Die einzige Möglichkeit, dort das Rauchen zu verbieten, wäre es in das bestehende Gesetz aufzunehmen. Das widerum dürfte aber sicher erst nach dem Wahl ein Thema sein. Die CSU wird einen Teufel tun und das mitten im Wahlkampf angehen.Marcel @ 16 Aug 2011, 00:32 hat geschrieben: Ist das wirklich öffentlicher Grund, wenn dort ein Wartehäuschen steht? Ich denke, die MVG muss die Eigentümerin der Plätze sein, sonst kann man nicht einfach etwas hinstellen.
Wenn dies der Fall ist, kann die MVG ihr Hausrecht ausüben und das Rauchen untersagen.
Rauchverbot bei der Bahn
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Naja, Bayern hat das strengste Nichtraucherschutzgesetz. Daher ist das schon Jammern auf höchstem Niveau sorry.Marcel @ 16 Aug 2011, 00:41 hat geschrieben: Mit der CSU ist ein verbesserter Nichtraucherschutz nicht zu bekommen, wo doch angeblich die vielen Raucher sie abgewatscht haben.
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Sorry, äh, an Bahnhöfen IST idR Rauchverbot. Wirklich sicher, dass das widerrechtlich ist?DumbShitAward @ 15 Aug 2011, 23:34 hat geschrieben:Wo siehst du da eine gesetzliche Verankerung? Ich sehe sogar einen Widerspruch zu geltenden Gesetzen für deine Forderungen...GSIISp64b @ 15 Aug 2011, 23:28 hat geschrieben: Daher will ich dort ein Rauchverbot - und DAS ist auch gesetzlich verankert.
Aber so beharrlich, wie mir hier das Wort im Mund umgedreht wird (von Rauchern, die mir hinterher gehen, habe ich nichts gesagt, nur von Rauchern, die da stehen, wo ich hin muss, z. b. beim Fahrplan) , könnt ihr euch nen anderen Trottel suchen, der mit euch debattiert.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
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Ich glaube, man muss hier unterscheiden zwischen Hausordnung und einem Bestand einer gesetzlichen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Per Hausordnung kann man sehr wohl was verbieten, das heißt aber nicht, dass ein Verstoß dagegen strafrechtlich relevant ist.GSIISp64b @ 16 Aug 2011, 09:19 hat geschrieben: Sorry, äh, an Bahnhöfen IST idR Rauchverbot. Wirklich sicher, dass das widerrechtlich ist?
So gibt es z.B. in Einkaufszentren in Bayern kein gesetzliches Rauchverbot, aber viele Betreiber verbieten es per Hausordnung. Hier kann man dann bei einem uneinsichtigen rauchenden Besucher wohl keine Polizei rufen, aber ihm z.B. Hausverbot erteilen.*
(*Edit: Das man ggf. schon per Polizei durchsetzen kann, aber dann wäre es ein Verstoß gegen das Hausverbot, nicht gegen das Rauchverbrot)
Es gibt natürlich auch Hausordnungen, die nicht vereinbar sind mit dem Gesetz, im Falle des Rauchverbots kann ich mir das aber nicht vorstellen. Der Fall hinkt vielleicht etwas, da es einmal um das Rauchen in Gebäuden und einmal um das Rauchen im Freien geht.
Die Frage, die zu klären wäre, ist, ob eine Hausordnung, die das Rauchen draußen verbietet, wegen Unverhältnismäßigkeit nicht mit den gesetzlichen Regelungen vereinbar ist. Hier müsste der Betroffene dann aber klagen - oder sehe ich das falsch?
Die CSU hat aber erst einmal zusammen mit der FDP zusammen das Rauchverbot gelockert. Die Stimmenverluste 2008 waren sicher nicht das Resultat des Rauchverbots, sondern vielmehr des Zickzackkurses bei der Bayerischen Staatsregierung. Das beste was Bayern passieren konnte, war der Bürgerentscheid der ÖDP. Ich glaube am Ende hatte ich bestimmt 30 Mitgliedskarten für "geschlossene Gesellschaften".
