Zp T @ 26 Aug 2011, 14:59 hat geschrieben: Im Übrigen Boris, ich glaube, du wärst auch nicht erfreut, wenn irgendjemand ohne deiner Erlaubnis auf der Herrentoilette dich sitzend auf dem Pott über der Kabine fotografieren würde... Und da ist schon das Machen eines Fotos, selbst schon der Versuch, sehr sehr grenzwertig, wenn auch sogar rechtlich bedenklich... So kann man das auch in diesem fall übertragen! Tf sitzt im Führerstand auf sein Stuhl und plötzlich kommt jemand ans Fenster und will eben für ein best. Motiv einfach ein Foto machen!
Sei es wie es ist, der Tf hat ein Anwalt und der wird das schon in die Wege leiten! Wir hier können nur spekulieren...
Da bin ich mir ziemlich sicher, dass das so nicht stimmt. Also, aus meiner Erinnerung an eine Jura-Vorlesung:
Es ging um Videoüberwachung am Arbeitsplatz, konkret in einem Supermarkt. Grundsätzlich ja eh verboten, aber wenn ein Anfangsverdacht besteht, z.B. auffällig viele Zigarettenschachteln in der letzten Zeit "entschwunden", dann kann der Arbeitgeber überwachen. Er darf allerdings nur den Arbeitsplatz an sich überwachen, also im Falle des Supermarkt z.B. Kasse und Verkaufsflächen. Selbst mit dem Anfangsverdacht darf der Arbeitgeber aber nicht das Klo (für Pausenräume gilt mein ich dasselbe) überwachen, sogar dann nicht, wenn er konkrete Anhaltspunkte hat, dass genau auf diesem Klo gestohlene Ware übergeben wird. Zusammenfassend: Bei Videoüberwachung gibt es nen wesentlichen Unterschied zwischen Arbeitsplatz (da darf der Arbeitgeber bei Anfangsverdacht überwachen, dass Arbeit vertragsgemäß geleistet wird) und Räumen mit besonderer Privatsphäre.
Übertragen auf den Tf, Boris und den Pott:
Der Pott ist privat, intim, geschützt. Da darf man nicht fotografiert werden. Da wird keine Arbeit geleistet.
Am Arbeitsplatz selbst hingegen, und dazu zählt auch der Führerstand einer S-Bahn, hat mindestens der Arbeitgeber ein Interesse daran, dass die Pflichten des Arbeitsvertrags erfüllt werden. Und da hat der Arbeitgeber zumindest grundsätzlich ein Interesse über unangemessenes Verhalten seiner Mitarbeiter informiert zu werden. Inwieweit jetzt auch Dritte dasselbe Recht haben zu überwachen (also z.B. der Afrikaner mit der Handycam) und dem Arbeitgeber das dann mitzuteilen, weiß ich nicht.
Für die Öffentlichkeit des Führerstands spricht auch noch, dass es ja Kundenkontakt gibt. Mit seinem Verhalten, seinen Durchsagen ist der Tf ein Stück weit Repräsentant seines Unternehmens gegenüber den Kunden ( =Fahrgästen). Also muss er auch in gewissem Rahmen damit rechnen gesehen/gehört und beobachtet zu werden. Anders würde ich den Fall da z.B. bei nem Railion-Tf sehen.