicht. Warum sollte man diese Tour machen wenn man nichts am Ostbahnhof will?HBF - Ostbahnhof (mit S-Bahn), dann Ostbahnhof - Odeonsplatz (mit U-Bahn) müsste mit einem gehen.
Über den Sinn und Unsinn dieser Regelung lasse ich mich lieber nicht aus.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Das ist aber eine sehr schwammige Formulierung. Wer legt denn fest was ein nahe gelegener Punkt ist?Rundfahrten sind Fahrten, die auf einem anderen Weg zum Ausgangspunkt oder zu einem nahe gelegenen Punkt oder zu einem Fahrziel, das mit der Hinfahrt bereits hätte erreicht werden können, führen.
Man kann aber am Ostbahnhof etwas wollen, Fahrtunterbrechungen sind ja ausdrücklich erlaubt.Nein, müsste eigentlich nicht. Warum sollte man diese Tour machen wenn man nichts am Ostbahnhof will?HBF - Ostbahnhof (mit S-Bahn), dann Ostbahnhof - Odeonsplatz (mit U-Bahn) müsste mit einem gehen.
Auch hier würde ich sagen, dass geht mit einem Fahrschein. Es sei denn der Odeonsplatz ist in der Nähe vom Marienplatz, womit wir wieder bei der schwammigen Formulierung wären.
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Weil es oftmals mehrere Wege gibt und es ja auch sein kann, dass man ein Stück abseits der direkten Route etwas zu erledigen hat.Autoverbot @ 26 Feb 2011, 14:16 hat geschrieben: Für steuerl. Absetzen der Fahrtkosten zur Arbeitsstelle zählt der kürzeste bzw. schnellste Weg als Basis für die Berechnung - warum kann das der MVV nicht klar formulieren?
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Das stimmt so definitiv nicht.Autoverbot @ 26 Feb 2011, 13:16 hat geschrieben:Wie ich von anderen Städten weiß, gibt es da für Einzelfahrscheine keine Nutzungsbegrenzung innerhalb eines Verbundes bzw. Zone, sondern deren Nutzung ist nur zeitlich begrenzt. D.h. ich kann z.B. mit einer Einzelfahrkarte binnen 2h so oft, kreuz- und quer- sowie zurückfahren.
Auszüge aus den Beförderungsbedingungen:
VRR @ , hat geschrieben:Umsteigen
Mit dem EinzelTicket kann man zwischen allen VRR-Nahverkehrsmitteln (Straßenbahnen, Busse, U-Bahnen, Schwebebahn, S-Bahn, RE, RB) umsteigen.
Ausnahme: Mit dem Kurzstrecken-Ticket ist ein Umstieg zwischen Zügen und Straßenbahnen, Bussen oder U-Bahnen nicht möglich.
Außerdem sind Rund- oder Rückfahrten beim EinzelTicket nicht erlaubt.
Dies nur als Beispiel, ich mache mir aber jetzt nicht die Mühe und suche noch weitere heraus.VRS @ , hat geschrieben:Ticket-Typ: Das EinzelTicket gilt für eine einzelne Fahrt und das 4erTicket für vier Fahrten in der gewählten Preisstufe. 4erTickets können von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden. Bei der Nutzung von EinzelTickets oder 4erTickets kann die Fahrt unterbrochen und - wenn nötig - das Verkehrsmittel gewechselt werden. Umwege, Rund- oder Rückfahrten sind nicht erlaubt.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Nein, weil das vor Gericht niemals bestand hätte... wer im Zweifelsfall nicht klagt, ist selbst schuld.Autoverbot @ 26 Feb 2011, 14:16 hat geschrieben: Für steuerl. Absetzen der Fahrtkosten zur Arbeitsstelle zählt der kürzeste bzw. schnellste Weg als Basis für die Berechnung - warum kann das der MVV nicht klar formulieren?
Will man mit dem Status quo vermeintliche Schwarzfahrer gewinnen?
Die Legaldefinition von "nahe gelegen" ist stark abhängig vom Kontext, eine genauere Aussage seitens des Gesetzgebers ist aus Gründen der Praxistauglichkeit nicht möglich und auch nicht sinnvoll, hier ist eine Einzelfallabwägung nötig.
Vom Scheidplatz zum Hauptbahnhof über OEZ wäre wohl keine unerlaubte Rundfahrt/Rückfahrt, auch wenn man mit der U2 im Regelfall schneller wäre, solche Späßchen wie Scheidplatz -> Scheidplatz Süd mit U3 via Sendlinger Tor und dann Tram 27 sicherlich schon.
Gibt allerdings wesentlich bedenklichere Handlungsweisen bei der MVG, vor allen Dingen aber beim MVV, als eine grenzwertige Rundfahrt/Rückfahrt (Klassiker ist natürlich der Fall wo die Berechtigung zu einer verbilligten Fahrkarte im Verständnis des Betreibers nicht vorliegt, eine rechtlich anerkannte Alternative jedoch schon oder der Anspruch offensichtlich ist).
