fly & rail, was bezahlen Reiseveranstalter
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- Kaiser
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Das Problem ist, wenn man z.B. eine Schiffsreise macht und auf eigene Faust anreist, und man kommt zu spät, ist die ganze Reise futsch. Wenn man alles aus einer Hand bucht, ist der Veranstalter verantwortlich. Eventuelle Ersparnisse, die sich höchstens im zweistelligen Eurobereich bewegen, wären mir dann herzlich egal.
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Das ist so absoluter Blödsinn. Der Veranstalter haftet da nur in seltenen Ausnahmefällen.Bayernlover @ 25 Feb 2012, 13:43 hat geschrieben: Das Problem ist, wenn man z.B. eine Schiffsreise macht und auf eigene Faust anreist, und man kommt zu spät, ist die ganze Reise futsch. Wenn man alles aus einer Hand bucht, ist der Veranstalter verantwortlich.
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Äh, ne? Wenn man eine Pauschalreise bucht, ist der Veranstalter für die Durchführung der Reise verantwortlich. Wie er mich also zum Schiff bringt, wenn ich die Reise ab Berlin buche, ist sein Problem, nicht meins.JeDi @ 25 Feb 2012, 14:46 hat geschrieben: Das ist so absoluter Blödsinn. Der Veranstalter haftet da nur in seltenen Ausnahmefällen.
Edit: So zum beispiel wie *hier*
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Einen Preis wird dir da keiner nennen - derartige Kalkulationen gehören zu den streng gehüteten Geheimnissen der VU/VV. Nur so viel: Da steckt eine klassische Mischkalkulation dahinter - es geht also darum, dass die Einnahmen am Ende genau so hoch sind wie ohne derartige Angebote - aber mehr Leute dafür Befördert wurden. Dabei werden auch Effekte wie Bahncards, Zeitkarten etc in die Kalkulation einbezogen.Mühldorfer @ 25 Feb 2012, 13:37 hat geschrieben: dafür? Es gilt ja angeblich ein entfernungsunabhängiger Pauschalpreis?
Müssen Veranstalter nach den Bedingungen der Bahn-AG alle Reisen dann damit bündeln?
Ich habe ja den Eidruck für BC50 Kunden ist es oft zu teuer im Paketpreis entahlten, für BC100 Kunden ein Quatsch!
Semestertickets oder Kombitickets (Eintrittskarte=Fahrschein) funktionieren übrigens in der Regel genauu so.
Ob da dann alle Angebote eines Veranstalters oder nur einige enthalten sind, kann jeweils einzeln festgelegt werden, die Regel ist aber alle - oder keine.
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Das ist ein häufiger Irrtum. Rail and Fly ist (in aller Regel) nicht Bestandteil des Reisevertrages, sondern ein eigener Beförderungsvertrag, der ausdrücklich nicht unter die Pauschalreiserechte der EU-Richtlinie 90/314 fallen, sondern unter die ganz normalen Fahrgastrechte der Ril 1371/2007, weil du die Reise eben nicht ab Berlin buchst - sondern ab Hamburg und zusätzlich mit der DB Fernverkehr AG (oder meinetwegen auch der Hohenwulscher Kreisbahn) einen Beförderungsvertrag nach Hamburg. Daher kommen die beiden Tickets übrigens auch immer mit getrennten Mails. Wie gesagt - es gibt Ausnahmen. Die sind aber größtenteils so speziell, dass sie den Rahmen eines Forums stellen werden. Wenn dich die Thematik interessiert, kann ich dir aber Anwälte empfehlen, die dir darüber dann fachkundig Auskunft geben.Bayernlover @ 25 Feb 2012, 14:49 hat geschrieben: Äh, ne? Wenn man eine Pauschalreise bucht, ist der Veranstalter für die Durchführung der Reise verantwortlich. Wie er mich also zum Schiff bringt, wenn ich die Reise ab Berlin buche, ist sein Problem, nicht meins.
Edit: So zum beispiel wie *hier*
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Ich glaub Dir das schon (wem, wenn nicht dem Tarifguru schlechthinJeDi @ 25 Feb 2012, 14:56 hat geschrieben: Die sind aber größtenteils so speziell, dass sie den Rahmen eines Forums stellen werden. Wenn dich die Thematik interessiert, kann ich dir aber Anwälte empfehlen, die dir darüber dann fachkundig Auskunft geben.

Aber ich seh schon vor mir wie das abläuft, da heißt es dann "unterschreiben Sie mal hier und hier", und schon hat man einen Vertrag über die Reise und einen über die Bahnreise unterschrieben, ohne es nochmal genau gewusst zu haben

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Das ist grade einer der Spezialfälle. Wenn dir der Veranstalter sagt: "Nimm den Zug um 11:04" oder "Sei spätestens um 12:37 am Flughafen", ist er in der Haftung. Daher werden meist nur allgemeine Formulierungen a la "Bitte reisen sie rechtzeitig an" verwendet.Bayernlover @ 25 Feb 2012, 14:49 hat geschrieben: Edit: So zum beispiel wie *hier*
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Das ist ja dann wieder was anderes. Aus der eigenen Erfahrung kenne ich es so, dass man eine Verbindung vorgegeben bekommt, die Tickets dazu ausgehändigt und das alles im Gesamtpreis mit drinnen ist. Dann dürfte der Veranstalter in die Pflicht genommen werden, oder?JeDi @ 25 Feb 2012, 15:06 hat geschrieben: Das ist grade einer der Spezialfälle. Wenn dir der Veranstalter sagt: "Nimm den Zug um 11:04" oder "Sei spätestens um 12:37 am Flughafen", ist er in der Haftung. Daher werden meist nur allgemeine Formulierungen a la "Bitte reisen sie rechtzeitig an" verwendet.
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Bei meiner letzten Reise (Abflug ab München) waren zwei Rail-and-Fly-Tickets dabei, eines für die Hinfahrt zum Flughafen, das andere für die Rückfahrt.Äh, ne? Wenn man eine Pauschalreise bucht, ist der Veranstalter für die Durchführung der Reise verantwortlich. Wie er mich also zum Schiff bringt, wenn ich die Reise ab Berlin buche, ist sein Problem, nicht meins.
Da steht nur der Abreise-bzw. Ankunftstag und Flughafen München drauf und es ist gültig für die Abfahrt von jedem deutschen Bahnhof und für jeden Zug. In diesem Falle sogar erster Klasse.
Ob Du diese Fahrkarte nutzt, oder nicht ist Deine Sache, wenn Du zu spät anreist: Selbst schuld!
Klar doch, wenn Du nicht aufstehst, kommt eine Stewardess zum Wecken!:oWie er mich also zum Schiff bringt,.....
Viele Grüße,
Fritz
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