War bei der Bahn früher an Tunnelbahnhöfen das Rauchen erlaubt oder warum hängen z.B. am Marienplatz Schilder mit "Abfall und Kippen bitte nicht ins Gleis"?
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An der derzeitigen Situation ist an und für sich nichts widerrechtliches, aber diese Situation kritisierst du doch, oder habe ich da seitenweise etwas falsch verstanden?GSIISp64b @ 16 Aug 2011, 09:19 hat geschrieben: Sorry, äh, an Bahnhöfen IST idR Rauchverbot. Wirklich sicher, dass das widerrechtlich ist?
Du musst allerdings unterscheiden was ein Gesetz und was eine Hausordnung, also "interne Spielregeln" ist.
Ein grundsätzliches Rauchverbot in allen Lebenslagen ist von Gesetzes wegen auf einem Bahnsteig schlicht und ergreifend verfassungswidrig, da ein jedes Verbot egal wie es geartet ist immer verhältnismäßig zu sein hat. Ein Rauchverbot unter freiem Himmel (sofern es hier um Nichtraucher- nicht aber um Brandschutz, z.B. S-Bahn Tunnelbahnhöfe, oder sonstwas geht) ist aber laut BVerfG nicht verhältnismäßig und von daher nicht statthaft.
Was die Bahn in ihre Hausordnung schreibt ist (sofern nicht sittenwidrig) aber ihre Sache, da könnte von mir aus auch drinstehen "es ist nur Zigarrenrauchen erlaubt". Dementsprechend bleibt es auch der Bahn überlassen, wie sie das ganze durchsetzt (oder eben bleiben lässt). Der Bund (und nur der) hat gewisse Möglichkeiten dort regelnd einzugreifen, beispielsweise über das Bundesnichtraucherschutzgesetz IN den Zügen (und auch da gibt es bekanntlich eben die Möglichkeit Raucherräume einzurichten - die Bahn tut das nicht, aber nicht aus gesetzlichem Zwang).
Wenn die Bahn beispielsweise beschließt das Rauchen auf Bahnsteigen unter freiem Himmel gänzlich zu verbieten und das auch drakonisch ahnden würde kommt aber eine weitere Komponente hinzu: es könnte durchaus gegen bürgerliches Recht verstoßen (ergo wäre hier der BGH gefragt), da der betroffene Bereich in öffentlicher Hand ist.
Die Bahn hat ganz bewusst bestimmte Bahnhöfe vom Totalverbot ausgenommen um nicht nur mehr Streit sondern auch rechtliche Probleme aus dem Weg zu räumen. An einem Provinzbahnhof ist es sicherlich unproblematisch zwei Schritte weg vom Bahnsteig zu gehen um zu rauchen, an einem großen Fernverkehrsbahnhof sind wir ganz schnell im Bereich der Unverhältnismäßigkeit. Des Weiteren habe ich lediglich gesagt, dass eine gesetzliche Regelung problematisch wäre, nicht die derzeitige.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Ob und wie man dagegen klagen kann ist immer eine Einzelfallentscheidung. Wenn eine Hausordnung mit dem Gesetz im Widerspruch steht, dann ist sie per definitionem erst mal nicht statthaft. Der jeweilige Inhaber muss glaubhaft darlegen können, dass diese Einschränkung ein höheres Rechtsgut schützen soll, bei öffentlichen Einrichtungen ist das naturgemäß deutlich schwieriger und gewisse Klauseln sind auch grundsätzlich unwirksam (es wurde beispielsweise argumentiert, dass eine fehlende Rollirampe nicht nur ein Verstoß gegen einschlägige Bauvorschriften öffentlicher Gebäude ist sondern auch eine willentliche Diskriminierung - dem wurde, so weit ich mich erinnere in dem Fall nicht stattgegeben, weil es plausible Gründe gab). In 99% der Fälle ist das natürlich unproblematisch, da viele Einschränkungen offensichtlich legitim sind oder schon vor Jahren gerichtlich bestätigt wurden.TramPolin @ 16 Aug 2011, 10:05 hat geschrieben: Es gibt natürlich auch Hausordnungen, die nicht vereinbar sind mit dem Gesetz, im Falle des Rauchverbots kann ich mir das aber nicht vorstellen. Der Fall hinkt vielleicht etwas, da es einmal um das Rauchen in Gebäuden und einmal um das Rauchen im Freien geht.
