Eigenartiges "Anbauteil" am Oberleitungsmast
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- Doppel-Ass
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Hoi!
Mir ist schon des Öfteren aufgefallen,das an fast jedem Oberleitungsmast so ein komisches,von mir und diversen anderen Eisenbahnern nicht identifizierbares Anbauteil (besser kann ich es nicht umschreiben) angebracht ist.
Hat von Euch jemand ne Ahnung,was das ist.
Ich hab mal ein Bild davon gemacht,und versuche es mal hier einzubinden(mal sehen,ob es klappt).
Mist,auf den falschen Knopf gedrückt.
http://img12.imageshack.us/i/foto152f.jpg/
Naja,besser als nix,für den Anfang...hatte gehofft,ich kann das Bild DIREKT in den Beitrag einbinden.
Mir ist schon des Öfteren aufgefallen,das an fast jedem Oberleitungsmast so ein komisches,von mir und diversen anderen Eisenbahnern nicht identifizierbares Anbauteil (besser kann ich es nicht umschreiben) angebracht ist.
Hat von Euch jemand ne Ahnung,was das ist.
Ich hab mal ein Bild davon gemacht,und versuche es mal hier einzubinden(mal sehen,ob es klappt).
Mist,auf den falschen Knopf gedrückt.
http://img12.imageshack.us/i/foto152f.jpg/
Naja,besser als nix,für den Anfang...hatte gehofft,ich kann das Bild DIREKT in den Beitrag einbinden.
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- Kaiser
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Man erkennt zwar nicht viel, aufgrund der Frontalaufnahme siehts aus wie ein weißer Farbfleck.
Gibts davon nochmal ein Foto von der Seite bzw. halb schräg?
Ist das ein blankes, kugelförmiges Metallteil?
Dann könnte es ein zusätzlicher Erdpunkt sein. Nagel mich nicht fest, ich darf nur Oberleitungen erden, keine Versorgungsleitungen, aber ich meine, dass bei Arbeiten an den Versorgungsleitungen etc. nochmal eine zusätzliche Erdverbindung zwischen Mast und Schiene hergestellt werden muss.
Vielleicht dient das Teil ja dazu...
Gibts davon nochmal ein Foto von der Seite bzw. halb schräg?
Ist das ein blankes, kugelförmiges Metallteil?
Dann könnte es ein zusätzlicher Erdpunkt sein. Nagel mich nicht fest, ich darf nur Oberleitungen erden, keine Versorgungsleitungen, aber ich meine, dass bei Arbeiten an den Versorgungsleitungen etc. nochmal eine zusätzliche Erdverbindung zwischen Mast und Schiene hergestellt werden muss.
Vielleicht dient das Teil ja dazu...
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- Doppel-Ass
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- Boris Merath
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Ich würds jetzt so spontan für nen Messpunkt halten, also zum Anstecken von einem Reflektor o.ä. für die Vermesser.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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- Kaiser
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Erdung einer Versorguns- oder Speiseleitung schaut so aus:Systemfehler @ 12 Jul 2011, 19:37 hat geschrieben: Nagel mich nicht fest, ich darf nur Oberleitungen erden, keine Versorgungsleitungen, aber ich meine, dass bei Arbeiten an den Versorgungsleitungen etc. nochmal eine zusätzliche Erdverbindung zwischen Mast und Schiene hergestellt werden muss.
Eine Verbindung vom Masten zur Schiene konnte ich da aber nicht erkennen (was nix heißen muß).
Gruß, Guido
Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]
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- Michi Greger
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Nein. Also, ja, auch so, aber es gibt auch noch diese "Erdungsknubbel" an manchen Masten. Hm. Ist ohne Bild schlecht zu erklären - wieso fotografiert man eigentlich allen möglichen mist, aber nie sowas, wenn mans mal brauchen könnte?Guido @ 13 Jul 2011, 19:42 hat geschrieben: Erdung einer Versorguns- oder Speiseleitung schaut so aus:
Ich glaub, ich geh morgen mal mit offenen Augen übern Bahnhof...
Gruß Michi
Achtung! Entladezeit länger als 1 Minute!
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- Kaiser
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Hab vorhin im Bf Olching auch einen OL-Mast gesehen, der so ein Teil dran hatte. War kein Knubbel, sondern ein einfacher Metallzylinder, der da hin geschweißt wurde. Könnte tatsächlich ein Messpunkt oder sowas sein, zum Erden sah mir das unbrauchbar aus.
Hatte leider keine Kamera dabei, die war unten (also unterhalb vom Bahndamm) im Auto.
Hatte leider keine Kamera dabei, die war unten (also unterhalb vom Bahndamm) im Auto.
Großer Frevel ... wenn man zur Bahn (hoch)geht nimmt man immer die Kamera mit. MERKEN!!!!!! (man weiß schließlich nie was einem so über den Weg fährt ^^)Systemfehler @ 15 Jul 2011, 17:35 hat geschrieben: Hatte leider keine Kamera dabei, die war unten (also unterhalb vom Bahndamm) im Auto.
Gruß, Guido
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- Kaiser
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So,hier nochmal ein paar andere Bilder.
http://imageshack.us/photo/my-images/546/foto159.jpg/
http://imageshack.us/photo/my-images/59/foto158u.jpg/
http://imageshack.us/photo/my-images/269/foto156o.jpg/
http://imageshack.us/photo/my-images/546/foto159.jpg/
http://imageshack.us/photo/my-images/59/foto158u.jpg/
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- Wildwechsel
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Könnte das vom Prinzip her eventuell sowas sein, wie das, was Google hier ausgeworfen hat? Lage- und Höhenfestpunkt bei der BVG, siehe Seite 30 (29 von 106)
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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Man macht solche Messpunkte jedenfalls häufig an die Fahrleitungsmasten, andere sinnvolle Fixpunkte hat man ja meist nicht zur Hand entlang der Bahnstrecke.
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Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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(Thema ein bissl entstauben) ... hier ist ein Foto eines solches Punktes in der nördlichen Unterführung am Münchner Ostbahnhof beim Gleis 6:
HP heißt wohl Höhen(fest)punkt. An den S-Bahn-Masten zwischen Zorneding und Grafing (die ja eher noch neu sind) ist offenbar an jedem Mast so ein Messpunkt.
HP heißt wohl Höhen(fest)punkt. An den S-Bahn-Masten zwischen Zorneding und Grafing (die ja eher noch neu sind) ist offenbar an jedem Mast so ein Messpunkt.
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)