-chris232\ @ 2. November 2012, 00:53 Uhr hat geschrieben:Hat allerdings im Rahmen seiner Ausbildung auch die Ausbildungsinhalte des Schrankenwärters gelernt, könnte auch allein als solcher eingesetzt werden und ist damit Schrankenwärter. Oder bin ich kein Lokführer mehr, wenn ich als Fahrgast im Zug sitz?

Dem nächsten Fahrgast, der mich fragt, ob ich der Schaffner bin, werd ich dann an den Kopf werfen, dass ich Bremsprobeberechtigter, Wagenprüfer G, Wagenprüfer P, Rangierbegleiter, Triebfahrzeugbegleiter und außerdem auch noch Triebfahrzeugführer bin und ich zudem meist die Aufgaben des Zugführers wahrnehme. Odrrr?
EDIT: Achja, Schrankenwärter hin oder her: Der handelsübliche Triebfahrzeugführer hat keine Zugführerausbildung - warum sagen da bei Regio und Cargo dann aber so viele, dass sie auch Zugführer sind? Also wird's leider doch nix daraus, mit der grünen Kelle vor sich selbst rumzufuchteln... schade eigentlich, hätte gern mal so eine gehabt!