Die Frage, die zu klären wäre, ist, ob eine Hausordnung, die das Rauchen draußen verbietet, wegen Unverhältnismäßigkeit nicht mit den gesetzlichen Regelungen vereinbar ist. Hier müsste der Betroffene dann aber klagen - oder sehe ich das falsch?
Oftmals stellt sich bei solchen Einschränkungen auch das Problem, dass sie wilkürlich sein können. Nehmen wir mal den (reichlich absurden und konstruierten) Fall an, ein Wirt würde Kindern von 4 bis 14 Jahren den Zutritt zu seinem Restaurant untersagen, weil er Belästigungen der anderen Gäste fürchtet. Es wäre eine Einschränkung, aber die Argumentation, dass die Kinder herumrennen, schreien, dem Kellner im Weg herumstehen, das Mobiliar einsauen, usw. würde die Verhältnismäßigkeit der Einschränkung herstellen. Statthaft wäre das ganze dennoch nicht, da er Kindern von 0 bis 4 Jahren den Zutritt erlaubt und diese bekanntermaßen genau das gleiche anrichten können, das ganze Konstrukt wäre in dieser Form also willkürlich. Er müsste wenn überhaupt allen Kindern den Zutritt verweigern (allerdings kann auch die Altersgrenze willkürlich sein).
Wie der Klageweg abseits der Strafanzeige (bei klaren strafrechtlichen Verstößen wie "Keine Neger erlaubt") läuft weiß ich da allerdings nicht, mein Tip wäre Verwaltungsrecht.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
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Hast Du dazu ein Urteil bei der Hand, ich kann gerade nichts finden?DumbShitAward @ 16 Aug 2011, 10:53 hat geschrieben: Ein grundsätzliches Rauchverbot in allen Lebenslagen ist von Gesetzes wegen auf einem Bahnsteig schlicht und ergreifend verfassungswidrig, da ein jedes Verbot egal wie es geartet ist immer verhältnismäßig zu sein hat. Ein Rauchverbot unter freiem Himmel (sofern es hier um Nichtraucher- nicht aber um Brandschutz, z.B. S-Bahn Tunnelbahnhöfe, oder sonstwas geht) ist aber laut BVerfG nicht verhältnismäßig und von daher nicht statthaft.
Welches bürgerliches Recht wäre dies?Wenn die Bahn beispielsweise beschließt das Rauchen auf Bahnsteigen unter freiem Himmel gänzlich zu verbieten und das auch drakonisch ahnden würde kommt aber eine weitere Komponente hinzu: es könnte durchaus gegen bürgerliches Recht verstoßen (ergo wäre hier der BGH gefragt), da der betroffene Bereich in öffentlicher Hand ist.
Bei dem Urteil zur (eingeschränkten) Demonstrationsfreiheit auf Flughäfen und Bahnhöfen wurde ausdrücklich erwähnt, dass das Demonstrationsrecht einen besonderen Schutz genieße und deswegen auf Privatgrund aber öffentlicher Funktion wie Flughäfen und Bahnhöfen nicht ganz eingeschränkt werden dürfe.
Wenn jetzt bei dem Recht auf Meinungsäußerung Wert auf den besonderen Schutz gelegt wird, gehe ich davon aus, dass Rauchen nicht in die Kategorie eines besonders schützenswerten Rechtsguts fällt.
Zudem kann man auch abseits von Tankstellen, Tunnelbahnhöfen durchaus mit Brandschutz etc. Wieviele Abfalleimer brennen so pro Jahr ab und nicht alles sind Lausbubenstreiche? Bei uns in der Firma musste letzte Woche auch mal wieder die Werksfeuerwehr ausrücken, weil auch Zigarettenfilter in Masse formidabel brennen und eine ordentliche Qualmwolke erzeugt haben.
Weiterhin dürfte die Reinigung von Zigarettenkippen auf Bahnhöfen durchaus nen Millionenbetrag ausmachen.
