Betreten von Bahngelände

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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doggydogg86
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Beitrag von doggydogg86 »

Guten Tag. Da ich neu bin hier im Forum erst mal schön das es so was im internet überhaupt gibt.
Zur meiner Frage: Kennt jemand den Bahnhof in Landau in der Pfalz? Wenn ja wäre das hilfreich meine frage schnell zu beantworten.
Aber ich versuche es mal so zu erklären. Ist es Erlaubt NEBEN dem Gleis, ca. 3 meter, von Gleismitte als DB Mitarbeiter zu laufen? Natürlich habe ich eine orangene warnweste angehabt, aber der Polizei(anscheinend frisch von der ausbildung) hat mich wie ein schwerverbrecher behandelt und wollte sogar eine anzeige gegen mich erstatten. Muss dazu sagen, ich komm von gleis 3 lauf die UNTERFÜHRUNG durch zum Bahnsteig 1 und gehe 50 Meter neben dem gleis entlang bis eine lücke im busch kommt wo ich immer hindurchlauf zu meinem auto.
P.S. Ich laufe nie!!!! über ein Gleis.

Wäre froh wenn mir hier jemand das mal erklären könnte wie das geregelt ist.

MFG
JeDi
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Beitrag von JeDi »

doggydogg86 @ 5 Jul 2012, 16:38 hat geschrieben: Zur meiner Frage: Kennt jemand den Bahnhof in Landau in der Pfalz? Wenn ja wäre das hilfreich meine frage schnell zu beantworten.
Ja, ein wenig (aber nur vorm Umbau :) )
Aber ich versuche es mal so zu erklären. Ist es Erlaubt NEBEN dem Gleis, ca. 3 meter,  von Gleismitte als DB Mitarbeiter zu laufen? Natürlich habe ich eine orangene warnweste angehabt, aber der Polizei(anscheinend frisch von der ausbildung) hat mich wie ein schwerverbrecher behandelt und wollte sogar eine anzeige gegen mich erstatten. Muss dazu sagen, ich komm von gleis 3 lauf die UNTERFÜHRUNG durch zum Bahnsteig 1 und gehe 50 Meter neben dem gleis entlang bis eine lücke im busch kommt wo ich immer hindurchlauf zu meinem auto.
P.S. Ich laufe nie!!!! über ein Gleis.
DB-Mitarbeiter oder nicht - das ist NICHT erlaubt! Auch wenns ein Umweg um das komische Gebäude da herum ist...
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Allerdings stellt sich die Frage wie die Bundespolizei da ne Straftat konstruieren will - das dürfte doch eher eine Ordnungswidrigkeit sein.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Boris Merath @ 5 Jul 2012, 17:24 hat geschrieben: Allerdings stellt sich die Frage wie die Bundespolizei da ne Straftat konstruieren will - das dürfte doch eher eine Ordnungswidrigkeit sein.
Es gibt auch Ordnungswidrigkeitenanzeigen ;)
ropix
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Beitrag von ropix »

doggydogg86 @ 5 Jul 2012, 16:38 hat geschrieben: Ist es Erlaubt NEBEN dem Gleis, ca. 3 meter, von Gleismitte als DB Mitarbeiter zu laufen?
[...]
Wäre froh wenn mir hier jemand das mal erklären könnte wie das geregelt ist.
Es ist nicht geregelt.

Hier gilt aber mal Bahngelände und da darfst du dich nur mit passendem Auftrag aufhalten. Als DB Mitarbeiter (welchen Bereiches) hast du aber entweder eine Einweisung in den Gleisbereich - und damit musst du dir die Frage selbst beantworten können. Oder du hast sie nicht und damit in einer nicht näher definierten Nähe der Gleise nichts zu suchen. Also für diesen Falle - du darfst das Bahngelände so nicht betreten und zwischen der Baumreihe und dem Gleis ist das Bahngelände

War vermutlich Landespolizei? Dann ist halt die spannende Frage auf was die Anzeige lautet. Die Chancen stehen gut dass da überhaupt nix bei rauskommt. Betreten der Gleise kostet jedenfalls 25 Euro und gut ist (außer Wiederholungstäter usw...) Nichtbetreten der Gleise aber unbefugtes Betreten von Bahngelände ist nicht so genau definiert. Führt dann also entweder zu Rabatt oder zu gar nix. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruches dürfte es vor Gericht jedenfalls schwer haben.

Die Polizei war ohne Warnweste dann neben dir im beanstandeden Bereich gestanden? Die wissen aber genauso wenig ob da nicht gleich ein Zug entgleist....

Letztlich - Pech gehabt.
-
Electrification
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Beitrag von Electrification »

Hat die Landespolizei eigentlich auf Bahngelände was zu melden?

