[M] S-Bahn-Tf beleidigt und tritt Fahrgast

Alles über die Netze von S-Bahnen
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13814
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

Hot Doc @ 26 Aug 2011, 12:50 hat geschrieben: Dass juristische eine Seite im Internet eine Empfehlung rausgibt ist eh schon was besonderes. Dass hier keine explizite Rechtsberatung stattfindet ist doch wohl klar!!!
Warum ist das klar? Dort schreiben offensichtlich graduierte Juristen, die dürfen sehrwohl Rechtsberatung geben. Und wenn sich Sachverhalte klar darstellen, dürfen sie es auch so sagen.
Und NEIN du darfst dir eben NICHT deine Wohnzimmerwand mit Bildern von fremden Leuten schmücken! Genau das steht in dem anfangs von mir zitierten Abschnitt. Es ist definitiv nicht zulässig ein solches Foto zu veröffentlichen
Das Wort "Veröffentlichung" bedeutet soviel wie "An die Öffentlichkeit bringen". Meine Wohnzimmerwand ist aber mein privater Bereich und nicht von außen einsehbar (gut, mittels Hubschrauber und Supertele vielleicht). Deshalb findet da keine Veröffentlichung statt!
Und würdest du tatsächlich ein Verfahren riskieren, um dann nicht sicher zu gehen ob der Richter deiner Argumentation eines höheren Intresses im Sinne der Kunst zustimmt?
Mir geht es überhaupt nicht um ein Verfahren. Mit geht es darum als Hobbyfotograf auf der Straße nicht irgendwelchen wildgewordenen Passanten ausgesetzt zu sein, die der Meinung sind, dass ich ihre Persönlichkeitsrechte verletzt habe und mich dann festhalten. Das ist nämlich die Folge Deiner Argumentation: Der eine will ein Bild sehen um sich zu überzeugen dass er wirklich drauf ist, der nächste hört eine Kamera klappern und der übernächste sieht mich mit der Kamera 30m entfernt stehen mit meinem Tele zufällig auf ihn gerichtet. Er ruft die Polizei und hält mich fest, dann gibt es eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung. Ganz einfach, und dann sieht man sich auch vor Gericht weil das nie meine Absicht war. Warum muss man sich als Fotograf in der Ausübung seiner Tätigkeit ständig kriminalisiert fühlen? Warum halten Eltern ihre Hände schützend vor die Gesichter ihrer Kinder wenn man (mit dem Objektiv gen Boden gerichtet!) mit der Kamera an einem Spielplatz vorbeiläuft?!
Das Recht am eigenen Bild (und damit deine Persönlichkeit) wurde verletzt.
Das wird sie erst bei einer ungewollten Veröffentlichung *gähn*
Besteht dieses höhere Interesse der Kunst nicht (wie es z.B. im Falle einer Wohnzimmerwand ist) besteht auf Verlangen eine Löschungsverpflichtung. Wird dieser nicht nachgekommen, kann natülich diese eingeklagt werden.
Eine Verpflichtung besteht zu keinem Zeitpunkt zwingend. Diese kann unter bestimmten Umständen eingeklagt werden!
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16213
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

Hot Doc @ 26 Aug 2011, 12:50 hat geschrieben: Es ist definitiv nicht zulässig ein solches Foto zu veröffentlichen, und daher darfst du es auch gar nicht erst machen. (Völlig unerheblich ob du es später veröffentlichen willst oder wirst.)
Das ist aber eine etwas seltsame Logik. Gibt es denn irgendwelche Nachweise dass die Gerichte tatsächlich diese Logik bestätigen?
@Boris:
Das Recht am eigenen Bild (und damit deine Persönlichkeit) wurde verletzt. Um dieser Rechtsverletzung nachzugehen und im Zweifelsfall Anzeige zu erstatten ist die Aufnahme von Personalien notwendig, hierzu kannst du den Fotografen festhalten bis zum Eintreffen der Polizei (dass sich daraus im blödesten Fall ne Anzeige wegen Freiheitsberaubung ergeben kann, ist mir auch klar).
Können ja, dürfen vermutlich nein (deswegen ja die Frage: Auf welcher Rechtslage?). Wenn derjenige Strafantrag wegen Freiheitsberaubung oder Nötigung stellt, hat man ein Problem.

Ich wüsste jedenfalls nicht was hier die Straftat sein soll, die der Fotograph begangen haben soll.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Benutzeravatar
Woodpeckar
Kaiser
Beiträge: 1440
Registriert: 31 Jul 2005, 08:34

Beitrag von Woodpeckar »

Boris Merath @ 26 Aug 2011, 13:18 hat geschrieben:Das ist aber eine etwas seltsame Logik. Gibt es denn irgendwelche Nachweise dass die Gerichte tatsächlich diese Logik bestätigen?
Die dahinterstehende Logik ist recht einfach, nachvollziehbar und stammt vom Bundesverfassungsgericht. In dem Moment wo die Aufnahme gemacht ist, hat der gegen seinen Willen Fotografierte keine Kontrolle mehr über das, was letztlich mit der Aufnahme geschieht, die Kontrolle und Entscheidung darüber liegt nur noch beim Fotografen.