Insofern würde ich die jetzige Liberalität bei der Bahn in Sachen Rauchen als Kulanz auffassen und nicht als rechtliche Notwendigkeit. Wenn die wollten und die Konzernanwälte sich anstrengen würden, wäre auch eine wesentlich striktere Regelung möglich.
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Danke für diese absolut sinnfreie Verallgemeinerung, Marcel. Was ist denn für deine begriffe "normal"? Dass Raucher grundsätzlich rücksichtslose Egoisten sind die konsequent alles zuqualmen und den armen Nichtrauchern ihren qualm absichtlich genau ins gesicht pusten? Da muss ich dich leider enttäuschen. Da bist du leider auf Bild und RTL reingefallen und siehst auch draußen nur das was du sehen willst... Der eine idiot der am Fahrplan hat fällt auf. Die 10 Leute die im raucherbereich oder bei langen Bahnsteigen am ende des bahnsteigs stehen bemerkt man aber nicht... Ich bin selbst Raucher und ich achte grundsätzlich darauf wo ich rauche bzw wer in meiner nähe ist... Ich rauche oft außerhalb des raucherbereichs auf Bahnsteigen - aber grundsätzlich nur wenn da sonst niemand ist den das stören könnte. Gesunder Menschenverstand und offene Augen wirken doch immer wieder wunderMarcel @ 16 Aug 2011, 00:17 hat geschrieben: Und das, obwohl im Wartebereich das Rauchen untersagt ist.
Aber Raucher und Rücksichtnahme passt leider normalerweise nicht zusammen.

Warum sollte ich z.b. Da nicht rauchen bild ?
Die "Harlingerland" ist die längste der drei Wangerooge-Fähren und wurde 1979 von der Werft Schürenstedt in Bardenfleth gebaut. Geschwindigkeit: 11,00 kn (21 km/h) Antriebsleistung: 820 kW Vermessung: 477 BRZ Motoren: 4 Fahrgäste: 635 Personen
Das Schiff ist in Besitz der Schiffahrt und Inselbahn Wangerooge, welche eine Tochtergesellschaft von DB AutoZug ist, welche eine Tochter von DB Fernverkehr ist.
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Mit dem konkreten Urteil kann ich gerade nicht dienen (Grund: mein Kommentar ist zu alt), es müsste wohl im Rahmen der Klage beim BVerfG hinsichtlich BNichtrSchG 2008 gewesen sein. Als Grundlage dient hier aber wohl die Drei-Stufen-Theorie (geeignet, erforderlich, verhältnismäßig im engeren Sinne = zumutbar) zu Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 7, 377 "Apotheken-Urteil") und im Umkehrschluss die Entscheidung des BayVerfG, dass das Rauchverbot an Schulen auch außerhalb von Gebäuden nur aufgrund der "besonderen Empfindlichkeit von Kindern und Jugendlichen gegenüber Tabakrauch" (vgl. Vf. 1-VII-08 Tl. III Abs. 2b) statthaft ist. Des Weiteren liefert das BNichtrSchG selbst einen Hinweis darauf, da sich dies nur auf vollständig umschlossen Räume bezieht.Iarn @ 16 Aug 2011, 11:16 hat geschrieben: Hast Du dazu ein Urteil bei der Hand, ich kann gerade nichts finden?
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Weil es schlicht nicht gestattet ist. Gerade Deutsche halten sich akribisch an Gesetze und Verordnungen, warum sollte dies nicht auch beim Thema Rauchen sein?
Dass Passivrauchen gesundheitsschädlich ist, das iat allgemein bekannt. Daher finde ich es gerecht, den Rauchern das Rauchen zu untersagen. Wenn jemand seine Gesundheit zu Hause schädigt, ist das sein Problem. Aber nicht in der Öffentlichkeit, wo andere belästigt werden.
Wenn jemand sich zusäuft, ist das zwar auch nicht schön, aber keine Gesundheitsgefährdung für andere (zumindest solange man keine Faust ins Gesicht bekommt). Im Gegensatz zum Rauchen, wo ich unfreiwillig vollgequalt werde.