Normalerweise gibts da von Seiten der Bundespolizei keine Probleme wenn Eisenbahner mit Warnweste die Gleise überqueren oder daneben hergehen.
Man kann auch aus jeder Kleinigkeit was großes machen. Das könnte vielleicht ein Neuer sein, so ein Karrieregeiler, der meint er müsse den Papst übertrumpfen oder einer der wenigen Kleinkarrierten, die zwar selbst ohne Warnweste wild über die Gleise rennen, aber sonst bei jeder Kleinigkeit sofort einen Staatsakt machen.

Für die Zusammenarbeit untereinander ist das nicht zuträglich. Aber es gibt immer einzelne Ausreißer, denn normalerweise ist das Verhältnis Eisenbahner - Bundespolizei hervorragend, man kennt sich und versteht sich meist auch sehr gut.

Die Landespolizei soll sich um ihren Kram kümmern, die Eisenbahn gehört nicht dazu, zumal sie auch keine Ahnung davon haben.
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Woodpeckar
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Beitrag von Woodpeckar »

Electrification @ 5 Jul 2012, 20:54 hat geschrieben:Das könnte vielleicht ein Neuer sein, so ein Karrieregeiler, der meint er müsse den Papst übertrumpfen oder einer der wenigen Kleinkarrierten, die zwar selbst ohne Warnweste wild über die Gleise rennen, aber sonst bei jeder Kleinigkeit sofort einen Staatsakt machen.
In der Annahme, dass Sie bei dem geschilderten Geschehen nicht dabei waren, und Ihnen auch die beteiligten Polizeibeamten nicht persönlich bekannt sind, hätte ich gerne gewusst, woher Sie das Recht zu einem solch despektierlichen Urteil nehmen.
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TramBahnFreak
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Beitrag von TramBahnFreak »

Woodpeckar @ 5 Jul 2012, 21:31 hat geschrieben: In der Annahme, dass Sie bei dem geschilderten Geschehen nicht dabei waren, und Ihnen auch die beteiligten Polizeibeamten nicht persönlich bekannt sind, hätte ich gerne gewusst, woher Sie das Recht zu einem solch despektierlichen Urteil nehmen.
An der ausdrücklichen Verwendung des Konjunktivs bei "könnte" sollte durchaus ersichtlich sein, dass Electrification hier niemanden etwas voreilig unterstellen wollte - schon gar nicht, wenn er, wie angemerkt, die betreffende Person nicht persönlich kennt - , sondern nur eine allgemeine Vermutung aufgestellt hat, wie es sich hätte zutragen können.

Also: Ruhig bleiben ;)
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Electrification @ 5 Jul 2012, 20:54 hat geschrieben: Normalerweise gibts da von Seiten der Bundespolizei keine Probleme wenn Eisenbahner mit Warnweste die Gleise überqueren oder daneben hergehen.
Leider!
Electrification
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Beitrag von Electrification »

JeDi @ 5 Jul 2012, 22:26 hat geschrieben: Leider!
Warum leider?
Es ist immer wieder nett wenn sich "Dritte" in Sachen einmischen die sie nichts angehen. ;)
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Beitrag von JeDi »

Electrification @ 5 Jul 2012, 23:22 hat geschrieben: Warum leider?
Es ist immer wieder nett wenn sich "Dritte" in Sachen einmischen die sie nichts angehen.  ;)
Wenn Lokführer über die Gleise rennen trotz 100 Meter weiter vorhandener Personenunterführung - dann ist das noch schlimmer als bei "Zivilisten" - denn der Lokführer ist ja eingewiesen und sollte wissen, dass er das nicht darf. Und die Durchsetzung von Recht und Ordnung im Bahnbereich ist sehr wohl Aufgabe der Bundespolizei.
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Beitrag von Electrification »

JeDi @ 6 Jul 2012, 06:27 hat geschrieben: Wenn Lokführer über die Gleise rennen trotz 100 Meter weiter vorhandener Personenunterführung - dann ist das noch schlimmer als bei "Zivilisten" - denn der Lokführer ist ja eingewiesen und sollte wissen, dass er das nicht darf. Und die Durchsetzung von Recht und Ordnung im Bahnbereich ist sehr wohl Aufgabe der Bundespolizei.
Ich habe ja nichts anderes gesagt, ich habe gesagt das geht die Landespolizei nichts an.

Eisenbahner haben eine bahnbetriebliche Einweisung und wenn sie mit Warnweste die Gleise überqueren, so sehe ich darin kein Problem. Sowohl Bundespolizisten als auch Eisenbahner überqueren Gleise und das geht "Dritte" rein gar nichts an. Ich würde mich um wirklich wichtigere Probleme kümmern als um so einen Kram.

Auf den Gleisen haben einzig und alleine Betriebsfremde nichts verloren.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Electrification @ 6 Jul 2012, 12:24 hat geschrieben:Ich habe ja nichts anderes gesagt, ich habe gesagt das geht die Landespolizei nichts an.
Wo steht das?

