Hallo,
bei der Umrüstung von Strecken auf ESTW wird an BÜ die bisher vorhandene TV-Überwachung des Gleisbereiches und die manuelle Freimeldung meist durch eine automatische , radargestützte GFR-Anlage ersetzt. Prinzipbedingt können automatisierte Überwachungen des Gleisraums (sei es mit Radar , per automat. Bilderkennung oder mit anderen optischen Sensoren) auf Hindernisse nur größere Hindernisse erfassen, da ansonsten bei jedem Schneehaufen oder jedem Pappkarton, der sich im Gleisraum zwischen den Schranken befindet, keine automatische Freimeldung erfolgen könnte und es ständig zu Fehlalarmen käme, die manuell vor Ort kontrolliert werden müssten - ein solches System wäre unbrauchbar.
Der Nachteil dieser radargestützten GFR-Anlagen ist aber, dass im Gleisbereich gestürzte Personen (z.B. Fussgänger, Radfahrer, Motorradfahrer) nicht immer sicher erkannt werden können.
Hat jemand schon solche Erfahrungen gemacht?
Automat. GFR an BÜs
- Woodpeckar
- Kaiser
- Beiträge: 1440
- Registriert: 31 Jul 2005, 08:34
Mit diesem Beitrag wird - ähnlich diesem - wieder mal so getan, als würde Eisenbahnbetrieb abseits anerkannter Regeln der Technik und ohne jeden Sicherheitsaspekt durchgeführt.
Insofern habe ich mit Beiträgen dieser Art - wie frisch aus dem Boulevard mit maximal Viertelwissen entsprungen - hinreichende Erfahrungen gemacht.
Insofern habe ich mit Beiträgen dieser Art - wie frisch aus dem Boulevard mit maximal Viertelwissen entsprungen - hinreichende Erfahrungen gemacht.
Der Fall, dass jemand im Gleisbereich stürzt (wobei ein Mensch durchaus ein größeres Hindernis als ein Schneehaufen oder Pappkarton ist - ein Motorrad erst recht), nicht erkannt wird (was ich für ein Gerücht halte, sonst wär der Kram nie zugelassen worden), sich nicht mehr aus eigener Kraft bewegen kann UND ein Zug kommt, bevor irgendjemand Hilfe leisten kann, ist ein absolutes Worst-Case-Szenario, das für mich fernab jeder Realität liegt.
Des Weiteren weise ich darauf hin, dass eine hundertprozentige Sicherheit in keinem Fall eingehalten werden kann, auch nicht bei visueller Überwachung durch Menschen.
Allerdings ist mir der Name "festfahrbahn" (warum auch immer man auf einer Fahrbahn ein Fest abhalten sollte - aber egal, zu diesem Namen hatte ich mich das letzte Mal schon geäußert) durchaus noch angenehm im Gedächtnis geblieben. Bis auf weiteres kann ich daher Woodpeckars Äußerungen nur unterschreiben.
Des Weiteren weise ich darauf hin, dass eine hundertprozentige Sicherheit in keinem Fall eingehalten werden kann, auch nicht bei visueller Überwachung durch Menschen.
Allerdings ist mir der Name "festfahrbahn" (warum auch immer man auf einer Fahrbahn ein Fest abhalten sollte - aber egal, zu diesem Namen hatte ich mich das letzte Mal schon geäußert) durchaus noch angenehm im Gedächtnis geblieben. Bis auf weiteres kann ich daher Woodpeckars Äußerungen nur unterschreiben.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16212
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
Die GFR-Anlagen sind darauf ausgelegt, ein größeres Hindernis (z.B. ein eingeschlossenes Auto) zu erkennen. Eine Erkennung von Fußgängern oder Radfahrern ist nicht vorgesehen und auch teilweise nicht möglich.
Hintergrund: Die Videoüberwachung bei Vollschranken ist nötig, damit im Bereich der Vollschranken eingeschlossene Personen oder Fahrzeuge den Gefahrenraum verlassen können. Bei Halbschrankenanlagen erfolgt dementsprechend keine Überwachung, da hier kein Einschluß möglich ist.
Vollschrankenanlagen mit GFR-Anlage werden so gebaut, dass Fußgänger und Radfahrer die Möglichkeit haben, den Gefahrenraum zu verlassen, damit reduziert sich die Notwendigkeit der Überwachung auf die Autos, die eben nicht um die Schranke drumrum fahren können.