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Sorry aber was du da von dir gibst ist die hinterletzte Polemik. Absolut unterste Schublade. Mit der Argumentationskette solltest du dich mal bei der BILD als Redakteur bewerben... Oder vielleicht RTL Explosiv, da passt der Stil auch hin...Marcel @ 16 Aug 2011, 11:58 hat geschrieben: Weil es schlicht nicht gestattet ist. Gerade Deutsche halten sich akribisch an Gesetze und Verordnungen, warum sollte dies nicht auch beim Thema Rauchen sein?
Dass Passivrauchen gesundheitsschädlich ist, das iat allgemein bekannt. Daher finde ich es gerecht, den Rauchern das Rauchen zu untersagen.
Im Ernst: Deine Argumentation ist völliger Schwachsinn "Weil es verboten ist" ist kein Argument da hier gerade oft genug dargelegt wurde dass es eben weder Gesetz noch Verordnung gibt die draußen das rauchen verbieten... Und was das passivrauchen angeht: Wer raucht denn in der Situation auf dem Bild am leeren Ende des Berliner Ostbahnhofs passiv mit? Der Beton? Das Holz der Sitzbank? Die Tauben vielleicht?
Wie DumbShitAward so schön sagte ist das alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Wo kein Mensch ist kann ich auch keinen Menschen stören!
Aber du gehörst vermutlich zu den Leuten die, wenn sie sehen dass ich da am leeren Bahnsteigende rauche, aus 300m angerannt kommen um sich direkt neben mich zu stellen um sich dann zu beschweren dass ich rauche... Das sind die besten. Nur rummeckern um was zu meckern zu haben - völlig ohne sinnvollen Grund...
Btw.: Im Gegenzug gehöre ich, obwohl selbst Raucher, auch zu den Leuten die regelmäßig leute anmeckern die aufm vollen Bahnsteig außerhalb des Raucherbereichs zwischen Kindern und alten Leuten rauchen. Das macht man einfach nicht. Erstens belästigt man die damit und zweitens gerade wenn Kinder dabei sind sollte man denen ein Vorbild sein und nicht rauchen...
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Das Schiff ist in Besitz der Schiffahrt und Inselbahn Wangerooge, welche eine Tochtergesellschaft von DB AutoZug ist, welche eine Tochter von DB Fernverkehr ist.
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Auch wenn es kein Gesetz oder keine Verodnung gibt, steht es dennoch nicht im Einklang mit der Hausordnung der DB und diese besagt eben, dass das Rauchen außerhalb von speziell gekennzeichneten Raucherbereichen nicht erlaubt ist.
Und nachdem das so ist, weise ich die Leute auch darauf hin. Egal, ob das ein 15jähriges Mädel ist, eine 80jährige Oma oder ein Fahrkartenkontrolleur von der S-Bahn.
Gerade DB-Angestelle (Kontrolleure, Lomführer und sonstwas) sollten sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein, immerhin repräsentieren sie ihr Unternehmen nach außen, was die meisten auch stolz macht, wie man an den ganzen Uniform-Bildern in GR sehen kann.
Und nachdem das so ist, weise ich die Leute auch darauf hin. Egal, ob das ein 15jähriges Mädel ist, eine 80jährige Oma oder ein Fahrkartenkontrolleur von der S-Bahn.
Gerade DB-Angestelle (Kontrolleure, Lomführer und sonstwas) sollten sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein, immerhin repräsentieren sie ihr Unternehmen nach außen, was die meisten auch stolz macht, wie man an den ganzen Uniform-Bildern in GR sehen kann.
Der Vergleich hinkt etwas. Mir sind - insbesondere an Bahnhöfen - offensichtlich Betrunkene deutlich unangenehmer als Raucher. Okay ich bin selber Raucher, aber ich behaupte von mir, mit offenen Augen durch das Leben zu gehen und mir zu überlegen, wann und wo ich rauche. Du sprichst es an dass es jedem seine eigene Entscheidung ist, sich seine Gesundheit zu ruinieren, damit hast du recht, und genau deshalb achte ich auch darauf dass mich andere Leute beim rauchen sehen können, aber möglichst nichts abbekommen. ( Und ja, ich achte auch darauf ob nicht der Wind evtl meine Wolke in richtung anderer Menschen zieht - auch da ist Stellungswechsel angesagt. )Marcel @ 16 Aug 2011, 10:58 hat geschrieben:
Wenn jemand sich zusäuft, ist das zwar auch nicht schön, aber keine Gesundheitsgefährdung für andere (zumindest solange man keine Faust ins Gesicht bekommt). Im Gegensatz zum Rauchen, wo ich unfreiwillig vollgequalt werde.