Entsprechende Erläuterungen finden sich z.B. auf http://www.rechtambild.de/2010/04/fotograf...ieren-verboten/, hier der entscheidende Urteilsverweis als Zitat:
Eine Rechtsverletzung ist zwar allein mit der Aufnahme noch nicht anzunehmen, allerdings hat die fotografierte Person das Recht, die Aufnahme zu untersagen. Dieses Recht ergibt sich laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG Urteil v. 15.12.1999 – 1 BvR 653/96) aus dem drohenden Kontrollverlust des Motivs über die Aufnahme. So obliegt allein dem Fotografen die Entscheidung, was nach der Aufnahme mit dem Foto geschieht.
@Forenteam
Ich plädiere zur besseren Übersichtlichkeit dafür, die zerissene Diskussion über die Frage, ob Personen ohne ihr Einverständnis, also gegen ihren Willen fotografiert werden dürfen, in das Bilder- und Videoforum zu verschieben. Mit Grundsatzfragen der Münchner S-Bahn hat es nämlich gar nichts zu tun.
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13814
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

Um eine Aufnahme zu untersagen muss derjenige aber schonmal wissen dass es eine gibt. Das dürfte in vielen Fällen schwer zu erkennen sein. Und ob ein Recht auf Freiheitsberaubung daraus folgt wage ich auch zu bezweifeln.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Hot Doc
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 8078
Registriert: 29 Sep 2007, 14:01

Beitrag von Hot Doc »

Bayernlover @ 26 Aug 2011, 13:11 hat geschrieben: Das Wort "Veröffentlichung" bedeutet soviel wie "An die Öffentlichkeit bringen". Meine Wohnzimmerwand ist aber mein privater Bereich und nicht von außen einsehbar (gut, mittels Hubschrauber und Supertele vielleicht). Deshalb findet da keine Veröffentlichung statt!
Schön, dass du WIEDER einen Satz aus dem Zusammenhang reißt und ihn dadurch in seinem Sinn verkehrst (und dann auf diesen verkehrten Sinn eingehst)! :ph34r:

Woodpeckar hat den Link gefunden den ich so lange gesucht habe...

Interessant dabei ist dieser Satz, denn er zeigt, wie vorsichtig man juristische Texte lesen muß:
Eine Rechtsverletzung ist zwar allein mit der Aufnahme noch nicht anzunehmen, allerdings hat die fotografierte Person das Recht, die Aufnahme zu untersagen.
Die Rechtsverletzung ist noch nicht anzunehmen, heißt nicht etwa die Rechtsverletzung ist nicht oder kann nicht schon beim Fotografieren geschehen, man kann nur nicht immer sofort davon ausgehen, dass eine Rechtsverletzung geschehen ist, weil eben die von mir mal o.g. Ausnahmen bestehen und daher ja eine Aufnhame geretfertigt sein könnte.

Wenn du da Recht hast eine Aufnahme zu untersagen und eine gemachte Aufnahme Löschen zu lassen, ist dir auch das Recht gegeben, mit Rechtsmitteln dafür zu streiten, die erfordert eine Personalienaufnahme, was wiederum ein Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei möglich macht, so lange die Personalien nicht freiwillig herausgegeben werden (oder Zweifel besteht, dass die Angaben richtig sind).
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13814
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

Also verpflichtet meine Personalien herauszugeben bin ich gegenüber einem wildfremden nicht. Und festhalten darf er mich genau warum? Nur wenige Straftaten erlauben dies!
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Cloakmaster
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 10313
Registriert: 25 Jan 2004, 17:09

Beitrag von Cloakmaster »

Sobald eine Zivilperson zweifelsfrei sicher ist, daß eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit) begangen wurde, darf diese den Täter verfolgen und festnehmen, bzw der nächsten Polizeidienststelle übergeben. Und zwar bei JEDER Straftat. Sollte jedoch keine Straftat vorliegen, kommt man in Erklärungsnöte.
Hot Doc
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 8078
Registriert: 29 Sep 2007, 14:01

Beitrag von Hot Doc »

Bayernlover @ 26 Aug 2011, 14:18 hat geschrieben: Also verpflichtet meine Personalien herauszugeben bin ich gegenüber einem wildfremden nicht.
Richtig!
Und festhalten darf er mich genau warum? Nur wenige Straftaten erlauben dies!
Nein, JEDE Straftat erlaubt dies. Hier ist zwar der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, aber nur im Sinne der Unverletzlichkeit deiner Person. Eine Freiheitsbeschränkung (erst am 3 Stunden ist es eine Freiheitsberaubung) ist ja Teil der Festnahme und insofern nicht in den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mit einzubeziehen.
Bisserl einfacher: Du kannst jeden wegen einem Kaugummidiebstahl festhalten, nur die Festnahme darf nicht duch unverhältnismäßige Taten erfolgen. In jedem Falle sind z.B. Fesselung von Händen und Beinen erlaubt.

