@ TramPolin
Steuerverkürzung ist der juristische Ausdruck für die umgangssprachliche Steuerhinterziehung
Ich habe nicht das Menschen verachtende System der DDR verglichen, sondern die Methoden. In der DDR waren Republikflüchtige (oder die es werden wollten) auch
Kriminelle. Das die DDR dabei auch Mord (Mauerschützen) in das Kalkül einbezog, ist natürlich eine andere Dimension. Aber im vereinigten Deutschland gibt es ja auch Stimmen, die für "Steuerverkürzer" eine lebenslange Haft fordern, während sie links-autonome Anarchisten "klammheimlich" bewundern.
TravellerMunich @ , hat geschrieben:Ganz genau - viele empfinden es als ungerecht, dass sie als normale Angestellte die ganze Wucht des Finanzamts zu spüren bekommen, während die sehr gut verdienenden ihr Geld ins Ausland schaffen können...
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Du hast es nicht ganz verstanden. Ein "Gutverdiener" versteuert sein Arbeitseinkommen in Deutschland. Grundsätzlich kann ein Gutverdiener aber nicht mehr von der Einkommensteuer absetzen, wie ein "Normalverdiener". So ist der Grundfreibetrag der selbe, die Kilometerpauschale ändert sich nicht usw. Auch ein Normalverdiener kann höhere Werbungskosten geltend machen, wenn sie anfallen und nachgewiesen werden. Dabei profitiert er durch ein geringeres zu versteuerndes Einkommen und rutscht in eine niedrigere Progression. Bei einem Gutverdiener wird es schon schwieriger, in eine niedrigere Progression zu rutschen. Nur ein Beispiel, Arbeitskleidung, die nicht vom Arbeitgeber gestellt wird, kann ein Normalverdiener als Werbungskosten absetzen, der Anzug, den z.B. ein Bankmitarbeiter im Schalterdienst tragen muss, aber nicht. Begründung der Finanzverwaltung: Er könnte ihn ja auch zum Opern- oder Theaterbesuch oder gar auf seiner Hochzeit tragen!
Was von dem Einkommen nach Abzug der Miete und den Lebenshaltungskosten übrig bleibt, kann man auf einem normalen Sparkonto sparen oder in Festgeldkonten bzw. Aktiendepots anlegen. Das kann ein normaler Angestellter auch. Ein normaler Angestellter kann auch ein Sparkonto oder Depot in der Schweiz haben! Der Unterschied liegt nur darin, wie viel zum Sparen übrig bleibt. Bei manchen Menschen geht das auch mit niedrigen Einkommen

Die Chance, das ein Normalverdiener so viel sparen kann, das es zu einer Mindesteinlage in der Schweiz reicht, sind allerdings gering, aber nicht unmöglich. Eine Apple-Aktie konnte sich beim Börsengang fast jeder leisten, der niedrigste Wert lag irgendwann 1998 bei 3,24 Euro heute ist sie über 570 Euro "wert". Damals mit 100 Aktien für 324 Euro eingestiegen, betrüge das Kapital heute 57.000 Euro. Versteuern müsste man nichts, außer Dividendenzahlungen. Aber haben die überhaupt stattgefunden und welche Relevanz hatten diese? Da die Haltefrist eingehalten wurde, würden beim Verkauf auch keine Steuern fällig.
Ein Unternehmer oder ein Unternehmen hat je nach Branche einen riesigen Wust an Ausnahmetatbeständen, die nicht der Steuer unterliegen. Ich will nur eines anführen, was mir gerade einfällt, der Agrardiesel. Ein Landwirt bekommt Steuerermäßigung auf den Diesel, den sein Traktor verbraucht. Nun glaube mal nicht, dass er seinen Diesel-PKW mit normalem Diesel betankt. Das ist zwar auch "Steuerverkürzung" und jeder weiß es, auch das Finanzamt. Aber der Nachweiß ist schwer. Willst Du jetzt alle Landwirte prophylaktisch einsperren?
....aber selbst da fällt doch irgendwann bei einer Steuerprüfung auf, dass man eine EC-Karte von nem schweizer Institut hat?
Nöö, Du darfst natürlich nicht in Deinen Geschäftsräumen Kontoauszüge oder die Karte aus der Schweiz herum liegen haben

Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.