Rücksicht und vorrausschauendes Denken kann ich hingegen von zugesoffenen Leuten nicht erwarten. Und wenn diese auch noch im Rudel auftreten ( ganz beliebt hier in Dresden sind Heimspieltage von Dynamo ) dann wünsch ich mir ehrlich gesagt lieber ein paar Raucher herbei. Rauchen ist echt nicht zu verharmlosen, aber es mit Genussmitteln gleichzusetzen, die nachweislich das Urteils - und Koordinationsvermögen beeinträchtigen und die Hemmschwelle, auch gegenüber aggressiven Handlungen zu senken halte ich für etwas unangebracht.
Gestern kam ein Bericht auf RTL über Stromschienenunfälle in HH und B .... aus HH haben sie eine Überwachungskamera gezeigt wo ein Betrunkener neben der Stromschiene auf dem Gleis gepennt hat - folge war, das 3 ( !! ) Passanten ins Gleis mussten und den Mann dort rausholen.
Also für mich ist Alkohol, gerade in der öffentlichkeit, die schlimmere Droge. Und das liegt in erster Linie an der maß - und rücksichtslosigkeit einzelner Gruppen. Die Menge macht eben das Gift.
Ich hab den Beitrag gestern zwar nicht gesehen, aber vor fast einem Jahr kam auf RTL in Extra auch so ein Bericht. Und die Passanten "mussten" keineswegs hinterherspringen. Wer als Zeuge so etwas macht und sich selber in Lebensgefahr bringt, wie am Karlsplatz 40 Sekunden bevor die S-Bahn einfährt, den halte ich für dumm und lebensmüde.
Aber wieder zu den Rauchern. Das gesellschaftliche Bild zu Rauchern hat sich in den letzten 10 Jahren stark geändert auf Grund der wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Passivrauchen.
War es früher selbstverständlich am Bahnhof, im Restaurant, in der Disco etc. eingeräuchert zu werden, ist dies heutzutage nicht mehr toleriert.
Aber wieder zu den Rauchern. Das gesellschaftliche Bild zu Rauchern hat sich in den letzten 10 Jahren stark geändert auf Grund der wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Passivrauchen.
War es früher selbstverständlich am Bahnhof, im Restaurant, in der Disco etc. eingeräuchert zu werden, ist dies heutzutage nicht mehr toleriert.
Diskothek -> Keine Diskussion. Viele Menschen auf meist sehr engem Raum. Luft so oder so schon zum schneiden dick, da will ich nicht noch Qualm drin haben.Marcel @ 16 Aug 2011, 11:52 hat geschrieben: War es früher selbstverständlich am Bahnhof, im Restaurant, in der Disco etc. eingeräuchert zu werden, ist dies heutzutage nicht mehr toleriert.
Restaurant -> Ich fand es eh immer pervers, dort zu Rauchen wo andere Leute essen. Das muss nicht sein.
Am Bahnhof ist hingegen idR genug Platz, oft genug auch unter freiem Himmel. Hier kommt die von mir und anderen bereits angesprochene Rücksicht ins spiel, dass man sich eben so hinstellen kann, dass es niemanden stört. Und eben das erfordert es manchmal sogar, die ausgewiesenen Raucherzonen zu ignorieren, da sie oft unmöglich aufgestellt sind. ( Auch an meinem örtlichen Bhf ist der Raucherbereich direkt vor dem Treppenaufgang eingerichtet - reichlich sinnlos imo. )
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Siehe Foto - wen räuchere ich da bitte ein? Auf einem 500m Bahnsteig wo mindestens 250m weit kein Mensch ist.Marcel @ 16 Aug 2011, 12:52 hat geschrieben:
War es früher selbstverständlich am Bahnhof, im Restaurant, in der Disco etc. eingeräuchert zu werden, ist dies heutzutage nicht mehr toleriert.