Besteht der Fotografierte auf seinem Recht an dem Bild und verlangt dessen Löschung und du weigerst dich, hat er ja das Recht dich deswegen zu verklagen und sein Recht einzufordern. Da aber, wenn du dich weigerst das Bild zu löschen und deine Personalien herzugeben eine Fluchtgefahr besteht (außer natürlich du bleibst sowieso da stehen wo du bist), kann der "Geschädigte" dich eben bis zur Personalienfeststellung durch die Polizei festhalten (gegen die du dich dann nicht wehren kannst).
Wehrst du dich gegen die Festnahme, kann der andere sich übrigens ebenfalls wehren und auf Notwehr berufen.
Benutzeravatar
Zp T
König
Beiträge: 831
Registriert: 13 Jun 2011, 21:12
Wohnort: Augsburg

Beitrag von Zp T »

Boris Merath @ 26 Aug 2011, 12:18 hat geschrieben: Das ist aber eine etwas seltsame Logik. Gibt es denn irgendwelche Nachweise dass die Gerichte tatsächlich diese Logik bestätigen?
@Boris:
Das Recht am eigenen Bild (und damit deine Persönlichkeit) wurde verletzt. Um dieser Rechtsverletzung nachzugehen und im Zweifelsfall Anzeige zu erstatten ist die Aufnahme von Personalien notwendig, hierzu kannst du den Fotografen festhalten bis zum Eintreffen der Polizei (dass sich daraus im blödesten Fall ne Anzeige wegen Freiheitsberaubung ergeben kann, ist mir auch klar).
Können ja, dürfen vermutlich nein (deswegen ja die Frage: Auf welcher Rechtslage?). Wenn derjenige Strafantrag wegen Freiheitsberaubung oder Nötigung stellt, hat man ein Problem.

Ich wüsste jedenfalls nicht was hier die Straftat sein soll, die der Fotograph begangen haben soll.
Ziel des Fotographen war, ein Bild ohne Erlaubnis des Betreffenden zu machen und es anschließend der Polizei zu übergeben... Alleine das kann man schon als Veröffentlichung gelten lassen! Und Führerkabine ist nun mal Privatsphäre, erst recht, wenn das Rollo unten ist...

Im Übrigen Boris, ich glaube, du wärst auch nicht erfreut, wenn irgendjemand ohne deiner Erlaubnis auf der Herrentoilette dich sitzend auf dem Pott über der Kabine fotografieren würde... Und da ist schon das Machen eines Fotos, selbst schon der Versuch, sehr sehr grenzwertig, wenn auch sogar rechtlich bedenklich... So kann man das auch in diesem fall übertragen! Tf sitzt im Führerstand auf sein Stuhl und plötzlich kommt jemand ans Fenster und will eben für ein best. Motiv einfach ein Foto machen!
Sei es wie es ist, der Tf hat ein Anwalt und der wird das schon in die Wege leiten! Wir hier können nur spekulieren...
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16213
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

Hot Doc @ 26 Aug 2011, 14:56 hat geschrieben: Nein, JEDE Straftat erlaubt dies.
Und welche Straftat liegt hier vor?
Besteht der Fotografierte auf seinem Recht an dem Bild und verlangt dessen Löschung und du weigerst dich, hat er ja das Recht dich deswegen zu verklagen und sein Recht einzufordern. Da aber, wenn du dich weigerst das Bild zu löschen und deine Personalien herzugeben eine Fluchtgefahr besteht (außer natürlich du bleibst sowieso da stehen wo du bist), kann der "Geschädigte" dich eben bis zur Personalienfeststellung durch die Polizei festhalten (gegen die du dich dann nicht wehren kannst).
Und hier hätte ich nach wie vor gerne eine Begründung für diese Behauptung. Auf welcher Rechtsgrundlage willst Du ihn festhalten, festnehmen oder was auch immer?

