Morgen,
in der 408 wird öfters die Bezeichung Talgo / Ltalgo erwähnt.
Steht bei 408.0435 Seite 1 von 5
- Außergewöhnliche Fahrzeuge sind Talgo Fahrzeuge, die in Züge eingestellt sind, die nicht die Zuggattungsbezeichung Talgo oder Ltalgo haben.......
- weitere sind z.B. 401 / 402 / 801 / 808, Zuggattungsbezeichnung = A
- Fahrzeuge mit der Anschrift LNT [was auch immer das wieder ist], Zuggattungsbezeichnung = L
- DA, DAB, DB, Zuggattungsbezeichnung = D
-Außergewöhnliche Züge sind Züge mit Zuggattungsbezeichnung Talgo, Ltalgo oder
-Züge deren Zuggattungsbezeichnung durch A, L oder D ergänzt ist.
Weiß einer von euch was mit Talgo, Ltalgo gemeint ist? Also die Nachtzüge sind ja die Talgo Züge aber das kann doch nichts besonderes sein, die CNL von uns sind ja auch keine außergewöhnlichen Fahrzeuge / Züge.
Btw. LNT kennt die Abkürzung auch jemand?
Liebe Grüße
Br151
Talgo / Ltalgo
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Das hat mit den Fahrzeugumgrenzungen zu tun.
Der 401/402 heißt deshalb auch ICE-A als Zuggattugsbezeichnung, um ihn klar von den anderen Fahrzeugen/ICE-Typen unterscheiden zu können.
Diese Fahrzeuge überschreiten teilweise die in der EBO aufgeführten Fahrzeugumgrenzungen, und sind deshalb auf Strecken, auf denen sie nicht zugelassen sind, außergewöhnliche Fahrzeuge. Das selbe gilt für die DoStos (RE-D bzw. RB-D), 403/406 (ICE-W) und 411/415 (ICE-T) sowie zum Beispiel die Karlsruher Stadtbahnen, die gelten als LNT. Bei diesen ist dann unter bestimmten Umständen ein Begegnungsverbot ab gewissen Geschwindigkeiten zu beachten, weil sie ja so leicht sind.
Der 401/402 heißt deshalb auch ICE-A als Zuggattugsbezeichnung, um ihn klar von den anderen Fahrzeugen/ICE-Typen unterscheiden zu können.
Diese Fahrzeuge überschreiten teilweise die in der EBO aufgeführten Fahrzeugumgrenzungen, und sind deshalb auf Strecken, auf denen sie nicht zugelassen sind, außergewöhnliche Fahrzeuge. Das selbe gilt für die DoStos (RE-D bzw. RB-D), 403/406 (ICE-W) und 411/415 (ICE-T) sowie zum Beispiel die Karlsruher Stadtbahnen, die gelten als LNT. Bei diesen ist dann unter bestimmten Umständen ein Begegnungsverbot ab gewissen Geschwindigkeiten zu beachten, weil sie ja so leicht sind.