Genauso sehe ich das auch. Daher rauche ich da, wo kein Mensch ist.stfn hat geschrieben: Okay ich bin selber Raucher, aber ich behaupte von mir, mit offenen Augen durch das Leben zu gehen und mir zu überlegen, wann und wo ich rauche. Du sprichst es an dass es jedem seine eigene Entscheidung ist, sich seine Gesundheit zu ruinieren, damit hast du recht, und genau deshalb achte ich auch darauf dass mich andere Leute beim rauchen sehen können, aber möglichst nichts abbekommen.
Marcel, ich frage dich noch mal: Wen belästige ich in dieser Situation mit meinem Rauch? Den Beton? Die Tauben? Die Ameisen aufm Bahnsteig?
Deine "weil es verboten ist" Argumentation ist völliger Schwachfug. Ach und btw wenn du zum Bahnsteigende latschst nur weil da jemand raucht ohne dass er irgendwen stört bist du echt selber schuld... Das finde ich nicht nur übertrieben sondern schon irgendwie verrückt. Was hast du denn davon? Außer der Genugtuung dass du ja sooooo ein guter Mensch bist... Du gehörst bestimmt auch zu den Leuten die wegen Falschparkern die Polizei und wegen Hundekot auf dem Bürgersteig das Ordnungsamt anrufen...
Die "Harlingerland" ist die längste der drei Wangerooge-Fähren und wurde 1979 von der Werft Schürenstedt in Bardenfleth gebaut. Geschwindigkeit: 11,00 kn (21 km/h) Antriebsleistung: 820 kW Vermessung: 477 BRZ Motoren: 4 Fahrgäste: 635 Personen
Das Schiff ist in Besitz der Schiffahrt und Inselbahn Wangerooge, welche eine Tochtergesellschaft von DB AutoZug ist, welche eine Tochter von DB Fernverkehr ist.
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Naja das beste Beispiel ist doch hier Pasing, wo man im Zuge des Umbaus die Raucherbereiche abgeschafft hat. Mit dem Ergebnis, das jetzt wieder überall auf den Bahnsteigen geraucht wird. Nach meinen Beobachtungen hatte hier nämlich die Mehrheit der rauchenden Fahrgäste sehr wohl die Raucherbereiche genutzt. Heute raucht man eben da, wo man gerade steht.
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Ich sage ja nichts gegen Raucherbereiche, Lazarus, nur dagegen, dass man diese oft so unmöglich hinstellt dass man genau dort andere Fahrgäste belästigt. Ich hab schon so abenteuerliche Konstruktionen gesehen, die auch hier schon angesprochen wurden - vor dem Treppenaufgang, zwischen Fahrplan und Automat, in Görlitz ( iirc, kann auch Bautzen oder Zittau gewesen sein ) steht einer sogar in der Bahnhofshalle neben einem Snackstand. Meine Argumentation bezog sich lediglich auf die Sinnfreie Aufstellung der Raucherbereiche, nicht gegen diese per se.
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Nichts ist daran schlimm. Aber verbieten kann man das Rauchen nicht, da das jedem seine eigene Entscheidung ist. Also wirst Du damit leben müssen.Marcel @ 16 Aug 2011, 14:09 hat geschrieben: Was ist denn so schlimm, mal kurz auf das Rauchen zu verzichten? An Flughäfen und im Flugzeug ist das Rauchen seit Jahren verboten und da können sich (idR) die Raucher auch bei einem Langstreckenflug nach Kapstadt zurückhalten.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Schlimm ist es für einen Genussraucher sicherlich nicht, er wird damit leben können und müssen, aber wenn jemand süchtig ist, ist es sicherlich nicht einfach durchzuhalten. Ich spreche nicht aus Erfahrung meine eigene Person betreffend, aber habe genug in meinem nahen Umfeld mitbekommen. Zur Überbrückung bei helfen ggf. Nikotinpflaster oder andere Präparate mit Nikotin.Marcel @ 16 Aug 2011, 14:09 hat geschrieben: Was ist denn so schlimm, mal kurz auf das Rauchen zu verzichten? An Flughäfen und im Flugzeug ist das Rauchen seit Jahren verboten und da können sich (idR) die Raucher auch bei einem Langstreckenflug nach Kapstadt zurückhalten.