Nur weil man das Recht hat jemanden zu verklagen entsteht daraus noch lange nicht dass hier eine Straftat vorliegt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16213
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

Zp T @ 26 Aug 2011, 14:59 hat geschrieben: Ziel des Fotographen war, ein Bild ohne Erlaubnis des Betreffenden zu machen und es anschließend der Polizei zu übergeben... Alleine das kann man schon als Veröffentlichung gelten lassen!
Eine Veröffentlichung ist schon nochmal etwas anderes.
Und Führerkabine ist nun mal Privatsphäre, erst recht, wenn das Rollo unten ist...
Ich glaube nicht dass sich das so leicht beantworten lässt, ob das wirklich so ist.
Im Übrigen Boris, ich glaube, du wärst auch nicht erfreut, wenn irgendjemand ohne deiner Erlaubnis auf der Herrentoilette dich sitzend auf dem Pott über der Kabine fotografieren würde...
Hier liegt vermutlich eine Straftat vor - und das ist eine völlig andere Situation.
So kann man das auch in diesem fall übertragen! Tf sitzt im Führerstand auf sein Stuhl und plötzlich kommt jemand ans Fenster und will eben für ein best. Motiv einfach ein Foto machen!
Nein, das kann man nicht übertragen, da der Tf im Allgemeinen vollständig angezogen auf seinem Stuhl sitzen dürfte.
Und mir geht es auch nicht um die moralische Bewertung des Fotografierens, sondern um die rechtliche.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
tobster
Haudegen
Beiträge: 632
Registriert: 07 Sep 2007, 00:00

Beitrag von tobster »

Zp T @ 26 Aug 2011, 14:59 hat geschrieben: Im Übrigen Boris, ich glaube, du wärst auch nicht erfreut, wenn irgendjemand ohne deiner Erlaubnis auf der Herrentoilette dich sitzend auf dem Pott über der Kabine fotografieren würde... Und da ist schon das Machen eines Fotos, selbst schon der Versuch, sehr sehr grenzwertig, wenn auch sogar rechtlich bedenklich... So kann man das auch in diesem fall übertragen! Tf sitzt im Führerstand auf sein Stuhl und plötzlich kommt jemand ans Fenster und will eben für ein best. Motiv einfach ein Foto machen!
Sei es wie es ist, der Tf hat ein Anwalt und der wird das schon in die Wege leiten! Wir hier können nur spekulieren...
Da bin ich mir ziemlich sicher, dass das so nicht stimmt. Also, aus meiner Erinnerung an eine Jura-Vorlesung:
Es ging um Videoüberwachung am Arbeitsplatz, konkret in einem Supermarkt. Grundsätzlich ja eh verboten, aber wenn ein Anfangsverdacht besteht, z.B. auffällig viele Zigarettenschachteln in der letzten Zeit "entschwunden", dann kann der Arbeitgeber überwachen. Er darf allerdings nur den Arbeitsplatz an sich überwachen, also im Falle des Supermarkt z.B. Kasse und Verkaufsflächen. Selbst mit dem Anfangsverdacht darf der Arbeitgeber aber nicht das Klo (für Pausenräume gilt mein ich dasselbe) überwachen, sogar dann nicht, wenn er konkrete Anhaltspunkte hat, dass genau auf diesem Klo gestohlene Ware übergeben wird. Zusammenfassend: Bei Videoüberwachung gibt es nen wesentlichen Unterschied zwischen Arbeitsplatz (da darf der Arbeitgeber bei Anfangsverdacht überwachen, dass Arbeit vertragsgemäß geleistet wird) und Räumen mit besonderer Privatsphäre.

Übertragen auf den Tf, Boris und den Pott:
Der Pott ist privat, intim, geschützt. Da darf man nicht fotografiert werden. Da wird keine Arbeit geleistet.
Am Arbeitsplatz selbst hingegen, und dazu zählt auch der Führerstand einer S-Bahn, hat mindestens der Arbeitgeber ein Interesse daran, dass die Pflichten des Arbeitsvertrags erfüllt werden. Und da hat der Arbeitgeber zumindest grundsätzlich ein Interesse über unangemessenes Verhalten seiner Mitarbeiter informiert zu werden. Inwieweit jetzt auch Dritte dasselbe Recht haben zu überwachen (also z.B. der Afrikaner mit der Handycam) und dem Arbeitgeber das dann mitzuteilen, weiß ich nicht.
Für die Öffentlichkeit des Führerstands spricht auch noch, dass es ja Kundenkontakt gibt. Mit seinem Verhalten, seinen Durchsagen ist der Tf ein Stück weit Repräsentant seines Unternehmens gegenüber den Kunden ( =Fahrgästen). Also muss er auch in gewissem Rahmen damit rechnen gesehen/gehört und beobachtet zu werden. Anders würde ich den Fall da z.B. bei nem Railion-Tf sehen.
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13814
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

Zp T @ 26 Aug 2011, 14:59 hat geschrieben: Ziel des Fotographen war, ein Bild ohne Erlaubnis des Betreffenden zu machen und es anschließend der Polizei zu übergeben... Alleine das kann man schon als Veröffentlichung gelten lassen! Und Führerkabine ist nun mal Privatsphäre, erst recht, wenn das Rollo unten ist...
Du weißt was das Ziel war? Und wie soll man bei heruntergelassenem Rollo ein Foto anfertigen?