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Geht definitiv zumindest in München net mit einer Einzelfahrkarte. Das wäre eine Rundfahrt, was net erlaubt ist.Autoverbot @ 26 Feb 2011, 13:51 hat geschrieben: HBF - Ostbahnhof (mit S-Bahn), dann Ostbahnhof - Odeonsplatz (mit U-Bahn) müsste mit einem gehen.
Denn HBF und Odeonsplatz sind nicht gerade nahegelegen und der Odeonsplatz hätte nicht schon mit der hinfahrt mit der S-Bahn erreicht werden können, aber mit der U-Bahn schon![]()
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Der Grund ist allerdings nicht die Nähe von Odeonsplatz zu Marienplatz, sondern weil U4/5 über Stachus fahren.Lazarus @ 26 Feb 2011, 14:55 hat geschrieben: Geht definitiv zumindest in München net mit einer Einzelfahrkarte. Das wäre eine Rundfahrt, was net erlaubt ist.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Und wo steht, dass ich keine Umwege benutzen darf?Lazarus @ 26 Feb 2011, 15:01 hat geschrieben: Falsch
Das wäre kein direkter Weg zum Fahrziel.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
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Steht in den Beförderungsbedingungen, Stichwort Rundfahrt. Der Ostbahnhof wäre einfach zu weit von der eigentlichen direkten Fahrstrecke weg.DumbShitAward @ 26 Feb 2011, 15:04 hat geschrieben:Und wo steht, dass ich keine Umwege benutzen darf?Lazarus @ 26 Feb 2011, 15:01 hat geschrieben: Falsch
Das wäre kein direkter Weg zum Fahrziel.
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In den Beförderungsbestimmungen steht nichts davon, dass der direkte Weg genommen werden muss. (Was wäre außerdem der direkte Weg (Entfernung, Fahrzeit...)?). Nur Rück- oder Rundfahrten sind verboten.Lazarus @ 26 Feb 2011, 15:08 hat geschrieben:Steht in den Beförderungsbedingungen, Stichwort Rundfahrt. Der Ostbahnhof wäre einfach zu weit von der eigentlichen direkten Fahrstrecke weg.DumbShitAward @ 26 Feb 2011, 15:04 hat geschrieben:Und wo steht, dass ich keine Umwege benutzen darf?Lazarus @ 26 Feb 2011, 15:01 hat geschrieben: Falsch
Das wäre kein direkter Weg zum Fahrziel.
(Hervorhebung in halbfetter Schrift von mir.)Einzelfahrkarten berechtigen zur Fahrt über die der Preisstufe der Fahrkarte entsprechende Anzahl von Zonen in Richtung auf das Fahrtziel mit beliebiger Unterbrechungs- und Umsteigemöglichkeit. Beim Unterbrechen oder Umsteigen kann die Fahrt auch von einer dem Ziel näher gelegenen Haltestelle aus fortgesetzt werden. Rück- oder Rundfahrten sind nicht gestattet.
http://www.mvv-muenchen.de/web4archiv/obje...lesezeichen.pdf
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Eigentlich wollte ich auch noch diesen Punkte ansprechen.Autoverbot @ 26 Feb 2011, 13:16 hat geschrieben: Wenn man 3 Stationen mit der U-Bahn fahren will und wieder zurück - zählt das als keine Kurzstrecke - man benötigt 2 Scheine a' 2,50 €, ergibt 5 EURO oder knapp 10 Mark (!), für z.B. einen kurzen "Ausflug".
10 Mark für 3km (entspr. 3 Stat. U-Bahn) hin und zurück ist schon ziemlich happig.
Vor Jahr(zehnt)en konnte mit 10 Mark mit dem Taxi von der Innenstadt bis nach Harlaching fahren

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Und wenn man 5€ schreibt, ist es trotzdem viel. Wenn man die Kilometerkosten eines Autos mit ca. 50 Cent ansetzt, kann man ganze 10km fahren. Fürs Einkaufen reicht dann meistens weniger. Dann ist der ÖPNV teurer als das Auto, was NICHT Sinn der Sache sein kann.Autoverbot @ 26 Feb 2011, 15:17 hat geschrieben: Eigentlich wollte ich auch noch diesen Punkte ansprechen.
10 Mark für 3km (entspr. 3 Stat. U-Bahn) hin und zurück ist schon ziemlich happig.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Ihr mit Eurem Mark-Gerechne immer. nach 10 Jahren ist das sowas von unaussagekräftig. Auch ohne Euro gibt's Inflation.