Ich glaube, es funktionert auch ohne Nikotinpflaster. Die betreffende (süchtige) Person kann den Zigarettenkonsum schrittweise reduzieren, bis es am Ende so selten raucht. Dann wird es leichter, mit dem rauchen aufzuhören. Das hatte beim Vater meines Freundes recht gut funktioniert.TramPolin @ 16 Aug 2011, 18:07 hat geschrieben:[Genußraucher] ... aber wenn jemand süchtig ist, ist es sicherlich nicht einfach durchzuhalten. Ich spreche nicht aus Erfahrung meine eigene Person betreffend, aber habe genug in meinem nahen Umfeld mitbekommen. Zur Überbrückung bei helfen ggf. Nikotinpflaster oder andere Präparate mit Nikotin.
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Mein Hinweis bezog sich nicht auf das Rauchen-Aufhören, sondern das Überbrücken eines Langstreckenflugs.yeg009a @ 16 Aug 2011, 18:11 hat geschrieben: Ich glaube, es funktionert auch ohne Nikotinpflaster. Die betreffende (süchtige) Person kann den Zigarettenkonsum schrittweise reduzieren, bis es am Ende so selten raucht. Dann wird es leichter, mit dem rauchen aufzuhören. Das hatte beim Vater meines Freundes recht gut funktioniert.
Was das Rauchen-Aufhören angeht, da gibt es keine generellen Aussagen, wie das am besten zu realisieren ist. Der eine schafft es mit reiner Willensstärke ganz einfach, der andere scheitert auch mit Hilfsmitteln.
Das war der gleiche Beitrag vom letzten Jahr! Haste nix verpasst...Marcel @ 16 Aug 2011, 11:52 hat geschrieben: Ich hab den Beitrag gestern zwar nicht gesehen, aber vor fast einem Jahr kam auf RTL in Extra auch so ein Bericht. Und die Passanten "mussten" keineswegs hinterherspringen. Wer als Zeuge so etwas macht und sich selber in Lebensgefahr bringt, wie am Karlsplatz 40 Sekunden bevor die S-Bahn einfährt, den halte ich für dumm und lebensmüde.
Aber wieder zu den Rauchern. Das gesellschaftliche Bild zu Rauchern hat sich in den letzten 10 Jahren stark geändert auf Grund der wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Passivrauchen.
War es früher selbstverständlich am Bahnhof, im Restaurant, in der Disco etc. eingeräuchert zu werden, ist dies heutzutage nicht mehr toleriert.
Aber noch mal auf das Thema zurückzukommen: Es werden einfach keine Sanktionen verhängt, wenn einer am Bahnsteig raucht!! Das ist traurig... Nur Aufforderung, das zu unterlassen! Also an den Bahnsteigen werden wir wohl das nicht mehr zu verhindern wissen... Leider!! Aber was mir noch mehr ein Dorn im Auge ist, das in TFZs das rauchen geduldet ist... Das kann einfach nicht sein!!! Führerstände sind geschlossene Räume und das ist gesundheitsschädlich für uns Tf, die dann das Fahrzeug übernehmen... Ich versteh nicht, warum der DB-Konzern das mitmacht. Allein schon deswegen, weil das Fahrgäste, und sich dann sagen, warum dürfen wir nicht rauchen, das Personal aber schon... "Püühhh, dann rauch ich eben auch..!"
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
- Boris Merath
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Wenn ich als Nichtraucher aber keine Lust habe vor der Rauchern zu fliehen? Weil ich keine Lust habe laufend mit dem Gepäck irgendwo anders hinzulaufen oder meinen Sitzplatz aufzugeben, nur weil neben mir wieder einer eine Zigarette ansteckt? Es ist ja nicht so dass man nur einen Raucher pro Bahnhof hätte.Bayernlover @ 15 Aug 2011, 23:40 hat geschrieben: Und genau das ist der Punkt. So ein Bahnsteig hat mindestens 100 Meter, und den Raucher der Dir 100m hinterherrennt musst Du mir erstmal zeigen...
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876