Abgesehen ist das Übergeben eines Fotos keine Veröffentlichung, da die Polizei nicht die Öffentlichkeit ist.
Im Übrigen Boris, ich glaube, du wärst auch nicht erfreut, wenn irgendjemand ohne deiner Erlaubnis auf der Herrentoilette dich sitzend auf dem Pott über der Kabine fotografieren würde...
Und wieder das Klobeispiel? Sitzt ihr Tfs nackt und urinierend auf dem Führerstand?!
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Catracho
Lebende Forenlegende
Beiträge: 2819
Registriert: 26 Apr 2006, 09:52

Beitrag von Catracho »

Wir Tf haben nunmal schon durch den Umstand daß es sich in der eigenen Dienststelle zugetragen hat eine andere und durchaus glaubwürdigere Informationsquelle als die öffentlichen Medien, welche gerne nicht ganz so 100% korrekt in Ihrer Recherche sind sondern doch lieber das schreiben was der Leser lesen möchte.
Ganz ehrlich, eine glaubwürdige Informationsquelle sind Kollegen, die nicht dabei gewesen sind, auch nicht. Genau so wenig wie die öffentlichen Medien.
Nachdem auch Du nicht dabei warst wäre ich vorsichtig damit mich auf irgendeine Seite zu stellen, gerade in Punkto wer wohl zuerst der Böse war, nur weil es die Medien in einer Version darstellen heißt das nicht daß das auch alles so stimmt, es werden gerne Details die für entsprechende Reaktionen sehr wichtig sind geschönt oder ganz verschwiegen, Du weißt nicht was der Durchsage im genauen für eine Handlung des Fahrgastes vorausging.
Deswegen beziehe ich meine Infos auch nicht von irgendwelchen Medien, sondern von der Bundespolizei. Glaubwürdiger wird schwierig. Und im übrigen ist, wie ich schon mehrmals schrieb, die Handlung des Fahrgastes für die Beleidigung durch den Tf absolut irrelevant. Denn keine Handlung rechtfertigt rassistische Äusserungen. Strafrechtlich sind die Details der Handlungen mit Sicherheit relevant, aber eben nicht für die Beleidigung.
Desweiteren halte ICH das Wort "Neger" als Bezeichnung eines Schwarzafrikaners für ebenso legitim wie ein "Scheiß deutsches Arschloch" (wahlweise wird statt Arschloch heutzutage auch das Wort Kartoffel verwendet) oder "Du Hitlerjunge" oder "Du deutsches Nazischwein" aus dem Munde eines ebensolchen offensichtlich einem anderen Erdteil abstammendem Mitmenschen.
Schön dass Du das legitim findest. Ich finde rassistische Äußerungen oder Beleidigungen nicht legitim, egal wer sie zu wem, wo und in welchem Zusammenhang auch immer äußert. Aber Du kannst ja mal die Probe aufs Exempel machen und einen Afrikaner als Neger bezeichnen und dann hinterherschieben dass das in deinen Augen legitim ist, weil es ja auch Ausländer gibt die Deutsche beleidigen. Ich bin auf die Reaktion gespannt.
Dagegen sagt dann natürlich niemand was, man läuft ja sofort der Gefahr als ausländerfeindlich und rassistisch hingestellt zu werden, und so läßt man sich doch ob man es will oder nicht auf der Nase herumtanzen, vorallem weil es nicht wenige Leute anderer Nationen gibt die es gelernt haben das Deutsche Volk gegen sich selbst in genau diesem Punkt auszuspielen, egal was angestellt wird, sagst was biste sofort Rassist, und der Deutsche kuscht.
Wenn mich jemand als Deutscher beleidigt und ich mich dagegen wehre bin ich also ein Rassist? Aha. Ganz ehrlich, jemand der die Tour bei mir versucht kann ewig darauf warten bis ich kusche. Wer in so einem Fall kuscht hat wohl selber keine Argumente und keine Ahnung wie er solche Idioten der verdienten Lächerlichkeit preisgeben kann.

Mfg
Catracho
Theirs not to reason why, theirs but to do and die. - Alfred Tennyson
Benutzeravatar
Zp T
König
Beiträge: 831
Registriert: 13 Jun 2011, 21:12
Wohnort: Augsburg

Beitrag von Zp T »

Bayernlover @ 26 Aug 2011, 17:39 hat geschrieben:

Und wieder das Klobeispiel? Sitzt ihr Tfs nackt und urinierend auf dem Führerstand?!
Privatsphäre ist Privatsphäre! Nicht umsonst haben die meisten Kollegen unter uns ihr Rollo zum Fahrgastraum unten!
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
Benutzeravatar
Woodpeckar
Kaiser
Beiträge: 1440
Registriert: 31 Jul 2005, 08:34

Beitrag von Woodpeckar »

Zp T @ 26 Aug 2011, 19:54 hat geschrieben:Privatsphäre ist Privatsphäre! Nicht umsonst haben die meisten Kollegen unter uns ihr Rollo zum Fahrgastraum unten!
Demzufolge verfügen die Fahrgäste niemals über eine Privatsphäre, denn die Fahrgäste werden nicht nur in einer Momentaufnahme fotografiert, sondern ihr gesamtes Verhalten und jede Tätigkeit sogar per Videokamera aufgezeichnet. Sinnigerweise mit der Begründung, spätere Täter besser identiffizieren zu können und Straftaten aufklären zu können. Aber ein eventuelles Beweisfoto eines Fahrgasts wird zum himmelschreienden Unrecht hochstilisiert.
Schaltet doch bitte mal ein paar Emotionsgänge zurück.