Und mal zum Vergleich: Salzburg hat ein zehntel der Einwohner Münchens, ne Kurzstrecke ist da nur eine Bahn- oder zwei Busstationen, es gibt keine Tram, keine U-Bahn und keine ernstzunehmende S-Bahn, keine Nachtlinien und eine Fahrt kostet hier 2.10 Euro
Und mal zum Vergleich: Salzburg hat ein zehntel der Einwohner Münchens, ne Kurzstrecke ist da nur eine Bahn- oder zwei Busstationen, es gibt keine Tram, keine U-Bahn und keine ernstzunehmende S-Bahn, keine Nachtlinien und eine Fahrt kostet hier 2.10 Euro
Mit "Rundfahrt" versucht man i.w., Rückfahrten zum Ausgangspunkt über eine andere Strecke als die Hinfahrt auszuschliessen. Natürlich ist auch eine gewisse Auslegung möglich.
Bei "HBF - Ostbahnhof (mit S-Bahn), dann Ostbahnhof - Odeonsplatz (mit U-Bahn)", wird jeder diese U-Bahnfahrt als Teil einer Rückfahrt zum Hbf werten.
Bei "HBF - Ostbahnhof (mit S-Bahn), dann Ostbahnhof - Odeonsplatz (mit U-Bahn)", wird jeder diese U-Bahnfahrt als Teil einer Rückfahrt zum Hbf werten.
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Ich fahr ja eigentlich nur Rad zum Einkaufen. Letztens aber mal mit der Tram. Dann kamen uniformierte Kontrolleure rein. Zwei Kontrolleure pro Fahrgast. Genügend Zeit, sich aus dem Staub zu machen :lolBayernlover @ 26 Feb 2011, 15:32 hat geschrieben:Und wenn man 5€ schreibt, ist es trotzdem viel. Wenn man die Kilometerkosten eines Autos mit ca. 50 Cent ansetzt, kann man ganze 10km fahren. Fürs Einkaufen reicht dann meistens weniger. Dann ist der ÖPNV teurer als das Auto, was NICHT Sinn der Sache sein kann.Autoverbot @ 26 Feb 2011, 15:17 hat geschrieben: Eigentlich wollte ich auch noch diesen Punkte ansprechen.
10 Mark für 3km (entspr. 3 Stat. U-Bahn) hin und zurück ist schon ziemlich happig.
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Die Leute scheinen aber trotzdem bereit zu sein, die hohen Preise zu zahlen. Sonst wären die U-Bahn oder die Tram nicht so voll.Autoverbot @ 26 Feb 2011, 15:17 hat geschrieben: Eigentlich wollte ich auch noch diesen Punkte ansprechen.
10 Mark für 3km (entspr. 3 Stat. U-Bahn) hin und zurück ist schon ziemlich happig.
Vor Jahr(zehnt)en konnte mit 10 Mark mit dem Taxi von der Innenstadt bis nach Harlaching fahren![]()
Wären die Fahrkarten günstiger, würde der ÖPNV völlig aus den Nähten platzen. Und gleichzeitig müsste das Angebot ausgedünnt werden, sofern die Einnahmen geringer sind. Das kann auch nicht Sinn der Sache sein.
"Die" gerechte Preiskalkulation gibts nicht. Und im Zeitkartenbereich ist München sehr günstig für das gebotene Angebot. Und Preissprünge gibts nicht nur in einem Zonensystem wie München, sondern auch in nem zeitbasierten Tarif.
Z.B. wennst ne 10min-Karte und ne 60min-Karte anbietest. Wenns dann 11min dauert, mei, Pech gehabt. Und, man muss statt mit definierten Fahrwegmöglichkeiten Staus im Oberflächenverkehr als Risiko mit einrechnen.
Z.B. wennst ne 10min-Karte und ne 60min-Karte anbietest. Wenns dann 11min dauert, mei, Pech gehabt. Und, man muss statt mit definierten Fahrwegmöglichkeiten Staus im Oberflächenverkehr als Risiko mit einrechnen.
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Die Beförderungsbedingungen geben das aber nicht her, der Kontrolleur kann viel schnabeln wenn der Tag lang ist. Alleine die glaubhafte Androhung einer Klage dürfte das Thema erledigen. War bei mir, als ich mal ohne Verlängerungsabschnitt (wohl aber mit Studentenausweis, der im selben Paket wie der Abschnitt kommt), im Verständnis des MVVs also mit abgelaufener Zeitkarte aber gültiger Wertmarke unterwegs war, nicht anders.Lazarus @ 26 Feb 2011, 15:16 hat geschrieben: Einen Fahrweg Hbf-Ostbahnhof-Odeonsplatz wird einem aber jeder Kontrolleur als RUNDFAHRT auslegen.
Anstatt 5€ "Bearbeitungs"gebühr für die MVV wurden so eben 100€ Anwaltskosten fällig, not my problem.
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