Da fehlen noch ein paar Dinge:Taurus3 @ 30 Jun 2012, 13:04 hat geschrieben: Allgemein zu über 160 km/h
Willst du eine Strecke/Zug betreiben die über 160 km/h zulässt brauchst du viel Geld. Ein paar Punkte weiß ich (abgesehen das über 160 km/h auf Führerstandssignalisierungen gefahren muss)
Oberbau (alles was über 160 ist braucht größere Abstände von der Gleisachse und ist der Oberbau wohl dafür geignet. Weiß jetzt nicht die genauen Geschwindigkeiten aber auf einer S48 darf man nur 140 fahren wobei diese Schiene nur mehr selten gibt)
Fahrleitung (muss ja auch Straffer gespannt sein und Zickzack ändert sich ein bisschen)
Sicherungstechnik (**mein Bereich** Weichen mit einer UIC 54 Schiene dürfen nur mit maximal 160 km/h befahren werden. Bei schnelleren Überfahrten benötigst sogar eine UIC60 Weiche welche heute auf Hauptgleise und so Standart sind. Aber das geht auch nur bis 200 km/h denn ab 200 Km/h dürfen nur mehr Weichen eingebaut sein die "nicht Auffahrbar" sind. DKW´s hingegen dürfen grundsätzlich nur mit 120 km/h befahren werden. Alle Signale müssten angepasst werden da der Tfzf bei 2,5 x Streckenhöchstgeschwindigkeit die Signale sehen muss. Ob die Signale dann umgestellt werden müssten ist auch sehr sicher da sie im "Lichten Raum" stehen und der ist auch von der Geschwindigkeit abhängig)
Das ist mir jetzt so auf die Schnelle mal eingefallen gibts sicher noch 100 000 andere Punkte über Umwelt und was weiß ich noch...
So noch irgendwelchen Fragen dazu??^^
Lg Markus
1. Gleismittenabstand muss erhöht werden, bei 200 km/h braucht man 3,8 Meter, bei 230 km/h (ABS-Variante II) 4 Meter
2. Alle BÜ müssen entfernt werden. Es ist in Deutschland nicht zulässig mit mehr als 160 km/h übern Bahnübergang zu brettern
3. Bei über 200 km/h (bis 200 unproblematisch) sind Vorbeifahrten an Bahnsteigen verboten. Mit Sondergenehmigung und Schutzgattern ist bis 230 km/h möglich, siehe Berlin-Wittenberge-Büchen-Hamburg.
Das sind noch so 3 Punkte die mir einfallen.
Hab mich erst kürzlich mit dem Thema beschäftigt, da ich mich gefragt habe, wie bald denn Eisenach-Neudietendorf seine ABS200 bekommen wird. Betrieblich wird sie wohl nach 2017 notwendig werden, da man wegen Korrespondenz in Erfurt (Minute 20 Richtung Osten und Minute 40 Richtung Westen) die Fahrzeiten Fulda-Erfurt um 5 Minuten kürzen muss, um nicht auf der Strecke Fulda-Bebra mit dem Regionalverkehr in Konflikt zu kommen.