Hier im Forum wird für keinen Einzelfall irgendein Forumsnutzer festlegen, ob ein Bild gemacht werden durfte oder nicht. Wer im Einzelfall diese Feststellung haben möchte, erhält sie von einem Richter vor Gericht.

Damit ist jede mit Feuereifer an den Haaren herbeigezogene Konstruktion "man könnte das so sehen wie" nutzloser Beitragsballast.
Benutzeravatar
imp-cen
Kaiser
Beiträge: 1927
Registriert: 18 Jan 2008, 00:19
Wohnort: [M] ON

Beitrag von imp-cen »

Zp T @ 26 Aug 2011, 19:54 hat geschrieben: Privatsphäre ist Privatsphäre! Nicht umsonst haben die meisten Kollegen unter uns ihr Rollo zum Fahrgastraum unten!
§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. ....
klick

Jetzt erkläre mir doch bitte mal einer, warum ein Fahrzeugstand
- eine Wohnung
- ein gegen besondere Einblicke geschützter Raum (das Rollo zum Fahrgastraum ist das eine - die restlichen scheiben sind aber nicht verspiegelt)
- ein höchstpersönlicher Lebensbereich
darstellen soll.

Wo soll hier also die strafbare Handlung sein?
Für die dauerhafte werktägliche U8
sommerzeitfreier Lebensstil
Benutzeravatar
Froschkönig
Haudegen
Beiträge: 683
Registriert: 03 Nov 2002, 13:37
Wohnort: München

Beitrag von Froschkönig »

Also der Führerraum ist nun definitiv keine Privatsphäre, genauso wenig wie die Supermarktkasse.
Er ist von allen Seiten einsehbar und die S-Bahn erwartet von ihren Tfs, die Rollos offen zu halten.
Deshalb taugt es auch nicht als Argument.
Da nehmen sich wohl einige etwas zu wichtig und vergessen, dass sie ein Dienstleistungsversprechen zu erfüllen haben.

Des Weiteren hat kein einziger Tf außer dem Besagten die Situation konkret miterlebt
und die verantwortlichen Führungskräfte statten die Mitarbeiter selbstverständlich auch nicht mit weitergehenden Informationen aus,
da es sich hier um einen arbeitsrechtlichen Vorgang handelt, der dem Datenschutz unterliegt.
Insofern diskutieren hier anwesende Tfs auf der selben Ebene wie anwesende Fahrgäste.

Schließlich möchte ich noch anmerken, dass ich einige Äußerungen über Menschen anderer Hautfarbe oder Abstammung hier als sehr grenzwertig empfinde.
Vielleicht ersparen sich die betreffenden Personen diese öffentliche Peinlichkeit,
indem sie es sich einfach mal verkneifen, zu Themen Stellung zu beziehen, die den Grundwerten des respektvollen und toleranten Miteinanders verpflichtet sind!
Benutzeravatar
Iarn
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 24650
Registriert: 20 Jul 2007, 13:22

Beitrag von Iarn »

Ich hatte eigentlich nicht mehr vor in diesem Thema zu posten, dennoch möchte ich Froschkönig für seinen Beitrag, der mir persönlich sehr wichtig ist, danken.
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
GSIISp64b
Lebende Forenlegende
Beiträge: 4350
Registriert: 14 Feb 2011, 16:45

Beitrag von GSIISp64b »

Iarn @ 26 Aug 2011, 23:37 hat geschrieben: Ich hatte eigentlich nicht mehr vor in diesem Thema zu posten, dennoch möchte ich Froschkönig für seinen Beitrag, der mir persönlich sehr wichtig ist, danken.
Wann kommt eigentlich das Flu... äh, der Danke-Button? :ph34r:

Ich kann das Gesagte nur unterstreichen.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Benutzeravatar
Zp T
König
Beiträge: 831
Registriert: 13 Jun 2011, 21:12
Wohnort: Augsburg

Beitrag von Zp T »

Froschkönig @ 26 Aug 2011, 22:35 hat geschrieben: Also der Führerraum ist nun definitiv keine Privatsphäre, genauso wenig wie die Supermarktkasse.
Er ist von allen Seiten einsehbar und die S-Bahn erwartet von ihren Tfs, die Rollos offen zu halten.
Deshalb taugt es auch nicht als Argument.
Da nehmen sich wohl einige etwas zu wichtig und vergessen, dass sie ein Dienstleistungsversprechen zu erfüllen haben.