Jede Polizeidienststelle muss bei einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit eingreifen, egal wo. Und wenn ich den Ursprungsbeitrag richtig gelesen habe, sind die Polizeibeamten ja auch nicht auf den Gleisen herumgelaufen. Also komme nicht mit dem Argument, die seien nicht in die Gefahren des Schienenverkehrs eingewiesen.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Beitrag von JeDi »

Electrification @ 6 Jul 2012, 12:24 hat geschrieben:Ich habe ja nichts anderes gesagt, ich habe gesagt das geht die Landespolizei nichts an.
Mooooment mal. Du hast gesagt:
Electrification @ 5 Jul 2012, 20:54 hat geschrieben:Normalerweise gibts da von Seiten der Bundespolizei keine Probleme wenn Eisenbahner mit Warnweste die Gleise überqueren oder daneben hergehen.
(Hervorhebung von mir) - darauf habe ich mit Leider geantwortet (und das auch per Zitatfunktion kenntlich gemacht).
Electrification @ 6 Jul 2012, 12:24 hat geschrieben:Eisenbahner haben eine bahnbetriebliche Einweisung und wenn sie mit Warnweste die Gleise überqueren, so sehe ich darin kein Problem.
Wie gesagt - in der Einweisung bekommen sie gesagt, dass sie das nicht dürfen (beziehungsweise nur, wenns nicht vermeidbar ist). Daher sehe ich da ein gewaltiges Problem.
Electrification @ 6 Jul 2012, 12:24 hat geschrieben:Auf den Gleisen haben einzig und alleine Betriebsfremde nichts verloren.
Dürfte nach deiner eigenen Meinung ja auch nicht stimmen - so selten sind Betriebsfremde mit Sicherheitseinweisung nämlich nicht :)
Electrification
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Beitrag von Electrification »

JeDi hat geschrieben: Mooooment mal. Du hast gesagt:
Normalerweise gibts da von Seiten der Bundespolizei keine Probleme wenn Eisenbahner mit Warnweste die Gleise überqueren oder daneben hergehen.
Ja und das ist auch so, weil keiner damit ein Problem hat, abgesehen davon dass die Bundespolizisten das selber so praktizieren. Ich sehe da auch kein Problem, klingt irgendwie wie der Neid Dritter. ;)
JeDi hat geschrieben: Wie gesagt - in der Einweisung bekommen sie gesagt, dass sie das nicht dürfen (beziehungsweise nur, wenns nicht vermeidbar ist). Daher sehe ich da ein gewaltiges Problem.
Und? Dann war es eben nicht vermeidbar oder dringend dienstlich etc.
Ich frage mich ob dir das nicht egal sein kann oder nicht?
Abgesehen davon interessiert das keinen und selbst Vorgesetzte gehen da munter mit Warnweste (manche auch ohne) über die Gleise.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Electrification @ 6 Jul 2012, 18:32 hat geschrieben: Und? Dann war es eben nicht vermeidbar oder dringend dienstlich etc.
Was soll bitte an meinem angeführten Beispiel nicht vermeidbar sein? Das ist Faulheit - sonst nix!
Electrification @ 6 Jul 2012, 18:32 hat geschrieben:Ich frage mich ob dir das nicht egal sein kann oder nicht?
Kann dir doch egal sein, was mir egal ist?
ropix
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Beitrag von ropix »

Electrification @ 6 Jul 2012, 18:32 hat geschrieben: Abgesehen davon interessiert das keinen und selbst Vorgesetzte gehen da munter mit Warnweste (manche auch ohne) über die Gleise.
Ja, vor allem interessierts den Zug nicht dass es den Eisenbahner nicht interessiert hat dass er da nicht übers Gleis latschen sollte.
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Mehrklangsignalhorn59
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Beitrag von Mehrklangsignalhorn59 »

Guten Abend,
Auszug aus der EBO

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)

§ 62 Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge

(1)
Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.

(2)
Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet, es sei denn, daß dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen worden ist.

(3)
Bahnübergänge von Privatwegen ohne öffentlichen Verkehr, die als solche gekennzeichnet sind, dürfen nur von den Berechtigten und nur unter den dafür festgelegten Bedingungen benutzt werden. Bei Annäherung an diese Bahnübergänge und bei ihrer Benutzung ist besondere Aufmerksamkeit anzuwenden.

(4)
Bahnübergänge von Privatwegen mit öffentlichem Verkehr dürfen Personen nur anlegen und dem öffentlichen Verkehr überlassen, sofern sie dies mit dem Bahnunternehmer vereinbart haben und ihnen obliegende Sicherungsmaßnahmen durchführen.

Es dürfte damit geklärt sein in Absatz 1.

Gruß
Ulrich

Gerade aufgefallen die Uhrzeit stimmt nicht.
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Heute wieder wo ausgeholfen, da gehe ich an einer Stelle etwa 30 Mal über´s Gleis, darf ich dann, da ja notwendig. Wehe, ich gehe vom oder zum Dienst über den Überweg.

Wenn ich nicht muss, gehe ich nicht, allein für den Fall, dass was sein sollte.
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