In vielen Fällen dürfte ein Fußgänger dennoch erkannt werden, das kann aber nicht mit absoluter Sicherheit gewährleistet werden. Insbesondere gestürzte Personen sind hier ein Problem, da die GFR-Anlage den Bodenbereich nicht auf den letzten Zentimeter überwachen kann, da sonst Bodenwellen, aber auch Schnee im Winter, ein Problem darstellen würden.
Soweit mal der neutrale Teil. Meine Meinung dazu:
Selbsttätige GFR-Anlagen haben in meinen Augen Vor- und Nachteile. Ganz klarer Nachteil ist, dass gestürzte Personen eben nicht zuverlässig erkannt werden. Allerdings stellt sich hier die Frage
1) wie oft das vorkommt
2) wie zuverlässig eine gestürzte Person bei Überwachung durch einen Menschen erkannt wird. Wenn ein Mensch dutzende Male pro Tag die Videobilder auswerten muss, würde ich mich nicht unbedingt darauf verlassen, dass ein (auf dem Videobild häufig recht kleiner) Mensch, bei teilweise widrigen Verhältnissen (dunkel gekleidet bei Nacht, weiß gekleidet im Schneegestöber o.ä.) da immer zuverlässig erkannt wird. Der Mensch ist für Routine einfach nicht ausgelegt, und irgendwann passieren dann auch Fehler.
Zum anderen besteht bei den viel häufiger anzutreffenden Halbschrankenanlagen grundsätzlich keine Überwachung.
Ich gehe mal davon aus dass im Zuge der Einführung der GFR-Anlagen durchaus auch Statistiken zu der Häufigkeit von gestürzten Personen auf Bahnübergängen ausgewertet wurden, und das berücksichtigt wurde.
Hintergrund: Die Videoüberwachung bei Vollschranken ist nötig, damit im Bereich der Vollschranken eingeschlossene Personen oder Fahrzeuge den Gefahrenraum verlassen können. Bei Halbschrankenanlagen erfolgt dementsprechend keine Überwachung, da hier kein Einschluß möglich ist.
Vollschrankenanlagen mit GFR-Anlage werden so gebaut, dass Fußgänger und Radfahrer die Möglichkeit haben, den Gefahrenraum zu verlassen, damit reduziert sich die Notwendigkeit der Überwachung auf die Autos, die eben nicht um die Schranke drumrum fahren können.
In vielen Fällen dürfte ein Fußgänger dennoch erkannt werden, das kann aber nicht mit absoluter Sicherheit gewährleistet werden. Insbesondere gestürzte Personen sind hier ein Problem, da die GFR-Anlage den Bodenbereich nicht auf den letzten Zentimeter überwachen kann, da sonst Bodenwellen, aber auch Schnee im Winter, ein Problem darstellen würden.
Soweit mal der neutrale Teil. Meine Meinung dazu:
Selbsttätige GFR-Anlagen haben in meinen Augen Vor- und Nachteile. Ganz klarer Nachteil ist, dass gestürzte Personen eben nicht zuverlässig erkannt werden. Allerdings stellt sich hier die Frage
1) wie oft das vorkommt
2) wie zuverlässig eine gestürzte Person bei Überwachung durch einen Menschen erkannt wird. Wenn ein Mensch dutzende Male pro Tag die Videobilder auswerten muss, würde ich mich nicht unbedingt darauf verlassen, dass ein (auf dem Videobild häufig recht kleiner) Mensch, bei teilweise widrigen Verhältnissen (dunkel gekleidet bei Nacht, weiß gekleidet im Schneegestöber o.ä.) da immer zuverlässig erkannt wird. Der Mensch ist für Routine einfach nicht ausgelegt, und irgendwann passieren dann auch Fehler.
Zum anderen besteht bei den viel häufiger anzutreffenden Halbschrankenanlagen grundsätzlich keine Überwachung.
Ich gehe mal davon aus dass im Zuge der Einführung der GFR-Anlagen durchaus auch Statistiken zu der Häufigkeit von gestürzten Personen auf Bahnübergängen ausgewertet wurden, und das berücksichtigt wurde.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876