Des Weiteren hat kein einziger Tf außer dem Besagten die Situation konkret miterlebt
und die verantwortlichen Führungskräfte statten die Mitarbeiter selbstverständlich auch nicht mit weitergehenden Informationen aus,
da es sich hier um einen arbeitsrechtlichen Vorgang handelt, der dem Datenschutz unterliegt.
Insofern diskutieren hier anwesende Tfs auf der selben Ebene wie anwesende Fahrgäste.

Schließlich möchte ich noch anmerken, dass ich einige Äußerungen über Menschen anderer Hautfarbe oder Abstammung hier als sehr grenzwertig empfinde.
Vielleicht ersparen sich die betreffenden Personen diese öffentliche Peinlichkeit,
indem sie es sich einfach mal verkneifen, zu Themen Stellung zu beziehen, die den Grundwerten des respektvollen und toleranten Miteinanders verpflichtet sind!
Ich bin auch voll der Meinung von Froschkönig und unterstreiche das ebenfalls, aber eben nur wenn das Rollo offen ist... Dann ist das auch keine Privatsphäre mehr, weil der Tf damit die Zustimmung gegeben hat, in sein Arbeitsbereich Einblick zu erhaschen...
Aber dann erklär mir mal bitte, warum es diese rollos überhaupt gibt!

Und wenn es der S-bahn wirklich daran gelegen wäre, dass der Rollo oben sein soll, dann hätts schon längst in sämtlichen Fahrzeugen abbauen lassen...

Im Übrigen, auch die Klokabine ist unten sowohl als auch oben offen zugänglich! Soviel zu den offen Fenstern am Führerstand!
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
Benutzeravatar
Woodpeckar
Kaiser
Beiträge: 1440
Registriert: 31 Jul 2005, 08:34

Beitrag von Woodpeckar »

Zp T @ 26 Aug 2011, 23:55 hat geschrieben:Dann erklär mir mal bitte, warum es diese rollos überhaupt gibt! Es hat schon seinen Sinn, warum diese meist unten sind...
Wenn eben diese unten ist, will der Tf einfach nicht gestört werden!

Und wenn es der S-bahn wirklich daran gelegen wäre, dass der Rollo oben sein soll, dann hätts schon längst in sämtlichen Fahrzeugen abbauen lassen...

Im Übrigen, auch die Klokabine ist unten sowohl als auch oben offen zugänglich! Soviel zu den offen Fenstern am Führerstand!
Und wieder einmal versucht jemand, den Vogel das Fliegen zu lehren ...

Ich bin mir im Moment auch nicht so ganz sicher, was peinlicher ist: Die groteske Signatur oder jeder einzelne Beitrag für sich ...
ET 423
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13072
Registriert: 23 Okt 2002, 12:34

Beitrag von ET 423 »

Zp T @ 26 Aug 2011, 23:55 hat geschrieben: Aber dann erklär mir mal bitte, warum es diese rollos überhaupt gibt!

Und wenn es der S-bahn wirklich daran gelegen wäre, dass der Rollo oben sein soll, dann hätts schon längst in sämtlichen Fahrzeugen abbauen lassen...
Ausbauen geht nicht, weil Bauartänderung und Widerspruch zu irgendeiner Richtlinie (wars vielleicht sogar die EBO?). Die Rollos gibt es, um eben dafür verwendet zu werden, wofür sie da sind. Es soll nämlich Kollegen geben (eine überwältigende Mehrheit von gefühlten 90%, um eine ungefähre Zahl in den Raum zu stellen), die sich gestört und von ihrer Arbeit abgelenkt fühlen, wenn sie da vorne wie im Zoo zur Schau gestellt werden. Warum immer noch (obwohl das Thema seit Jahren durch ist) darauf gepocht wird, den Blödsinn offen zu lassen, kann ich dir hingegen auch nicht erklären. :) Falls dich das weiter interessiert, kannst ja mal die Suchfunktion bemühen - da dürfte sicherlich mehr als nur ein Ergebnis bei rauskommen. ;)
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Benutzeravatar
Zp T
König
Beiträge: 831
Registriert: 13 Jun 2011, 21:12
Wohnort: Augsburg

Beitrag von Zp T »

Woodpeckar @ 26 Aug 2011, 23:01 hat geschrieben:
Zp T @ 26 Aug 2011, 23:55 hat geschrieben:Dann erklär mir mal bitte, warum es diese rollos überhaupt gibt! Es hat schon seinen Sinn, warum diese meist unten sind...
Wenn eben diese unten ist, will der Tf einfach nicht gestört werden!

Und wenn es der S-bahn wirklich daran gelegen wäre, dass der Rollo oben sein soll, dann hätts schon längst in sämtlichen Fahrzeugen abbauen lassen...

Im Übrigen, auch die Klokabine ist unten sowohl als auch oben offen zugänglich! Soviel zu den offen Fenstern am Führerstand!
Und wieder einmal versucht jemand, den Vogel das Fliegen zu lehren ...

Ich bin mir im Moment auch nicht so ganz sicher, was peinlicher ist: Die groteske Signatur oder jeder einzelne Beitrag für sich ...
Leute, es bringt doch nix. Wir reden doch die ganze Zeit anander vorbei... Lass mer das Thema am Besten! Für euch Laie ist das keine Privatsphäre, für uns Tf eben schon, sobald das Rollo unten ist... Rechtlich gesehen habens die Gerichte zu entscheiden, wenn es denn dazu kommen sollte... So, jetzt hama aber uns alle wieder lieb, gelle!!!



Meine Signatur spricht nur das aus, was wir tagtäglich erleben müssen...
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
Benutzeravatar
Zp T
König
Beiträge: 831
Registriert: 13 Jun 2011, 21:12
Wohnort: Augsburg

Beitrag von Zp T »

ET 423 @ 26 Aug 2011, 23:17 hat geschrieben:
Zp T @ 26 Aug 2011, 23:55 hat geschrieben: Aber dann erklär mir mal bitte, warum es diese rollos überhaupt gibt!

Und wenn es der S-bahn wirklich daran gelegen wäre, dass der Rollo oben sein soll, dann hätts schon längst in sämtlichen Fahrzeugen abbauen lassen...
Ausbauen geht nicht, weil Bauartänderung und Widerspruch zu irgendeiner Richtlinie (wars vielleicht sogar die EBO?). Die Rollos gibt es, um eben dafür verwendet zu werden, wofür sie da sind. Es soll nämlich Kollegen geben (eine überwältigende Mehrheit von gefühlten 90%, um eine ungefähre Zahl in den Raum zu stellen), die sich gestört und von ihrer Arbeit abgelenkt fühlen, wenn sie da vorne wie im Zoo zur Schau gestellt werden. Warum immer noch (obwohl das Thema seit Jahren durch ist) darauf gepocht wird, den Blödsinn offen zu lassen, kann ich dir hingegen auch nicht erklären. :) Falls dich das weiter interessiert, kannst ja mal die Suchfunktion bemühen - da dürfte sicherlich mehr als nur ein Ergebnis bei rauskommen. ;)
Danke, das wollte ich hören!!! Rollo zu, Tf will nicht gestört werden! Heißt dann im Klartext Privatsphäre!
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16213
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

Zp T @ 27 Aug 2011, 00:19 hat geschrieben: Für euch Laie ist das keine Privatsphäre, für uns Tf eben schon, sobald das Rollo unten ist...
Rechtlich gesehen ist das aber völlig egal - ein Klo und ein Führerstand sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13814
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

Zp T @ 27 Aug 2011, 00:28 hat geschrieben: Danke, das wollte ich hören!!! Rollo zu, Tf will nicht gestört werden! Heißt dann im Klartext Privatsphäre!
So doof es klingt, was ihr Tf darüber denkt ist aber vollkommen wurst. So pervers das auch ist, aber solche Dinge entscheidet heutzutage der Besteller.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
ET 423
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13072
Registriert: 23 Okt 2002, 12:34

Beitrag von ET 423 »

Zp T @ 27 Aug 2011, 00:28 hat geschrieben: Heißt dann im Klartext Privatsphäre!
Subjektiv gesehen ja, objektiv und rechtlich gesehen wirst du damit nicht durchkommen. Es geht nur darum, bei der Arbeit (=Fahren von Zügen) nicht beobachtet und somit nicht gestört zu werden. Mit Privatsphäre hat das nur ansatzweise etwas zu tun.
Bayernlover @ 27 Aug 2011, 02:49 hat geschrieben:So pervers das auch ist, aber solche Dinge entscheidet heutzutage der Besteller.
Was entscheidet der Besteller? :blink:
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13814
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

ET 423 @ 27 Aug 2011, 03:07 hat geschrieben: Was entscheidet der Besteller? :blink:
Rollo oben oder unten. Das Gerücht geisterte hier mal herum, keine Ahnung was da dran ist.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Benutzeravatar
Lazarus
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 21518
Registriert: 06 Aug 2006, 22:38
Wohnort: München

Beitrag von Lazarus »

Bayernlover @ 27 Aug 2011, 03:13 hat geschrieben: Rollo oben oder unten. Das Gerücht geisterte hier mal herum, keine Ahnung was da dran ist.
Schwachsinn

Das dürfte der BEG herzlich egal sein, ob ein Tf seinen Rollo oben oder unten hat. Die interessiert nur zwei Dinge. Einmal wie pünktlich der Zug war und zum zweiten, ob der Zug die gewünschte Zuglänge hatte.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
Antworten